ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall

Unverschuldeter Unfall

Themenstarteram 26. Dezember 2017 um 18:16

Hallo alle zusammen,

brauche mal eure persönliche Meinung. Eins Vorweg , welche Rechte mir zustehen sind wir bewusst, bzw hab ich schon gegooglet . An meinem Ford Focus BJ 2004 ist mir eine Person beim Spurwechsel in die Seite gefahren . Ergebnis. Kotflügel ganz defekt . Von Frontstoßstange bis hinten zu Heckteil Kratzer . Spiegel defekt, evtl. sogar die ganze Tür ( Halterung vom Spiegel in der Tür verbogen ) . Grundsätzlich nix wildes denke ich . Ich schätze den Schaden laienhaft mal so auf ca. 2000-2500€ . Ich würde das gerne auf dem kurzen Dienstweg erledigen ohne Anwalt oder großes Tamtam . Hauptsache das Auto ist schnell wieder fertig.

Meine Kernfrage ist: Macht es Sinn das erst mit KVA versuchen oder sollte ich direkt mit Anwalt und Gutachter kommen . Hab jetzt schon öfter gelesen, das KVA teilweise von der Versicherung auseinander genommen wurden und dann nur ein Minderbetrag ausgezahlt wurden . Vielleicht könnt ihr ein paar praktische Erfahrungen schildern .

Gruß und noch einen schönen 2ten Feiertag

Beste Antwort im Thema
am 26. Dezember 2017 um 20:54

Man kann es aber auch richtig machen, von Anfang an:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2017 um 19:34:25 Uhr:

Jedenfalls schnellstmöglich einen eigenen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.

Ob dann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erforderlich ist, hängt vom Ergebnis und deinen weiteren Vorstellungen ab.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten
am 26. Dezember 2017 um 18:33

Würde sagen Totalschaden, wenn du unschuldig bist, nimm einen Gutachter und laß ein Gutachten machen

am 26. Dezember 2017 um 18:34

Jedenfalls schnellstmöglich einen eigenen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.

Ob dann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erforderlich ist, hängt vom Ergebnis und deinen weiteren Vorstellungen ab.

am 26. Dezember 2017 um 20:18

Eigentlich spicht nichts gegen einen KVA, wenn die Versicherung dann Probleme macht, kann man doch immernoch ein Gutachten einholen. Nur weil manche Versicherungen versuchen, den Schaden zu drücken, heisst das ja noch lange nicht, dass dadurch deren tatsächliche Zahlungpflicht- und Höhe geringer wird.

Ich hatte bislang 2 Unfälle, bei denen die Gegenseite jeweils 100% Schuld trug. Habe dann immer bei der Versicherung der Gegenseite angerufen und gefragt, ob wir es ersteinmal mit einem KVA als Berechnungsgrundlage versuchen wollen - wurde immer dankend angenommen, trotz Schadenssumme über 1000€

 

was man dann natürlich nicht machen darf, ist eine zu geringe Zahlung (kommentarlos) annehmen!

am 26. Dezember 2017 um 20:23

Und auf Grund welcher rechtlichen Grundlage darf man eine zu geringe Zahlung nicht annehmen?

am 26. Dezember 2017 um 20:27

Die Annahme von Schecks wird hier und da gerne mal als Annahme eines Vergleichsangebots gewertet und kann dann zu nervigen Prozessen führen. Muss nicht sein, kann aber nervig werden, auch wenn man am Ende Recht bekommt (so zum Beispiel in diesem Fall LG Zwickau (25.4.2014, 6 S 103/13).

 

am 26. Dezember 2017 um 20:54

Man kann es aber auch richtig machen, von Anfang an:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2017 um 19:34:25 Uhr:

Jedenfalls schnellstmöglich einen eigenen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.

Ob dann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erforderlich ist, hängt vom Ergebnis und deinen weiteren Vorstellungen ab.

am 27. Dezember 2017 um 7:32

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. Dezember 2017 um 19:33:01 Uhr:

Würde sagen Totalschaden,

Das würde ich auch ganz schwer annehmen. Und bei einem Totalschaden brauchst du immer einen Gutachter. Wenn du dir keinen nimmst, wird die Versicherung einen schicken - was sich durchaus etwas negativ auf den Wiederbeschaffungswert auswirken könnte.

am 27. Dezember 2017 um 8:36

Zitat:

@HB-W-210 schrieb am 26. Dezember 2017 um 21:27:28 Uhr:

Die Annahme von Schecks wird hier und da gerne mal als Annahme eines Vergleichsangebots gewertet und kann dann zu nervigen Prozessen führen. Muss nicht sein, kann aber nervig werden, auch wenn man am Ende Recht bekommt (so zum Beispiel in diesem Fall LG Zwickau (25.4.2014, 6 S 103/13).

Die Entscheidung kann ich mit Google nicht öffnen.

Normalerweis wird heutzutage per Überweisung gezahlt.

Sollte ich einen V-Scheck erhalten, mit dessen Summe ich nicht einverstanden bin, würde ich sofort dem Aussteller mitteilen, dass ich den Scheck einlöse und die Summe als Vorschuss zur beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden und bei Kasko als Vorauszahlung auf die vertraglichen Ansprüche sehe.

am 27. Dezember 2017 um 9:43

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Dez. 2017 um 09:36:22 Uhr:

Normalerweis wird heutzutage per Überweisung gezahlt.

Sollte ich einen V-Scheck erhalten, mit dessen Summe ich nicht einverstanden bin, würde ich sofort dem Aussteller mitteilen, dass ich den Scheck einlöse und die Summe als Vorschuss zur beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden und bei Kasko als Vorauszahlung auf die vertraglichen Ansprüche sehe.

Ich habe bei meiner Sache vor einem Jahr einen Scheck bekommen. Ob sich da was geändert hat oder wie die übliche Praxis der Versicherer ist, weiss ich nicht.

 

Die Mitteilung, dass einem die Summe nicht reicht ist, ist gerade Problem und Risiko was ich meinte - vergesse ich die oder behauptet der Versicherer, diese Mitteilung nicht bekommen zu haben, wird es haarig. Was dann auf jeden Fall wichtig wäre wäre ein Nachweis über die Mitteilung, und wenn man darüber redet weniger Aufwand durch einen KVA statt Gutachten zu haben und die Sache schnell und einvernehmlich klären zu wollen, ist das dann alles ja schon nicht mehr wirklich sachdienlich.

 

Egal ob im KfZ-Bereich oder wenn man nach den entsprechenden BGH-Entscheidungen aus anderen Bereichen geht würde man soeine Sache vielleicht gewinnen, aber es ist doch immer eher ratsam solche Probleme von vornherein auszuschließen.

 

Größere Sachen gehen ja meist sowieso zum Gutachter, aber ich kann schon verstehen, wenn man da bei kleineren Sachen einen kürzeren Weg gehen möchte.

 

am 27. Dezember 2017 um 9:58

Man muss den Scheck nicht einlösen. Man kann ihn auch zurückweisen. Das sollte man machen, wenn der Betrag nicht für den gesamten Forderungsbestand auskömmlich ist.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 13:03

Hallo alle zusammen,

Bin direkt mit dem Hobel zum Sachverständigen , was sich wohl auch als nötig erwiesen hat .

Es war wohl doch mehr kaputt als gedacht . Ist nur ganz kurz unterm Totalschaden geblieben .

Gutachten ist schon seit ca 2-3 Werktagen bei der Versicherung und heute Abend mal schauen, ob was in der Post ist.

Schau mer mal . Habe interessenhalber mal kurz mit meinem Anwalt telefoniert. Aber bevor der tätig wird, warten wird erst mal noch ab.

Ich werde berichten :)

Gruss

am 16. Januar 2018 um 15:04

Mahlzeit,

Sachverständiger war genau die richtige Wahl! Leider kürzt die Versicherung oft das Gutachten, aber schau halt was bei dir passiert.

 

Ich hatte letztes Jahr im Sommer unverschuldet einen Unfall. Meine Versicherung (bzw die gegnerische) wollte mir auch eine Teilschuld aufs Auge drücken und das Gutachten kürzen. Angeblich bin an dem Ampel nach hinten gerollt und nur darum ist der Auffahrunfall entstanden. Ist natürlich totaler Blödsinn. Hat mich einiges an nerven gekostet eine guten Gutachter & Anwalt zu finden - die mir helfen. Am ende habe ich beides von

Werbelink entfernt - twindance/MT-Moderation vermittelt bekommen. Super Service & Abwicklung.

Beim nächsten Unfall hole ich mir sofort professionelle Hilfe. Man weiß nie welche Fallen einem von der "gegnerischen" Versicherung gestellt werden.

Bin gespannt was bei dir rauskommt!

LG,

InesFines

am 16. Januar 2018 um 15:10

Schön, dass die Werbeaccounts so leicht zu erkennen sind - Meldung ist raus.

am 16. Januar 2018 um 15:13

Und deshalb extra heute bei MT angemeldet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall