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Ungeklärte Schuldfrage - Versicherung lässt auf sich warten
Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem mit der gegnerischen Versicherung:
Kurz zum Schadenhergang:
Meine Frau fährt an eine rote Ampel heran, Wagen geht aus (Start-Stop-Automatik). Das Auto vor ihr setzt zurück und fährt uns in den Wagen.
Der Unfallgegner steigt aus und fragt sie, ob sie ihm aufgefahren wäre und ob der Wagen meiner Frau ein Dienstwagen ist... Beides ist zu verneinen.
Meine Frau hat die Polizei gerufen. Diese hat den Unfall aufgenommen, gesagt, dass sie wissen dass einer lügt und sind wieder gefahren. -> Keine Aussage zum Schadenhergang, aber Fotos mit Zollstock etc.
Zwischenzeitlich Stellungnahmen an Polizei, beide Versicherungen. War mit unserem Wagen zwischenzeitlich bei einer Werkstatt, die haben einen KVA an die Versicherung geschickt.
Heutiges Telefonat mit der gegnerischen Versicherung besagt, dass diese den Unfallbericht bei der Polizei angefordert haben (vor 4 Wochen) aber noch nicht vorliegt.
Der Schaden kann der Höhe nach nachvollzogen werden ist aber noch nicht freigegeben.
Was meint ihr, wie ich weiter vorgehen sollte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2016 um 20:08:32 Uhr:
exakt, das wird hier die einzige Möglichkeit sein, um aus der Nummer "heil" herauszukommen. Ein Gutachter muss feststellen, dass du standest und dass das andere auto gefahren ist. das geht.
ich würde dem unfallgegner auch direkt sagen, dass es nach abschluss der regulierung eine Anzeige wegen Betrug und Versicherungsmissbrauch geben wird. Wer sich aber so etwas einlässt, dem ist das wahrscheinlich auch egal.
Das kann bei dieser Konstallation kein Gutachter bestätigen.
Deine Meinung Delle?
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29 Antworten
Älteres und hochpreisiges Fahrzeug, das zurückgesetzt hat?
Bei mir wäre die Sache schon beim Anwalt da es bestimmt noch Theater geben wird!
Moin,,
kann die Versicherung gut verstehen, wenn Ihr Versicherter sagt "Deine Frau hatte Schuld"! Hoffe Du hast bei der Sachlage schon von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet!! Und was soll die Polizei auch zum Schadenshergang sagen!!?? Aussage gegen Aussage!!
Zitat:
@mr.xyxy schrieb am 25. April 2016 um 16:35:29 Uhr:
(...)
Heutiges Telefonat mit der gegnerischen Versicherung besagt, dass diese den Unfallbericht bei der Polizei angefordert haben (vor 4 Wochen) aber noch nicht vorliegt.
(...)
Hat bei mir 12 (!) Wochen gedauert, bis die Polizei den Bericht zugeschickt hat. Die Schuld war jedoch eindeutig, sodass die gegnerische Versicherung sofort gezahlt hat.
Tja ohne zeugen wirds schwer, aber eig sollte das per Gutachten festgestellt werden können, ob der vordere rückwärts aufgefahren ist, oder umgekehrt.
Anwalt nehmen wäre hier das beste vorgehen. Kann natürlich auch blöd enden, wenn der gegner alles absreitet, deswegen gutachten und zeugen wären gut,
exakt, das wird hier die einzige Möglichkeit sein, um aus der Nummer "heil" herauszukommen. Ein Gutachter muss feststellen, dass du standest und dass das andere auto gefahren ist. das geht.
ich würde dem unfallgegner auch direkt sagen, dass es nach abschluss der regulierung eine Anzeige wegen Betrug und Versicherungsmissbrauch geben wird. Wer sich aber so etwas einlässt, dem ist das wahrscheinlich auch egal.
Zeugen gab es leider keine.
Das Fahrzeug des anderen war ein Alfa 156, glaub ich. Nicht ganz neu, aber denke kein klassischer Auto-Bumser...
Ein Anwalt ist bisher noch nicht eingeschaltet.
Der Schaden bei uns beläuft sich auf ca 1300€.
Die kosten vom Gegner kenne ich nicht.
Also erst zum Anwalt und dann zum Gutachter?
Hab keine Lust dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen. Rechtsschutzversicherung mit 150€ SB.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2016 um 20:08:32 Uhr:
exakt, das wird hier die einzige Möglichkeit sein, um aus der Nummer "heil" herauszukommen. Ein Gutachter muss feststellen, dass du standest und dass das andere auto gefahren ist. das geht.
ich würde dem unfallgegner auch direkt sagen, dass es nach abschluss der regulierung eine Anzeige wegen Betrug und Versicherungsmissbrauch geben wird. Wer sich aber so etwas einlässt, dem ist das wahrscheinlich auch egal.
Das kann bei dieser Konstallation kein Gutachter bestätigen.
Deine Meinung Delle?
meiner laienhaften Kenntnis aus dem Schul-Physikunterricht nach geht die Kraft des bewegenen Körpers auf den stehenden Körper über. das kann sollte man für mein Verständnis am Schadenbild erkennen können, oder? @Dellenzaehler
Ja, dass ist richtig.
Mann kann anhand der Spurenzeichnung feststellen, welchens Fahrzeug in Bewegung war und welches nicht.
Bei guten Fotos von beiden Fahrzeugen ist das vom Schreibtisch aus zu lösen, aber der Königsweg ist natürlich,
wenn man beide Fahrzeuge persönlich in Augenschein nehmen kann.
Vielleicht hat ja der Alpha auch einen Vorschaden an der Heckstoßstange, der sich feststellen lässt.
Würde dann auch für die Aussage des TE sprechen, denke ich.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. April 2016 um 22:25:46 Uhr:
Ja, dass ist richtig.
Mann kann anhand der Spurenzeichnung feststellen, welchens Fahrzeug in Bewegung war und welches nicht.
Bei guten Fotos von beiden Fahrzeugen ist das vom Schreibtisch aus zu lösen, aber der Königsweg ist natürlich,
wenn man beide Fahrzeuge persönlich in Augenschein nehmen kann.
Aber in welcher Richtung die Bewegung auch?
Was spielt die Richtung in diesem Fall für eine Rolle?
Wäre der Alpha nach vorne gefahren, hätte es nicht gekracht!
Es geht darum wer aufgefahren oder rückwärts gefahren ist.