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Unverschuldeter Unfall

Audi
Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 6:20

Hallo zusammen,

gestern hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem Audi A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank.

Auf dem Heimweg ist mir in einer Kurve ein Motorrad auf meiner Spur entgegen gekommen und mir frontal auf der Fahrerseite rein. Beide Airbags sind aufgegangen. Front total im Eimmer, Kotflügel Fahrerseite schleift am Reifen und blockiert diesen. Beleuchtung (Xenon, NSW) defekt. Motorhaube kaputt. Flüssigkeiten sind ausgelaufen, sieht aus wie Wischmittel. Kühler verbeult und defekt. Durch den Flug des Motorradfahrers über mein Auto ist die Frontscheibe zertrümmert und mein Dachfenster eingedrückt. Beulen und Kratzer auf dem ganzen Dach. Beifahrerseite ist der Kotflügel nur etwas verzogen (wirkt zumindestens so). Hintere Teil des Autos ist optisch soweit ok.

Der Wagen ist 11 Monate alt und hat 18.000 km drauf. Meiner Freundin und mir gehts gut. Der Motorradfahrer liegt im Krankenhaus, hats aber überlebt. Gott sei Dank!

Wie wird das nun ablaufen? Kann ich aufgrund der doch wohl hohen Schäden einen neuen Wagen bekommen oder wie gehe ich vor? Der Restwert des Autos der nach den 3 Jahren

Grüße und danke für eure Hilfe!

PS: Bilder folgen heute, muss ich noch machen und Auswerten.

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33 Antworten

da kommst ein gutachter, schaut sich das ganze an, und wird dir dann schon sagen, was die reperatur kosten wird.

und wenn der restwert deines wagens plus den reparaturwert den zeitwert deines wagens überschreitet, bekommst du den diferensbetrag zwischen restwert und zeitwert von der versicherung. dann musst du nur noch deinen schrotten wagen verkaufen, und hast dann die summe, die der gutachter als zeitwert festgelegt hatt in der hand.

aber erlichgesagt glaube ich nicht, dass der wagen ein wirtschaftlicher totalschaden ist, so wie du das hier beschrieben hast. mir ist mal ein streifenwagen in den linken radkasten meines passats reingefahren. der reifen selber hing nurnoch unten an der aufhängung und der hintere kotflügel war auch recht stark eingedrückt. da war wirklich viel an der aufhängung und im motorbereich kaputt. da hatt der gutachter festgestellt, dass die kosten für reparatur plus restwert ca. 10% höher liegen als der zeitwert, und da war es mir freigestellt, ob ihn reparieren lasse, oder ob ich das geld nehme.

also erstmal den gutachter abwarten und solange auf kosten der anderen versicherung mit nem leihwagen durch die gegend juckeln.

und nochmal ganz zum schluss. brauchst dir ja keine hoffungen machen, dass du, selbst wenn der wagen ein totalschaden ist, jetzt einen neuen bekommst!

moin mr montego,

schön das dir und deiner freundin gut geht, woll ma hoffen das der biker wieder schnell auf den beinen ist; wie dess ablaufen wird? na ja, das fahrzeug kommt zum :) und wird dort geschätzt, alles weitere wird wohl die gegnerische versicherung übernehmen und du wirst nen leihwagen bekommen

gruß

 

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 7:42

Danke euch. Mal sehen was das wird. Hoffe es sieht alles schlimmer aus als es ist.

Werde das mal weiter in Angriff nehmen und euch auf dem laufenden halten. Der Motorradfahrer ist übrigens soweit fit. Glück im Unglück...

am 11. Oktober 2008 um 8:29

Hallo,

und erstmal mein Beileid! Ich habe auch gerade einen Crash hinter mir, der aber weit weniger schlimm war. Ich kann Dir nur zwei Dinge empfehlen:

1. Nimm einen eigenen, freien Gutachter und nicht den von der gegnerischen Versicherung! Du hast ein Recht darauf bei einem Schaden in dieser Höhe! Ich will niemandem etwas unterstellen, aber es ist ja immer so, dass man demjenigen der einen bezahlt eher etwas Gutes tun will...;)

2. Wahrscheinlich löst das jetzt wieder eine große Diskussion aus, aber ich habe mich nach längerem Abwiegen dazu entschieden das Ganze von einem Anwalt regeln zu lassen, obwohl mein Schaden deutlich geringer ist. Das erspart den ganzen Papierkram und wenn Du keine Schuld am Unfall trägst, dann muss die gegnerische Versicherung den RA zahlen. Außerdem ist das ein Profi und der holt das Beste für Dich raus. Ich für meinen Teil habe sehr wenig Erfahrung in der Abwicklung von Unfällen und fühle mich bei einem RA einfach besser aufgehoben.

Viel Glück bei der Abwicklung!

Gruß

André

am 11. Oktober 2008 um 8:31

Falls dein Wagen repariert wird, kannst du noch einen Wertverlust geltend machen, da dein wagen ja noch nicht so alt ist. Und nun ein Unfallwagen ist. Dann ist er ja jetzt weniger Wert.

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson

 

...Das erspart den ganzen Papierkram und wenn Du keine Schuld am Unfall trägst, dann muss die gegnerische Versicherung den RA zahlen.

das ist dann aber neu! bei meinem unfall (ok, das war 2005) musste ich meinen anwalt selber zahlen, da es nicht zu einer gerichtsverhandlung gekommen ist, und ich deshalb auch keinen anwalt gebraucht hätte.

lieber vorher (auch bei der gegnerischen versicherung) nachfragen, wer in dem fall den anwalt bezahlt!

Ich habe den Anwalt (der mich schon ein Weilchen bei diversen anderen Themen gut berät) gefragt und er sagt, dass das die gegnerische Versicherung zahlen muss, sofern ich unschuldig bin.

Hattest Du evtl. eine (Teil)schuld?

Gruß

André

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson

Ich habe den Anwalt (der mich schon ein Weilchen bei diversen anderen Themen gut berät) gefragt und er sagt, dass das die gegnerische Versicherung zahlen muss, sofern ich unschuldig bin.

Hattest Du evtl. eine (Teil)schuld?

Gruß

André

nein. kann aber auch gut sein, dass sich das mitlerweile geändert hatt, oder das mich da der anwalt einfach nur beschi***** hatt. hatt da ein paar sachen gemacht, die mir nicht gefallen haben.

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 13:52

Danke für den Rat. Ich werde berichten. Soweit kann ich schon jetzt sagen:

- Das Gutachten wird von einem freien gemacht, nicht von der gegnerischen Versicherung

- Der Wagen steht schon beim Händler meines Vertrauens

- Es läuft über einen Anwalt von mir und der gegner muss die Kosten tragen

Soweit der Schaden von meinem Freundlichen und dem Gutachter (er war in der Nähe) über den Daumen gerundet ist, liegt der Schaden im Bereich von 12 - 14.000 €.

Montag gehts los und alles nimmt seinen Lauf. Mal sehen was daraus wird.

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 13:59

Anbei noch ein Bild...

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 9:28

Ich hab doch noch eine Frage an euch. Wisst ihr, ob man sich das was die Reperatur kosten würde bzw. den Schaden auszahlen lassen kann von der gegnerischen Versicherung?

Bei meinem Golf III ging das damals, aber das ist schon etwas her... :)

Grüße

JA das geht. Du kannst anhand des Gutachtens mit der Versicherung abrechnen, wobei diese meist die 19% Mwst einbehält.

 

Carsten

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 14:37

Ah ok, danke dir. Mhh, mal sehen was man da machen kann.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von center100

JA das geht. Du kannst anhand des Gutachtens mit der Versicherung abrechnen, wobei diese meist die 19% Mwst einbehält.

Carsten

EHm ist es nicht erst dann der Fall, wenn derjenige der das Geld bekommensoll nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigt ist?

Sprich, Unternehmer bekommen ohne 19% Umsatzsteuer und Privatleute mit den 19% Umsatzsteuer die Schadensumme ausgezahlt!

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