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Unfallwagen kaufen

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 18:28

Hi!

Ich wollte wissen, ob mir eventuell jemand helfen kann. Also ich möchte einen Unfallwagen kaufen, aber die Verkäufer möchten nur als Export oder an ein Gewerbescheinbesitzer verkaufen. Warum genau ist das überhaupt so und wie kommt man da als Privatperson drumherum?

Wäre es eine Lösung, wenn ein Freund das Auto auf sein Gewerbe kauft und mir dann weiterverkauft oder geht das nicht? Kann man auch kurzzeitig ein Gewerbe anmelden und dann das Auto in den Privatbesitz übergehen lassen oder ähnliches? Was gibts für Möglichkeiten in so einer Situation?

Weiss jetzt nicht, ob ich die richtige Kategorie im Forum getroffen habe. Wenn nein, dann tut mir das leid :(

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17 Antworten

Der Grund ist die Gewährleistungsproblematik.

Käufer und Verkäufer dürfen sich nicht vertraglich auf einen Verzicht der Gewährleistung einigen.

 

Vielleicht kann jemand eine Lösung für den TE anbieten.

dann lass doch das Auto von deinem Freund Freund kaufen.

Und der verkauft es dir dann (mit Gewährleistung, weil er die ja nicht ausschliessen kann... )

Entweder eurer Freundschaft kann dass dann zwei Jahre ab, oder nicht. :D

ps.: Ihr könnt ja die Probezeit auf ein Jahr begrenzen, dass geht.

:)

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 20:39

muss er dann die mwst abdrücken, wenn er mir was verkauft?

Ja, dass muss er wohl...

aber er kann diese dann bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer wieder geltend machen.

Ist für ihn also ein durchlaufender Posten

am 2. Juli 2007 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, dass muss er wohl...

aber er kann diese dann bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer wieder geltend machen.

Ist für ihn also ein durchlaufender Posten

Nein, das ist so leider nicht ganz richtig. Er kann zwar die vom Verkäufer berechnete MwSt (falls überhaupt ausweisbar) zurückholen, muß jedoch dem Fragesteller das Fahrzeug mit 19% MwSt verkaufen, und zwar auf den kompletten Kaufpreis. Ausnahme: Differenzbesteuerung, die ist aber an Voraussetzungen geknüpft, die nicht jeder Gewerbetreibende erfüllt.

nun überdenke noch ein mal in Ruhe was du hier geschrieben hast...

Wenn er das Fahrzeug mit 19% MwSt. an seine Kunden verkauft, was macht er dann mit dieser Steuer?

am 2. Juli 2007 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn er das Fahrzeug mit 19% MwSt. an seine Kunden verkauft, was macht er dann mit dieser Steuer?

An die Staatskasse abführen. Dieses Geld geht bei dem Deal zu Lasten der Beteiligten unwiederbringlich verloren.

Na, du hast aber richtig Ahnung.

So ein Unfug...

Gute Nacht, schlaf schön os-m "Kopfschüttel"

am 2. Juli 2007 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Na, du hast aber richtig Ahnung.

So ein Unfug...

Gute Nacht, schlaf schön os-m "Kopfschüttel"

Toller Beitrag. Hier fehlen sachliche Argumente, welche Deine Meinung untermauern. Du verwechselst anscheinend Vorsteuer und Umsatzsteuer.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Toller Beitrag. Hier fehlen sachliche Argumente, welche Deine Meinung untermauern. Du verwechselst anscheinend Vorsteuer und Umsatzsteuer.

Oliver

Nur so mal nebenbei. Ich bin seit 20 Jahren selbständiger Unternehmer.

Aber ich lass mich von dir über den Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer aufklären.

Dann mal los..... :D

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 16:56

also was ist jetzt die beste lösung? der freund kauft es ueber seinen gewerbeschein und verkauft es mir dann billiger, damit die mwst da kein theater macht?

Finanzbeamte befüllen jetzt bitte ihre Ohren mit Bauschaum.

Ohne Kaufvertrag und Zeugen, Geld und Brief wechseln den Besitzer.

Er kauft es an und verkauft es nach meinetwegen zwei Wochen an dich. Die gezahlte MwSt. holt er sich bei der Umsatzsteuer- Voranmeldung wieder zurück. Und wenn er es an dich verkauft führt er die von dir erzielte MwSt. wieder an Papa Staat zurück.

Hier geht überhaupt nichts unwiederbringlich verloren.

Und wenn wirklich mal einer nachfragt, was es mit dieser Aktion auf sich hat, sagt dein Freund einfach, er hat sich mit dem Auto verkauft, es waren doch mehr Mängel dran, wie er dachte....

Und was den MwSt. Ausweis beim Kaufpreis betrifft.

Ich kenne keinen gewerblichen Restwertaufkäufer der ein Fahrzeug

nicht mit ausweisbarer MwSt verkauft.

Ausser natürlich bei den Schwarzgeschäften, aber die sind hier ja wohl nicht Thema. :D

Du kannst natürlich auch ein sogenanntes KBAT- Geschäft machen.

Das geht am unkompliziertesten...

am 3. Juli 2007 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Finanzbeamte befüllen jetzt bitte ihre Ohren mit Bauschaum.

Ohne Kaufvertrag und Zeugen, Geld und Brief wechseln den Besitzer.

Das wäre Worst case für den Verkäufer:

- es *gibt* einen Vertrag (mündlich), denn ohne kann das KFZ den Eigentümer nicht wechseln

- Verkäufer handelt gewerblich (= Sorgfaltspflichten), Käufer privat (= schutzwürdiger Verbraucher)

- keine Dokumentation bekannter Mängel

- 24 Monate Sachmängelhaftung

@Dellenzähler: Es ist schön, daß Du in Deinem letzten Beitrag meine Erklärungen in eigene Worte fasst, und mir damit nun doch in der Sache zustimmst. Ist denn nun klar, daß das Fahrzeug für den (privaten) Käufer mehr als den ausgewiesenen Preis kosten wird, wenn der "Freund mit Gewerbeschein" zwischengeschaltet wird?

Der erste Verkäufer bietet das Fahrzeug "nur für Export oder Gewerbl. Käufer" an. Folglich schreibt er den Nettopreis ohne MwSt auf's Preisschild. Der Freund mit Gewerbe muß das Fahrzeug aber mit 19% MwSt Aufschlag verkaufen, und dieses Geld muß der Fragesteller bezahlen.

Ob der erste Verkäufer die MwSt ausweisen kann, ist hier nur nebensächlich und spielt für den Endpreis des Fragestellers keine Rolle (Ausnahme: Differenzbesteuerung)

Der eigentliche Haken an dem Deal ist aber die Darstellung des ganzen Vorgangs in den Büchern des Freundes. Wenn die Geschichte laienhaft gestaltet wird, gehen am Ende 2x 19% MwSt verloren, da das FA den Vorsteuerabzug nicht anerkennt und gleichzeitig die in der Rechnung ausgewiesene MwSt einfordert. Bei der Variante "Kurzfristig Gewerbe anmelden, nur zum Zweck des Autokaufs" läuft es ganz schnell darauf hinaus. Da Du Dich ja bestens auskennst, ist Dir gewiss klar, worauf ich hinaus will und ich muß es nicht im Detail erklären.

Also: Tip an Lukeluke: Finger weg, und keine Freunde damit belästigen, die vielleicht nicht so genau wissen, was sie tun...

Oliver

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