ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unverschuldeter Unfall in den Niederlanden

Unverschuldeter Unfall in den Niederlanden

Themenstarteram 20. Februar 2017 um 21:48

Hallo, hatte im September 2016 einen Verkehrsunfall in den Niederlanden. Ich fuhr auf einer Landstraße 70'er Zone und hatte Vorfahrt. Plötzlich bog ein von rechts kommender Transporter links ab, sodass er mich übersah, mir die Vorfahrt nahm und ich nicht mehr die Möglichkeit hatte auszuweichen bzw trotz Bremsmanöver den Wagen zum Stillstand zu bringen. Hatte drei Zeugen die ebenfalls hinter mir fuhren. Hatte zur Sicherheit die Polizei dazu gerufen. Gemeinsam wurde ein Unfallbogen ausgefüllt und der Unfallgegner hat auch seine Schuld zugegeben, hat sich auch noch entschuldigt und meinte dass er den Fall seiner Versicherung melden würde. Daraufhin habe ich die Sache einen Anwalt übergeben, der nach langen Zögern der gegnerischen Versicherung mir jetzt meldete dass der Unfallverursacher plötzlich anderer Meinung ist und meint das ich jetzt der Schuldige wäre. Die Sache soll jetzt vor Gericht gehen. Was ist wenn ich wirklich auf den Schaden ca 3500€ sitzen bleibe? Kann ich es dann noch mit meiner Vollkasko abrechnen? Habe den Wagen so verkauft, natürlich unterm Wert. Bilder wurden vom Gutachter gemacht und im Kaufvertrag wurde es auch festgehalten.

Hoffe das mir jemand helfen kann.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Alles richtig gemacht.

Hoffen wir, dass die niederländischen Richter nicht ebensolche 50/50 Deppenurteile fällen, wie die Deutschen, weil sie die Arbeit ebenso verweigern.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Alles richtig gemacht.

Hoffen wir, dass die niederländischen Richter nicht ebensolche 50/50 Deppenurteile fällen, wie die Deutschen, weil sie die Arbeit ebenso verweigern.

Folgendes Verstehe ich nicht, du schreibst einen ellenlangen Text für gerade mal zwei Fragen.

Und diese zwei Fragen kann dir, weil du ja einen Anwalt eingeschaltet hast, dieser wesentlich besser beantworten als wir.

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 20. Februar 2017 um 22:48:34 Uhr:

Was ist wenn ich wirklich auf den Schaden ca 3500€ sitzen bleibe? Kann ich es dann noch mit meiner Vollkasko abrechnen?

Zur ersten Frage, wenn du das wirklich selber bezahlen müsstest, ja dann müsstest du das wohl so bezahlen. Du könntest zwar sicher das Gerichtsurteil weiterziehen, aber hierzu kann dir dein Anwalt mehr sagen.

Ob du es nachträglich über deine Versicherung abwickeln kannst? Worüber wickelst du es denn jetzt ab und nochmals, dein Anwalt wird da besser Bescheid wissen

Ich verstehe nicht ganz was jetzt genau los sein soll.

Der Unfall ist fast ein halbes Jahr her. Jetzt kommt der Unfallverursacher/Versicherung daher das man nicht zahlen will und Du der schuldige bist.

@TE

Mach bei der Kasko eine Schadenmeldung!!!! Selbst wenn eine Haftungsquote am Ende rauskommen sollte, wirst Du so gute Aussichten haben, den Schaden für Dich insgesamt wieder reinzubringen. Die Sache ist wegen der Anwendung des niederländischen Rechts auf diesen Unfall sicherlich etwas knifflig. Die Rechtslage kann im Vergleich zu D ganz erheblich abweichen. Außerhalb von D ist es nicht unüblich, dass beide Beteiligte den Schaden zum Teil verschuldensunabhängig nach der Betriebsgefahr tragen müssen. Also sprich mit deinem Anwalt darüber.

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 1:47

Xxg

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 1:52

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 21. Februar 2017 um 00:01:47 Uhr:

Ich verstehe nicht ganz was jetzt genau los sein soll.

Der Unfall ist fast ein halbes Jahr her. Jetzt kommt der Unfallverursacher/Versicherung daher das man nicht zahlen will und Du der schuldige bist.

Verstehe ich ja auch nicht warum es in die Länge gezogen wird und die erst jetzt damit kommen.

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 1:54

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Februar 2017 um 23:52:11 Uhr:

Folgendes Verstehe ich nicht, du schreibst einen ellenlangen Text für gerade mal zwei Fragen.

Und diese zwei Fragen kann dir, weil du ja einen Anwalt eingeschaltet hast, dieser wesentlich besser beantworten als wir.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Februar 2017 um 23:52:11 Uhr:

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 20. Februar 2017 um 22:48:34 Uhr:

Was ist wenn ich wirklich auf den Schaden ca 3500€ sitzen bleibe? Kann ich es dann noch mit meiner Vollkasko abrechnen?

Zur ersten Frage, wenn du das wirklich selber bezahlen müsstest, ja dann müsstest du das wohl so bezahlen. Du könntest zwar sicher das Gerichtsurteil weiterziehen, aber hierzu kann dir dein Anwalt mehr sagen.

Ob du es nachträglich über deine Versicherung abwickeln kannst? Worüber wickelst du es denn jetzt ab und nochmals, dein Anwalt wird da besser Bescheid wissen

@Benzli2013 Hast recht! Hätte ich auch kürzer formulieren können. Mein Anwalt sagt mir nichts halbes und nichts Ganzes. Er versteht es auch nicht und meint die Rechtslage wäre eigentlich eindeutig klar.

Da ich nicht schuld war sollte es über seine Versicherung abgewickelt werden. Aber da alles über die grüne Karte geht, müsste/denke ich meine Versicherung davon wissen.

Danke.

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 1:59

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2017 um 00:11:12 Uhr:

@TE

Mach bei der Kasko eine Schadenmeldung!!!! Selbst wenn eine Haftungsquote am Ende rauskommen sollte, wirst Du so gute Aussichten haben, den Schaden für Dich insgesamt wieder reinzubringen. Die Sache ist wegen der Anwendung des niederländischen Rechts auf diesen Unfall sicherlich etwas knifflig. Die Rechtslage kann im Vergleich zu D ganz erheblich abweichen. Außerhalb von D ist es nicht unüblich, dass beide Beteiligte den Schaden zum Teil verschuldensunabhängig nach der Betriebsgefahr tragen müssen. Also sprich mit deinem Anwalt darüber.

Ich hoffe das meine Kasko sich nicht weigert, da ich den Wagen verkauft habe.

Werd mal bei meiner Versicherung anrufen und nachfragen.

Vielen Dank.

Wieso wurde der Wagen denn so schnell verkauft, bevor sicher war, dass Geld und dann auch noch in unbestimmter Höhe von der anderen Seite fließen würde?

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 21. Februar 2017 um 02:52:06 Uhr:

Verstehe ich ja auch nicht warum es in die Länge gezogen wird und die erst jetzt damit kommen.

Um dich mürbe zu machen. Ist eine ganz normale Reaktion einer Versicherung, da diese möglichst nicht zahlen will.

Mir ist vor Jahren auf der Autobahn in Italien am Stauende ein Italiener hinten reingefahren. Nach vielen Monaten Warterei war die italienische Versicherung plötzlich der Meinung, dass die Schuldfrage nicht geklärt werden kann und hat deswegen nur 50 % der Schadensumme überwiesen, den Rest hätte ich mir per Klage holen sollen. Völlig absurd, aber so arbeiten Versicherungen halt. Niederländische werden nicht anders sein.

Bist du rechtsschutzversichert? Dann soll dein Anwalt mal ein wenig Gas geben. Falls du nicht RS-versichert bist, solltest du erst mal klären, ob das niederländische Recht überhaupt sagt, dass der Unfallverursacher deinen Anwalt bezahlen muss. Sonst bleibst du auf den sitzen.

In Italien (und einigen anderen Ländern) wird beispielsweise kein Anwalt vom Verursacher übernommen, wie ich bei meinem Unfall lernen musste.

Zitat:

@Paradroid schrieb am 21. Februar 2017 um 06:13:25 Uhr:

Wieso wurde der Wagen denn so schnell verkauft, bevor sicher war, dass Geld und dann auch noch in unbestimmter Höhe von der anderen Seite fließen würde?

Wozu soll jemand nach der Schadensbezifferung durch Fachleuten eine Schrottkarre lagern? Wenn es ein Kriminalfall wäre, würde die Polizei das Auto lagern. Als Privatmensch hat man keine Veranlassung hierzu.

Kleiner Tipp an TE und an alle: weil im Ausland die Schadensregelung oft unzureichend ist, sollte man seine Versicherung durch einen Auslandsschadenschutz erweitern. Wenn die Sachlage nach deutschem Recht klar auf der Seite des Versicherten ist, dann erhält der sein Geld von der eigenen Versicherung, und die Schadensfreiheitsrabatte bleiben unberührt.

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 7:19

Zitat:

@Paradroid schrieb am 21. Februar 2017 um 06:13:25 Uhr:

Wieso wurde der Wagen denn so schnell verkauft, bevor sicher war, dass Geld und dann auch noch in unbestimmter Höhe von der anderen Seite fließen würde?

Weil der Wagen schon vor dem Unfall zum Verkauf im Internet stand!!

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 7:26

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Februar 2017 um 07:41:54 Uhr:

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 21. Februar 2017 um 02:52:06 Uhr:

Verstehe ich ja auch nicht warum es in die Länge gezogen wird und die erst jetzt damit kommen.

Um dich mürbe zu machen. Ist eine ganz normale Reaktion einer Versicherung, da diese möglichst nicht zahlen will.

Mir ist vor Jahren auf der Autobahn in Italien am Stauende ein Italiener hinten reingefahren. Nach vielen Monaten Warterei war die italienische Versicherung plötzlich der Meinung, dass die Schuldfrage nicht geklärt werden kann und hat deswegen nur 50 % der Schadensumme überwiesen, den Rest hätte ich mir per Klage holen sollen. Völlig absurd, aber so arbeiten Versicherungen halt. Niederländische werden nicht anders sein.

Bist du rechtsschutzversichert? Dann soll dein Anwalt mal ein wenig Gas geben. Falls du nicht RS-versichert bist, solltest du erst mal klären, ob das niederländische Recht überhaupt sagt, dass der Unfallverursacher deinen Anwalt bezahlen muss. Sonst bleibst du auf den sitzen.

In Italien (und einigen anderen Ländern) wird beispielsweise kein Anwalt vom Verursacher übernommen, wie ich bei meinem Unfall lernen musste.

Habe das Gefühl als wollen die gar nichts zahlen. Bin Rechtsschutzversichert. Wenigstens etwas, worauf ich nicht sitzen bleiben werde.

Vielen Dank.

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 7:35

Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Februar 2017 um 08:19:04 Uhr:

Zitat:

@Paradroid schrieb am 21. Februar 2017 um 06:13:25 Uhr:

Wieso wurde der Wagen denn so schnell verkauft, bevor sicher war, dass Geld und dann auch noch in unbestimmter Höhe von der anderen Seite fließen würde?

Wozu soll jemand nach der Schadensbezifferung durch Fachleuten eine Schrottkarre lagern? Wenn es ein Kriminalfall wäre, würde die Polizei das Auto lagern. Als Privatmensch hat man keine Veranlassung hierzu.

Kleiner Tipp an TE und an alle: weil im Ausland die Schadensregelung oft unzureichend ist, sollte man seine Versicherung durch einen Auslandsschadenschutz erweitern. Wenn die Sachlage nach deutschem Recht klar auf der Seite des Versicherten ist, dann erhält der sein Geld von der eigenen Versicherung, und die Schadensfreiheitsrabatte bleiben unberührt.

Habe die grüne Versicherungskarte + Rabattschutz in Haftpflicht und in der Vollkasko.

Danke für die hilfsreiche Antwort!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unverschuldeter Unfall in den Niederlanden