Unterbodenlichtschaltung leicht möglich?
Hallo!
Ich habe mir überlegt eine Unterbodenbeleuchtung einzubauen, jetzt kommt aber meine Schwierigkeit, ich möchte dass diese nur eingeschaltet wird wenn ich die Zentralverriegelung öffne oder die Tür öffne. Und diese dann wieder aus geht wenn ich die Tür schließe bzw abschließe. Ist das relativ einfach umzusetzen? Weil wenn ich per FB öffne geht ja auch das Innenlicht an.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Da frage ich mich, warum man den Unterboden beleuchten will.
Da ist doch nur Dreck, eventuell sogar Rost. Das will doch keiner sehen.
Das habe ich mich auch gefragt.
Und mich gewundert, daß der spätpubertäre Spiel- und Basteltrieb offenbar auch vor einem W 210 nicht haltmacht.
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24 Antworten
Über ein Relais die Spannung vom Innenlicht abgreifen und dadurch die Beleuchtung schalten. Dann sollte schon beim öffnen mit der FB das licht angehen.
Gruß
Andreas
Hi!
Aber geht die unterbodenbeleuchtung dann nicht auch an wenn ich innen das licht mal von hand anmachen muss?
So ist es.
Sauberer gelöst ist es wenn das Signal der Zentralverigelung angezapft wird.
Allerdings könntest das Relais auch so schalten das es an der Innenlichtschaltung hängt aber nur dann schaltet wenn keine Zündung anliegt. Also wenn du fährst liegt Klemme 15 am Relaise an und das Relasie schaltet nicht mehr.
Geht aber dann immer noch an wenn du im Stand bei Motor aus das Innenlicht an machst.
Hi!
Also das Signal der ZV anzapfen hört sich am besten an, müsst dann jetzt nurnoch wissen wo ich das anzapfen kann, und welches Kabel das genau ist.
Tja mit den Kabelfarben kann ich dir leider nicht helfen. Würde aber unter der Rücksitzbank forschen da dort auch der Unterdruckregler für die ZV ist also muß dort( an der Batterie) auch das Signal sein.
Würde aber trotzdem noch ne zweite Meinung erfragen der der Wagen auch Kabel anzapfen schnell mit unangenehmen Warnmeldungen reagiert.ö
Mir fällt grad ein wies einfacher und sicherer ist.
Bei dir Blinken doch beim Öffnen die Blinker oder?
Dann nimmste das Signal einfach vom Blinker ab.
Dazu nimmste am einfachsten so eine Coming Home Licht schaltung die Eigendlich zum einschalten der Scheinwerfer dient. DA wird dann auch Zündung mit angeschloßen und wenn die Zündung an ist sprich du fährst und blinkst bleibt die Unterbodenbeleuchtung aus. Und an den Coming Home Schaltungen kannste übern Drehpoti einstellen wie lange die UBodenleuchten dann leuchetn sollen und oft mit nem Lichtsensor so das das Ganze nur bei Dunkelheit arbeitet.
Bei der Schaltung am Innelicht wäre es allerdings etwas schöner da die UBLeuchten dann auch ausgehen wenn Innen das Licht ausgeht du den Schlüßel reinsteckst usw.
Dann leuchtet es nicht ewig nach obwohl du schon fährst.
Erwähnte ich eigendlich schon das das Illegal ist. Ist mir latte wollte es nur gesagt haben. Auch die Benutzung auf Parkplätzen im Stand etc ist nicht erlaubt, auch wenns mans oft anders hört.
Hi!
Ne das iss mir zu kompliziert da extra was zu kaufen und so, das muss einfacher gehen.
Und mit dem erlauben, ich wohne in nem kleinem ort, da stört es keinen. Und warum sollte es im Stand verboten sein? Wenn die Türen auf gehen geht doch auch licht an, das könnte auch irritieren.
Frag nicht warum es verboten ist es ist so. Maximal auf Privatbesitz ists erlaubt. Darfst im Stand auch kein Blaues Standlicht etc benutzen. Das werden dir die Grünen schon erklären. Allerdings haste Recht wo kein Kläger da kein Richter. Und wer was spezielles haben will was sauber funktioniert der muß halt nen wenig basteln.
Wenns einfacher sein soll nimmste nen Schalter und machst es manuell an und aus. Unpraktisch aber ist einfach.
mfg MArio
Da brauch ich aber n langes Kabel, weil im auto nützt mir der schalter nix. Weil will das ja nur leuchten haben wenn ich ein bzw aus steige.
Und ich meine mich zu erinnern dass ich von nem TÜV Menschen gehört habe dass man die unterbodenbeleuchtung haben darf wenn sie nur als einstiegsleuchten genutzt werden, und genau das will ich ja, beim fahren bringt mir dat nix
das reine funktionsUNfähige vorhandensein also die reine montage einer ubb ist bereits illegal und unzulässig, das lässt die be des fahrzeuges erlöschen...
Zitat:
Original geschrieben von CrazyAngel0282
unterbodenbeleuchtung haben darf wenn sie nur als einstiegsleuchten genutzt werden
dir ist bekannt, dass das aber ein ziemlich großer unterschied ist?
für eine einstigesbeleuchtung, ist es gesetz, dass die monatge der leuchtmittel verdeckt zu erfolgen hat, sodass sie während der fahrt kein licht nach außen emitieren d.h. in den unterseiten der tür, desweiteren müssen die leuchtmittel ein e-zeichen mit prüfnummer und länderkennung haben....ist eines von den oberen 2 vorraussetzungen nicht erfüllt, wirds sehr teuer, wenn du an dnen richtigen polizisten kommst...
Zitat:
Original geschrieben von CrazyAngel0282
...
Und ich meine mich zu erinnern dass ich von nem TÜV Menschen gehört habe dass man die unterbodenbeleuchtung haben darf wenn sie nur als einstiegsleuchten genutzt werden, und genau das will ich ja, beim fahren bringt mir dat nix
Das habe ich auch schon gelesen.
Nicht umsonst bietet Brabus so etwas auch im neuen w221 an:
http://www.brabus-online.de/prog24d.htm
http://www.brabus-online.de/pic_prog/24pic21.jpg
http://www.brabus-online.de/pic_prog/24pic16.jpg
http://www.brabus-online.de/pic_prog/24pic20.jpg
http://www.brabus-online.de/pic_prog/24pic22.jpg
@MagirusDeutzUlm
Und was ist, wenn man z.B. so ein Kit von Brabus für einen w221 kauft und es dann an einem w202 anbringt? Kann man dies per Einzelabnahme realisieren?
Nicht das ich mir jetzt soetwas einbauen will, aber ich würde es gerne wissen.
danke
Zitat:
Original geschrieben von gangez
@MagirusDeutzUlm
Und was ist, wenn man z.B. so ein Kit von Brabus für einen w221 kauft und es dann an einem w202 anbringt? Kann man dies per Einzelabnahme realisieren?
meinst du diese seitenschweller?
die haben imho eine ausnahmegenehmigung des kba, weil sie bestimmte vorraussetzung wie z.b. definierte leuchtstärke in best. abstand erfüllen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
meinst du diese seitenschweller?
die haben imho eine ausnahmegenehmigung des kba, weil sie bestimmte vorraussetzung wie z.b. definierte leuchtstärke in best. abstand erfüllen...
Ja genau die meine ich, die Frage ist jetzt, ob man diese Brabus Leuchtmittel auch in die Schwellerverkleidungen des w210/w202 verbauen darf und dann diesen Umbau durch eine Einzelabnahme genehmigt bekommt...
das kba gibt dazu nur folgendes her:
Zitat:
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.
demnach würde das bedeuten, das einer eintragung nichts im wege stände, sofern die schwellerleiste mit leuchtmitteln in der richtigen höhe verbaut wird, sodass die lichtstärke nicht überschritten wird...