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unterbodenbeleuchtung

Honda
Themenstarteram 25. Januar 2007 um 17:00

hallo freunde!

ich will mir einen Unterbodenbeluechtung einbauen,weiß leider nicht,welche am besten ist.

Es muß schon Wasserdicht und Schlagfest sein,und leuchten muß es auch schön gleichmäsig!(nicht wie eine Streife oder noch was)

Übrigens es soll für einen Honda Accord Coupe Bj,2000 V6 passen.Die Farbe grün gefällt mir am besten!

ich wäre sehr dankbar für jeden Rat!

Und was hält ihr von diesen SlimLEDs?

MFG

lysyhonda

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15 Antworten

Diese sind im Bereich der STVO verboten. Allein der Anbau ans Fahrzeug ist verboten!

Zu Showzwecken würde ich mir etwas selber basteln, z.B. mit LED`s!

Fernbedienung für Unterbodenbeleuchtung??

 

hallo, mal was anderes

ist es möglich an seiner vorhandenen unterbodenbeleuchtung eine fernbedienung nachzurüsten?

gibt ja UUB mit Fernbedienung

gruß Michael

Wenn du technisch ein wenig begabt bist, kannst du dir auch eine Steuerung für dein Handy basteln. Möglich ist alles. Funkfernbedienungen samt Empfänger gibts es bei Conrad oder Reichelt. Dann musst du dir nur noch ein Relais kaufen, eine kleine Schalung aufbauen und das wars.

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

am 16. März 2007 um 13:42

Auch bei diesem Thema gibt es ne Menge Schlupflöcher im Gesetz.

Wird eine Unterbodenbeleuchtung nämlich als Einstiegshilfe angegeben, sieht das alles wieder ganz anders aus. Es gibt so einige die sich das als Einstiegshilfe haben Eintragen lassen. Und Von Foliatec gibt es welche mit Tüv Zulassung allerdings nur in weiß.

http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&id=814&oka=3|2|8|96|&s=1&sid=68ea95b9f163caae6b449d9725e217d1

Du kannst die Unterbodenbeleuchtung anbauen, es muss gewährleistet sein, dass sich die während der Fahrt nicht löst und nicht mit fahrendem Fahrzeug betrieben werden kann.

Wenn die als Einstiegleuchte deklariert ist, dann darf diese nur angehen, wenn eine Tür geöffnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Mone106

Wird eine Unterbodenbeleuchtung nämlich als Einstiegshilfe angegeben, sieht das alles wieder ganz anders aus. Es gibt so einige die sich das als Einstiegshilfe haben Eintragen lassen.

Eine Unterbodenbeleuchtung läßt sich nicht als Einstiegshilfe eintragen, da Einstiegshilfen nicht am Fahrzeugunterboden montiert werden dürfen, sondern allenfalls an den Unterseiten der Türen, damit gewährleistet ist, daß die Leuchten verdeckt sind, sobald die Türen geschlossen sind.

Eintragungen, die diesem Sachverhalt nicht entsprechen, stehen im Widerspruch zur StVZO und sind daher nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

- und wie sieht es Deiner Meinung nach mit den sog. Umfeldbeleuchtungen (im Außenspiegel montiert - Ausstattung ab Werk) oder den Spots in Schwellern aus ?

Es kommt wohl doch auf die zwingende Schaltung "nur bei geöffneter Tür" an.

Ich habe in der StVZO auch keinen Text gefunden, der speziell (lichttechnisch) Einstiegshilfen bzw. deren Anbringungsort regeln würde. Allenfalls aus der Zuordnung zu Innen- oder Außenbeleuchtung wäre hier ein Merkmal zu konstruieren.

Gruß Reinhard

Zitat:

Original geschrieben von drdisketti

- und wie sieht es Deiner Meinung nach mit den sog. Umfeldbeleuchtungen (im Außenspiegel montiert - Ausstattung ab Werk) oder den Spots in Schwellern aus ?

Die haben eine entsprechende Bauartzulassung vom KBA.

Die Leuchten in den Spiegeln z.B. des VAG Konzerns sind bestandteil der coming Home und Leaving Home Funktion. D.h. bei stehendem Fahrzeug wird umgebungslichtabhängig die Scheinwerfer und die sog. Umfeldbeleuchtung aktiviert. Wird das Fahrzeug abgeschlossen geht diese Beleuchtung aus, schließt man das Fahrzeug auf (schlechte Lichtverhältnisse) geht das Licht wieder an.

Die Funktion besteht nicht bei laufenden Motor oder Fahrendem Fahrzeug. Und auch nur wenn es draußen "dunkel" ist.

Hier noch mal ein interessanter Kommentar aus der StVZO:

Ein solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. heißt, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriften der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer/Kretschmann - Kommentar zur StVZO).

@Drahkke....Hat hier eigentlich jemand mehr Beiträge geschrieben als du?? :D das ist ja heftig!!! Hast du keine anderen Hobby`s?

am 25. Mai 2007 um 8:21

Das würde aber heißen das zu Showzwecken du die Teile erst vorOrt montieren darfst. Ist schon komisch das die Montage auch dann untersagt ist, wenn sicher gestellt wäre das die Teile nur im Stand mit ausgeschalter Zündung angehen... Da sage ich mal wieder Typisch Deutsche Gesetzgebung...

am 25. Mai 2007 um 9:32

hallo,

meinen wissens nach sich unterbodenbeleuchtungen im allgemeinen verboten.

mir sind im umkreis 3 fälle bekannt, bei denen das fahrzeug bei einer verkehrskontrolle SOFORT stillgelegt wurden. es wurde nicht mal die chance zum abbau tolleriert.

ich selbst stehe auch voll auf unterbadenbeleuchtung.

leider brauche ich mein auto zum fahren und nicht in verwahrung der örtlichen polizeistelle.

einziges schlupfloch:

einstiegsbeleuchtung:

die max. größe der verbauten leuchten ist geregelt(schätzung: ca 30cm)

licht darf nur weiss/gelb sein

nur bei stehendem auto mit zündung aus, also die innenbeleuchtung

mir ist die ganze sache zu heiß....

mfg

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