Unfallwagen kaufen/was ist wenn es zu spät ist?
Liebe Motortalk-Gemeinde!
Ich interessiere mich für einen gebrauchten Audi Q5 8R Facelift aus dem Jahr 2014. Das Modell hat 90'000km auf der Uhr und den 3.0 V6 TDI 245PS Motor. Ausstattungsmässig alles was mein Herz begehrt.
Nun ist es so das ich den Wagen besichtigt und probe gefahren bin. Beim Gespräch mit dem Verkäufer (Audi Händler) hat er uns auf reparierte Schäden hingewiesen.
Unter anderem sind dies Kratzer in den Stossstangen, Motorhaube und B-Säule, sowie ein Parkschaden mit leichter Delle an der hinteren Türe und Seitenwand.
Die Schäden wurden aber alle fachgerecht repariert und lackiert. Man sieht nun nichts mehr davon.
Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1500€. Diese wurden vom Kaufpreis bereits in Abzug gebracht.
Zuerst habe ich mir gedacht, dass dies kein Problem ist und darum bereits den Kaufvertrag unterschrieben. Darauf hat der Händler diese Schäden auch deklariert und nun habe ich im Internet gelesen das dies bereits als Unfallfahrzeug gilt.
Was denkt ihr darüber? Sollte ich vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis habe ich bereits überwiesen? Das Fahrzeug ist sonst top gepflegt. Es war ein Leasingrückläufer.
Viele Grüsse
Spitzbueb
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21 Antworten
Ja, natürlich zählt das als Unfallfahrzeug. Der Begriff "Unfallfahrzeug" ist fast beliebig breit und missverständlich.
Lösung: Deine "Soll ich"-Frage: Durch eine "Will ich"-Frage ersetzen. Und dann selbst entscheiden. Fraglich ist ja auch, ob der Händler das überhaupt mitmacht. Er hat doch alles angegeben, und nun bekommst du kalte Füße. Das ist dein Pech. Gesteigerte Gedanken macht man sich immer VOR dem Unterschreiben des Kaufvertrages.
Habe ich das richtig verstanden - die Höhe der Vorschäden betrug € 1500? Das ist doch nix, und kann mit Delle in der Seitenwand und Tür nicht überein stimmen. Ich nehme an, dass dies nur der festgestellte Betrag für die Wertminderung aufgrund der Vorschäden war. Wie hoch waren denn die Schäden nun? Da gibts doch bestimmt ein Gutachten darüber, das würde ich mir mal aushändigen lassen. Dann kann man auch prüfen ob das Muffensausen berechtigt ist (weil der Wagen kurz vorm Totalschaden war mit Schäden in der Struktur) oder ob es eben wirklich eine "oberflächliche" Remplerreparatur war (die ich nicht so kritisch sehe)
Unabhängig davon sehe ich nun auch keinen Grund für Dich, aus dem Vertrag auszusteigen - wenn denn die Schäden transparent aufgeführt wurden.
Danke schonmal für die Antwort. Da hast du natürlich recht. Nur war mir das vor dem Kauf nicht wirklich bewusst.
Wie sieht es denn bei Audi plus Gebrauchtwagen aus? Wäre es dort ein Problem vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld wieder zu bekommen?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 30. November 2017 um 09:38:23 Uhr:
Habe ich das richtig verstanden - die Höhe der Vorschäden betrug € 1500? Das ist doch nix, und kann mit Delle in der Seitenwand und Tür nicht überein stimmen. Ich nehme an, dass dies nur der festgestellte Betrag für die Wertminderung aufgrund der Vorschäden war. Wie hoch waren denn die Schäden nun? Da gibts doch bestimmt ein Gutachten darüber, das würde ich mir mal aushändigen lassen. Dann kann man auch prüfen ob das Muffensausen berechtigt ist (weil der Wagen kurz vorm Totalschaden war mit Schäden in der Struktur) oder ob es eben wirklich eine "oberflächliche" Remplerreparatur war (die ich nicht so kritisch sehe)
Unabhängig davon sehe ich nun auch keinen Grund für Dich, aus dem Vertrag auszusteigen - wenn denn die Schäden transparent aufgeführt wurden.
Ja die 1500€ haben sie für die Schäden angegeben.
Der Händler hat mir zu den Schäden die Fotos gezeigt, diese waren wirklich nur oberflächig. Den Dallen in der Türe haben sie mit einem Quadratmuster sichtbar gemacht auf dem Foto. Also nichts wirklich wildes. Aber angerempelt wurde er halt. Er hat noch was von Smart-Repair gesagt, allerdings kenne ich mich da nicht aus.
Wenn das so ist, das ist doch nichts schlimmes (finde ich). Und wenn Du trotzdem sie repariert wurden den Wagen um den Schadenbetrag billiger bekommen hast (so habe ich das verstanden), dann sehe ich jetzt keinen Grund zum Rücktritt. Vielleicht kannst Du diese Dokumentation für einen eventuellen Weiterverkauf von dem Verkäufer bekommen.
eben. das sehe ich jz auch nix wildes dran. sind für mich normale altagsspruren (leider. gibt immer welche, die eine autotür anhauen ), welche rückstandslos entfernt wurden. und dadurch bekommst du sogar noch n nachlass. und wenn du das auto in ca 5 jahren verkaufen willst, kräht da kein hahn mehr nach. aufführen musst du es dennoch. kannst ja den zusatz "unfallwagen" dann weg lassen . aber die reparierten schäden aufführen!
zurücktreten kann man in deutschland noch 2 wochen nach der unterschrift ohne angabe von gründen. meine ich mal irgendwo hier gelesen zu haben.
aber mich würden die paar dinge nicht stören, da ich mein auto solange fahre, bis die werkstattkosten zu hoch werden und/oder das auto seine 10-15 jahre erreicht hat und ich dafür noch eine vernünftige summe bekomme.
Zitat:
@Timmota schrieb am 30. November 2017 um 10:52:20 Uhr:
zurücktreten kann man in deutschland noch 2 wochen nach der unterschrift ohne angabe von gründen.
Das gilt aber nur gem. Fernabsatzgesetz, also beispielsweise bei Verträgen, welche man im Internet getätigt hat und dann spricht man von Widerruf des Vertrags.
Beim Kauf vor Ort gilt das nicht.
Zitat:
Wie sieht es denn bei Audi plus Gebrauchtwagen aus? Wäre es dort ein Problem vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld wieder zu bekommen?
Schau in den Vertrag. Dazu haben doch schlaue Leute das alles aufgeschrieben und auch gelesen und verstanden, BEVOR sie das unterschreiben. Wenn es eine echte Zufriedenheitsgarantie gibt oder eine erweiterte Rücktrittsregelung, dann kann der Widerruf einfach sein. Ob es dann aber tatsächlich Geld zurück gibt oder man sich "nur" z.B. ein anderes Auto aussuchen kann, ist wieder Teil des Vertrages.
Ja, bei plus ist so ein Umtausch innerhalb 10 Arbeitstagen denkbar, siehe:
https://www.audi.de/.../audi-gebrauchtwagen-plus.html
Zitat:
plus Umtausch
Sollten Sie mit der von Ihnen getroffenen Wahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie Ihr Audi Gebrauchtwagen plus Fahrzeug innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umtauschen. Ihr Audi plus Partner informiert Sie gerne über die Bedingungen.
Aber Umtausch gegen ein gleichwertiges Fahrzeug ist was anderes als Geld zurück. Also immer das Zeug genau lesen. Von Geld zurück steht da nix. Die wissen ja auch, dass sie nicht die kostenlose Fahrzeug-Mietstation der Nation sein wollen.
Hast du @Spitzbueb schon mal einen Schaden für 1.500€ an einem anderen Fahrzeug verursacht?
Das ist ein lächerlich kleiner Rempler, der schon beim anhusten der gegnerischen Stoßstange passieren kann.
Wenn man so scharf die Trennlinie ziehen will zwischen "Unfallwagen" und "unfallfrei", dann verdient sich quasi kein Gebrauchtwagen mit Nachlackierung und 90.000 km diesen Titel.
Kaufen und freuen
edit....
Blödsinn&Blödsinn entfernt
gamsrockl
Ich hätte bei den geschilderten reparierten Schäden überhaupt keine Bedenken. Kauf das Auto. Viel wichtiger ist, dass technisch alles ok ist (Motor, Getriebe und sonstige Aggregate).
Hab nochmal beim Händler nachgefragt und folgende Fotos erhalten.
Ausserdem an der Türe wurden noch einige Kratzer und Steinschläge auf der Motorhaube, Stossstange vorne und hinten ausgebessert.
Also ich als Laie würde sagen sieht belanglos aus...
Was mich wundert ist, dass die Instandsetzung dieser zugegeben optisch kleinen "Schäden", bei Audi definitiv weit mehr als 1500 Euro kosten würde, wie man auf diese niedrige Summe kommt...
Zumindest wurde dies so argumentiert, dass sie aufgrund dessen 1500€ Rabatt geben. Ob die Ausbesserung dieser Schäden nun genau soviel gekostet hat wissen wohl nur die selbst...