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Untersagung Betrieb wegen fehlendem Versicherungsschutz

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 10:30

Hi zusammen,

habe heute einen gebührenpflichtigen Bescheid von meiner örtlichen KFZ-Zustellungsbehörde erhalten. Meine Versicherungsgesellschaft hätte mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz erloschen ist.

Zum Hintergrund:

Habe im Oktober letzten Jahres über das Internet einen Antrag für eine KFZ-Versicherung gestellt, um mit dem Versicherungswechel ein paar Euro zu sparen.

Daraufhin bekam ich am 02.12 eine Versicherungsbestätung der Neuversicherung. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt die Altversicherung nicht gekündigt habe widersprach ich dem Abschluss der Neuversicherung was auch schriftlich bestätigt wurde.

Beiträge der Altversicherung wurden pünktlich abgebucht.

Offenbar hat die Neuversicherung die Abmeldung gemeldet, obwohl aus meiner Sicht nie ein Vertrag bestand.

Da ich mir keiner Schuld bewusst bin sehe ich nicht ein, dass ich einen Gebühr von 30 € entrichte.

Kann ich morgen ohne Bedenken mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Lt. Bescheid ist mir das ja untersagt...

Danke für Eure Tipps.

 

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10 Antworten

Du solltest dich direkt am Montagmorgen mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um die Ungereimtheiten aus der Welt zu schaffen.

Ich hoffe, dass die das so einfach mit sich machen lassen. Gehe davon aus das nicht, da dort i.d.R. so ein Standartsatz kommt wie: Ohne neue Doppelkarte geht garnichts!

Die brauchen halt einfach einen Versicherungsnachweis. Das dürfte jedoch Montag morgens nicht so ganz einfach sein, da viele Versicherungen erst ab 8:00 Uhr oder 9 zu erreichen sind - was für deinen Weg zur Arbeit vermutlich zu spät ist. Daher meine Einschätzung: Du wirst nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht fahren dürfen bis die eine neue DoKa vorliegen haben.

Stellt sich die Frage was schlimmstenfalls passieren kann:

Wichtigstes: Versicherungsschutz scheint ja zu bestehen, daher unkritisch

Zulassung: Ich nehme an, dass es sich bei dem Schreiben um die Aufforderung handelt jetzt zack zack da vorbei zu kommen und die Schilder entwerten zu lassen oder ne Versicherungsbestätigung zu hinterlegen, da das Fahrzeug ansonsten binnen Frist ( glaube 7 Tage ) in die Fahndung geht. Demnach - jetzt noch keine Fahndung.

Fazit: Du hast Versicheurngsschutz und bist nicht in der Fahndung. Würdest Du es riskieren?

Ich weiß, blöde Situation wegen zur Arbeit kommen usw. - aber da man persönlich als rechtlicher Laie die Folgen nicht zu 100% abschätzen kann und auch auf den viel Zitierten paar Metern zur Arbeit viel passiren kann - ich wäre Feige und würde es lassen obwohl ich mir relativ sicher bin das alles gar kein Problem ist wenn was passiert. Aber: Ich kann es halt nicht zu 100 % genau sagen.

Hmm, kannst du bei deiner Versicherung eine "Doppelkarte" runterladen (nach abschluss eines "Neuvertrags", den du ja nicht einlösen musst). Dann diese mitführen und von der Arbeit aus alles weitere mit deiner Versicherung kären.

 

Würd ich aber nur machen wenn zb keine Hotline heute tätig ist wobei die meist nur Schäden aufnehmen. Und nicht bei einer anderen Versicherung machen, das könnte dann kosten verursachen.

 

grüße

Steini

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Zulassung: Ich nehme an, dass es sich bei dem Schreiben um die Aufforderung handelt jetzt zack zack da vorbei zu kommen und die Schilder entwerten zu lassen oder ne Versicherungsbestätigung zu hinterlegen, da das Fahrzeug ansonsten binnen Frist ( glaube 7 Tage ) in die Fahndung geht. Demnach - jetzt noch keine Fahndung.

Fazit: Du hast Versicheurngsschutz und bist nicht in der Fahndung. Würdest Du es riskieren?

Ich weiß, blöde Situation wegen zur Arbeit kommen usw. - aber da man persönlich als rechtlicher Laie die Folgen nicht zu 100% abschätzen kann und auch auf den viel Zitierten paar Metern zur Arbeit viel passiren kann - ich wäre Feige und würde es lassen obwohl ich mir relativ sicher bin das alles gar kein Problem ist wenn was passiert. Aber: Ich kann es halt nicht zu 100 % genau sagen.

Huhu,

Das Schreiben enthält die Aufforderung innerhalb von 3 Tagen mit den Kennzeichen zur Entwertung vorbeizukommen oder eine "vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung" vorbeizubringen.

Verfalle jetzt nicht in Panik und bleibe meinem Arbeitsplatz fern, da die Versicherung Mist gebaut hat.

Bei der Versicherung, die die Mitteilung über die Beendigung der gar nicht vorhandene Versicherung gemeldet hat hab ich noch zwei Gebäudeversicherungen.

Bin schon gespannt wie die sich da herauswinden wollen.

Das ist jetzt wohl gerade Murphy's Law ( Meine tatsächliche Versicherung) :(

 

am 10. Februar 2008 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von rock_hunter

 

Bei der Versicherung, die die Mitteilung über die Beendigung der gar nicht vorhandene Versicherung gemeldet hat hab ich noch zwei Gebäudeversicherungen.

Bin schon gespannt wie die sich da herauswinden wollen.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Gesellschaft gar keinen Fehler gemacht hat.

 

Durch deinen Antrag wurde sicherlich der Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung übersandt, wodurch die Versicherungsbestätigung deiner alten Versicherungsgesellschaft ungültig wurde.

 

Nun hast du dem Abschluß widersprochen und da ist es selbstverständlich, das die Versicherungsbestätigung gleichfalls zurückgezogen wurde.

 

Nun liegt bei der Zulassungsstelle keine gültige Versicherungsbestätigung vor und dort geht man nun davon aus, das für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht.

 

Kläre das mit deiner alten Gesellschaft und leg von dieser schnellstmöglich eine neue Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vor.

 

Auf den Gebühren wirst du wohl sitzenbleiben.

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von rock_hunter

 

Bei der Versicherung, die die Mitteilung über die Beendigung der gar nicht vorhandene Versicherung gemeldet hat hab ich noch zwei Gebäudeversicherungen.

Bin schon gespannt wie die sich da herauswinden wollen.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Gesellschaft gar keinen Fehler gemacht hat.

Durch deinen Antrag wurde sicherlich der Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung übersandt, wodurch die Versicherungsbestätigung deiner alten Versicherungsgesellschaft ungültig wurde.

Nun hast du dem Abschluß widersprochen und da ist es selbstverständlich, das die Versicherungsbestätigung gleichfalls zurückgezogen wurde.

Nun liegt bei der Zulassungsstelle keine gültige Versicherungsbestätigung vor und dort geht man nun davon aus, das für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Kläre das mit deiner alten Gesellschaft und leg von dieser schnellstmöglich eine neue Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vor.

Auf den Gebühren wirst du wohl sitzenbleiben.

Genau so wirds gelaufen sein... Wichtig ist jetzt die neue Deckungskarte, alles andere - insbesondere Diskusionen mit der Zulassungsbehörde - ist nicht zielführend.

Wenn Du überhaupt ne Chance hast die Kosten erstattet zu bekommen, dann von Deinem derzeitigen Versicherer. Denn der hat eine Nachricht über die "fremde" Deckungskarte erhalten und hätte eigentlich eine neue Deckungskarte hin senden müssen.

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 18:02

Zitat:

Auf den Gebühren wirst du wohl sitzenbleiben.

Nur weiss ich immer noch nicht was ich falsch gemacht habe.

Die Neuversicherung hat über einen Monat gebraucht, um mir die Unterlagen zuzusenden.

Natürlich reiner Zufall, dass das erst am 02.12 -nach Ablauf der Kündigungsfrist der Altversicherung- erfolgt ist.

 

Was hat das eine mit dem Anderen zutun? Zum Jahreswechsel kanns schon mal ne Weile dauern...

Falsch gemacht hast Du nichts. Die Versicherer aber auch nicht. Allenfalls der bisherige Versicherer, denn der hätte wie gesagt reagieren können.

Themenstarteram 11. Februar 2008 um 19:32

Nun ja,

ist heute so ausgegangen, dass ich meine Versicherung gebeten habe eine Faxbestätigung an die Zulassungsstelle zu senden.

Damit waren die dann auch zufrieden... Die 30 € werd' ich trotzdem begleichen müssen. :mad:

Eine Erfahrung reicher sehe ich nun den alljährlich reichlich beworbenen "einfachen Wechsel der KFZ-Versicherung" nun mit anderen Augen.

Danke für Eure Kommentare

 

Hi,

also erst einmal tut es mir für dich leid was passiert ist, aber ich würde an deiner Stelle die Kosten nicht einfach so tragen. Die Gesellschaft bei der du dem Versicherungsschutz widersprochen hast, hätte dich vor dem Entzug der Deckung informieren können.

Zumindest ist das die übliche Vorgehensweise.

Ich würde da mal ein paar cent für ein Fax in die Hand nehmen und einen Versuch starten.

Alternativ kannst du aber auch bei deiner alten und neuen Versicherung mal erfragen, ob die diese Kosten erstatten. Wenn du da noch ein paar weitere Verträge hast und ein guter Kunde bist, machen die das im Zweifelsfall bevor du als Kunde dann gehst.

Musst dich aber unbedingt vorher für eine Variante entscheiden.

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