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Unfallwagen - nachträglich festgestellt

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 15. August 2016 um 15:51

Hallo zusammen,

wir haben einen Passat B7 vom örtlichen VW Händler gekauft. Auf der Bestellung steht, dass keine Unfälle bekannt sind.

Bei der Durchsicht der mitgegebenen Papiere ist mir neben den ganzen Wartungsrechnungen auch eine Rechnung über eine Reparatur am Heck über fast 3000 EUR in die Hände gefallen. Stoßfänger ist neu und lackiert und die Anhängerkupplung wurde getauscht + zahlreiche Kleinteile. Die Rechnung wurde von der Versicherung des Vorbesitzers übernommen.

Dies hätte der Händler aber bereits genauso merken können wie ich, wusste es aber wohl nicht.

Morgen habe ich dann noch ein Telefonat und dann wohl auch einen Termin mit dem Einkäufer, der den Wagen aus dem Leasing zurückgenommen hat, wo man sich einig werden soll.

Wie hoch schätzt ihr denn die Wertminderung durch so einen Unfall ein? Kaufpreis 14.000,- Laufleistung 110.000km und Baujahr 2011. Den Kaufpreis fand ich recht ok für die Ausstattung (Comfortline, 170PS, Panorama, Sportfahrwerk, Xenon, LED Beleuchtung, AHK).

Ich bin noch am Überlegen, ob ich den Wagen behalte. Was wäre eine realistische Wertminderung?

Sollte man den Wagen noch begutachten lassen?

Vielen Dank im Voraus!

 

 

 

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19 Antworten

sehr ärgerlich für dich. Kommt auch ein wenig drauf an, was in deinem Kaufvertrag steht, damit du den Händler in Regress nehmen kannst. Bedenke, dass Du bei Rückabwicklung die bereits angefallenen Kilometer vergüten musst.

Wenn Du näheres wissen willst, kannst Du mir gerne eine PN schicken.

Gruß, Adrian

Solange es bei VW repariert wurde, würde ich ihn behalten.

Die Frage ist, wieso wusste der Händler nichts?

Wenn es bei VW gemacht wurde sieht er es in der Historie..

 

Wenn du ansonsten mit dem Wagen zufrieden bist würde ich ihn behalten.. bei sowas sollte der Händler dir aufjedenfall entgegenkommen.

Rechnung 3000€ - Minderung 300€.

Mit ein bissl Gemecker: 500€

falls nur die Stoßstange verkratzt, die Heckklappe getauscht un der AHK-Träger verbogen war, beträgt die Wertminderung genau null, weil du jetzt sogar neuere Teile drauf hast als vorher. Wertminderung würde ich immer nur dann beanspruchen, wenn irgendwelche Teile am Wagen gezogen, ausgedengelt, gespachtelt oder sonst was ähnliches gemacht wurde.

Die 3000€ kommen mir arg bekannt vor. Im letzten Jahr ist mir jemand hinten aufgefahren. Rein äusserlich war so gut wie nichts zu sehen. Es kam bei der AHK aber irgendeine Meldung im KI mit der Sperre/Auslösebolzen AHK und Sie hat sich auch nicht mehr auslösen lassen.

Laut KV der Werkstatt sind dann die Stosstange und die komplette AHK getauscht worden, das waren dann um die 3000€.

Will damit sagen das bei dieser Rechnungssumme wahrscheinlich keine Beschädigung tragender Teile oder irgendwelche Schweissarbeiten enthalten sind sondern nur die neuen Teile Stosstange komplett und AHK komplett.

Von daher würde ich keine Wertminderung sehen.

Also wenn der Händler Dir eine Wertminderung gibt ist das gut, wenn nicht ist das auch ok dafür hast Du dann wahrscheinlich erstmal auch keinen verrosteten Kugelkopf mehr ( kommt aber irgendwann wieder:D ).

am 15. August 2016 um 19:45

Wurde das Fahrzeug in einer VW Vertragswerkstatt instand gesetzt, ist dieses in der Fahrzeughistorie hinterlegt. Somit sollte/muss der Schaden inkl. der Reparaturkosten im Vertrag hinterlegt sein und dem Händler war dieses bekannt. Ich würde auf jeden Fall auf Rückabwicklung des Kaufvertrages drängen, da Du bei einem späteren Verkauf von deiner Seite aus, auch auf Vorschäden hinweisen musst. Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich diese beanspruchen. Über eine Diskussion der Wertminderung würde ich mich in diesem Fall nicht einlassen. Solltest Du den Wagen trotz der Umstände behalten wollen, würde ich persönlich den Wagen auf jeden Fall begutachten lassen. Zu bedenken ist aber hierbei, dass Du die Kosten für das Gutachten tragen wirst. Ob die etwaige Wertminderung im Endeffekt dann summiert die Kosten aufheben wird, ist zu bezweifeln.

Zitat:

@blackbiker666 schrieb am 15. August 2016 um 21:45:12 Uhr:

Ich würde auf jeden Fall auf Rückabwicklung des Kaufvertrages drängen,...

Warum?

 

Zitat:

, da Du bei einem späteren Verkauf von deiner Seite aus, auch auf Vorschäden hinweisen musst

genau deswegen gibt es ja die merkantile Wertminderung, die eigentlich dem Geschädigtem Besitzer aisgezahlt werden sollte, damit dieser dann den Wagen um eben jenen Betrag günstiger anbietet... und nach erhaltenem nachträglichen Preisnachlass hinfällig.

Von daher ist diese Argumentation für mich nicht nachvollziehbar.

Rechtsanwalt müsste man sein.

Themenstarteram 15. August 2016 um 21:10

Hi,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Der Wagen wurde in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert (Karosseriewerkstatt und Lackiererei). Dabei liegt ein Schreiben, dass es auf die Arbeiten 5 Jahre Garantie gibt. Repariert wurde letzten Herbst. Die VW-Historie hatte ich mit dem Verkäufer am Rechner durchgeschaut. Da war nichts Wildes drin.

Ich hätte gedacht, dass so ein Unfall mehr Wertminderung bedeutet. Getauscht wurde nur die Schürze und die AHK. Die Heckklappe nicht, von daher wird es hoffentlich nicht so wild gewesen sein. Den Unfallhergang und Art kenne ich noch nicht, will ich auf jeden Fall schriftlich, damit ich was habe wenn ich den verkaufe. Eigentlich fahren wir unsere Autos immer so ca. 7 Jahre.

Ich bin Rechtsschutzversichert mit Selbstbeteiligung. Mal sehen wie das erste Gespräch läuft und wie das Angebot aussieht.

Vielen Dank und Gruß

wenns nicht mal die Heckklappe erwischt hat, was soll da schon groß gewesen sein? Der Stoßfänger hinten ist ja so konstruiert, dass er kaum die seitlichen Heckbleche beschädigen kann wenn hinten jemand draufklatscht - da müsste schon ein Sportwagen unten reinklatschen der den Stoßfänger dann nach oben drückt.

Von daher würde ich mir eher ansehen, ob das was gemacht wurde sauber erledigt wurde. Wertverlust sollte dann eher kein Thema sein - im Gegenteil, ich persönlich würde mich über eine neu lackierte Heckstoßstange freuen.

3000 klingt erst mal nach viel, aber die Werkstätten lassen sich heutzutage solche Reparaturen vergolden, besonders wenn die Versicherung bezahlt.

Ein Parkschaden an meinem Passat mit nur einem kleinen Kratzer an der Heckstoßstange hat die gegnerische Versicherung 1.200 Euro gekostet, nur für neu lackieren, neu einpassen und die Sensoren für Side Assist und Parkpilot neu anlernen/konfigurieren/Märchensteuer was auch immer....

Ja, kann ich nachvollziehen. Ein Parkrempler an der Front meines CC sollte 1800 Euro kosten (kleiner Kratzer an Stoßstange, ein Parksensor zum Ersetzen. keine Beschädigungen an der "Innenarchitektur" nach Abmahme der Stoßstange).

Themenstarteram 15. August 2016 um 21:54

Hi, alleine der Posten für die elektrisch schwenkbare AHK war schon groß. Am Fahrzeug wurde laut detaillierter Rechnung nicht lackiert, nur die Stoßstange. Vielen Dank und Gruß

Schaden: 7500€ inkls. Märchensteuer, merkantile Wertminderung 475€, hab nochmaö ins GA geschaut.

20160206-152921

aua, der tut weh. 1x Tür nei und Kotflügel neu. Und wenn das alles abgebaut ist, kann man die Stoßstange auch gleich mitlackieren lassen, weil man da eh nix mehr sparen würde wenn mans nicht macht.

Moin,

@TE: du kannst dir das BVSK-Wertminderungsmodell mal ranziehen.

Ich würde auf die Schnelle sagen: mehr als 200 € Wertminderung sind beim besten Willen bei dem Schaden nicht drin.

Allerdings ist das Verhalten des Verkäufers doch sehr merkwürdig: wieso gibt er dir die Unterlagen und erwähnt es aber beim Verkauf nicht? Hat er die Unterlagen so schlampig studiert? Oder weiß er es und setzt einfach darauf, dass du die Unterlagen nicht durchschaust? In beiden Fällen kann man schon mit Rückabwicklung drohen, um der Forderung nach einer Wertminderung Nachdruck zu verleihen.

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