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Unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse
Guten Tag,
ich habe mir im März einen MB CLS Shooting Brake gekauft und habe jetzt die Winterfelgen/reifen aufziehen lassen, da ist aufgefallen dass bei den Sommerreifen
Vorne Links ein 245/40R18 und Vorne Rechts ein 255/40R18 drauf ist. Hersteller ist der selbe.
Da ich das Fahrzeug direkt von Mercedes bekommen hab, habe ich beim kauf nicht darauf geachtet.
Ich, mit meinem gefährlichen Halbwissen bin der Meinung das es nicht erlaubt ist.
Kann mir das jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:47:36 Uhr:
Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.
Es gibt keine PKW-"Papiere"(Zulassungen),
die auf einer Achse gleichzeitig zwei unterschiedliche Reifengrößen aufführen
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56 Antworten
Nicht erlaubt!
Hallo
Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.
Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.
Zitat:
@BMW-X1-Fan schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:09:31 Uhr:
Hallo
Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.
Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.
Ich habe aber nur auf der Vorderachse die Unterschiede, hab hinten auch größere drauf und das ist ja erlaubt.
Zitat:
@BMW-X1-Fan schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:09:31 Uhr:
Hallo
Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.
Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.
Es geht hier nicht um unterschiedliche Achsen.
Hallo,
ich denke das es verboten ist.
Abgesehen davon würde ich aber nie zwei unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse fahren. Das kann in Grenzsituationen (z.B. Vollbremsung) zu unberechenbaren Fahrverhalten führen.
Ich würde mich Informieren welche der beiden Dimensionen die richtige ist und dann den entsprechenden Reifen Tauschen
Verboten vom Gesetzgeber her ist es garantiert nicht. Vom Hersteller könnte es aber Vorgaben geben.
Empfehlenswert ist es trotzdem nicht und man sollte das beim Fahren etwas im Hinterkopf behalten, also eher defensiv fahren, bis man wechseln kann.
HTC
Mir ist keine Vorschrift bekannt, dass unterschiedliche Reifen(breiten) auf einer Achse nicht erlaubt sind. Allerdings ist dies nicht empfehlenswert.
Wenn es nicht erlaubt wäre, dann dürfte im Pannenfalle auch kein sogenanntes Notrad montiert werden.
Mercedes ist bei der Montage sicherlich ein Missgeschick passiert. Beim Kauf eines Neuwagens habe ich einst auch feststellen müssen, dass die vorgeschriebene Laufrichtung der Reifen nicht beachtet wurde.
Die „Vorschrift“ ist die Fahrzeug-Betriebserlaubnis und die StVZO.
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Oktober 2019 um 10:39:04 Uhr:
Verboten vom Gesetzgeber her ist es garantiert nicht. Vom Hersteller könnte es aber Vorgaben geben.
Verboten/bzw.nicht zulässig:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,......
@Quertraeger
auch die Verwendung des Notrad bzw.Reserverad
wird in den Betriebsbedingungen/der Betriebsanleitung beschrieben
Zwei Doofe ein Gedanke... ;-)
Ich bin gerade etwas erstaunt wie man nur ansatzweise auf die Idee kommt das sowas erlaubt sein könnte...
...und frage mich was Mercedes über den Auslieferungszustand des Wagens zu sagen hatte...
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:05:43 Uhr:
Ich bin gerade etwas erstaunt wie man nur ansatzweise auf die Idee kommt das sowas erlaubt sein könnte...
...und frage mich was Mercedes über den Auslieferungszustand des Wagens zu sagen hatte...
Der Verkäufer war etwas verdutzt und muss das jetzt erstmal intern klären
Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:47:36 Uhr:
Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.
Es gibt keine PKW-"Papiere"(Zulassungen),
die auf einer Achse gleichzeitig zwei unterschiedliche Reifengrößen aufführen