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Unsicher beim Autokauf über Händler - Rechte
Hallo zusammen,
ich habe einen alten Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Er bot mir für 1400,- das Auto mit neuem TÜV/Klimaservice/Inspektion - den Umfang haben wir so verhandelt. Viele meinten, man hätte da halt den Vorteil, dass der Händler Gewährleistung geben muss, allerdings sagte dieser, das gelte gesetzlich erst ab einem höheren Kaufpreis. Hierzu konnte ich nichts finden ... - bindet er mir also einen Bären auf?
Nun bekamen wir für die Anzahlung bereits die Papiere, der frische TÜV Bericht kam erst paar Tage später, weil er den erst nach Anzahlung machen lassen wollte. In diesem steht u.a. der Mangel drin, dass die Kennzeichenbeleuchtung noch ohne Funktion ist (ok, das ist das kleinste Problem), und der Hinweis ist aufgeführt "Bodengruppe + Federdom hinten korrodiert". Trotz neuem TÜV müsse dies lt. Gesetzgeber noch umgehend beseitigt werden. Mir wurde nun gesagt, dies betrifft nur den Mangel, den Hinweis soll man halt im Auge behalten, den müsse man nicht umgehend beseitigen - stimmt das soweit?
Ich hab keine Ahnung, in welchem Ausmaß das rostet und wollte nach Erhalt zum TÜV fahren und diesen 30 Euro Check durchführen lassen, um einfach nochmal sicher zu gehen. Okay, vielleicht hätte ich das schon früher tun sollen ...
Die Frage ist allerdings, wenn der Rost erheblich sein sollte und ich vom Kauf zurück treten würde ("widerrufen"), weil mein TÜV Prüfer das vielleicht alles kritischer sieht als angegeben und ich nun voll die Rostlaube gekauft hätte, kann man dann einfach den Wagen gegen das Geld zurück geben oder kann er das Geld für TÜV/Klimaservice/Inspektion einbehalten, weil er die Arbeiten z.Bsp. "extra für mich übernommen hat"?
Dies würde mich mal so für den schlimmsten Fall der Fälle interessieren ...
Danke für´s Lesen & Helfen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@19Luk81 schrieb am 21. Juni 2016 um 21:34:21 Uhr:
Hallo. Die Gewährleistung muss er dir geben. Egal wie teuer oder billig das Auto ist, wenn er einen Kaufvertrag als Händler dir ausgehändigt hat. Mit neuen recht kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen (hoffe das es richtig ist) vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Geld kann und darf ernüchternd einbehalten, da er bei einem anderen Kunden ich machen müsste....
Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.
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15 Antworten
Hallo. Die Gewährleistung muss er dir geben. Egal wie teuer oder billig das Auto ist, wenn er einen Kaufvertrag als Händler dir ausgehändigt hat. Mit neuen recht kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen (hoffe das es richtig ist) vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Geld kann und darf ernüchternd einbehalten, da er bei einem anderen Kunden ich machen müsste....
Zitat:
@19Luk81 schrieb am 21. Juni 2016 um 21:34:21 Uhr:
Hallo. Die Gewährleistung muss er dir geben. Egal wie teuer oder billig das Auto ist, wenn er einen Kaufvertrag als Händler dir ausgehändigt hat. Mit neuen recht kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen (hoffe das es richtig ist) vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Geld kann und darf ernüchternd einbehalten, da er bei einem anderen Kunden ich machen müsste....
Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:43 Uhr:
Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.
Völlig Korrekt, allerdings sollte die Beweislast Umkehr berücksichtigt werden die nach 6 Monaten in Kraft tritt.
Das heisst du musst nach 6 Monaten beweisen das der Fehler bei Übergabe vorlag, was schwierig ist.
Ebenfalls kann ein (Dekra) Gutachten das beim Kauf vorliegt gegen dich verwendet werden - Beliebte Masche gekauft und dann das Gutachten sehen ...
Bsp.
Turbo macht Geräusche - keine Gewährleistung auf Turbo....
Dämpfer Öl feucht - keine Gewährleistung auf Dämpfer...
Usw.
Also genau beachten was man unterschreibt wenn ein Gutachten Teil des Vertrages ist dieses vorher genau lesen.
Edit:
Gerade erst gesehen das es um ein Auto für 1400 € geht...
Da darfst du keinen Neuwagen erwarten und brauchst Rücklagen...
Der Händler wird sich im Fall der Fälle auch auf Verschleiß berufen können...
Siehe:
An einem Auto für diesen Kaufpreis dürfte das meiste eh unter Verschleiß fallen und daher nicht unter Gewährleistung.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:43 Uhr:
Zitat:
@19Luk81 schrieb am 21. Juni 2016 um 21:34:21 Uhr:
Hallo. Die Gewährleistung muss er dir geben. Egal wie teuer oder billig das Auto ist, wenn er einen Kaufvertrag als Händler dir ausgehändigt hat. Mit neuen recht kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen (hoffe das es richtig ist) vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Geld kann und darf ernüchternd einbehalten, da er bei einem anderen Kunden ich machen müsste....
Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer kann auch vom Kaufvertrag "vor Ort" zurücktreten. Hatte das schon gehabt. Erkundigt euch ganz genau. Der Verkäufer selbst wird dir das nicht sagen... Das ist doch logisch!
Zitat:
@19Luk81 schrieb am 22. Juni 2016 um 09:57:09 Uhr:
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:43 Uhr:
Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer kann auch vom Kaufvertrag "vor Ort" zurücktreten. Hatte das schon gehabt. Erkundigt euch ganz genau. Der Verkäufer selbst wird dir das nicht sagen... Das ist doch logisch!
Dann war es reine Kulanz. Ein Widerrufsrecht hast du bei Kauf vor Ort nicht von gesetzeswegen. Das hast du nur bei Fernabsatz oder Haustürgeschäften.
Oder du hattest einen Mangel und der Händler hat dir Wandlung angeboten. Wäre aber eine ganz andere Geschichte.
Zitat:
@19Luk81 schrieb am 22. Juni 2016 um 09:57:09 Uhr:
Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer kann auch vom Kaufvertrag "vor Ort" zurücktreten. Hatte das schon gehabt. Erkundigt euch ganz genau. Der Verkäufer selbst wird dir das nicht sagen... Das ist doch logisch!
Ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag hast du per se nicht, es gibt jedoch Ausnahmen bei Mängeln die nicht zu beheben sind usw. Rein aus nicht gefallen gibt es dieses Recht jedoch nicht.
Was soll dieser Unsinn?
Du bekommst ein Auto mit neuem TÜV + Inspektion + Klimaservice. Allein diese Leistungen sind fast Dein Kaufpreis. Was willst Du noch?
Er will das Recht das ihm zusteht. Das es für Händler nicht immer einfach ist da noch Gewinn zu machen verstehe ich, aber es ist eben die Rechtslage.
Klar verstehe ich, dass dem Händler da einiges an Geld flöten geht ... Naja, hab den Wagen heute endlich nach 2 1/2 Wochen erhalten - und was soll ich sagen, er hat ihn mir als Privatperson verkauft. Das so ´ne Masche kommt, war mir fast klar (sonst wird ja eher davor gewarnt, dass es als "Bastlerfzg." verkauft wird und die Händler sich so vor der Gewährleistung drücken). Ich werd draus lernen ... Hab ihn dann gefragt, ob er ihn wenigstens brav versteuert. "Jaja...!", meinte er. (Würde mich aber jetzt mal interessieren: Hätte ich jetzt vom Kauf zurück treten dürfen und meine Anzahlung zurück verlangen dürfen, da in der Annonce ja seine Händleranschrift stand?)
Apropos: Wenn wir schon beim Thema sind: Meine Kollegen meinen, dass wenn ich z.Bsp. nebenbei selbstständig bin (auch in einer ganz anderen Branche) und ich ein Auto verkaufe - sei es auch mein Privatfahrzeug, dass ich verpflichtet wäre, Gewährleistung zu geben. Stimmt das?
Falls noch nicht gemacht und noch möglich (falls Anzeige noch nicht gelöscht): Die Anzeige vom Händler würde ich mir ganz schnell ausdrucken/abspeichern etc. Ich vermute, dass man bei dem beschriebenen Sachverhalt im Zweifel gute Chancen hat, dies als "Kauf von Händler" werten zu lassen. Ob sich der Klageweg hier lohnt, ist eine andere Sache...
Weshalb hast Du überhaupt als Kauf von Privatperson zugestimmt? Scheinbar habt Ihr nicht bereits bei der Anzahlung einen schriftlichen Kaufvertrag (vom Händler) abgeschlossen?
Ja, der Kaufvertrag kam natürlich erst jetzt ... zuvor bekam ich nur eine Quittung zur Anzahlung, die er nun zum Vertrag auch rückverlangt + einbehalten hat (evtl. war da noch ein Firmenstempel drauf, weiß ich nimmer - hab aber eh keine Kopie, nur seine geschäftliche Visitenkarte) -> Zahlung ist nun auf Vertrag festgehalten. Ich brauch dringend ein Auto und ich war nun so genervt, weil das alles so lange dauerte, dass ich´s in Kauf genommen habe. Die Anzeige is nimmer online - verzeichnen wir´s mal unter Lehrgeld, falls was sein sollte. Alles andere interessiert mich nur mal so für´s nächste Mal, oder wenn ich noch blauäugigeren Freunden zur Seite stehen muss. ;-)
1. ist ein Hinweis nur ein Hinweis. Den muss man nicht beseitigen.
2. leichter Rost an einem alten Auto ist kein Mangel, sondern übliche Begleiterscheinung.
3. Wer sich nicht auskennt, muss zum Vertragsabschluss einen sachkundigen Dritten mitnehmen, sagten die Gerichte. Bei Unkenntnis kann man den Vertrag nicht wegen Irrtums anfechten.
4. Musst du erst mal den Rost prüfen. Ich habe selbst mal einen Polo gekauft mit frischer HU und diesem Hinweis. Als ich zwei Jahre später wieder vorführte, hat der Prüfer ein Radlager bemängelt und schlechte AU-Werte - von dem Rost war keine Rede mehr ...
Beseitigt habe ich ihn nicht, allerdings stand er die meiste Zeit in der Garage. Lediglich Federn vorne und Antriebswellen sind korrodiert, der Unterboden und Schweller war/ist top.
Wissenswertes zum Autokauf
http://www.n-tv.de/.../...rraschung-beim-Autokauf-article18071351.html