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Unterschied Felgengröße Audi A4 - Golf V

VW
Themenstarteram 4. Februar 2013 um 22:13

Hallo

gibt es einen Unterschied in der Felgengröße bzw im Lochkreis zwischen meinem ehemaliegen Audi A4 B5 Bj. 1998 und meinem jetziegen VW Golf 5 1.9 TDI aus Bj. 2008.

ich hab von meinem damaliegem Audi noch nen Satz Winteräder zu liegen und würde die gerne montieren--

aber past das auch ?

ist der Lochkreis identisch

irgentwer hat mir erzählt es gibt da Problme wegen 100 er Lochkreis und 112 er Lochkreis.

Bitte klärt mich auf

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14 Antworten

Was gibt es da zu erklären, 5x100(A 4) passt nicht auf 5x112(Golf 5).

Ich habe den selben Fahrzeugwechsel wie Du hinter mir.

Zwecks LK kann ich Dir nicht viel sagen, da ich mich damit damals noch garnicht beschäftigt hatte.:D

Wichtiger war mir in erster Linie die Felgendaten an sich. Und auch da gibt es probleme, da die ET vom A4 B5 eine andere ist als die des Golf V. Und somit müsstest Du die Felgen extra von einer amtl. Prüforganisation abnehmen lassen, oder eben wie ich, zulässige Felgen für nen Golf V besorgen und die Reifen umziehen lassen.

 

Tante EDIT hat mir gerade erzählt, warum ich mich nicht mit dem LK beschäftigt habe.

Denn der A4 B5 hat denselben LK wie der Golf V, nämlich 5x112. Jedoch wären die Felgen aufgrund der ET nicht zulässig für den Golf V.

Die Felgen passen problemlos.

ABER, wie oben geschrieben, musst Du die vom Tüv eintragen lassen wegen der abweichenden ET.

Falls die alten Felgen Zubehör-Alu´s sind, könnte der Golf ggf. in der ABE stehen.

Wenn es Werks-Audi-Felgen sind => Tüv.

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Die Felgen passen problemlos.

ABER, wie oben geschrieben, musst Du die vom Tüv eintragen lassen wegen der abweichenden ET.

Schau genau in das Gutachten der Felgen, steht zwar der G5 drin aber nicht die gleiche Reifengröße

so läuft es auf ein Einzelgutachten hinaus.

Das heißt du mußt sie auch noch bei deiner Zulassung eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Matchiste

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Die Felgen passen problemlos.

ABER, wie oben geschrieben, musst Du die vom Tüv eintragen lassen wegen der abweichenden ET.

Schau genau in das Gutachten der Felgen, steht zwar der G5 drin aber nicht die gleiche Reifengröße

so läuft es auf ein Einzelgutachten hinaus.

Das heißt du mußt sie auch noch bei deiner Zulassung eintragen lassen.

Der A4 B5 hat die gleichen Reifendimensionen wie der Golf V! ;)

195/65R15

205/55R16

225/45R17... usw

Und da die Rede von Winterrädern ist, wird es mit sicherheit 15" oder 16" sein.

Also mach dem TE keine unbegründeten sorgen. Ich selbst fahre immernoch die Winterreifen, welche ich vorher auf meinem A4 B5 drauf hatte, jedoch nur auf einer für den Golf V zugelassenen Felge.

Daher weiß ich wovon ich rede, da ich denselben umstieg vor ein paar Jahren hinter mich brachte.

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82

Der A4 B5 hat die gleichen Reifendimensionen wie der Golf V! ;)

195/65R15

205/55R16

225/45R17... usw

Der G5 hat keine 225/45R17 in der Originalbescheinigung ---> Ich fahre einen ;)

Sollten im Gutachten keine 225 drin stehen ist das Einzelgutachten notwenig.

Bei meinem (Comfortline) steht 225/45R17 mit in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

am 8. Februar 2013 um 18:57

Mit der gelisteten Reifendimension war einfach nur gemeint, das wenn der A4 bei 19 Zoll 225/35/19 hat, kann man diese ebenso auf dem G5 fahren.

Nö kannste nicht zwangläufig, es kommt drauf an was im Gutachtn der Felgen steht.

Steht in deiner Zulassung ein 15 oder 16 Zoll, dann muß man bei der DEKRA oder TÜV eine Abnahme machen für den 19 Zoll. Ist im Gutachten der Felge ein 19 Zoll mit der Reifengröße z.B. 235 drin bleibt es beim Gutachten.

Dieses ist auch nicht in der Zulassung einzutragen oder erst wenn man mal etwas nachträgt in dieser oder bei Neuzulassung nachzutragen.

Steht hingegen im Gutachten der Felge zwar der Golf 5 drin , aber nicht deine entsprechende Reifengröße , also z.B. im Gutachten der Felge steht ein 215' drin und du möchtest aber einen 235 fahren ist ein Einzelgutachten notwendig. Diese Größe ist auch zwingend in der Zulassung zeitnah einzutragen. Ein Mitführen des DEKRA/TÜV Gutachtens langt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Matchiste

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82

Der A4 B5 hat die gleichen Reifendimensionen wie der Golf V! ;)

195/65R15

205/55R16

225/45R17... usw

Der G5 hat keine 225/45R17 in der Originalbescheinigung ---> Ich fahre einen ;)

Sollten im Gutachten keine 225 drin stehen ist das Einzelgutachten notwenig.

Dann frage ich mich, was Du für einen Golf V fährst.

Ich fahre einen United 1,4l TSI und die von mir gelisteten Reifengrößen stehen in der CoC.

Aber hauptsache erstmal widersprechen und den Besserwisser raushängen lassen, was!? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82

Dann frage ich mich, was Du für einen Golf V fährst.

Wenn du mal deine Glotzen aufgemacht hättest und dir die Mühe in mein Profil zu schauen dann würdest du schnell feststellen was für einen G5 ich fahre.

Ich kann nur 195/65R15 205/55R16 fahren .

Ich hab mir 225'er mit 17er Felgen drauf gemacht.

Das hieß für mich Dekra und glücklicherweise war bei meinen Felgengutachen ein 225/45R17 mit angegeben.

Bei vielen Gutachten steht in der Regel nur bis 215 drin für den G5.

Ansonsten hieße das extra Einzelgutachten + vorfahren bei der Zulassungsstelle und eintragen in die Zulassung.

Stehen die 225 im Gutachten ist es nicht zwingend vorgeschreiben diese in die Zulassung eintragen zu lassen. Das Dekragutachten ist aber auf jeden Fall immer im Fahrzeug mitzuführen.

Also beim Golf V gab es damals auch schon eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC-Papiere genannt.

Und in diesem CoC-Papier steht auch drin, welche Reifen ab Werk für den Wagen zugelassen sind.

Alles klar soweit???

Und in meiner CoC stehen nunmal diese Reifendimensionen drin, also sind diese auch OHNE TÜV-ABNAHME für die meisten Golf zulässig!!!

Wenn Du nun einen low Budget Golf mit 75PS haben solltest, oder noch nie CoC-Papiere gesehen hast, dann kannste auch mal anderen Golf Fahrern glauben schenken, die WISSEN wovon sie reden.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, damit es auch solche Leute wie Du verstehen! ;)

 

EDIT: Da ich gerade mal auf Deinem nichtssagendem Profil gesehen habe, daß Du einen 1,9TDI fährst, frage ich mich umsomehr, wie man nur soviel verbale Grütze verfassen kann...

Auch Dein Wagen sollte die 225/45R17 ab Werk eingetragen haben, welche natürlich weder im Fahrzeugschein noch im Fahrzeugbrief auftauchen, sondern lediglich in den CoC-Papieren.

Zitat:

Und in meiner CoC stehen nunmal diese Reifendimensionen drin, also sind diese auch OHNE TÜV-ABNAHME für die meisten Golf zulässig!!!

Du hast vegessen zu erwähnen, das die in der COC eingetragenen Reifengrößen nur in Verbindung mit den eingetragen Radgrößen für VW-Räder (und vergleichbare Stahlräder) gelten.

Eingetragene Reifengröße in Verbindung mit nichteingetragener Radgröße (Z. B. von einem anderen VW-Model) bedeutet: TÜV-Abnahme

Bei eingetragenen Reifengrößen in Verbindung mit Fremdrädern gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Danke Eierlein für deinen Einwand, genauso wie du es schreibst ist es. :)

... und steht in dem Gutachten nur ein 215 drin und man möchte 225 fahren heißt das Einzelgutachten so wie ich es geschrieben habe. :D

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