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Unterschiede Kaltlaufregler Schaltgetriebe/Automatik

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 8. Januar 2012 um 18:47

Guten Abend!

Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass er für seinen 190 E einen KLR ersteigert und jetzt festgestellt hat, dass da was von Automatik draufsteht, er selbst aber ein Schaltgetriebe fährt. Nun weiß er nicht, ob er den trotzdem einbauen kann. Ich konnte ihm nicht wirklich weiterhelfen, habe auch über die Suche keine eindeutige Antwort bekommen können.

Weiß jemand von Eich vielleicht, inwieweit da wirklich Unterschiede bestehen? Es handelt sich um einen KLR von HJS, Nr. 92 13 2053.

Grüße und Dank vorab

Graf Zahl

Beste Antwort im Thema

Hallo,

technisch betrachtet spielt das keine Rolle, ob nun Automatik oder Schaltgetriebe.

Wichtig ist lediglich, für welches Fahrzeug der KLR zugelassen ist.

Steht in der Bescheinigung drin, daß er nur bei Automatikgetriebe gültig ist, dann hast du mit einem manuellen Getriebe verloren.

Ob der KLR also eingetragen werden kann, hängt nicht von den Anschlüssen im Motorraum ab, sondern ob dieser KLR für die Motor-Getriebe-Kombination geprüft und zugelassen wurde.

Gruß

fleibaka

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 8. Januar 2012 um 19:38

hallo,

genau weis ich es auch nicht, aber meiner (230E autom.) hat im motorraum unter dem luftfilter eine dünne druck (unterdruck?) leitung, an welche mein twin-tec angeschlossen wurde. diese leitung ist nur bei autom. vorhanden?!?

der "schalter" soll diese leitung angeblich nicht haben

gruss simon

 

ps.

wer sich besser auskennt, bitte korrigiert mich:) demnächst bekommt auch mein 300E ein twin-tec

am 10. Januar 2012 um 19:39

Hallo Simon,

der KLR passt natürlich, egal was für eine fortbewegende Übersetzung er drin hat.

Warum sollte der nicht passen, überlege mal logisch? Was hat der Kaltstart mit dem Getriebe zu tun? Die Leitung die du siehst wird zusätzlich an den Ansaugtrackt mitangeschlossen - egal Schalter/Automat!

So ich hoffe es kommt keine Frage mehr auf!

Gute Nacht!

am 10. Januar 2012 um 20:05

hallo,

danke für deine antwort.

heute mittag war ich bei einem schrauber und unter anderem hatten wir auch das thema klr. er sagte das gleiche wie du :)

er meinte, der einzige unterschied währe das zubehör und die kleinteile welche zum einbau benötigt werden, da bei den beiden unterschiedlichen getrieben der verlauf der leitungen auch anders währe.

beim automat braucht man ein kleines Y-stück (wie bei meinem 230E) und beim schalter kann man meistens an ein werkseitig vorbereiteten anschluss (hatte der schrauber aber selbst noch nicht gehabt)

kommende woche bekommt mein 300E sein klr und im feb. nummern dann korosionsschutz und im märz neue bremsen. dann darf er endlich raus :D

(mit harz4 alles etwas langsamer:()

gruss aus darmstadt

Edit..

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 20:14

Hallo ihr zwei,

erstmal danke für die Antworten. Nachdem ich gestern mit einer Dame bei HJS telefoniert und heute dann die am Sonntag angefragte Einbauanleitung von ebenda bekommen habe, durfte ich feststellen, dass die entweder nicht wissen, was sie da verkaufen oder den Umsatz steigern wollen und DB-400 vor allem Recht hat.

Am Telefon fragte man mich nach den Schlüsselnummern, die hab ich ihr gegeben, woraufhin sie dann meinte: "Nein, also der passt nicht, da brauchen Sie den anderen." Das war nicht meine Traumantwort, aber ich wollte noch auf die Anleitung warten.

Als ich die dann heute durchstöbern konnte, habe ich festgestellt, dass es sich dabei um einen Kabelbaum, ein Steuergerät einen Thermostateinsatz für das Kühlwasser und ein wenig Befestigungsmaterial handelt. Mag sein, dass ein mechanischer z.B. von TwinTec in das Unterdrucksystem eingebunden wird und es da Unterschiede gibt, wo es hier welche geben soll, weiß ich nicht (Das konnte man mir am Telefon aber auch nicht erklären, da hieß es nur, er passt nicht). Warum sie dann zwei anbieten, weiß ich aber auch nicht. Sobald wir das Ding drinhaben und alles bis zur Eintragung erledigt ist, werd ich nochmal Bescheid geben.

Viele Grüße und nen schönen Abend!

Hallo,

technisch betrachtet spielt das keine Rolle, ob nun Automatik oder Schaltgetriebe.

Wichtig ist lediglich, für welches Fahrzeug der KLR zugelassen ist.

Steht in der Bescheinigung drin, daß er nur bei Automatikgetriebe gültig ist, dann hast du mit einem manuellen Getriebe verloren.

Ob der KLR also eingetragen werden kann, hängt nicht von den Anschlüssen im Motorraum ab, sondern ob dieser KLR für die Motor-Getriebe-Kombination geprüft und zugelassen wurde.

Gruß

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von DB-400

der KLR passt natürlich ... Warum sollte der nicht passen, überlege mal logisch? So ich hoffe es kommt keine Frage mehr auf!

So weit die Theorie. Allerdings ist das vorschnell.

Wer die Suchfunktion ein wenig benutzt, weiß, dass das Thema hier schon öfter behandelt wurde und zwar mit dem Ergebnis, dass ...

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

Ob der KLR also eingetragen werden kann, hängt nicht von den Anschlüssen im Motorraum ab, sondern ob dieser KLR für die Motor-Getriebe-Kombination geprüft und zugelassen wurde.

... es dir gar nichts nützt, wenn der KLR passt, aber das Gutachten nur für die Automatikversion gilt.

Und es gibt Modelle, wo man für Geld und gute Worte keinen KLR für die Schaltversion bekommt. Dabei darf man getrost davon ausgehen, dass der Hersteller des KLR, wenn es denn problemlos gegangen wäre, das Gutachten gewiss gerne für beide Getriebeversionen gehabt hätte. Ich kann mir übrigens von der Funktionsweise her vorstellen, dass die KLR auch wirklich nicht ganz identisch sind.

Oberhesse

 

Es ist ja auch so, daß die Automatik Getriebe eine Schaltpunktanhebung zur schnelleren Kat Aufheizung haben. D.h. die schalten kalt erst über 3000 U/min hoch. Da du bei Schaltung selbst viel früher hoch schalten kannst, brauchst du natürlich auch einen anderen Kaltlaufregler.

Zitat:

Original geschrieben von thensch

Es ist ja auch so, daß die Automatik Getriebe eine Schaltpunktanhebung zur schnelleren Kat Aufheizung haben. D.h. die schalten kalt erst über 3000 U/min hoch. Da du bei Schaltung selbst viel früher hoch schalten kannst, brauchst du natürlich auch einen anderen Kaltlaufregler.

Nein, dem ist nicht so (letzter Absatz und bereits geschrieben).

Der KLR richtet sich immer nach der Kühlwassertemperatur und gibt bis zum Erreichen einer fest definierten Temperatur, Falschluft zu bzw. greift elektrisch in die Regelung ein. Wird ein gültiges Lambdasignal erkannt, regelt der KLR noch bis zur vorgegebenen Temperatur nach. Beides hat den Effekt, daß die Leerlaufdrehzahl angehoben wird, Wird der Motor wärmer, sinkt nach und nach die Drehzahl.

Das macht aber schon die KE von sich aus und die HFM-Motoren ebenso.

Das und nichts anderes macht der KLR.

Daß man den KLR braucht, liegt nur daran, daß MB für unsere Modelle keine Euro2 Zulassung erworben bzw. deren Abgasverhalten hat prüfen lassen.

Wozu auch? Das verursacht Kosten für Fahrzeuge, die lange verkauft sind...

Bis 93 braucht z. B. auch der HFM-Motor einen KLR, aber ab dann kann der Wagen einfach umgeschlüsselt werden, da mit der Karrosseriemopf auch eine andere KBA-Nummer für die W124 vergeben wurde und MB die Fahrzeuge zuletzt auf Euro2 typgeprüft hat.

Die angesprochene Schaltpunktanhebung dient dazu, daß der Kat schneller auf Temperatur kommt und die Lambdaregelung schneller greift.

Bei einem Automatikfahrzeug kommt man ohne diese Schaltpunktanhebung im Stadtverkehr kaum auf 2000 Upm, weshalb der Automatikmotor länger bräuchte den Kat aufzuheizen, als der Motor beim Schaltgetriebe. Motoren mit Schaltgetriebe werden in der Regel kaum so untertourig bewegt, wie es die Automatik auch bei leistungsschwachen Motorisierungen zuläßt.

Für Automatifahrzeuge gibt es eine ander Typprüfung als für Schaltgetriebefahrzeuge.

Deshalb gibt es auch 2 verschiedene KLR.

Bei MB wurden eine Vielzahl an Automatikfahrzeugen geordert.

HJS und Co. haben nun einfach gerechnet, ob sich diese Typprüfung für beide Schaltarten rechnet.

So passierte es halt, daß ein KLR nur für Automatikfahrzeuge zugelassen ist, es für Schaltfahrzeuge aber keine Alternative gibt.

So, das soll es von meiner Seite zu diesem Thema gewesen sein.

Gruß

fleibaka

Moin "fleibaka"..., danke für die 1A-Erklärung, das kann man so sofort verstehen und nachvollziehen.

Nun, dann sollte man halt, um EURO2 zu erreichen, einen MiniKat nachrüsten...

http://de.wikipedia.org/wiki/Minikat

Diese MiniKat's sind eh recht problemlos zu montieren, greifen nirgendwo aktiv in ein Regelwerk ein und bringen dadurch eigentlich keine Probleme mit sich...

Hier evtl:

http://www.ats-katalysatoren.de/...-Kat-Umruestungen-Euro-2-D3-Minikat

oder hier:

http://www.minikat.net/

Und fertig ist die Laube...

Gruß

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 7:28

So, ich nochmal...

Die Idee mit den Mini-Kats ist ja gar nicht mal so schlecht, gibt's nur leider für die Benziner im W201 keine ;)

Der KLR ist jetzt drin und auch abgenommen, alles kein Problem gewesen. Bei genauerer Betrachtung hat sich nämlich auch herausgestellt, dass der KLR laut ABE für Schaltgetriebe UND Automatik freigegeben ist. Warum HJS dann trotzdem für jedes Getriebe einen separaten verkauft, entzieht sich meinem Verständnis - aber jeder, wie er möchte.

Ein schönes Wochenende!

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