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Unfallwagen vom VW - Händler gekauft

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 17:00

Hallo brauche mal Eure Hilfe ^...

Ich weiß, dieses Thema ist echt total ausgelutscht, aber ich finde keine brauchbaren Antworten.

Habe im Juli 2005 einen Golf IV von einem VW Händler als "unfallfrei" gebraucht gekauft.

Gestern wollte ich das Fahrzeug bei einem anderen VW-Händler in Zahlung geben und ein neues Fahrzeug kaufen. Um die Historie des Golfs besser kennenzulernen hat der Händler das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer in seinen PC eingegeben und siehe da ....

IM JAHR 2004 ist der Golf nach einem Unfall vorne links durch einen Vertragshändler abgeschleppt und aufwendig repariert worden (Teile: Kotflügel, Strebe, Querlenker, Lenkgetriebe, Spurstange, Radlager, etc....)

Naja mit dem Neukauf war es nun Essig, da der VW-Händler den Wagen (Unfallwagen) nicht mehr in Zahlung nehmen will.

Was kann ich tun? Habe echt keinen Bock auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren ...

Bin in dem 1 Jahr ca. 20.000 km gefahren.

Im Juli 2005 hat der 99-er Golf ca. 8000 Euro gekostet.

Danke für Eure hilfe,

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18 Antworten

Re: Unfallwagen vom VW - Händler gekauft

 

Zitat:

Original geschrieben von Polini79

Was kann ich tun? Habe echt keinen Bock auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren ...

Wenn du keine Lust auf einen Rechtsstreit hast, bleibt dir nur, das aktuelle Auto weiter zu fahren.

Du kannst natürlich selbst mal beim Händler vorsprechen, aber ich glaube nicht, dass du da viel erreichst. Effektiv wird da wahrscheinlich nur ein Anwalt helfen.

am 12. Juli 2006 um 17:46

Rechtlich ein recht einfacher fall, wenn unfallfrei im vertrag steht:

der Händler hätte wissen können und müssen dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

_> arglistige Täuschung

-> Schadensersatz (bzw Minderung)

Allerdinghs wird er das kaum Freiwillig tun. Selbst eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung bringt Dir keinen cent. Im Endeffekt bleibt nur der Anwalt.

Ja, hier muss ein Anwalt her. Da Du den (arglistig verschwiegenen) Mangel jetzt erst bemerkt hast, hast Du hier 3 Jahre ab Jahresende Zeit, juristisch gegen den Händler vor zu gehen.

Können sie Händler alle Werkstattbesuche auch bei anderen Händlern einsehen?

Hab ich noch nie von gehört.

Ist das Markenübergreifend?

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Können sie Händler alle Werkstattbesuche auch bei anderen Händlern einsehen?

Hab ich noch nie von gehört.

Ist das Markenübergreifend?

Markenübergreifend nein, bei VW/Audi/Seat/Skoda gibt es eine gemeinsame Datenbank, bei der die Inspektionen und Reparaturen eines Fahrzeuges, die in VAG-Betrieben ausgeführt wurden mit Datum, Preis, Kilometerstand und Art gespeichert werden. Habe damals beim Autokauf einen Blick in diese Liste werfen dürfen.

Themenstarteram 13. Juli 2006 um 17:52

Der verf**** Händler wollte mich heute auch noch anlügen und hat mir gesagt, dass die Vorbesitzerin nur gegen einen Bordstein gefahren ist .... ja klar ... Desahlb ist auch ein Materialschaden von 3000 Euro enstanden. Gebe ihm bis Montag noch die Chance das Fahrzeug wieder in Zahlung zu nehmen. Abzüglich einer Nutzungsgebühr von 1000 Euro. Ansonsten gehts direkt zum Anwalt. Habe auch schon ein passendes Gerichtsurteil gefunden. Danke für Eure Tips .... Ab jetzt helfe ich anderen auch gerne, bin ja jetzt "Profi" im Wandlungsrecht. LG

am 13. Juli 2006 um 18:09

Berichte aber weiterhin von dem Fall!

Du willst die Nutzungsgebühr zahlen? Stelle Deine Unkosten aber auch noch in Rechnung! Nummernschild, Anmeldung usw.

Und ich schließe mich dem Vorredner an.

Berichte! Schick an Interessierte ne PN mit dem Namen vom Händler. Die Postleitzahl kannst Du ja posten, den Namen nicht. Sonst gibt es Ärger vom Moderator! ;) :D

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Polini79

Der verf**** Händler wollte mich heute auch noch anlügen und hat mir gesagt, dass die Vorbesitzerin nur gegen einen Bordstein gefahren ist ....

"Nur" ?

Wenn ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h im stumpfen Winkel auf einen Bordstein auftrifft, können die Schäden erheblich sein...

Es ist doch egal, und wenn die Vorbesitzerin ne Maus überfahren hat oder nen Elefant. Es geht um nen 3000€ Schaden der verschwiegen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

"Nur" ?

Wenn ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h im stumpfen Winkel auf einen Bordstein auftrifft, können die Schäden erheblich sein...

Das ist mir vor Jahren leider auch mal passiert ... bei der Anfahrt auf eine Kreuzung war ich etwas zu schnell für die nass-schlüpfrige Fahrbahn. Vollbremsung (ohne ABS), Bremse gelöst und versucht einzulenken, nix passiert, also wieder Vollbremsung und Winkel von wohl 45° auf die Verkehrsinsel aufgeschlagen(normalhoher Bordstein, Gottseidank damals noch ohne Leitplanke). Ich habe keine Ahnung, wie schnell ich beim Aufprall war, aber viel kann es nicht gewesen sein, da ich danach schräg mit dem li. Vorderrad auf der Insel (1 m drauf) stand, vllt. max. 20-30 Sachen. Der Schlag war trotzdem ziemlich stark. Auf den ersten, schnelle Blick sah noch alles gut aus, aber da der Wagen nicht normal losfahren wollte, fiel auf den zweiten Blick auch das "abergerissene" li. Vorderrad auf, welches am Schmutzfänger schliff. Ergebnis waren knappe 3500 DM Schaden. Also so ein Schaden kann recht schnell passieren.

Wenn im originalen Kaufvertrag die Unfallfreiheit zugesichert wird, dann müsste die Beweislage für Polini79 doch recht gut aussehen.

Zitat:

Original geschrieben von scay

Wenn im originalen Kaufvertrag die Unfallfreiheit zugesichert wird, dann müsste die Beweislage für Polini79 doch recht gut aussehen.

Das sehe ich genauso. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ist dazu aber wohl erforderlich.

am 19. Juli 2006 um 7:08

Soweit ich weiss, muss ein Händler in jedem Fall auf einen reparierten Unfallschaden aufmerksam machen. Dies wird dann normalerweise auch vetraglich festgehalten.

Wenn zu einem Unfallschaden nix im Vetrag steht, heisst das automatisch, der Wagen wird vom Händler als unfallfrei verkauft.

D.h. die Unfallreiheit muss nicht extra zugesichert werden - das ist der Normalfall - nur mit schriftlichem Hinweis im Vertrag auf einen Unfall käme der Händler aus der Sache raus.

Wie hier schon mehrfach gesagt - Ohne Anwalt wird das wohl leider nix.

Gruss

Martin

Nix wie hin

 

Da würde ich aber noch mal vorsprechen.

Als erstes steht im Brief der Vorbesitzer den würde ich mal anrufen und fragen was das für ein Unfall war.

DAnn würde ich zum Händler und mal fragen wie es ihm geht.

Er soll das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis von damals auszahlen falls nicht ruhig mit Anwalt drohen. Die Kosten liegen hier wohl höher falls es zu einem Prozess kommt. Wahrscheinlich hat der freundliche das Auto auch noch repariert. Geht aber aus der Fahrzeughistorie hervor oder der Vorbesitzer weiss noch die Werkstatt. Steht im KAufvertrag Unfallfrei ist das arklistige Täuschung usw. Der Händler ist der Flachmann.

Ist auch keine gute Werbung für den freundlichen

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