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Unterschied Stilllegen <> Abmelden ???

Themenstarteram 20. November 2005 um 15:05

Hi Leute

Wie man schon im Titel erkennen kann, möchte ich wissen was der Unterschied von Stilllegen zu Abmelden ist.

Blick da gerade nicht so durch.

Schon mal DANKE für die Antworten.

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32 Antworten

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich glaub beim stilllegen kannst du das Fahrzeug nachher nicht wieder anmelden. Wenn du es endgültig verschrotten lassen willst, muss (?) es auch stillgelegt sein.

Abmelden kannst du es, wenn du z.B. grad knapp bei Kasse bist und dir für ein paar Monate das Geld für Steuern und Versicherung sparen willst. Nachher kannst du es einfach wieder anmelden.

Abmelden ist z.B. über den Winter oder so.

Aber wenn man den Wagen zu lange abgemeldet hat, ist er irgendwann stillgelegt und man kann ihn nicht einfach wieder anmelden, dann muss er durch die Bauabnahme oder so und das ist teuer und aufwändig, weil dann nehmen die den Wagen zu 110% unter die Lupe :)

Themenstarteram 20. November 2005 um 15:23

Muss man beim Abmelden dann die Plakette vom Kennzeichen kratzen, oder kann es so bleiben?

Will mein Wagen im Winter etwas Ruhe gönnen. Werd dann mit mein alten E30 weiterfahren.

über den Winter nur abmelden - Plakette sollte erhalten bleiben (also zumindest die TÜV-Plakette - evtl. musst du die Kennzeichen mit zum Amt nehmen und die machen die Steuermarke runter) - Steuer und Versicherung musst du dann erst wieder ab dem Anmeldetag zahlen.

Meines Wissens nach ist Abmelden und Stillegen das gleiche. Bis zu 18 Monate kannst du einen Wagen abmelden- danach ist er stillgelegt. Also dann wäre eine Vollabnahme notwndig.

Soweit ich weiß auch.

und wie schon geschrieben muss er nach 18 Monaten OHNE TÜV zur Vollabnahme.

P.S. Plakette muss ab, so war es jedenfalls bei mir vor nen Monat und bei meinem E36 den ich 2003 Abgemeldet habe.

Themenstarteram 20. November 2005 um 15:39

Aber das Nummernschild bzw. die jetzige Nummer bleibt mir doch erhalten? Nicht dass ich dann im April ein ganz neues brauche.

Natürlich muss die Landratsamt Plakete ab, sonst könntest ja teoretisch weiterfahren. Die Tüv Plakete darf droben bleiben.

Kennzeichen musst du zum Amt mitnehmen, dort vor Augen der Bearbeiterin dann die Plakette abkratzen.

Bei der Wiederanmeldung gibt´s dann ne neue Plakette.

Beim Abmelden wird das KFZ IMMER: Kurzfristig stillgelegt, diese geht nach 18 Monaten automatisch in die Stilllegung über, welche dann zur Wiederinbetriebnahme eine Vollabnahme braucht, wie bereits schon geschrieben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von kiese

Aber das Nummernschild bzw. die jetzige Nummer bleibt mir doch erhalten? Nicht dass ich dann im April ein ganz neues brauche.

Kommt drauf an. Früher war es mal so dass das Kennzeichen dann 5 Jahre für andere gesperrt war, ob das heute immernoch so ist weiß ich nicht.

am 20. November 2005 um 15:46

also die tüv plakette bleibt druf?

Was du bei der Neuanmeldung nächstes Jahr auf alle Fälle kriegen würdest, wären die neuen EU-Papiere........

ICH mußte meine vor ihr abmachen. ALSO BEIDE

Vielleicht hatte ich aber auch nur Pech und sie kannte sich nicht so gut aus.

Zitat:

Original geschrieben von m3osi

Kommt drauf an. Früher war es mal so dass das Kennzeichen dann 5 Jahre für andere gesperrt war, ob das heute immernoch so ist weiß ich nicht.

Nee, musst du reservieren lassen! Als ich damals meinen Bimmer angemeldet hab wollte ich auch mein vorheriges Kennzeichen übernehmen. Ich hab für die Reservierung von 24h (!!!) 30 € gezahlt.... Aber ich glaub den Preis zahlst du auch wenn du ihn länger abmeldest...;)

Zitat:

Original geschrieben von sunnyboy481

Nee, musst du reservieren lassen! Als ich damals meinen Bimmer angemeldet hab wollte ich auch mein vorheriges Kennzeichen übernehmen. Ich hab für die Reservierung von 24h (!!!) 30 € gezahlt.... Aber ich glaub den Preis zahlst du auch wenn du ihn länger abmeldest...;)

Also bei mir wäre das damals nicht gegangen, das Kennzeichen des alten Autos zu übernehmen. Selbst nicht, wenn der endgültig stillgelegt ist (was er dann auch war). Denn da gibts dann so ne Sperrfrist von nem halben Jahr.

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