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unnötig langsam fahrendes fahrzeug ?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 22. Januar 2012 um 12:14

Hallo,

gestern Nacht habe ich was komisches erlebt und es muss irgendwie raus. Also folgendes : Ich stand an der roten Ampel, vor mir ein Twingo Als es grün wurde ist die Fahrerin ( ja es war eine Die) nicht losgefahren habe kurz gehupt dann wurde ich komisch angeguckt von der Beifahrerin. Nun gut ich habe mir nichts dabei gedacht, sie ist losgefahren aber absolut langsam (einspurige straße je Richtung) sie ist dann permanent 20 oder noch langsamer gefahren wo 50 erlaubt war, hat mich beim überholen gehindert als ich sie endlich überholen konnte kam Lichthupe von hinten.

Meine Frage ist ob ich mich auf irgendeiner Art und weise, strafbar gemacht habe? In der Regel halte ich mich fern von so einem gedöns.

Wenn es OT ist bitte ich die Mods höflichst den Thread zu verschieben.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2012 um 12:37

Paragraph 1 StVO .... Auch 20km/h fahren kann einen Verstoß bedeuten. Das am Überholen hindern dann so oder so. Die nachträgliche Lichthupe erst Recht ;)

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Sofern du beim Überholen keine durchgezogene Linie überfahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hast und beim Wiedereinscheren den Abstand zum Überholten eingehalten hast, hast du alles richtig gemacht.

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 12:33

Dann bin ich beruhigt, überholen durfte man und 50 km/h habe ich nicht überschritten bin auch weit vor dem Fahrzeug eingeschert. Ich finde es unverschämt was für denunzianten im Straßenverkehr unterwegs sind...

am 22. Januar 2012 um 12:37

Paragraph 1 StVO .... Auch 20km/h fahren kann einen Verstoß bedeuten. Das am Überholen hindern dann so oder so. Die nachträgliche Lichthupe erst Recht ;)

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 12:43

mit rechtlichen Angelegenheiten kenne ich mich nicht aus, daher die Frage (mag bisschen doof klingen). Normalerweise überholt man ja nicht grundlos, nur ich wurde halt dazu gezwungen. Wenn jemand vor mir 40 oder 45 fährt ist es ja nicht so schlimm, bin ja auch nicht perfekt.

am 22. Januar 2012 um 13:29

Mit rechtlichen Angelegenheiten sollte man auch sehr vorsichtig sein und dies den Fachleuten überlassen, daher auch immer das einschränkende "kann" in meiner gaaaanz persönlichen Meinung und Auslegung ;) Und perfekt sind wir Gott sei Dank alle nicht.

Zitat:

Original geschrieben von JoDa73

Mit rechtlichen Angelegenheiten sollte man auch sehr vorsichtig sein und dies den Fachleuten überlassen, daher auch immer das einschränkende "kann" in meiner gaaaanz persönlichen Meinung und Auslegung ;) Und perfekt sind wir Gott sei Dank alle nicht.

Vielleicht hatten die beiden Mädels ja auch ein Gläschen getrunken? Soll es schon des Öfteren gegeben haben - nicht nur bei Mädels!

Das kann ich aufklären, meine Frau hat auch einen TWINGO - und ich bin auch schon so damit "gefahren":

Wenn durch eine Elektronikstörung der Motor in Notlauf schaltet, läuft der Motor, fährt das Auto nur noch mit Standgas.

Die Betätigung des Gaspedals beeinflusst das überhaupt nicht mehr.

Man muß dann beim Anfahren an Ampeln höllisch aufpassen, um mit dem bisschen Gas überhaupt noch wegzukommen, den Motor nicht abzuwürgen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt dann auch nur noch bei etwa 20 km/h.

Man kann/will halt so evtl. noch eine Werkstatt oder die heimische Garage in einigen km Entfernung erreichen.

Bei mir ging nach einem Ampelabwürgen/Neustart das Auto übrigens urplötzlich wieder völlig normal...

Mich hat auch -selbst in der Stadt- keiner angehupt, weil ich mit Warnblinker und Warndreieck im Heckfenster fuhr.

Fehlerquelle war "im weiteren Verlauf" dann doch die elektronisch betätigte "Drosselklappeneinheit"

(darin Schleifkontakte für Gaspedalbefehle ? ...)

Zitat:

Original geschrieben von Rambello

Das kann ich aufklären, meine Frau hat auch einen TWINGO - und ich bin auch schon so damit "gefahren":

Wenn durch eine Elektronikstörung der Motor in Notlauf schaltet, läuft der Motor, fährt das Auto nur noch mit Standgas.

Die Betätigung des Gaspedals beeinflusst das überhaupt nicht mehr.

Man muß dann beim Anfahren an Ampeln höllisch aufpassen, um mit dem bisschen Gas überhaupt noch wegzukommen, den Motor nicht abzuwürgen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt dann auch nur noch bei etwa 20 km/h.

Man kann/will halt so evtl. noch eine Werkstatt oder die heimische Garage in einigen km Entfernung erreichen.

Bei mir ging nach einem Ampelabwürgen/Neustart das Auto übrigens urplötzlich wieder völlig normal...

Mich hat auch -selbst in der Stadt- keiner angehupt, weil ich mit Warnblinker und Warndreieck im Heckfenster fuhr.

Fehlerquelle war "im weiteren Verlauf" dann doch die elektronisch betätigte "Drosselklappeneinheit"

(darin Schleifkontakte für Gaspedalbefehle ? ...)

Für solche Fälle hat sogar Renault einen Warnblinker verbaut. Den haben die Mädels ja offenbar nicht bemüht. Solche Situationen wie oben beschrieben erlebe ich regelmäßig, überholen im Ort verkneife ich mir dennoch in der Regel mangels Übersichtlichkeit. Ich verstehe den TE aber sehr gut, trotz grundsätzlich ruhig Gemüts neige ich dann auch mal zu gewisser Aufregung... ;)

Wie oft gerät den so ein Twingo in den Notlauf?

am 22. Januar 2012 um 15:13

Um meinen Senf hier auch noch obendrauf zu geben:

Das mit dem Warnblinker in so 'nem Fall wäre auch mein Ratschlag gewesen, hatte den gleichen Fall mal bei meinem Corsa, da ist der Warnblinker doch das erste, was einem in den Sinn kommen sollte, oder?!

Es passiert mir jedoch häufiger, dass Leute mit 30 km/h und mehr unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren. Das regt mich genauso auf wie Dauer-Mitte-Fahrer auf der Autobahn, wegen denen ich dann zum Überholen zweimal die Spur wechseln darf, weil ich mich an das - durchaus sinnvolle - Rechtsfahrgebot halte.

Rein rechtlich stellen (glaube ich zumindest) beide Fälle einen Verstoß gegen die StVO dar - aber gab's schon jemals einen Strafzettel deswegen ...? Gefährlich kann in manchen Situationen beides sein, aber nunja ...

Grüße :)

Wenn Ihr außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs wart, wollte Sie dich vielleicht nur wieder überholen :D:

§5 StVO, Absatz 5:

"(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."

Quelle: nichtamtliche StVO

Die Regelung kennen übrigens viele nicht. Am meisten regen sich die Leute auf Autobahnen darüber auf, wenn ich von hinten mit wesentlich höherer Geschwindigkeit kommend ausscherende (nicht bereits vor mir fahrende!) Autofahrer(innen) anblinke (eine Blendung des entgegenkommenden Verkehrs ausgeschlossen), die ich gerade überholen will.

Für mich siehts danach aus, dass die Frau von der Lichthupe genervt war und dich mit dem langsamen Fahren ärgern wollte.

Was man daraus alles rausinterpretieren kann ist schon unglaublich. Fast genauso unglaublich wie Autobahnfahrer die 220+ fahren und dennoch meinen nachm Überholen wieder auf die rechte Spur zu müssen nur um 300 Meter weiter wieder nach links auszuscheren.

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Fast genauso unglaublich wie Autobahnfahrer die 220+ fahren und dennoch meinen nachm Überholen wieder auf die rechte Spur zu müssen nur um 300 Meter weiter wieder nach links auszuscheren.

Das sind jene Fahrer, die das Rechtsfahrgebot ernst nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von snapli

Rein rechtlich stellen (glaube ich zumindest) beide Fälle einen Verstoß gegen die StVO dar - aber gab's schon jemals einen Strafzettel deswegen ...? Gefährlich kann in manchen Situationen beides sein, aber nunja ...

Das gilt auch hier genauso.

Verkehrsregelverordnung Art 4.5: "Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmäßigen Verkehrsfluß hindert." (mit einigen Bundesgerichtsentscheiden gegen zu langsames Fahren.)

und

Art. 85.1: "Die Fahrzeugführer müssen so fahren, dass die anderen Straßenbenützer möglichst wenig behindert werden. Anderen Fahrzeugen ist das Kreuzen und Überholen zu erleichtern, nötigenfalls durch Halten außerhalb der Fahrbahn."

Wenn ein solches Verhalten zur Anzeige gebracht wird, kann die Strafe gegebenenfalls einen Strafzettel übersteigen.

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