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Unterschied CarLifePlus & PerfectCarPro???

Themenstarteram 3. Februar 2006 um 13:16

Weiß jemand was der Unterschied zwischen den beiden Versicherungen CarLifePlus & PerfectCarPro ist?

Als ich vor etwas mehr als einem Jahr meinen TT beim Audi-Händler aus Gebrauchtwagen gekauft haben, war für ein Jahr die PerfectCarPro Gebrauchtwagenversicherung babei. Jetzt wollte und habe ich die Versicherung, wieder über meinen Audi-Händler, verlängert und vor ein paar Tagen die Unterlagen bekommen - jetzt habe ich auf einmal die CarLifePlus...??? Selbst die, alles andere als freundliche, Dame direkt bei der Audi/VAG-Versicherung wusste den Unterschied nicht...

Ist das jetzt gut, schlecht oder egal für mich?

Tulura

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18 Antworten
am 3. Februar 2006 um 16:25

Die heißt jetzt nur anderst. Und es werden mehrere Teile wie Klimaanlage mit einbezogen seit neuestem.

carlifeplus ist einfach die garantieverlängerung.

Wo wird doch beim Theme Garantie sind:

Ich habe da ein Problem, möchte aber nicht ein eigenen Thread öffnen.

Ich habe mein TTR im Oktober 2005 beim VW Händler gekauft. Laut Serviceplan gehört der Zahnriehmen bei 180tkm bzw. nach 5 Jahren ausgetauscht. Das Fahrzeug ist Baujahr 09/99 und der Zahnriehmen wurde noch nicht getauscht.

Laut dem VW Händler ist das Fahrzeug Scheckheftgepflegt.

Aber als ich mein TTR kaufte, war der Zahnriehmen nicht getauscht.

Meine Frage nun: Kann ich das Ganze unter Garantie abwickeln? Schliesslich wurde der Serviceplan nicht eingehalten und der Zahnriehmen nicht erneuert. Was meint ihr? Was kann ich machen, ich will das Geld für den Tausch nicht zahlen. Sehe ich einfach nicht ein.

Themenstarteram 3. Februar 2006 um 23:42

Zitat:

Original geschrieben von VAL1UMII

Meine Frage nun: Kann ich das Ganze unter Garantie abwickeln? Schliesslich wurde der Serviceplan nicht eingehalten und der Zahnriehmen nicht erneuert. Was meint ihr? Was kann ich machen, ich will das Geld für den Tausch nicht zahlen. Sehe ich einfach nicht ein.

Ich würde mal mit dem Händler ein freundliches aber ernstes Wörtchen reden. Ein "zufällig mit in Auto sitzender Bekannte" der einfach nur dabei steht wäre sicher auch nicht schlecht - falls es doch noch Komplikationen gibt ist es nicht vergehrt einen Zeugen zu haben.

Tulura

am 4. Februar 2006 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von VAL1UMII

Meine Frage nun: Kann ich das Ganze unter Garantie abwickeln? Schliesslich wurde der Serviceplan nicht eingehalten und der Zahnriehmen nicht erneuert.

Wieviel KM hast denn drauf?

Das ist so nicht ganz Korrekt mit dem Scheckheft. Er ist nachwievor Gepflegt.

Wir hatten erst vor Kurzem einen ähnlichen thread dazu und da kam die sog. SICHTPRÜFUNG lt.Serviceplan ins Gespräch.

Auf Garantie den Zahnriemen bekommen wird schwierig. Weil eine Garantie erst dann greift wenn etwas Defekt ist.

Die gleiche Frage wie VAL1UMII habe ich mir auch schon gestellt.

In meinem Fall war der Wagen 5 Jahre und 2 Wochen alt (Laufleistung 41 tkm).

@VAL1UMII

Falls du dich in der Sache mal schlau machst, poste bitte das Ergebnis hier im Forum. Danke.

Mit dem Händler hatte ich damals beim Kauf schon gesprochen: Angeblich wurde beim Zahnriehmen eine Sichtprüfung vorgenommen und es wurde beschlossen den Zahnriehmen nicht zu tauschen, da dieser in einem Einwandfreien Zustand war.

Jedoch weiss ich nicht, ob das wirklich stimmt.

Ich habe jetzt 100tkm drauf, befürchte aber beim nächsten Service (in ca. 12tkm) den Preis für den Zahnriehmentausch zahlen zu müssen.

Der Fakt ist doch der:

Zahnriehmentausch nach 180tkm oder spätestens nach 5 Jahren.

Der Serviceplan wurde nicht eingehalten und der Zahnriehmen nicht erneuert.

Ich werde am Dienstag mal den Händler aufsuchen. Ergebnis folgt....

zahnriemen ist ebenso wie keilriemen oder öl ein verschleissteil und wird nicht von der Versicherung (von keiner) gezahlt.

Themenstarteram 4. Februar 2006 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

zahnriemen ist ebenso wie keilriemen oder öl ein verschleissteil und wird nicht von der Versicherung (von keiner) gezahlt.

Darum geht es ja auch nicht - er will den Zahnriemen ja nicht von der Versicherung gezahlt haben, sondern vom Händler weil der den schon längst hätte teuschen müssen - weil er das Auto als Scheckheft gewartet verkauft hat - und zwar VOR der Übergabe an den neuen Besitzer. Ist meiner Meinung nach so ähnlich wie die KM zurückszudrehen ohne es zu sagen; der Wagen wurde in einem Zustand verkauft in dem er nachweisich nicht war - obwohl das vom Händler quasi garantiert wurde.

Ich würde mal mit dem Händler reden, in vernünftigem Ton und nicht zu aggresiv, und auf einen Kompromiss hoffen. Stärkere Geschütze kannst du immernoch aufziehen.

Tulura

am 4. Februar 2006 um 17:40

@ Tulura

Er ist doch Scheckheftgepflegt. Der Händler hat doch die Sichtprüfung laut Serviceplan durchgeführt.

Und Val1umii hat Gefragt ob Er es über die Garantie laufen lassen kann. Das wird nicht gehen. Ein Händler hat eine Garantieversicherung(z.B VVD-Perfect-Car oder Lifetimegarantie blabla..)da steht klar drin das Verschleißteile nicht übernommen werden.

Und Ich z.B gehe nach der Km Laufleistung und nicht nach den Jahren.

Wenn dann Besteht die Möglichkeit das der Händler es aus der eigenen Tasche zahlt.

Ich denke tulura hat das schon richtig verstanden.

Wenn es dieses Wechselintervall gibt (für welche MKBs auch immer...), ist es bindent. Es heißt ja nach 180tkm ODER nach 5 Jahren, je nach dem, was zuerst eintritt. Ob eine Sichtprüfung stattgefunden hat, und der Mechaniker oder der Meister den Zahnriemen persönlich für gut befunden hat, spielt dabei eigentlich keine Rolle.

Themenstarteram 4. Februar 2006 um 18:04

=> Alex TT 225PS

Hat jetzt nix mit dem Thema zu tun: Deinen Spruch in der Sig. finde ich echt geil - zum Glück willst du dich nicht in Groß.- und Kleinschreibung duellieren => da hättest du schlechte Karten... ;-)

Tulura

am 4. Februar 2006 um 18:08

Ich hätte den Zahnriemen wenn dann schon beim Kauf mit rausgehandelt.

Was im Serviceheft steht da würde Ich nicht so drauf Pochen. Weil wir bekommen Täglich also wirklich Täglich Technische Neuerungen von Audi. Mit flexiblen Wechselintervallen usw.

Die 5 Jahre beziehen sich darauf das du wirklich die 30000km im Jahr fährst.

am 4. Februar 2006 um 18:12

@ Tulura

Danke:D ist`s jetzt besser mit groß und Kleinschreibung?:D

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