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Unterschiedliches Profil erlaubt??

Themenstarteram 10. November 2004 um 14:27

Also ich habe jetzt hier winter reifen 2 x mal die das gleiche profil haben und dann noch mal 2 mit unterschidlichen. ich wollte nun die mit dem gleichen profil vorne hin machen. und die mit dem unterschiedlichem hinten hin. ist das erlaubt????

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29 Antworten

Sofern Bauart und Größe aller Reifen gleich sind ist das erlaubt. Jedoch nicht empfehlenswert!

Suzi hat Recht. Zwei Unterschiedliche Profile auf einer Achse - und das im Winter... das ist fast Harakiri.

Hi,

unterschiedliche Hersteller sind erlaubt, aber unterschiedliche Profile nicht.

Gruß

Ercan

Unterschiedliche Hersteller haben immer unterschiedliche Profile.

Ja, schön. :D Trotzdem müssen die Profile gleich sein.

Gruß

Ercan

Wo steht das?

Stell die Frage dem Kraftfahrzeuginnungsmeister der Stadt Essen.

Gruß

Ercan

Ist ER das Gesetz?

Laut StvZo sind für PKW 4 Reifen gleicher Bauart vorgeschrieben, also entweder Radial- oder Diagonalreifen. Bis auf die Mindestprofiltiefe steht da nichts übers Profil. Theoretisch ist es sogar erlaubt, Sommer und Winterreifen gleichzeitig zu fahren.

Zitat §36 StvZo:

Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein;

 

(2 b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angaben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen.

 

Mehr steht zu diesem Thema nicht im Gesetz.

Dass eine Mischbereifung nicht zu empfehlen ist, sagte ich schon.

Zitat:

Original geschrieben von suzi

Ist ER das Gesetz?

Nein, ist er nicht. Aber der höchste Meister im Kfz-Gewerbe der Stadt Essen. Da glaube ich im moment lieber ihm, auch wenn er sich irren sollte. Irren ist menschlich.

Gruß

Ercan

mal ne frage:

angenommen ich bin im winter in einen unfal verwickelt und der ich hab sommerreifen drauf.

krieg ich ne teilschuld weil ich halt winterreifen drauf haben müsste ?

anders: sind winterreifen pflicht ?

irren ist in diesem Fall wohl auch meisterlich :) ...

Manchmal ist es viel zu umständlich, Vorschriften in Gesetzestexten zu suchen.

Halter und Fahrer eines Fahrzeugs sind dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist und keine Gefährdung, die über die allgemeine Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges hinausgeht, von ihm ausgeht.

Mit unterschiedlichen Profil (völlig egal ob Reifen vom gleichen Hersteller) ändert sich das Spurverhalten in Grenzsituationen und das Bremsverhalten.

Damit rumzufahren (ausser Ausnahme-Situation nach einer Reifenpanne bis zur nächsten Möglichkeit, den Reifen zu wechseln) ist demnach schon völlig verboten.

Eine HU-Plakette bekommst du damit auch nicht. Wenn der Prüfer das auf Anhieb sieht, fällst du schon vor dem Bremsenprüfstand durch. Ansonsten halt erst hinterher, wenn er sich das Auto inkl. Reifenprofil (da schaut er spätestens auf die Reifen) genauer anschaut.

Wenn du es nicht glaubst: Fahr zum nächsten TÜV/Dekra/GTÜ und frag die mal.

Zitat:

Original geschrieben von nociaktix

anders: sind winterreifen pflicht ?

Eine gesetzliche Pflicht Winterreifen zu montieren/ zu fahren gibt es afaik NOCH nicht.

Allerdings kann dir wohl die Versicherung arge Probleme machen, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre oder aber glimpflicher ausgegangen wäre.

 

Wobei ich aber auch sagen muß, dass ich "früher" im Duisburger Umland auch im Winter noch Sommerreifen auf meiner 58PS-"Rakete" ;) hatte. *duck*

Jetzt allerdings hier in Bayern sind bei mir die Winterreifen Pflichtprogramm.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte

 

Allerdings kann dir wohl die Versicherung arge Probleme machen, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre oder aber glimpflicher ausgegangen wäre.

Und das ist ein typischer Fall von Rechtsbeugung zu Gunsten einer Partei mit den besseren Anwälten.

Einen Bürger zu verurteilen, der sich an die Forderungen des Gesetzgebers hält, darf in einem sogenannten Rechtsstaat nicht passieren.

In der StVZO sind die minimalen Anforderungen festgelegt. Wenn der Gesetzgeber mehr will, dann soll er es bitteschön auch ins Gesetz schreiben!

 

Nochmal: Es ist absolut gefährlich, mit unterschiedlichen Profilen oder im Winter mit Sommerreifen oder umgekehrt zu fahren. Solange mir hier aber keiner einen Paragraphen nennt, der das ausdrücklich verbietet, bleibe ich dabei, dass es erlaubt ist.

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