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Unimog U 406 wie zulassen
Hallo Oldtimerfreunde,
Ich habe einen U 406 in Agra-Ausführung erworben. Ich möchte dieses Fahrzeug just vor Fun auch an Sonn-Feiertagen ,aber vielleicht auch mal z.Bsp. Gartenabfälle bzw kleine Besorgungen einsetzen.
Oldtimerveranstaltungen sind natürlich auch geplant. Welche Zulassung ( z.Bsp H-Kennzeichen Saisonkennzeichen bzw norm. Zulassung ). wird von Euch empfohlen.
herzlichen Dank für Eure erfahrungen.
Karl
Beste Antwort im Thema
Wie "Anzeigepflichtverletzung"? Was hast du geraucht? Lass es weg, dass ist nicht gut, glaub mir...
Wenn ich ein Auto als Oldtimer zulasse, dann ist das die Zulassung.
Wie ich es versichere, ist ganz alleine die Frage die ich mit meiner Versicherung auskaspern muss.
Das die ein oder andere Versicherung das nicht über "onlinerechner" anbietet, tja, einfach Telefon nehmen klappt manchmal besser ^^
Man kann aber selbstverständlich ein Auto als Oldtimer zulassen und für diesen Oldtimer einen ganz normalen PKW Versicherungsvertrag abschließen, so mit Schadensfreiheitsrabatt, Typklasse (die meistens die beste Einstufung bei 10 ist) usw. usf.
Genau so kann man auch für ein nicht als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug einen "Oldtimertarif" bekommen. Wenn die Versicherung bereit ist das Fahrzeug in den Tarif ein zu ordnen und den entsprechenden Vertrag ausfertigt, ist das überhaupt kein Problem.
Genau so sind sämtliche Vertragsbestandteile die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einzig und alleine die Sache von dem was man mit der Versicherung aushandelt.
Bei meinem Oldtimer gibt es weder Nutzungsbeschränkung noch einen vorgeschriebenen Alltagswagen noch eine Beschränkung des Fahreralters noch eine Beschränkung der Kilometerlaufleistung.
Auf der anderen Seite hat mir eine Versicherung meinen E320T Modell zum Oldtimerpreis versichert, weil sie sagten "ja wenn sie damit eh nur mal Sonntags ne Runde im Kreis fahren, dann passt das schon".
Das ist alles einzig und alleine eine Frage, auf was man sich mit der Versicherung einigt...
Und auch das
Zitat:
Anders sieht es bei Gewerbe aus!!! Da kannst das H nicht einfach so benutzen, der Staat will Steuern.
stimmt so nicht.
Das H Kennzeichen ist für Fahrzeuge, die vornehmlich der Pflege des Kulturgutes dienen...
Dies kann auch im gewerblichen Bereich erfolgen, da gibt es keine direkten Einschränkungen.
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13 Antworten
Tja, ein zweischneidiges Schwert. Bei normaler Zulassung als LKW ist der Sonntag tabu, bei lof- Zulassung mit grüner Nummer musst du eine landwirtschaftliche Verwendung nachweisen und mit H- oder 07er Nummer ist die Alltagstauglichkeit futsch. Was hast du denn in der Hauptsache vor? Danach würde ich die Zulassung wählen.
Gruß
Mit der H Zulassung hast du keine Probleme.
Aber auch bei normaler Zulassung greift das Sonntags Fahrverbot nicht da unter 7,5 t Zggw einzig darfst du dann Sonntags nur solo fahren. Oder max einen Wohnwagen oder Sportanhänger ziehen
Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,
Hallo antonkarl,
Ich habe mich kürzlich mit den selben Fragen beschäftigt, allerdings mit einem Mulicar M25.
Daher kann ich worti32 nur zustimmen, und anmerken das es unter Umständen sinnvoll sein kann auf H zuzulassen und "Normal" zu versichern, da einige H-Versicherungen auflagen bezüglich Nutzung usw. machen. Google wirft bei der Suche nach Unimogversicherung ein paar gute Versicherungsmakler raus mit speziellen Angeboten für Mog und Multicar.
So denn,
Skyport
Ich habe mich kürzlich mit den selben Fragen beschäftigt, allerdings mit einem Mulicar M25.
Daher kann ich worti32 nur zustimmen, und anmerken das es unter Umständen sinnvoll sein kann auf H zuzulassen und "Normal" zu versichern, da einige H-Versicherungen auflagen bezüglich Nutzung usw. machen. Google wirft bei der Suche nach Unimogversicherung ein paar gute Versicherungsmakler raus mit speziellen Angeboten für Mog und Multicar.
?????????????? Auf H Zulassen und N Versichern? Da muss iman beim Antrag bei der Nachfrage der Zulassung falsche Angaben machen.
Zitat:
?????????????? Auf H Zulassen und N Versichern? Da muss iman beim Antrag bei der Nachfrage der Zulassung falsche Angaben machen.
Quatsch, du versicherst es einfach normal als LKW oder Zugmaschine oder was auch immer, ob das Teil ein H Kennzeichen trägt interessiert grundsätzlich niemanden, schreibt man einfach mit in das Feld "amtliches Kennzeichen" und fertig. Sind doch 2 komplett verschiedene paar Schuhe...
Hallo Autoflüsterer hast Du überhaupt Ahnung über Versicherungen? Warum kostet ein Matra Simca mit H-Kennzeichen richtig mehrt als mit normalem? Warum kann man über Onlinerechner kein H-Kennzeichen versichern? Die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt sondern Betrug. Es geht um einen Vertrag den man mit der Versicherungsgesellschaft abschließt. Du kannst das ja machen aber das hier zu empfehlen ist wohl sehr fahlässig. Ruf mal Deine Versicherung an ob das nicht doch zwei paar Schuhe sind. Zudem dürfte das auch gar nicht gehen da man für H eine andere EVB benötigt und der Versicherer über den GDV die Information eh bekommt. Immer erst den Fachmann fragen bevor man Quatsch verbreitet.
Äh? Sorry, dass ich das so sagen muss aber du erzählst einen vom Pferd.
Was interessiert es die Versicherung denn bitte schön welches Kennzeichen da dran hängt?! Das hat rein was mit der Steuer zu tun.
Sonst könnte ich meinen 207D mit H-Kennzeichen wohl nicht ohne Auflagen als Campingfahrzeug oder zum einkaufen oder für den Weg zur Arbeit benutzen.
Mein erstes Motorrad wollte ich auch mit H zulassen, einfach weil das mehr Stil hätte... Versicherung meinte das wär völlig egal, kostet das selbe. Einzig die Pauschalbesteuerung hat das dann verhindert... Hab nicht eingesehen für ein H 14€ mehr Steuern zu bezahlen
Anders sieht es bei Gewerbe aus!!! Da kannst das H nicht einfach so benutzen, der Staat will Steuern.
Ich denke der Grund dass du kein H angeben kannst bei den Versicherungen ist einfach der, dass es sich wohl nicht lohnt das zu implementieren in die Systeme. Der ADAC bekommt auch jedes Mal Panik wenn ich anrufe und das H im Nummernschild nenne, weil ihr System damit nicht zurecht kommt... Ende vom Lied ist, sie lassen es einfach weg. "Ach was, das geht sicher auch so... Ist ja sowieso die Karte die zählt und so viele Mercedesbusse werden nicht auf der Autobahn stehen"
LG
Wie "Anzeigepflichtverletzung"? Was hast du geraucht? Lass es weg, dass ist nicht gut, glaub mir...
Wenn ich ein Auto als Oldtimer zulasse, dann ist das die Zulassung.
Wie ich es versichere, ist ganz alleine die Frage die ich mit meiner Versicherung auskaspern muss.
Das die ein oder andere Versicherung das nicht über "onlinerechner" anbietet, tja, einfach Telefon nehmen klappt manchmal besser ^^
Man kann aber selbstverständlich ein Auto als Oldtimer zulassen und für diesen Oldtimer einen ganz normalen PKW Versicherungsvertrag abschließen, so mit Schadensfreiheitsrabatt, Typklasse (die meistens die beste Einstufung bei 10 ist) usw. usf.
Genau so kann man auch für ein nicht als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug einen "Oldtimertarif" bekommen. Wenn die Versicherung bereit ist das Fahrzeug in den Tarif ein zu ordnen und den entsprechenden Vertrag ausfertigt, ist das überhaupt kein Problem.
Genau so sind sämtliche Vertragsbestandteile die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einzig und alleine die Sache von dem was man mit der Versicherung aushandelt.
Bei meinem Oldtimer gibt es weder Nutzungsbeschränkung noch einen vorgeschriebenen Alltagswagen noch eine Beschränkung des Fahreralters noch eine Beschränkung der Kilometerlaufleistung.
Auf der anderen Seite hat mir eine Versicherung meinen E320T Modell zum Oldtimerpreis versichert, weil sie sagten "ja wenn sie damit eh nur mal Sonntags ne Runde im Kreis fahren, dann passt das schon".
Das ist alles einzig und alleine eine Frage, auf was man sich mit der Versicherung einigt...
Und auch das
Zitat:
Anders sieht es bei Gewerbe aus!!! Da kannst das H nicht einfach so benutzen, der Staat will Steuern.
stimmt so nicht.
Das H Kennzeichen ist für Fahrzeuge, die vornehmlich der Pflege des Kulturgutes dienen...
Dies kann auch im gewerblichen Bereich erfolgen, da gibt es keine direkten Einschränkungen.
Bist du dir sicher mit dem Gewerbe?
Ich hab das nur mal so am Rande mitbekommen, aber ich mein das war n ziemlicher Terz.
Naja, kann ich auch falsch verstanden haben.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass du deinen Unimog versichern kannst wie du lustig bist.
LG
Da bin ich mir komplett sicher, wobei die Frage ist, und die kann die Zulassungsbehörde durchaus stellen, was du mit dem Auto vor hast. Wenn du einen Oldtimer restaurierst, als Firma, weil es der erste Firmenwagen war und du den in deine Eingangshalle stellen möchtest, dann ist das zwar eine "gewerbliche" Nutzung, aber in der Regel kein Problem den auf H zugelassen zu bekommen.
Wenn du das an nen alten LKW pinnst um damit Schrott fahren zu wollen, ist das eine andere Sache.
Grundsätzlich schließt sich das jedoch nicht aus. Sonst dürften ja Firmen wie Daimler-Benz ihre Klassiker auch nicht mit H Kennzeichen bewegen...
Jo dann meinte ich den Fall, in dem das H-Fahrzeug tatsächlich noch aktiv eingesetzt wird. Man lernt doch immer wieder dazu
LG
Np. Also im Endeffekt ist ja auch die Frage, wie das Fahrzeug "aktiv" eingesetzt wird. Fährt der Holzhändler mit seinem Opel Blitz, der sonst immer schön in der trockenen Garage steht damit einmal die Woche Holz holen? Oder eiert den den ganzen Tag im Baustellenverkehr?
Das Straßenverkehrsamt interessiert sich in der Praxis für diese Fragen in der Regel nicht, sondern diese Fragen werden bei der nächsten Hauptuntersuchung geklärt, denn da wird der Zustand des Fahrzeuges im Bezug H Kennzeichen sowieso jährlich überprüft. (über 3,5 Tonnen jährlich TÜV)
Im weiteren werden die Fahrzeuge aber eher sowieso nicht zum täglichen Brotverdienen eingestzt, weil sie auf Grund von Verbrauch, Wartung und Fahrkomfort da doch eher unwirtschaftlich im täglichen Tageskampf sind, so stellt sich in der Praxis die ganze Fragestellung doch eher selten...
Hallo Unimog-Freunde
Für Eure Tips zur Zulassung herzlichen Dank. Ich werde in der kommenden Woche bezüglich
Versicherung mit dem Makler reden.
Gruß Karl