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- Unterbodenbeleuchtung Schriftverkehr mit Firma LEGAL? ILLEGAL? VERWIRRT!!! *grins*
Unterbodenbeleuchtung Schriftverkehr mit Firma LEGAL? ILLEGAL? VERWIRRT!!! *grins*
Hallo Leute, für mich gibt es trotz der letzten Threads zum Thema Unterbodenbeleuchtung, aufgeworfen durch diesen Briefverkehr...
Lest es Euch bitte durch und schreibt Eure Meinung...
ich weiss das Thema wird langsam lästig, aber ich brauch eine UBB....Ihr wisst doch die Hoffnung stirbt zuletzt...
Grüße Bonatus..
Hallo, Hello
vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unseren Produkten.
da bin ich mir ganz sicher. e - geprüft heißt, euro norm und die zahl steht für das land. aber das land ist egal wo diese geprüft wurden, weil wir ja europa haben sie dürfen wie gesagt nicht während der fahrt leuchten !
Mit freundlichen Grüßen, best regards
Ihr / your Products for Cheap Team,
Jens Kösterke
Hinweis:
benutzen Sie immer die Antwortfunktion Ihres E - Mail Programms, damit wir alle geschribenen Texte nachvollziehen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, oder das Bedürfnis jemanden persönlich zu sprechen, können Sie uns auch gerne anrufen. In der Regel, sind wir zwischen 9.00 - 17.00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)2332 / 555052 erreichbar. Sie können natürlich auch weiterhin eine E - Mail an uns senden. Wir werden unser Bestes geben, Ihre Anfrage zügig zu beantworten.
MCP... Magic Car Parts
Hammerstr. 19
58285 Gevelsberg
Tel.: +49 (0)2332 / 555052
http://www.Magic-CarParts.de
-------Originalmeldung-------
Von: "Marco Müller"
Datum: 06/17/04 10:14:53
An: Magic Promotion... products for cheap
Betreff: Re: Betreff: Spam Alarm: Frage eines eBay-Mitglieds: NEON UNTERBODEN KIT BLAU EXTRA STARK / E NORM (7905998134)
seid Ihr Euch da sicher, ich meine habt Ihr das mit dem Tüv abgeklärt, wenn ja, dann bestelle ich natürlich bald bei Euch...
Grüße Marco-at-Auktion
"Magic Promotion... products for cheap" <products-for-cheap@magicpromotion.de> schrieb am 17.06.04 10:13:25:
Hallo, Hello
vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unseren Produkten.
die g/w können dir nichts, weil alle produkte die e-geprüft sind ein gesetz für sich sind. man kann nicht mit einem gesetz etwas verbieten und mit einem anderem wieder aufheben.
also keine problem. sie dürfen halt nur nicht leuchten wärend der fahrt. aber da sieht man ja eh nichts.
Mit freundlichen Grüßen, best regards
Ihr / your Products for Cheap Team,
Jens Kösterke
MCP... Magic Car Parts
Hammerstr. 19
58285 Gevelsberg
Tel.: +49 (0)2332 / 555052
http://www.Magic-CarParts.de
-------Originalmeldung-------
Von: bleppomueller@web.de
Datum: 06/16/04 22:18:20
An: products-for-cheap@magicpromotion.de
Betreff: Spam Alarm: Frage eines eBay-Mitglieds: NEON UNTERBODEN KIT BLAU EXTRA STARK / E NORM (7905998134)
Frage eines eBay-Mitglieds: NEON UNTERBODEN KIT BLAU EXTRA STARK / E NORM (7905998134)
Hallo products-for-cheap,
darf ich die Einstiegsbeleuchtung auch dranhaben oder könnte ich Probleme mit den "Grün-Weißen" bekommen, obwohl das E-Prüfzeichen drauf ist....ist der Zusammenhang E-Prüfzeichen und Türkontakt also legal? Grüße Marco-at-Auktion
Um den Artikel aufzurufen, gehen Sie bitte zu: http://cgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?ViewItem&item=7905998134
Vielen Dank,
marco-at-auktion
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16 Antworten
hab ich gerade noch bei einer anderen Firma gesehen die folgendes zum Thema Beleuchtung zu stehen hat:
Beleuchtungen
OÖ Landesregierung:
Jede Beleuchtung ist unter folgenden Voraussetzungen eintragungsfrei:
Die Leuchte muss typengenehmigt sein (Leuchten mit einem e-Zeichen).
Werden Heckleuchten verbaut, bei denen keine Rückstrahler im Celon integriert sind, müssen diese zusätzlich am Fahrzeug in einer Höhe von mindestens 250 mm angebracht werden.
Die Wirkung von Leuchten darf nicht durch überlackieren verändert werden.
also, wenn du ne ubb haben willst, dann bastel dir halt eine dran.
soweit ich weiß darfst du das auch, solange du sie nicht beim fahren benutzt. sprich nur im stand. des weiteren glaube ich dass man sie nicht anschalten können darf wenn man fährt. da war mal n thread dazu, da ging´s darum die ubb mit der handbremse zu koppeln, so dass sie nur mit angezogener handbremse funktioniert. man sagt ja dass im stand egal ist.
naja, vielleicht konnte ich helfen...
hoch damit...brauch ein paar mehr Beiträge...
unterbodenbeleuchtung ist definitiv nicht zulässig im bereich der stzvo
Beleuchtung § 49 a StVZO
Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.
ganz schlau werd ich aber auch net draus
MFG André
Es gibt ausnahmslos keine Möglichkeit, das was man "Unterbodenbeleuchtung" nennt, legal am Auto zu haben.
Egal ob an, ob als "Einstiegsbeleuchtung"...!
Alles unzulässig.
Zitat:
Original geschrieben von AstraHemer
Beleuchtung § 49 a StVZO
Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.
ganz schlau werd ich aber auch net draus
MFG André
Wenn ich das recht verstehe steht ja im obigen Paragraph folgender Satz: "Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen."
So, ich meine dann, dass du eine UBB einbauen kannst die ein E-Prüfzeichen hat. Das hat dir ja die obige Frima, mit der du den Schriftverkehr hattest ja versichert.
Das einfachste wäre, du fährst zum TÜV oder DEKRA und lässt dich einfach dort beraten, was die dazu meinen.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen Klarheit schaffen
Schöne Grüße
Astrafahrer_85
Zitat:
Original geschrieben von Astrafahrer_85
Wenn ich das recht verstehe steht ja im obigen Paragraph folgender Satz: "Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen."
So, ich meine dann, dass du eine UBB einbauen kannst die ein E-Prüfzeichen hat. Das hat dir ja die obige Frima, mit der du den Schriftverkehr hattest ja versichert.
Das einfachste wäre, du fährst zum TÜV oder DEKRA und lässt dich einfach dort beraten, was die dazu meinen.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen Klarheit schaffen
Schöne Grüße
Astrafahrer_85
Nein, kann man nicht.
Das Thema war schon so oft durch
mein onkel is bei der polente und und der hat mir damals gesagt, das die lampen ein e-sigel haben, also geprüft sind, dürfen sie unters auto, wenn eine bodenreiheit von 110 mm gegeben ist.... sie dürfen auch nicht wärend der fahrt an sein, sondern nur als ein und ausstiegshilfen genutzt werden, die nicht einfach so ohne türöffnen etc. einzuschalten ist....
Du darfst dir die UBB auf jedenfal unterers Auto bauen nur halt während der fahrt dafst du sie nicht benutzen nur im Stand oder zu schowzwecken ,
Das was ich nicht so ganz begreife ist es jetz Legal die über nen Schalter zu benutzen oder ist es nur Legal wen ich die mir an die Türkontackte mach ich hab meine über nen Knockout-schalter angeschlossen der TÜV hat mal nix dazugesagt ich hab meine Plackete bekommen ich wolt da halt nicht gerade nachfragen, aber wiederum hat ein kumpel von mir dem ich die teile auch über nenschalter drangebaut habe die UBB Bemängelt bekommen so das er sie ab machen mußte.........!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!?????????????????????
Zitat:
Original geschrieben von Biltzebub
Du darfst dir die UBB auf jedenfal unterers Auto bauen nur halt während der fahrt dafst du sie nicht benutzen nur im Stand oder zu schowzwecken ,
Das was ich nicht so ganz begreife ist es jetz Legal die über nen Schalter zu benutzen oder ist es nur Legal wen ich die mir an die Türkontackte mach ich hab meine über nen Knockout-schalter angeschlossen der TÜV hat mal nix dazugesagt ich hab meine Plackete bekommen ich wolt da halt nicht gerade nachfragen, aber wiederum hat ein kumpel von mir dem ich die teile auch über nenschalter drangebaut habe die UBB Bemängelt bekommen so das er sie ab machen mußte.........!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!?????????????????????
Es ist überhaupt nicht legal
Auch diese Pseudoausrede mit Unterbodenbeleuchtung gilt nicht.
Eine UBB gibt es nur mit ganz bestimmten erforderlichen Vorraussetzungen, die Röhren nicht erfüllen.
Mehr dazu hatten wir schon mal hier:
Ich vermute mal, daß das Problem im Detail liegt.
Diese "Einstiegsbeleuchtungen" gab es bisher fast ausschließlich ohne E-Zeichen, nur gibt es jetzt einige mit.
Wenn diese Leuchten dieses Prüfzeichen besitzen, können sich die deutschen Behörden nicht darüber hinwegsetzen.
Allerdings kann es natürlich gewisse Einschränkungen bezüglich der Ausleuchtung und Nutzung geben.
Ich hatte das Problem vor vielen Jahren bei meinem C-Kadett. Weiße Blinkergläser mit Papieren waren im Vergleich zu denen ohne deutsche Zulassungspapieren ziemlich teuer.
Also besorgte ich mir welche aus Frankreich mit E-Zeichen, die Polizei, sowie der TÜV konnten nichts dagegen unternehmen.
Ich würde das KBA anschreiben oder anrufen, mit der Frage bezüglich der Einschränkungen unter Angabe der E-Nummer und die genauen Bedingungen der Nutzung erfragen.
Aus dem anderen Thread geht ja hervor, daß Hella eine Genemigung erhalten hat, unter bestimmten Bedingungen dies also zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von wfrene
Ich würde das KBA anschreiben oder anrufen, mit der Frage bezüglich der Einschränkungen unter Angabe der E-Nummer und die genauen Bedingungen der Nutzung erfragen.
Aus dem anderen Thread geht ja hervor, daß Hella eine Genemigung erhalten hat, unter bestimmten Bedingungen dies also zulässig ist.
Hallo!
Ja, aber es handelt sich bei den Hella-Teilen um im Schweller eingebauten Leuchten, die nur in einem bestimmten Winkel strahlen und in keine Richtung überstehen etc. Ich bezweifle nach wie vor, dass man Röhren jemals legal am Auto haben darf.
Viele Grüße
also ich hab mir jetzt die diskussion auf der ersten seite die oben verlinkt ist durchgelesen. soweit ich das jetzt verstanden habe ist eine Einstiegsbeleuchtung nur erlaubt(und eintragbar) wenn das licht nur angehen kann wenn das auto steht und die tür geöffnet ist, bzw. die innenraumbeleuchtung eingeschaltet. Das heist ich muss zusätzlich zum innenraumbeleuchtungsschalter einen weiteren schalter anbringen der mit der handbremse gekoppelt ist, sehe ich das so richtig? oder reicht es wenn ich nur den türkontakt als schalter nehme und sonst garnichts?