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ungenutzter wohnwagen-kann man kosten einsparen?

Themenstarteram 5. November 2008 um 14:05

hallo,

wir haben vor 2 jahren einen wohnwagen geschenkt bekommen.

seitdem haben wir ihn nur einmal (gleich zu anfang ) genutzt.

dann kam der winter, ich war schwanger, mit kleinkind wollten wir nicht beengt verreisen.

nun steht wieder der winter vor der tür und wir werden den wohnwagen erst im sommer wieder nutzen (dann aber wirklich) ;)

wir bezahlen steuern, versicherung, stellplatzgebühr und der tüv ist überfällig.

der wagen steht auf einem privatgrundstück und wurde schon länger nicht bewegt.

nun wollen wir zum tüv-sprich erstmal neue reifen drauf, tüv gebühr.

kann man irgendwie kosten einsparen?

lohnt es sich einen wagen abzumelden?

kann man überhaupt einen wohnwagen ohne tüv abmelden?

doofe frage ich weiß.

aber wir stecken derzeit nur geld rein und haben nichts davon.

bin für tipps dankbar :)

Beste Antwort im Thema

Abmelden kann man ein Fahrzeug auch ohne gültige Hauptuntersuchung immer, das ist kein Problem aber zulassen kann man den Wohnwagen so dann nicht mehr und das wäre zu bedenken! In diesem Fall bräuchte man eine Kurzzulassung, was relativ teuer ist. Man muß halt abwägen, wie man günstiger fährt, Gebühren für die Kurzzulassung im Vergleich zur Ersparnis an Steuer und Versicherung.

Wie mein Vorredner schon sagte, besteht jetzt aktuell kein Handlungsbedarf. Je nach dem, wie lange der TÜV überzogen ist, wird zurückdatiert auf die angegebene Fälligkeit. Wurden bereits 2 Jahre überzogen, heißt das nicht, daß die HU 2 Mal gemacht und 2 Mal bezahlt werden muß!

Bleibt der Wohnwagen angemeldet, sollte dringend das Kennzeichen abgebaut und versteckt werden, das könnte Bußgeld kosten, auch wenn er auf Privatgrund steht!!!

Wenn es dann zum TÜV geht, am besten einen Termin vereinbaren, das läßt die Polizei, sollte es zur Kontrolle kommen, mit etwas Glück gelten.

pfisti

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am 5. November 2008 um 16:37

zur zeit würde ich da nichts machen, es sei denn ihr habt bei euch aufm Grundstück platz. Ich weiß ja nicht wie viel euch steuer und Versicherung im Jahr kosten, von daher weiß ich auch nicht ob es sich lohnt ihn abzumelden. Ich würde ihn jetzt über den Winter stehen lassen (vorausgesetzt, er steht geschützt irgendwo) und dann im Februar, oder März flott machen, also neue Reifen, TÜV, und was sonst noch so anfällt. Vielleicht macht ihr bei der Gelegenheit auch direkt die 100er Zulassung mit. Was wollt ihr jetzt schon TÜV machen? dann verschenkt ihr doch 4 Monate oder so, und auch die Reifen, die müssen auch nach einer gewissen Zeit gewechselt werden, da würde ich die auch erst dann neu machen. Zum abmelden muss der Wagen auch kein TÜV haben, aber wenn es nur 50€ in den 4 Monaten sind, würde ich mir nicht die Arbeit machen, und ihn abmelden und wieder anmelden, es sei denn ihr wollt demnächst eh Saison Kennzeichen haben.

Abmelden kann man ein Fahrzeug auch ohne gültige Hauptuntersuchung immer, das ist kein Problem aber zulassen kann man den Wohnwagen so dann nicht mehr und das wäre zu bedenken! In diesem Fall bräuchte man eine Kurzzulassung, was relativ teuer ist. Man muß halt abwägen, wie man günstiger fährt, Gebühren für die Kurzzulassung im Vergleich zur Ersparnis an Steuer und Versicherung.

Wie mein Vorredner schon sagte, besteht jetzt aktuell kein Handlungsbedarf. Je nach dem, wie lange der TÜV überzogen ist, wird zurückdatiert auf die angegebene Fälligkeit. Wurden bereits 2 Jahre überzogen, heißt das nicht, daß die HU 2 Mal gemacht und 2 Mal bezahlt werden muß!

Bleibt der Wohnwagen angemeldet, sollte dringend das Kennzeichen abgebaut und versteckt werden, das könnte Bußgeld kosten, auch wenn er auf Privatgrund steht!!!

Wenn es dann zum TÜV geht, am besten einen Termin vereinbaren, das läßt die Polizei, sollte es zur Kontrolle kommen, mit etwas Glück gelten.

pfisti

am 5. November 2008 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Was wollt ihr jetzt schon TÜV machen? dann verschenkt ihr doch 4 Monate oder so

Die Plakette wird ohnehin auf den Fälligkeitsmonat datiert.

am 5. November 2008 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

Bleibt der Wohnwagen angemeldet, sollte dringend das Kennzeichen abgebaut und versteckt werden, das könnte Bußgeld kosten, auch wenn er auf Privatgrund steht!!!

Wenn es dann zum TÜV geht, am besten einen Termin vereinbaren, das läßt die Polizei, sollte es zur Kontrolle kommen, mit etwas Glück gelten.

pfisti

Auf Privatgrund dürfte es nichts kosten, weil es um die Betriebserlaubnis geht. Und angeblich ist die Fahrt zum TÜV "kostenfrei".

http://www.tuev-sued.de/.../...ruefplakette_tuev_sued_raet_zu_eile?...

Themenstarteram 5. November 2008 um 17:05

danke erstmal.

der tüv wäre schon im frühjahr 2008 fällig gewesen.

mein mann wollte ihn jetzt über den tüv bringen, weil es 2009 natürlich eine neue plakette gibt und die eine andere farbe hat, als unsere.

ich würde aber auch alles lieber im frühjahr erneuern. jetzt haben wir eh nichts von neuen reifen und einer tüv zulassung.

der wohnwagen steht auf privatem grundstück auf einem stellplatz, den wir bezahlen.

 

am 5. November 2008 um 17:05

Gilt das mit dem zurückdatieren des Tüvs auch, wenn der wagen schon abgemeldet war? Ich kenne diese regelung zwar auch, aber sie macht meiner ansicht nach nur sinn, weil dadurch nimant in die versuchung kommt, auf diese weise z versuchen geld zu sparen, weil man ja höhere intervalle hätte.... Aber ich würde trotzdem erst alles im Frühjahr machen, alles andere wäre jetzt unnötig Arbeit, wenn er danach nochmal 3-4 monate wieder steht, müsst ihr ja quasi nochmal alles überprüfen...

am 6. November 2008 um 6:45

Und "alte" plaketten hat der tüv-er auch im nächsten jaht noch. aber es ist egal, ob ihr den tüv jetzt macht oder später, die kosten bleiben gleich. auf privatgrund ist es völlig wurscht, ob er tüv hat, zugelassen ist oder nicht. warum sollte man da die kennzeichen verstecken?

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

 

Bleibt der Wohnwagen angemeldet, sollte dringend das Kennzeichen abgebaut und versteckt werden, das könnte Bußgeld kosten, auch wenn er auf Privatgrund steht!!!

 

pfisti

Warum?

am 6. November 2008 um 8:23

Weil zugelassene Fahrzeuge und Anhänger zwingen eine gültige HU haben müssen. Es ist dabei egal, ob die im öffentlichen Strassenverkehr genutzt werden oder nicht, solange die Teile angemeldet sind muss "TÜV" da sein. Überziehen kosten Geld und (IMHO) ab einem halben Jahr Punkte.

Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, muss es immer TÜV haben. Ist wie mit der GEZ. Fernseher da, bezahlen ob du guckst oder nicht. Stellst du das Fahrzeug ohne Kennzeichen ab, kann es passieren das sie dir zwecks Umweltschutz und Müllentsorgung eine dran würgen wollen. Beim Wohnwagen ist das aber eher selten.

Hallo

um ein Fahrzeug wieder anmelden zu können, muß noch mehr wie 3 Monate TÜV vorhanden sein, sonst wird die Zulassung nicht gehen.

Ich sehe es auch so, derzeit zu Hause auf eigenem Grundstück ggf. Nummerschilder entfernen, wenn es von aussen einsehbar ist, die Schilder ins Fahrzeug legen-fertig. Wenn dann im Frühjahr es tatsächlich losgehen soll, neue Reifen, Termin für die HU absprechen und dann erst hin. Die Plakette wird zurück datiert, also auch die Plakettenfarbe von 2008, das beißt der Maus keinen Faden ab. Wenn man mit der Polizei keinen Ärger haben möchte ist es tatsächlich besser ein Kurzzeitkennzeichen zu nehmen, ich meine die Versicherung wird dafür nichts extra verlangen. weil es eben der bestehende Vertrag ist, aber das sollte man abklären. Somit ist das ein Kostenaufwand von unter 50€ und kein Ärger mit der Polizei und jetzt kein Stress.

Nordjoe

Kurzzeitkennzeichen brauchst du nicht. Du darfst zur Zulassungsstelle, so wie zum TÜV fahren. Legal.

Themenstarteram 7. November 2008 um 8:49

ihr habt mir sehr geholfen, danke :)

der wohnwagen steht nicht auf unserem grundstück.

wir bezahlen für den stellplatz. es ist aber ein hinterhof in den niemand einsehen kann.

werden es so machen und im frühjahr alles auf einmal in angriff nehmen. konnte meinen mann überzeugen.

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