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unverschuldeter Unfall, und nun?
Hallo Leute,
Hatte vorgestern einen Unfall mit meinem Astra F (Bj. 97, 1,6 i). Zum Glück hatte ich keine Schuld und die Sachlage ist schon geklärt. Das Problem ist jetzt, dass mein Wagen vorne rechts ziemlich was abbekommen hat (u.a. Kotflügel, Stoßstange, Haube, Scheinwerfer, Blinker, Nebelscheinwerfer). Siehe Bild!!! Ich war gestern noch bei meiner Werkstatt des Vertrauens und die meinten, dass das wahrscheinlich ein wirtschatlicher Totalschaden ist und ich wahrscheinlich nur den Zeitwert des Autos minus dem Restwert bekomme. Im Klartext heisst das für mich, dass ich nur wenig Geld bekomme, wofür ich nie und nimmer solch einen tollen und gut gepflegten Wagen bekomme. Jetzt werd ich am Montag erstmal zum Gutachter gehen und befürchte, dass ich dabei echt nen Verlust erleide, obwohl ich nicht Schuld am Unfall bin. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie solch ein Gutachter den Wert meines Wagens berechnet (Einkaufspreis oder Verkaufspreis?). Der Wagen ist top gepflegt, hat erst gerade TÜV neu, Klima, 117000 Km, elektr. Fenster, Spiegel, Metallic, Alufelgen, etc.)! Vielleicht hat auch jemand Erfahrungen mit sowas und kann mir sagen, ob die Reperatur wirklich den Wert des Wagens übersteigt.
MFG David
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sf18
[...]Restwert ist der Wert, welchen die Versicherung in einer Wagen-Börse für dein Auto - verbindlich - von einem Händler geboten bekommt.
Moin,
das ist, vorsichtig ausgedrückt, völliger Blödsinn....
Den Restwert legt der beauftragte Gutachter / Sachverständige fest und nicht die Versicherung, die fallen mit dem Versuch nur regelmässig auf die Schnauze.
Gruss
Marcus
Der jetzt darauf wartet das einige Schreiber hier über Ihn herfallen
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11 Antworten
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhälst Du den Wiederbeschaffungsert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussenden Faktoren, für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges, gleicher Art und Güte, in gleichen Abnutzungszustand, bei einem seriösen Händler, im allgemein öffentlichen Markt, in dem betreffenden Gebiet, zum Zeitpunkt kurz vor dem Schadensfall hätte aufgewendet werden müssen.
Wenn Du nachher das Auto zum Restwert verkaufst, entsteht Dir kein finanzieller Nachteil, unter der Vorraussetzung das der von Dir beauftragte Sachverständige den Wiederbeschaffungswert vernünfig, auch unter Berücksichtigung der örtlichen Marktlage ermittelt hat.
ich schätze den Schaden bei einer freien Werkstatt auf etwa 1200-1500 euro. Soviel solltest du auch von der Versicherung bekommen.
Ja...Aber so wie es aussieht hat es auch den Rahmen erwischt, was wahrscheinlich einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommt, oder?
Großes Ratespiel um den WBW bringt leider hier gar nichts. Der Gutachter deiner Wahl (ich bevorzuge die freien, nicht einer Organisation angehörigen) wird den Wert und die Reparaturkosten sicher feststellen. Wenn du die Daten hast gib doch hier nochmal bescheid. Eins vielleicht vorweg Es gibt Möglichkeiten den WBW bei Reparatur zu überschreiten wenn fachgerecht repariert und der Astra von dir anschließend weiter selbst genutzt wird.
Grüße
Steini
Danke für deine Antwort. Werd morgen erstmal zu einem gutachter den ich gut kenne. Hoffe die haben da einen gewissen Spielraum bei der Begutachtung! Wie sehen denn diese Möglichkeiten aus? Wollte den Wagen gerne weiternutzen, soweit das noch geht!
wie ging es aus mit dem gutachter,mit wert des wagens und so.
haben seid heute selbes problem.
uns fuhr eine auf unsern corsa b bjhr.97 hinten auf,von aussen is nur die stosstange angebrochen aber wenn man den teppich vom kofferaumboden anhebt ist das blech verbeult.
das wo wir uns sorgen machen ist ja das der einkaufspreis bei 1200 euro liegt und wenn iwr ihn selber verkaufen würden wärenes sogar 3000 euro.
wir fragen uns was wir bekommen von der versicherung bei totalschaden und ob man das auto selber bauen und weiterfahrn kann.
mfg
Also: Wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (WBW), vermindert um den Restwert (RW) liegen, dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Und somit bekommst du nur den errechneten Wert (WBW - RW) des KFZ. Restwert ist der Wert, welchen die Versicherung in einer Wagen-Börse für dein Auto - verbindlich - von einem Händler geboten bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von sf18
Also: Wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (WBW), vermindert um den Restwert (RW) liegen, dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Und somit bekommst du nur den errechneten Wert (WBW - RW) des KFZ. Restwert ist der Wert, welchen die Versicherung in einer Wagen-Börse für dein Auto - verbindlich - von einem Händler geboten bekommt.
du hast dabei aber die ca 130% vergessen (bei instandsetzung in einer fachwerkstatt)
Hallo,
falls Du rest wert laut Gutachten hast, falls das Auto noch fahrbereit wäre und Du in der Nähe von Mannheim bist (100-200km) sag mir bitte bescheid, vielleicht werde ich den kaufen
herzliche Grüße,
ticuta1
Zitat:
Original geschrieben von sf18
[...]Restwert ist der Wert, welchen die Versicherung in einer Wagen-Börse für dein Auto - verbindlich - von einem Händler geboten bekommt.
Moin,
das ist, vorsichtig ausgedrückt, völliger Blödsinn....
Den Restwert legt der beauftragte Gutachter / Sachverständige fest und nicht die Versicherung, die fallen mit dem Versuch nur regelmässig auf die Schnauze.
Gruss
Marcus
Der jetzt darauf wartet das einige Schreiber hier über Ihn herfallen
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Zitat:
Original geschrieben von sf18
[...]Restwert ist der Wert, welchen die Versicherung in einer Wagen-Börse für dein Auto - verbindlich - von einem Händler geboten bekommt.
Moin,
das ist, vorsichtig ausgedrückt, völliger Blödsinn....
Den Restwert legt der beauftragte Gutachter / Sachverständige fest und nicht die Versicherung, die fallen mit dem Versuch nur regelmässig auf die Schnauze.
Gruss
Marcus
Der jetzt darauf wartet das einige Schreiber hier über Ihn herfallen
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