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unterbodenbeleuchtung

Honda
Themenstarteram 29. Dezember 2003 um 10:07

ich hab ne idee.

kann man nicht die unterbodenbeleuchtung (ubb) an der schaltung für die innenbeleuchtung anschließen?

wenn tür offen -> licht

wenn tür zu -> kein licht

dazu kommt, das ich im innenraum noch die 3 einstellmöglichkeiten hab: garkein licht, nur licht wenn tür offen und immer licht.

wär das nicht ne möglichkeit?

was sagt der tüv dazu?

danke für's antworten

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58 Antworten

forget it! UBB ist & bleibt in DE Verboten! 3 Punkte stehen drauf!

hab mal beim tüv-nord infocall angerufen ( 0511 986 2235 ) und die meinten ist nicht zulässig. das würde die fahrzeug-silhouette verändern und man bräuchte quasi für das ganze fahrzeug (!!!) eine eg-norm bzw. einen eg-stempel die besagen das die aussenbeleuchtung dahingehend verändert werden darf. einzelabnahmen müssten in zusammenarbeit mit lichttechnischen instituten erarbeitet werden.

jaja... der gute tüv :D

ps: hab mal gehört das manche anlagen mit stempel sich eintragen lassen wenn du sie an die alarmanlage anschließt. quasi als optischen signalgeber.

Da hab ich doch glat mal ne Frage

Werden die Leuchten verboten weil sie die Fahrzeugsiluette verändern?

 

Wenn ja dann könnte mann ja im Seitenschweller selbst die Leutchen montieren mit hilfe von Superhellen LEDs die haben eine riesige Leutkraft und werden von aussen hin nicht wahrgenommen ich hab vor meine Neon Leuchten zu demontiern und die Löcher in den Seitenschwellern als Versteck für die LEDs benutzen.

Meine Homepage mit den Bildern von meinem Civic MB6 mir den grünen Neons sind leider vom HP Server blockiert, keine Ahnung wieso. :(

Sieht aber voll Geil aus :)

Zitat:

Original geschrieben von Rainman_lu

Da hab ich doch glat mal ne Frage

Werden die Leuchten verboten weil sie die Fahrzeugsiluette verändern?

 

Wenn ja dann könnte mann ja im Seitenschweller selbst die Leutchen montieren mit hilfe von Superhellen LEDs die haben eine riesige Leutkraft und werden von aussen hin nicht wahrgenommen ich hab vor meine Neon Leuchten zu demontiern und die Löcher in den Seitenschwellern als Versteck für die LEDs benutzen.

Meine Homepage mit den Bildern von meinem Civic MB6 mir den grünen Neons sind leider vom HP Server blockiert, keine Ahnung wieso. :(

Sieht aber voll Geil aus :)

Es darf von aussen auch nicht sichtbar sein (das Licht). Ob das nun LEDs oder Leuchstoffröhren sind, ist egal, alles nicht erlaubt.

das kömma ausdiskutieren, es ist wirklich nit erlaubt, und es wirdnie erlaubt sein, NO RISK NO FUN!!

*gggg*

mein kumpel arbeitet beim tüv und der hat bei sich auch ne unterbodenbeleuchtung dran. die hat er zugelassen bekommen, aber man muss sie als einstiegshilfe im dunkel zum beispiel angeben. man darf sie dann im sraßenverkehr nur nich anschalten.

werds bei mir auch mal ausprobieren.

Zitat:

Original geschrieben von uwedareal

mein kumpel arbeitet beim tüv und der hat bei sich auch ne unterbodenbeleuchtung dran. die hat er zugelassen bekommen, aber man muss sie als einstiegshilfe im dunkel zum beispiel angeben. man darf sie dann im sraßenverkehr nur nich anschalten.

werds bei mir auch mal ausprobieren.

Für die Leute, die es immer noch nicht glauben können:

"KBA

412-203

Br1075

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit

unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen

Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind

dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes

dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für

Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom

21/22.01.199 empfohlen.

Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen

und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der

Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte

in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.

Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA

-Licht) genehmigt:

Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem

Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht

überschreiten).

Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter

Innenbeleuchtung einschaltbar sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Bruder

Hartmut.Bruder@kba.de

Telefon: +49 (0)461 316 1521

Telefax: +49 (0)461 316 1741"

Bedeutet: unter dem Auto darf garnichts sichtbar leuchten. Irgendwelche Eintragungen als Einstiegshilfe oder sonstwas sind unzulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

(In einem

Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht

überschreiten).

Das ist mal wieder richtig deutsch. Echt peinlich. Ich hoffe für so etwas wird keiner bezahlt...

am 30. Dezember 2003 um 12:16

hallo,

ich hätte da mal eine frage an die fachkundigen welche art der ubb ist leuchtintensiver? led oder die normalen röhren?

gruss

Also CHRIScrx, das ist unmöglich zu beantworten! zum einen sind Röhren flächendekender als eine LED,aber für den Preis einer Röhre kannst du dir auch mal locker mind. 10 Dioden holen! Desweiteren gibt es unterschiedlich starke LEDs und Röhren! (beispiel LED: 2200mcD, 5000mcD, 20.000mcD,...)

Es ist auch möglich ein auto mit einer (!!!!) LED ne komplette unterbodenbeleuchtung zu verpassen! (LummiLED- 600.000mcD --> Augenschädlich)

Aber vom Prinzip her bin ich sowieso gegen Neon Röhren! benutz lieber SMD- Röhren! verteilen die Leuchtkraft besser und sehen cooler aus!

Am liebsten immernoch LEDs! Kleinn;stossfest;Hell;

Ob erlaubt oder nicht,cool sieht das eh nur an den passenden autos dafür! (tief,verspoilert) ;)

Zum Thema eintragen.

Ich kenn jemanden in Essen, bei dem man sich die Unterbodenbeleuctung als Ein- und Ausstiegsbeleuchtung eintragen lassen kann.

Nen Kumpel von mir hat das geamcht, und fährt auch so immer mir UBB. Als Ihn letztens die B***** angehalten haben, hat er Ihnen den Schein gezeigt und durfte, ohne großartige Diskussion weiterfahren.

soviel dazu!!!

Bei ATU gibet jetzt auch Neonröhren für 9,90€ die im Bereich der STVO nur als Ein- und Ausstiegsbelecuhtung erlaubt sind. Steht FETT auf der Packung, weiss aber nicht, ob ich das glauben soll, aber naja.

Michalki

Zitat:

Original geschrieben von Michalki

Zum Thema eintragen.

Ich kenn jemanden in Essen, bei dem man sich die Unterbodenbeleuctung als Ein- und Ausstiegsbeleuchtung eintragen lassen kann.

Nen Kumpel von mir hat das geamcht, und fährt auch so immer mir UBB. Als Ihn letztens die B***** angehalten haben, hat er Ihnen den Schein gezeigt und durfte, ohne großartige Diskussion weiterfahren.

soviel dazu!!!

Bei ATU gibet jetzt auch Neonröhren für 9,90€ die im Bereich der STVO nur als Ein- und Ausstiegsbelecuhtung erlaubt sind. Steht FETT auf der Packung, weiss aber nicht, ob ich das glauben soll, aber naja.

Michalki

Zum hunderttausendsten mal:

Man kann sich die UBB als Beleuchtung, als Weihnachtsschmuck oder als Seitenschweller eintragen lassen: die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt, sobald die Möglichkeit besteht, die UBB anders als erlaubt zu betreiben: im Stand und nur zusammen mit der Innenbeleuchtung.

Sobald es irgendwo einen kleinen Schalter für die UBB gibt, fährt man ohne Versicherung. Und mittlerweile weiss fast jeder Polizist, dass er nur nach dem kleinen versteckten Schalter suchen muss.

Die Eintragung ist absolut unwirksam, wenn man die UBB auch manuell einschalten kann. Dann kann man die Eintragung auch gleich sein lassen. Hört auf zu glauben, dass mit einer Eintragung irgendetwas legal würde. Das KBA macht die Bestimmungen, der TÜV schaut nur nach.

Egal, ob man die UBB während der Fahrt an hat oder nicht. Gibt es einen Schalter, ist das schon verboten.

Viel Spaß, wenn mal was passiert!

Und was ist, wenn er die Tür nicht ganz zumacht, sodass die Innenraumbeleuchtung angeht??? *ggg*

Michalki

Zitat:

Original geschrieben von Michalki

Und was ist, wenn er die Tür nicht ganz zumacht, sodass die Innenraumbeleuchtung angeht???

Dann führt er ein Kraftfahrzeug in einem NICHT BETRIEBSSICHEREN Zustand und handelt sich noch etwas mehr Ärger ein...:D....

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