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Unverschuldeter Unfall mit 7 Tage altem Golf 6

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 7:10

Liebe MT-Gemeinde,

mein 7 Tage alter Golf 6 1.4 TSI (zu dem Zeitpunkt 500km, mittlerweile 700km) wurde am Sonntag durch einen unverschuldeten Auffahrunfall (mit einem Wohnmobil) an der Heckstoßstange leicht beschädigt. Der Unfallverursacher hat zugegeben, dass er Schuld war und will den Unfall heute bei seiner Versicherung melden.

Trotzdem wird mein Golf wahrscheinlich als Unfallwagen eingestuft und darauf hab ich wirklich keine Lust, zumal das Auto wenige Tage alt ist.

Ich hab von einem Freund erfahren, dass man auf einen Neuwagen klagen kann, da das Auto noch kein Monat alt ist und noch unter 1000km drauf hat. Hab anschließend bei Google gesucht und auch einige Bestätigungen gefunden.

Was würdet Ihr nun raten, da der Unfallverursacher zudem noch ein Sachverständiger von KÜS ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Crumbs

[...]

Aber ganz ehrlich, wenn ich mit so nem Wohnmobil nicht klar komme, dann fahr ich doch erstmal aufn ADAC-Übungsplatz und probiere es aus!

Gut, das DU immer alles richtig machst! Nie Fehler beim Fahren und imm alles im Griff!

Du bist der Held deutscher Straßen!

Meine Fresse leute! regt Euch doch nicht so darüber auf, dass einer hinter Euch mal ein Tick zu spät reagiert hat. Sowas kommt vor und könnte auch Dir / Euch mal passieren!

Ist ja nicht so, als wäre der Wohnmobilfahrer mit 120 Sachen ohne Licht in Schlangenlinien gefahren und Dir ungebremst ins Heck gebrettert. DAS wäre ein Grund, sich aufzuregen!

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am 26. Oktober 2009 um 7:21

Ja innerhalb der ersten vier Monate soll sowas möglich sein. Nur ich glaube erst dann wenn das Fahrzeug so dermaßen Beschädigt ist das es einen gewissen Betrag übertrifft....

Tut mir leid um dein Golf. Das wäre der absolute Horror für mich. Wüsste nicht was ich mit demjenigen machen würde der mir hinten drauf fährt....

am 26. Oktober 2009 um 7:34

Wenn der Wagen durch eine Fachwerkstatt sachgerecht instandgesetzt wird (durch den Austausch des Heckstoßfängers) wäre ich mir bezüglich der "Unfallwagentheorie" nicht ganz so sicher.

Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, daß dort ein Wertverlust entsteht. Es werde ja keine Arbeiten durchgeführt, die das Fahrzeug als solches bei einem neuerlichen Unfall beeinträchtigen könnten (z.B. Richt- oder Blechschweißarbeiten).

Locker bleiben! Ist nur ein Auto!

Wenns nur ein "leichter Heckschaden" ist, dann ist doch alles kein Problem. Denke mal nicht, dass er dann als Infallwagen eingestuft werden muss, wenn nur die Stoßstange getauscht werden braucht. Hört sich ja nicht so an, als müsse er auf die Richtbank!

Also erstmal mit dem Freundlichen sprechen, was überhaupt ist, was gemacht werden muss und ob das reicht, um den Wagen als Unfallwagen einstufen zu müssen.

Wichtig ist für den Verkauf, dass alle Unterlagen zu dem Vorfall bereit liegen und dem neuen Besitzer dann vollständig gezeigt werden können, damit er weiß, das alles okay ist mit dem Wagen.

Zum Thema "Ich weiß nicht, was ich met dem machen würde, der mir hinten drauf fährt"... Auch hier locker bleiben. Ist nur ein Auto. Sowas kann passieren. Auch Ihr könnt mal jemandem drauffahren...!

Ist mir damals beim Ver Golf auch passiert. Drei Wochen alt, einer ist draufgefahren. Alles kein Problem. Wurde vermessen und festgestellt, das nix ist, dann neuer Heckfänger dran und gut war. Kein Unfallwagen!

Da du nicht selber Schuld warst hast du auch Anspruch auf einen Anwalt...der kann dir dann mehr sagen.

Mein Beileid.

Ich hab mich am Freitag auch auf jemanden verlassen, der mir gegenüberstand und lichthupe machte, dass ich links abbiegen kann. dann kam einer von der Spur neben dem, der mir das Signal gegeben hat. und krach.

Zum glück habe ich ihn noch gesehen und gas gegeben. Dadurch hat er mich nur an der Heckschürze leicht getrofen.......

Ende vom Lied!? Niemals auf andere verlassen. Und ich habe ihm noch dankend zugewunken beim abbiegen....

Wenn ich den geringen Schaden (klene Rizz und Lackschaden am Stoßfänger in ner Vetragswerkstatt beheben lasse, wurde mir gesagt, dass der Wagen dann nicht als Unfallwagen eingestuft wird.

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 7:49

Den Anwalt werde ich mir wahrscheindlich auch nehmen, damit der Unfallverursacher (Sachverständiger von der KÜS) hier den Schaden nicht runterspielen kann. Auch wenn nicht viel zu sehen ist, kann durchaus durch die Masse des Wohnmobils was verzogen sein.

Aber ganz ehrlich, wenn ich mit so nem Wohnmobil nicht klar komme, dann fahr ich doch erstmal aufn ADAC-Übungsplatz und probiere es aus!

am 26. Oktober 2009 um 8:07

Wenn jeder alles könnte & keiner einen Fehler machen würde - dann gäb es auch keine Unfälle.

Und wozu brauch man bei so einer Sache einen Anwalt? Ab in die Werkstatt - Schaden richten lassen & Rechnung an die gegnerische Versicherung. Letzten Endes werden sonst die Anwaltskosten noch höher als die des Schadens...

Zitat:

Original geschrieben von Crumbs

[...]

Aber ganz ehrlich, wenn ich mit so nem Wohnmobil nicht klar komme, dann fahr ich doch erstmal aufn ADAC-Übungsplatz und probiere es aus!

Gut, das DU immer alles richtig machst! Nie Fehler beim Fahren und imm alles im Griff!

Du bist der Held deutscher Straßen!

Meine Fresse leute! regt Euch doch nicht so darüber auf, dass einer hinter Euch mal ein Tick zu spät reagiert hat. Sowas kommt vor und könnte auch Dir / Euch mal passieren!

Ist ja nicht so, als wäre der Wohnmobilfahrer mit 120 Sachen ohne Licht in Schlangenlinien gefahren und Dir ungebremst ins Heck gebrettert. DAS wäre ein Grund, sich aufzuregen!

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 8:23

Dich würde es also kalt lassen,

wenn jemand in dein nagel neues Auto fährt??

So ein Unfall ist schnell passiert, aber wer hat denn jetzt die

lästigen Telefonate und Werkstattbesuche vor sich?

Das bin ja wohl ICH! Was ist in der Zeit wo ich meinen Golf

in der Werkstatt habe? Lauter Probleme die man sich hätte sparen

können.

Zitat:

Original geschrieben von Crumbs

Dich würde es also kalt lassen,

wenn jemand in dein nagel neues Auto fährt??

[...]

Solange es nur ein Blechschaden ist: JA!

Das Ding ist ein in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, der mich von A nach B bringt.

Solche Dinge passieren im Straßenverkehr. Wenn man damit nicht klarkommt, dann sollte man seinen Wagen nur zu Hause auf der Hofeinfahrt bewegen!

Klar ist das jetzt mit Aufwand verbunden. Aber so what! Das telefonieren und Organisieren bringt einen ja nicht um und dauert ja nun auch nicht ewig!

Immer schön im Hinterkopf behalten, dass einem selbst auch einmal ein solcher Fehler unterlaufen kann!

Also wenn nur der Heckstoßfänger etwas abbekommen hat, ist Dein Auto kein " Unfallwagen " , soviel steht schonmal fest. Die Defintinon für " Unfallwagen " ist schon etwas anderes! Ich glaube mich zu erinnern, das Rahmen und tragende Teile zerstört und (oder) verbogen sein müßten. Wenn Dir jemand mit `nem Einkaufswagen eine Delle ins Auto fährt, wie z.B. Tür oder Kotflügel und Du die tauschen läßt, ist es ja auch kein Unfallwagen.

M.f.G. Jens

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 8:36

Zitat:

Das Ding ist ein in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, der mich von A nach B bringt.

Da haben wir wohl schon verschiedene Ansichten über ein Auto.

Für mich ist ein Auto mehr als ein Gegenstand, dass nur dazu dient mich in die Arbeit zu bringen und zurück.

leichter Heckschaden... mit der Aussage wäre ich sehr Vorsichtig mir ist mal ein DHL Auto MB Sprinter hinten auf meinem 3er Golf aufgefahren und an der lackierten Stoßstange war nur ein Kratzer, im Nachhienein stellte der Gutacheter aber kleinste Risse in der Verbindung vom Heckmittelteil zum linken Aussenteil fest und dann waren das damals schon 2000.- DM da ich das Auto danach noch 6Jahre weiterfuhr war auf einmal das Rücklicht undicht und unter der Kofferraummatte im linken Bereich wo der Haarfeine Riss war fing die Naht an zu Rosten, soviel zu dem Thema kleiner Heckschaden man sieht ja nichts....

TE du kannst ja als einziger hier beschreiben wie Stark der Aufprall war, Was wieviel im Auto gemerkt leicht, ein bisschen oder ein richtiger Schlag...

Mein Rat sich nicht auf die Objektive Aussage des Kundendienstmeister verlassen wenn er gleich sagt da müßen wir nur die Stoßstange lackieren das wäre mir zu unsicher, bestehe auf einen Gutachter!

Alles Gute und Kopf hoch :-)

Hi,

wie schon gesagt bleibt dir der Weg zum abwalt. Finde ich net immer so klasse weil die Anwaltskosten recht erheblich sind und am Ende doch wieder alle versicherten in Form höherer beiträge dafür zahlen müssen :(

Schau doch mal in die FAQ des versicherungsforums hier bei MT da stehen deine Rechte als Unfallgeschädigter alle drin.

Z.B. Nutzungsausfall und auch eine Unkostenpauschale

Gruß Tobias

P.S. sollte den Fahrzeug als Unfallwagen gelten bekommst du auch eine Wertminderung ausgezahlt

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