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Unverschämte HUK!

Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 14:07

Moin,

wir hatten einen Scheibenschaden bei freier Werkstattwahl. Direkt kommt ein Schreiben wo man uns warnt, bloß nicht zu einer Nicht-Partner-Werkstatt zu gehen, sollten wir das dennoch wagen, sollen wir unbedingt drei Angebote wegen Schadensminderungspflicht einholen.

Schon frech und dreist!

Dann haben wir reparieren lassen und nun kürzt die HUK den Arbeitslohn um 18EUR (bei über 500EUR Gesamtrechnung!).

Wie blöde sind die eigentlich? Nun werden dort 5 PKW gekündigt (da eh Sonderkündigung wegen Preiserhöhung besteht). Aber bei so einem Laden ist man wohl als Kunde definitiv falsch!

Meine Frage: Darf die HUK überhaupt kürzen mit der Begründung, der Stundenverrechnungssatz läge über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte?

Ich würde denen zu gern den A**** aufreißen.

Die nächste Air Berlin heißt hoffentlich HUK!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@3dition schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:23:46 Uhr:

Wir hatten doch bereits geklärt, dass die Liste die Anzahl der verärgerten Kunden und sogar die Liste der Prozesse bzw. anwaltliche Begleitung gar nicht erfasst.

Ach so.

Dein Gefühl ist natürlich ein weitaus zuverlässiger Gradmesser für die Anzahl der verärgerten Kunden....

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Irgendwo müssen die billigen Prämien ja herkommen. Merkt man eben erst im Schadenfall. Bis dahin ist, wie bei jeder Versicherung, alles in Butter.

Dass der Wortlaut so wie von Dir geschildert ist, mit Drohungen usw,kann ich mir nicht vorstellen. Stelle es hier doch mal anonymisiert ein

Ich hatte selbst schon eine Scheibenschaden mit der Huk24 und trotz Werkstattbindung,war ich äußerst zufrieden bei der Regulierung. Hab mich im Vorfeld bei der Schadensmeldung erkundigt,und da die PartnerWerkstatt 70km Entfernt ist und ich wegen einem ScheibenTausch keine 140km fahren möchte,vor allem da es keinen LeihWagen gibt, hat sich der Telefonist mit seinem Team Leiter besprochen. Der hat dann zugesichert,Dass man eine Rechnung bis zur Höhe des Preise ihrer PartnerWerkstatt übernimmt. Habe mir dann das Angebot der PartnerWerkstatt(AtU) eingeholt und hab dann beim örtlichen BMW Händler den Preis selbst verhandelt. Erstaunlich,dass der mit einer Orginal Scheibe nicht teurer war als ATU .

Bei der Abrechnung zum Schluss,musste ich zwar zweimal nachhelfen,da jedes mal eine andere Mitarbeitern den AuszahlungsBetrag errechnete. Einmal wurde trotz RechnungsEinreichung die MwSt abgezogen und beim zweiten mal wurden 15% wegen nicht nutzen der PartnerWerkstatt abgerechnet. Da ich bei der Schadensmeldung aber dies alles geklärt hatte, wurde mir schlussendlich genau der Betrag ausbezahlt, den die PartnerWerkstatt ATU aufgerufen hätte.

Also ich kann nicht klagen über die Regulierung bei der Huk

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2017 um 15:33:01 Uhr:

 

Bei der Abrechnung zum Schluss,musste ich zwar zweimal nachhelfen,da jedes mal eine andere Mitarbeitern den AuszahlungsBetrag errechnete. Einmal wurde trotz RechnungsEinreichung die MwSt abgezogen und beim zweiten mal wurden 15% wegen nicht nutzen der PartnerWerkstatt abgerechnet. Da ich bei der Schadensmeldung aber dies alles geklärt hatte, wurde mir schlussendlich genau der Betrag ausbezahlt, den die PartnerWerkstatt ATU aufgerufen hätte.

Also ich kann nicht klagen über die Regulierung bei der Huk

Gruß Martin

LoL zweimal nacharbeiten und Du bist zufrieden. Netter Kunde. ;)

Es sind aber Äpfel mit Birnen, die Du vergleichst. HUK mit HUK24 und freie Werkstattwahl mit Werkstattbindung.

Freie Werkstattwahl heißt zwar frei, aber man hat immer noch eine Schadenminderungspflicht. Das mit den 18 Euro ist ein Witz. Da kostet das Prüfen schon mehr. Naja, eben HUK. Bei anderen fällt das unter Kulanz, bzw. nicht beachtenswert. Kommt wohl aber auch auf den SB an. Ein Anruf bei der HUK könnte auch helfen bevor man alles kündigt. Würde ich nur machen, wenn der Preis und die Leistung mindestens gleich sind. Das o.g. Problem kann auch bei anderen Versicherern auftreten. Leider!

Ha ha, da wäre ich auch schon Sturm gelaufen hätte ich mich da 2 x kümmern müssen;)

Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 15:30

Ich habe bei der HUK angerufen, die Frau war einfach nur schnippisch "Wir haben Ihnen ein Schreiben vorab geschickt, wo die Höchstsätze drin stehen".

Sofern es sich im üblichen Rahmen befindet (und das tut es bei +18EUR!!!) hat die HUK mir keine Sätze vorzuschreiben.

Da die ganze Regulierung äußerst kundenunfreundlich ist, bin ich da weg! Mag sein, dass die neue (vermutlich WGV - weiß da jemand was zu?) auch Stress macht, aber das weiß ich noch nicht. Die HUK macht definitiv Stress und das hat sich auch rumgesprochen.

Ich dachte, gegenüber den eigenen Kunden seien die evtl. vernünftig, aber das sind die nicht. Und wer mich als Kunde nur mit dem nackten Arsch anguckt, kann direkt gehen. Oder es müsste ne Nutte sein, da würd ich noch mal nachdenken. :p

Jedenfalls ist meine Wertschätzung gegenüber letztern höher als gegenüber der HUK! Die ersten kümmern sich wenigstens um Service und haben noch einen Restanstand sich bewahrt.

(Zur Klarstellung: Ich habe null Erfahrungen mit Damen des senkrechten Gewerbes... :D )

Manchmal ist die Suchfunktion sehr hilfreich. Die HUK ist im Schadenbereich mit der HUK 24 identisch.

https://www.motor-talk.de/.../...ttbindung-bei-huk24-t5635234.html?...

Hast du dich denn mal bei der Werkstatt erkundigt, ob die auch nach Herstellervorgaben repariert und abgerechnet haben? Die Abzüge kommen nicht ohne Grund, man wird dir also genau sagen können, welche Positionen hier auf der Rechnung nicht passen oder derzeit nicht nachvollziehbar sind.

Das wird bei anderen Gesellschaften übrigens auch so gehandhabt, also nicht immer gleich auf die Versicherung schimpfen. :)

Es gibt nämlich durchaus genug Werkstätten, die hier mehr abrechnen als der Hersteller vorgibt. Dem muss man natürlich auch entgegenwirken!

Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 15:45

Es geht ausschließlich um 18 EUR zu viel Arbeitslohn!

Vermutlich müssen wir das nicht mal zahlen, da wir an die Werkstatt abgetreten haben und auf Abrechnung mit HUK hingewiesen haben. Der sagte gleich, dass eh alle Abrechnungen mit der HUK über seinen Anwalt laufen. :D

Die HUK ist zwar groß, aber die Fehler erinnern sehr an Air Berlin. Hoffentlich stürzt die HUK noch krasser ab, als Air Berlin!

@3dition

Das Leistungsspektrum der Versicherer liegt vermutlich auf einer ganz anderen Ebene. :D

Gönne Dir den Spaß und beantrage wegen der 18,- € einen Mahnbescheid. Der kostet zwar 32,- €. Aber für den Jux wäre es mir das vermutlich wert.

O.k. ... wenn es schon abgetreten ist, dann muss das eben die Werke machen.

A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuch- ten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

Hinweis: Beachten Sie bitte Ihre Pflichten im Schadenfall nach E.1 und E.3. Mit welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen: siehe E.7.

Du hast es doch unterschrieben

Zwergenaufstand! Wenn ich HUK wäre, würde ich gerne auf solche Kunden verzichten. Ich kenne es, dass bei eigenem Auftrag die Kosten des Tausches etwa die Hälfte betragen, als wenn mit Abtretung gearbeitet wird. Und jetzt stönen alle gerade wieder wegen Prämienerhöhung.

hängt wohl eindeutig davon ab, was für ein schaden reguliert wurde. ein kaskoschaden von deiner versicherung? tja dann bleibt wohl wenig über.

ein haftpflichtschaden des unfallverursachers? mach ihn die hölle heiß mit einen anwalt auf deren kosten ^^

wieso wählt man eigentlich freie werkstattwahl? man wird doch nicht zur spelunke um die ecke gebracht beim kaskoschaden...

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 8. Dezember 2017 um 17:20:29 Uhr:

A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuch- ten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

Hinweis: Beachten Sie bitte Ihre Pflichten im Schadenfall nach E.1 und E.3. Mit welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen: siehe E.7.

Du hast es doch unterschrieben

Woraus folgt denn dort das Kürzungsrecht? Der TE hat freie Werkstattwahl.

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