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Unterschiedliche Strafen beim überholen im Überholverbot?

Themenstarteram 4. April 2008 um 8:04

Hi!

Der Fall liegt so:

Strasse mit überholverbot, gut einsehbar von der Polizei.

Ich hab dort leider auch überholt und durfte dann 40,- + Bearbeitungsgebühren zahlen, + 1 Punkt. Das war im Dezember.

Diese Woche hat es dort einen Bekannten von mir "erwischt". Aber: Er hat nur 20,- Euro Löhnen dürfen an Ort und Stelle. Wieso geht den so was?

Howie

Beste Antwort im Thema

Wer sich mal die Mühe macht und die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ergoogelt, der findet auch sehr schnell heraus, wann und wo die Polizei einen Ermessensspielraum hat.

Im Klartext - das Verhalten der kontrollierenden Polizisten hat nichts mit Unterschlagung, Bestechung etc. zu tun, sondern ist vollkommen normal bzw. liegt in deren Ermessensspielraum!

Gruß

Frank

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Hat Dein Freund ne Quittung bekommen?

www.bussgeldkataloge.de

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt

Natürlich kann es vorkommen, dass Beamte vor Ort es bei einer Summe X, in dem Fall 20€, zahlbar an Ort und stelle belassen.

Moin,

so einen ähnlichen "Rabatt"-Fall hatte ich auch schon. Bin bei uns im Dorf kurz unangeschnallt ums Eck gefahren, palim, der Sheriff grinst in mein Fenster.

Warum ich denn nicht angeschnallt sei, fragte er mich. Weil ich dafür jetzt einfach zu faul war, lautete meine Antwort. Aha, ein ehrlicher Mitbürger, ich biete Ihnen 10 Euro Verwarngeld an, sind Sie damit einverstanden?

Das war ich selbstverständlich und habe so 20 Euro gespart... ;)

(Ja, ich weiß, angeschnallt hätte ich sogar 30 Euro gespart!) :p

Gruß,

Andre

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann

Moin,

so einen ähnlichen "Rabatt"-Fall hatte ich auch schon. Bin bei uns im Dorf kurz unangeschnallt ums Eck gefahren, palim, der Sheriff grinst in mein Fenster.

Warum ich denn nicht angeschnallt sei, fragte er mich. Weil ich dafür jetzt einfach zu faul war, lautete meine Antwort. Aha, ein ehrlicher Mitbürger, ich biete Ihnen 10 Euro Verwarngeld an, sind Sie damit einverstanden?

Das war ich selbstverständlich und habe so 20 Euro gespart... ;)

(Ja, ich weiß, angeschnallt hätte ich sogar 30 Euro gespart!) :p

Gruß,

Andre

Ähm bar und ohne Quittung? :D :D

Wer sich mal die Mühe macht und die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ergoogelt, der findet auch sehr schnell heraus, wann und wo die Polizei einen Ermessensspielraum hat.

Im Klartext - das Verhalten der kontrollierenden Polizisten hat nichts mit Unterschlagung, Bestechung etc. zu tun, sondern ist vollkommen normal bzw. liegt in deren Ermessensspielraum!

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Ähm bar und ohne Quittung? :D :D

Bar und mit Quittung. Das er mir damit das Brötchengeld wegpfändet konnte der gute Mann ja nicht ahnen... ;)

Gruß,

Andre

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann

Moin,

so einen ähnlichen "Rabatt"-Fall hatte ich auch schon. Bin bei uns im Dorf kurz unangeschnallt ums Eck gefahren, palim, der Sheriff grinst in mein Fenster.

Warum ich denn nicht angeschnallt sei, fragte er mich. Weil ich dafür jetzt einfach zu faul war, lautete meine Antwort. Aha, ein ehrlicher Mitbürger, ich biete Ihnen 10 Euro Verwarngeld an, sind Sie damit einverstanden?

Das war ich selbstverständlich und habe so 20 Euro gespart... ;)

(Ja, ich weiß, angeschnallt hätte ich sogar 30 Euro gespart!) :p

Gruß,

Andre

Das ist ja toll, wo ist denn die Gegend, wo man fürs angeschnallt fahren 20 € bekommt, Wie oft pro Stunde darf man da durchfahren?

am 7. April 2008 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

Wer sich mal die Mühe macht und die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ergoogelt, der findet auch sehr schnell heraus, wann und wo die Polizei einen Ermessensspielraum hat.

Im Klartext - das Verhalten der kontrollierenden Polizisten hat nichts mit Unterschlagung, Bestechung etc. zu tun, sondern ist vollkommen normal bzw. liegt in deren Ermessensspielraum!

Gruß

Frank

Seit langem einer der besten Posts, die ich gesehen habe!

Und der von mir auch mal mit einem "Daumen hoch" bewertet wurde!

Themenstarteram 16. April 2008 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von goedefeld

Hat Dein Freund ne Quittung bekommen?

Angeblich schon, konnte sie mir aber auch nicht zeigen, ist wohl weggekommen.....

Na ja.

Aber das es da "ermessensspielraum" gibt war mir nicht klar.

Das find ich ja so was zum ko......

@ dogfischhund

Der Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten ist nicht "zum Kotzen", sondern kommt dem "Übeltäter" zu Gute, wenn es sich um eine minderschwere OWI handelt, kein Vorsatz vorliegt oder man sich Einsichtig zeigt.

Gäbe es diesen Spielraum nicht und die Polizei würde bei jeder Verfehlung gleich die große Keule hervorholen, wäre das Geschrei vermutlich viel größer. In diesem Sinne - erst denken, dann aufregen! ;)

Gruß

Frank

am 21. April 2008 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

@ dogfischhund

Der Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten ist nicht "zum Kotzen", sondern kommt dem "Übeltäter" zu Gute, wenn es sich um eine minderschwere OWI handelt, kein Vorsatz vorliegt oder man sich Einsichtig zeigt.

Gäbe es diesen Spielraum nicht und die Polizei würde bei jeder Verfehlung gleich die große Keule hervorholen, wäre das Geschrei vermutlich viel größer. In diesem Sinne - erst denken, dann aufregen! ;)

Gruß

Frank

Da muss ich dem Frank mal uneingeschränkt zustimmen :-)

am 22. April 2008 um 6:44

Es gibt das sogenannte Entschließungsermessen (werde ich überhaupt tätig) und das Auswahlermessen (wie werde ich tätig).

Enschließe ich mich, einen Verstoß zu ahnden, darf ich danach nur die Regelsätze verlangen bzw. muß einen Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben.

Ich kann in bestimmten Ausnahmefällen den Regelsatz einen Verwarnungsgeldes heruntersetzen (Hartz IV-Empfänger, Sozialhilfeempfänger etc.).

Kann, ich muß nicht. Das ist Einzelfallabhängig.

 

Da ich keinen Verfolgungszwang habe, muß ich bei OWI nicht tätig werden. Anders als bei Strafaten, da gilt nicht das Oppotunitätsprinzip, sondern das Legalitätsprinzip.

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