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Unfallwagen gekauft von Privat

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 21:50

Hi,

ich habe vor eineinhalb Jahren einen Golf BJ 2001 privat vom Erstbesitzer gekauft. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei deklariert, was so auch im Vertrag steht.

Nun hatte ich einen Parkrempler und ich habe den Schaden beim Beulendoktor ausbessern lassen. Dieser meinte nun, der Wagen hat aber schonmal einen Unfall gehabt.

Jetzt habe ich nocheinmal den alten Tüv-Bericht vom Vorbesitzer rausgekrammt und stolper über diesen Satz :"Reparatur an tragenden Teilen : Schweller nach Reperatur erneut eingedellt, Spachtel leicht scharfkantig"

Laut Beuldendoktor muss aber mindestens auch was am Kotflügel und vorne am Licht gewesen sein.

Jetzt ist das ja nun schon eine Weile her. Ist da noch irgendwas zu machen?

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16 Antworten
am 5. Mai 2008 um 22:08

Denke nicht das du da noch irgendwas machen kannst.

Bei Privat ists ja meist so - Gekauft wie gesehen.

Hättest vor dem kauf mal den TÜV Bericht gründlich gelesen.

am 6. Mai 2008 um 3:05

du kannst den vertrag vor gericht anfechten da der verkäufer dich arglistig getäuscht hat.

am 6. Mai 2008 um 3:56

Richtig! Gerade dieses Gesetz, auch im privaten Verkauf wurde kürzlich zu deinen Gunsten verschärft.

Musst halt Gerichtskosten vorstrecken, aber du bist jedenfalls im Recht. Selbst wenn es der Vorbesitzer nicht gewusst haben will, muss er den wagen zumindest zurücknehmen (abzgl. Wertverlust durch deinen Besitz)

Zitat:

Original geschrieben von stadi

Richtig! Gerade dieses Gesetz, auch im privaten Verkauf wurde kürzlich zu deinen Gunsten verschärft.

Musst halt Gerichtskosten vorstrecken, aber du bist jedenfalls im Recht. Selbst wenn es der Vorbesitzer nicht gewusst haben will, muss er den wagen zumindest zurücknehmen (abzgl. Wertverlust durch deinen Besitz)

Da bin ich mir nicht so sicher.

 

Ich hatte Haar genau das gleiche Problem wie der Threadersteller. Nach 7 Jahre brauchste gar nicht anfangen. Ich wollte nach 2 Jahren dagegen angehen.

 

Ich habe so viel Geld in Gutachten und Anwaltskosten gesteckt, sodass ich dabei noch verlust gemacht hab. Und du hast die ganze lauferei zum Anwalt und und....

 

Lass es bleiben und werd glücklich mit dem Auto. Das ist mein Rat.

 

...wobei dann wieder die frage auftacht, was ein unfallwagen ist.

wenn der kotflügel oder schweller getauscht wurde, auf grund eines rempler, dann ist das sicher kein unfallwagen

 

wäre interesseant zu wissen was genau am wagen war

am 6. Mai 2008 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von King Nova

.....Nach 7 Jahre brauchste gar nicht anfangen.....

das Fahrzeug wurde vor 1,5 Jahren vom Erstbesitzer gekauft.

Karosserie-Teile die man tauschen bzw. erneuern kann, fallen nicht unter der Katogerie: Unfall sondern unter sons. Beschädigungen.

Dies steht es auch in den KfZ-Verträgen: Unfallschaden, sonstigen Beschädigungen (z.B. Hagelschaden), lediglich folgende Beschädigungen...

Hat der Verkäufer überhaupt nichts angegeben, kannst du gerichtlich vorgehen,

-allerdings muß du Beweisen das du in den letzten Jahren diesen Schaden nicht verursacht hast.

-Außerdem ist es wichtig zu wissen, wie Hoch der Schaden bzw. Unfall am Fahrzeug war!

Also wegen Kotflügel etc. würde ich nicht in den Gericht ziehen, sondern eher den Verkäufer wegen der dieser Sache Ansprechen und vielleicht erreichst du ja was immer du willst Kulanzhalber.

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 10:04

hi,

danke für die reichlichen antworten. ich glaube, ich lass das ganze einfach auf sich ruhen

am 6. Mai 2008 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Nomove

... -allerdings muß du Beweisen das du in den letzten Jahren diesen Schaden nicht verursacht hast. ...

dürfte durch das vorhandene TÜV-Gutachten nicht das Problem sein.

Horrido

Fitsch

Zitat:

Original geschrieben von Fitsch_der_Bayer

Zitat:

Original geschrieben von King Nova

.....Nach 7 Jahre brauchste gar nicht anfangen.....

das Fahrzeug wurde vor 1,5 Jahren vom Erstbesitzer gekauft.

Jo, verlesen. sry

am 6. Mai 2008 um 11:21

bei vorhandener Rechtschutzversicherung würde ich mal ne Erstberatung beim Anwalt nehmen.

Allein schon deshalb um die Sache nicht einfach so zu schlucken.

Find es ne absolute Sauerei wenn man vorhandene Unfallschäden beim Verkauf meint nicht angeben zu müssen und damit auch noch durchkommt.

Horrido

Fitsch

Zitat:

Original geschrieben von Fitsch_der_Bayer

bei vorhandener Rechtschutzversicherung würde ich mal ne Erstberatung beim Anwalt nehmen.

Wenn man denn eine Verkehrsrechtsschutz hat, würd ich es auch machen. Ich hatte damals keine, nu hab ich eine:)

Hallo

Ich würde definitiv den Verkäufer mal darauf ansprechen.

Es ist ja nun so,dass wenn du den Wagen mal verkaufst nacher der dumme bist.

Du weißt nichtmal ob es ein Unfallwagen ist oder was alles beschädigt wurde.

Schließlich geht der Verkaufspreis dadurch runter.

Verarschen lassen würde ich mich garantiert nicht!!!

MfG

Christian

am 6. Mai 2008 um 14:01

mitm Anwalt beraten und ggF Anzeige wegen Betruges.

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