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unverschuldeter Unfall, fiktive Abrechnung, Gutachten, Kostenvoranschlag etc.

Themenstarteram 11. April 2017 um 16:48

Hallo,

bitte nicht hauen, ich bin sicher nicht der erste mit dem Thema, aber ich war noch nie in einen Unfall verwickelt und habe so ein wenig das Gefühl, dass ich mich etwas dumm anstelle...

Hier die Kurzfassung:

- Unfall Ende Januar, Kotflügel von mir vom Gegner beschädigt (s. Bild). Unfallsituation war etwas undurchsichtig. Auto (seat leon st) ist 3,5 Jahre alt.

- Versicherung der Gegenseite schreibt mir vergangene Woche "Gegen den Hafungsgrund werden keine Einwände erhoben" --> Heißt für mich, die zahlen. Das ganze dauerte so lange, weil der Polizeibericht angefordert wurde und die Versicherung angeblich Unterlagen von mir nicht erhalten hat (obwohl ich sie eigenhändig zur Post gebracht habe...)

- Ich habe einen Kostenvoranschlag (knapp 2000€ brutto) bei der Fachwerkstatt erstellen lassen und diesen nun an die Versicherung weitergeleitet mit der Bitte um eine fiktive Abrechnung, da ich einen guten Lackierer kenne, der das ganze mit etwas weniger Aufwand ganz ordentlich hinbekommt. Dazu habe ich der Verischerung geschrieben, dass ich den Wertverlust einfordere.

Meine Frage:

- War es ein Fehler kein Gutachten erstellen zu lassen? Wird die Versicherung sich in Sachen Wertverlust wahrscheinlich nicht bewegen bzw. ist das überhaupt so üblich, dass man den Wertverlust ohne Gutachten einfordert?

- Falls ich den Schaden fiktiv abrechnen lasse, was kommt dann auch mich zu, falls ich das Auto in den nächsten 6 Monaten veräußern sollte (Darüber hatte ich schon vor dem Unfall nachgedacht)? Habe hier zu etwas gelesen, kann aber die derzeitige Rechtslage nicht wirklich nachvollziehen.

Vielen Dank für eure Hilfe, ist mir wirklich viel wert!

 

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15 Antworten

- War es ein Fehler kein Gutachten erstellen zu lassen? Ja, denn im Gutachten hättest du alle Daten, die du für die Abrechnung brauchst, incl. Feststellung des Wertverlustes.

Wird die Versicherung sich in Sachen Wertverlust wahrscheinlich nicht bewegen bzw. ist das überhaupt so üblich, dass man den Wertverlust ohne Gutachten einfordert? Wie willst du den Wertverlust beziffern und ggfls. beweisen?

- Falls ich den Schaden fiktiv abrechnen lasse, was kommt dann auch mich zu, falls ich das Auto in den nächsten 6 Monaten veräußern sollte (Darüber hatte ich schon vor dem Unfall nachgedacht)? Habe hier zu etwas gelesen, kann aber die derzeitige Rechtslage nicht wirklich nachvollziehen. Ist für dich nicht relevant, du kannst die Kiste verkaufen wie du möchtest.

Bei so einem erheblichen Schaden, war es ein Fehler, so vorzugehen.

Eigener, unabhängiger Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht und selbst beauftragter, unabhängiger Sachverständiger, wären klüger gewesen.

Du wirst vermutlich erleben, dass neben der Mehrwertsteuer noch weitere Positionen gekürzt werden.

Mir erscheint die Schadenhöhe eher höher als 2.000 € zu sein, aber dazu sollen sich die Experten hier mal äußern.

Themenstarteram 11. April 2017 um 17:50

Hallo,

danke für die Antworten, hatte schon fast vermutet, dass ich mich blöd angestellt habe.

Habe auf die Versicherung gehört und habe den Kostenvoranschlag bei der Werkstatt erstellen lassen. Ich bin nicht rechtschutzversichert und war erst einmal froh, dass ich nirgendwo in Vorleistung treten muss.

Die Dame der Versicherung meinte, dass der Werverlust über das Alter, die Schadenshöhe etc. berechnet werden kann. Naja, ich hatte da schon ein komisches Gefühl.

Ist es denn nun zu spät für mich (nach dem Kostenvoranschlag) ein Gutachten erstellen zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen. Insbesondere wegen Wertverlust?

Ja, ich finde auch, sonst wenn ich einen Kratzer habe, kostet es gleich viel Geld, für den Schaden finde ich knapp 2000€ (Fachwerkstatt im Großraum Stuttgart) auch nicht sooo viel.

Du hast evtl. noch ein Problem mit der Werkstatt, denn die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nicht selbstverständlich kostenlos.

Vielleicht überlegst du noch mal, ob du nicht doch dort fachgerecht reparieren lässt und die Kostenpauschale und Nutzungsausfall geltend machst.

Über einen Wertverlust kann man danach noch sprechen, denn abhängig von der Reparaturmethode kann das mehr oder weniger sein.

Du kannst auch jetzt noch einen Gutachter und einen Anwalt beauftragen.

am 12. April 2017 um 9:18

Und du kannst selbstverständlich auch alle Kosten wie Wertverlust, Nutzungsausfall, Kosten des Kostenvoranschlags, Kostenpauschalen etc. der Versicherung auch selbst in Rechnung stellen. Auf den Portalen der größeren Automobilklubs findest du Übersichten, was dir zusteht.

Themenstarteram 12. April 2017 um 9:53

Hm ok,

ich warte nun einfach mal ab, was die Versicherung zurückmeldet. Wenn Sie keinen Wertverlust anbieten oder die Rechnung zusammenstreichen, werde ich ein Gutachten erstellen lassen und evtl. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Versicherungskosten zu hoch sind, und das resultiert natürlich auch aus den ganzen Gutachter- und Anwaltskosten. Bei dem Schaden könnte man das, so denke ich, auch ohne lösen. Aber wenn sich die Versicherung sonst nicht bewegt...

am 12. April 2017 um 10:09

Zitat:

@solea schrieb am 12. April 2017 um 11:53:19 Uhr:

.....Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Versicherungskosten zu hoch sind, und das resultiert natürlich auch aus den ganzen Gutachter- und Anwaltskosten. ...

Das wird hier aber gar nicht gern gelesen. Musste das wirklich sein :-)?

Themenstarteram 12. April 2017 um 10:14

Zitat:

@situ schrieb am 12. April 2017 um 12:09:51 Uhr:

Zitat:

@solea schrieb am 12. April 2017 um 11:53:19 Uhr:

.....Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Versicherungskosten zu hoch sind, und das resultiert natürlich auch aus den ganzen Gutachter- und Anwaltskosten. ...

Das wird hier aber gar nicht gern gelesen. Musste das wirklich sein :-)?

Ja :-)

Ich habe ja noch geschrieben, "Aber wenn sich die Versicherung sonst nicht bewegt..." ;)

Zitat:

@solea schrieb am 11. April 2017 um 19:50:12 Uhr:

 

Ist es denn nun zu spät für mich (nach dem Kostenvoranschlag) ein Gutachten erstellen zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen. Insbesondere wegen Wertverlust?

Das kann dir nur ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Akteneinsicht beantworten.

Ich gehe jedoch davon aus, das du noch die Möglichkeit hast korrekt über Anwalt und Gutachten eines von dir beauftragten Sachverständigen abzurechnen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2017 um 00:50:38 Uhr:

Du kannst auch jetzt noch einen Gutachter und einen Anwalt beauftragen.

Und die werden vollumfänglich (insbes. der Gutachter) von der gegnerischen Versicherung bezahlt obwohl schon ein KVA eingereicht wurde?

Themenstarteram 12. April 2017 um 14:47

Ein Gutachten zur Wertminderung wurde bisher noch nicht erstellt. Habe ich wie gesagt auch nicht vor, wenn die einen anständigen Vorschlag machen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. April 2017 um 15:57:30 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2017 um 00:50:38 Uhr:

Du kannst auch jetzt noch einen Gutachter und einen Anwalt beauftragen.

Und die werden vollumfänglich (insbes. der Gutachter) von der gegnerischen Versicherung bezahlt obwohl schon ein KVA eingereicht wurde?

So ist es. Das korrekte Durchsetzen der Ansprüche ist eine Profession. Der geneigte Laie mag sich daran versuchen. Ist zwar nicht sinnvoll, aber da des Menschen Wille sein Himmelreich darstellt, muss das auch niemanden stören.

am 12. April 2017 um 17:41

b-p meint sicher, dass sowohl die Kosten des Kostenvoranschlages wie des Gutachters bezahlt werden. Hätte ich jetzt nicht gedacht.

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