Unfallwagen als unfallfrei verkauft
hallo ich habe einen wagen also den w 207 von einem privat mann als unfall frei gekauft gestern als ich beim Mercedes Händler war habe ich die gefragt ob was am wagen gemacht wurde sie meinten ja Kotflügel Anbauteile .OK ich ruf den Verkäufer an der hat den Wagen von Mb auch als unfallfrei gekauft . Er ruft dort an sie bestätigen es Nein ist alles ok stunden später bekommt er wieder einen Anruf doch ein Unfallwagen was jetzt ???? wollte die Geschichte so kurz wie möglich fassen
Beste Antwort im Thema
Ein Unfall im jur. Sinne liegt nach der Rechtsprechung bereits jedenfalls ab 500,- EUR Beseitigungsaufwand vor. Es gibt Urteile die liegen sogar darunter. Somit dürft ihr euch jetzt fragen wie viele Gebrauchtwagen tatsächlich "unfallfrei" sind
Der oben beschriebene Schaden war ganz klar ein Unfall. Wenn aber nur Kotflügel getauscht wurden und der Schaden bei MB repariert worden wäre, wäre das für mein kein Grund den Wagen nicht zu kaufen. Von einem Rahmenschaden würde ich aber die Finger lassen.
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46 Antworten
Kannst Du bestimmt zurückgeben oder vielleicht auch eine Kaufpreisminderung zu erzielen.
Äh - und wie?
Kauf von privat ist - solange nicht ein vorsätzlich verschwiegener Mangel vorliegt - gekauft wie gesehen.
Weise ihm mal den Vorsatz nach.
Solange nur Anbauteile gewechselt wurden ist es auch kein Unfallwagen.
Erst wenn was richtig gestaucht ( hinter den Anbauteilen ) ist und gerichtet werden muss ebenso an der Karroserie...
Zitat:
@niggerson schrieb am 25. November 2015 um 16:40:44 Uhr:
Solange nur Anbauteile gewechselt wurden ist es auch kein Unfallwagen.
Erst wenn was richtig gestaucht ( hinter den Anbauteilen ) ist und gerichtet werden muss ebenso an der Karroserie...
Na da irrst du aber gewaltig, selbstverständlich gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen, wenn z.Bsp. bei einem Unfall "nur" der Kotflügel getauscht und lackiert wurde.
Ich selbst habe ein Fzg. beim Vertragshändler gekauft (Jahreswagen) unfallfrei. Ich habe dann den Vorbesitzer kontaktiert, dieser hat mir davon erzählt das Ihm die Räder gestohlen wurden, dabei sei das Fzg. auf Steinen aufgebockt gewesen und von diesen abgerutscht. Dabei wurden nur der seitliche Kunstoffschweller auf der rechten Seite beschädigt . Der Schaden wurde sogar bei dem Vertragshändler instand gesetzt wo ich das Fzg. gekauft hatte. Es wurde der Kunstoffschweller (Verkleidung des eigentlichen Seitenschwellers) erneuert und lackiert.
Lange rede kurzer Sinn, vor Gericht habe ich letzdenendes Recht bekommen das das von mir als unfallfrei erworbene Fzg. nicht als Unfallfrei hätte verkauft werden dürfen.
Ich habe mich mit dem Autohaus dann geeinigt, der "Unfall"schaden wurde im Kaufvertrag eingetragen und ich habe eine erhebliche Summe vom Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Ein Unfall im jur. Sinne liegt nach der Rechtsprechung bereits jedenfalls ab 500,- EUR Beseitigungsaufwand vor. Es gibt Urteile die liegen sogar darunter. Somit dürft ihr euch jetzt fragen wie viele Gebrauchtwagen tatsächlich "unfallfrei" sind
Der oben beschriebene Schaden war ganz klar ein Unfall. Wenn aber nur Kotflügel getauscht wurden und der Schaden bei MB repariert worden wäre, wäre das für mein kein Grund den Wagen nicht zu kaufen. Von einem Rahmenschaden würde ich aber die Finger lassen.
Nur weil der Kotflügel lackiert wurde ist es noch lange kein Unfallwagen.
Versuch rauszufinden wie hoch der Schaden war und was alles gemacht wurde.
Zitat:
@eleonor schrieb am 25. November 2015 um 17:40:27 Uhr:
Ein Unfall im jur. Sinne liegt nach der Rechtsprechung bereits jedenfalls ab 500,- EUR Beseitigungsaufwand vor. Es gibt Urteile die liegen sogar darunter. Somit dürft ihr euch jetzt fragen wie viele Gebrauchtwagen tatsächlich "unfallfrei" sind
Der oben beschriebene Schaden war ganz klar ein Unfall. Wenn aber nur Kotflügel getauscht wurden und der Schaden bei MB repariert worden wäre, wäre das für mein kein Grund den Wagen nicht zu kaufen. Von einem Rahmenschaden würde ich aber die Finger lassen.
Das sehe ich anders,wenn z.Bsp. der Kotflügel erneuert und lackiert wurde, auch beim Vertragshändler (der macht das ja nicht unbedingt selbst, sondern hat eine Lackiererei als Partner) kann man nicht ausschließen das an dem neu lackierten Teil zukünftig nach 3-4 Jahren z.B. Lackprobleme entstehen.
Ist das Fzg i.d. beschriebenen Fall als Unfallfrei angeboten worden ist es Betrug.
Denn so ein Schaden verursacht ja auch eine merkantile Wertminderung des Fzg´s,
Wenn dieser Schaden bzw. die beseitigung desselben mir beim Kauf mit Belegen plausibel angezeigt wird und ich einen entsprechend geminderten Kaufpreis angeboten bekomme, würde ich so ein Fzg (wenn nur der Kotflügel getauscht würde)auch kaufen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 25. November 2015 um 17:52:12 Uhr:
Nur weil der Kotflügel lackiert wurde ist es noch lange kein Unfallwagen.
Versuch rauszufinden wie hoch der Schaden war und was alles gemacht wurde.
Warum schreibt man sowas wenn man keine Ahnung hat ??
Er hat doch geschrieben Kotflügel und Anbauteile wurden wohl erneuert. Ein Anruf kam , doch ein Unfallwagen bestätigt.
Klar wenn nur ein oberflächlicher Kratzer im Kotflügel war und dieser fachgerecht nachlackiert wurde ist es kein Unfallwagen.
so es gibt neues ALSO der wagen ist tatsächlich ein Unfallwagen was der Mb Händler damals dem Käufer auch verschwiegen hat und es jetzt zu gibt . Mein Lackierer meint und ist sich auch sicher das der wagen komplett lackiert ist was auch normal ist wegen dem Shadow Effekt. jetzt wird sich morgen oder die Woche die Geschäftsführung dem damaligen Käufer etwas vorschlagen. SO hatte damals echt glück beim Kauf sehr guter zustand 116k km bj 2010 amg Austattung für 23500 abgesehen von dem Unfall wenn ich den wagen zurückgebe bekomme ich 23500
ich würde eher auf tausch tendieren ? oder auf geld und andere dinge ist das möglich? also zurück geben kommt bei mir nur infrage wenn ich mind 26k rausholle
Zitat:
@lazkopat90 schrieb am 25. November 2015 um 18:59:26 Uhr:
so es gibt neues ALSO der wagen ist tatsächlich ein Unfallwagen was der Mb Händler damals dem Käufer auch verschwiegen hat und es jetzt zu gibt . Mein Lackierer meint und ist sich auch sicher das der wagen komplett lackiert ist was auch normal ist wegen dem Shadow Effekt. jetzt wird sich morgen oder die Woche die Geschäftsführung dem damaligen Käufer etwas vorschlagen. SO hatte damals echt glück beim Kauf sehr guter zustand 116k km bj 2010 amg Austattung für 23500 abgesehen von dem Unfall wenn ich den wagen zurückgebe bekomme ich 23500
ich würde eher auf tausch tendieren ? oder auf geld und andere dinge ist das möglich? also zurück geben kommt bei mir nur infrage wenn ich mind 26k rausholle
Du willst mehr Geld als Du für den Wagen bezahlt hast???
Zitat:
@MattR schrieb am 25. November 2015 um 22:23:42 Uhr:
Zitat:
@lazkopat90 schrieb am 25. November 2015 um 18:59:26 Uhr:
so es gibt neues ALSO der wagen ist tatsächlich ein Unfallwagen was der Mb Händler damals dem Käufer auch verschwiegen hat und es jetzt zu gibt . Mein Lackierer meint und ist sich auch sicher das der wagen komplett lackiert ist was auch normal ist wegen dem Shadow Effekt. jetzt wird sich morgen oder die Woche die Geschäftsführung dem damaligen Käufer etwas vorschlagen. SO hatte damals echt glück beim Kauf sehr guter zustand 116k km bj 2010 amg Austattung für 23500 abgesehen von dem Unfall wenn ich den wagen zurückgebe bekomme ich 23500
ich würde eher auf tausch tendieren ? oder auf geld und andere dinge ist das möglich? also zurück geben kommt bei mir nur infrage wenn ich mind 26k rausholle
Du willst mehr Geld als Du für den Wagen bezahlt hast???
Das hab ich mich auch gefragt???
Da leuchten wohl die Euro-Symbole in den Augen?
Du kannst den Wagen maximal für den Kaufpreis zurückgeben oder Preisminderung erreichen!
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?
Bei Mercedes muss ein Wagen bestimmte vorrausetzungen haben um diesen als Junge Sterne zu verkaufen. Da wird bei sehr vielen Fahrzeugen einfach vorne die Schürze neu lackiert. Das wird euch Mercedes auch nicht unbedingt erzählen.
Und ein Kotflügel ist ein reines Schraubteil vorne. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist wenn er wieder mit dem selben Teil getauscht wird ( original Mb Teil )
Bezieht sich jetzt nicht auf den wagen vom TE war nur als Beispiel wenn wo wirklich der Kotflügel ne macke hat, und da der aus Alu ist wird der eh zu 95% immer getauscht.
Und den Gutachter will ich sehen der nach einem Reinen Kotflügeltausch eine Wertminderung raussholt???
( vorrausetzung er ist geschraubt )
Zitat:
@niggerson schrieb am 26. November 2015 um 08:19:35 Uhr:
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?
Richtig! Und es steht immer ein Passus im Kaufvertrag drauf.
Des Weiteren bist du - als Käufer - in der Beweispflicht. Wie willst du beweisen, dass der Verkäufer den Schaden verursacht hat?