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Unverschuldeter Unfall, Versicherung erteilt keine Reparaturfreigabe

Themenstarteram 22. August 2020 um 21:11

Moin Leute,

ich hab da mal ein Problem.

Meinen Eltern ist vor ein paar Wochen als sie von einem Parkplatz runter gefahren sind ohne eigene Schuld jemand links in die hintere Tür ihres VW Tourans gekracht. Polizei war vor Ort, die Schuldfrage wurde eindeutig geklärt und vom Unfallgegner vor Ort auch direkt eingestanden.

Es wurden die Versicherungsdaten weitergegeben und die gegnerische Versicherung empfahl eine Opel Werkstatt, da sie mit dieser zusammenarbeiten würde. Im Auftrag dieser Werkstatt wurde ein Gutachter bestellt der ermittelte das eine Reparatur abzgl eines kleinen Altschadens 2223 Euro kosten würde. Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 2350 Euro beziffert, der Restwert des Autos mit 1740 Euro.

Daraus ergibt sich ein Fahrzeugschaden laut Versicherung von 610 Euro.

In dem Schreiben das meinen Eltern vorliegt wurde ausdrücklich keine Reparaturfreigabe erteilt.

Jetzt meine Frage an euch, wie würdet ihr das beurteilen? Ich kenne den Grundsatz das der Unfallgeschädigte durch die Versicherung so gestellt werden muss, als wäre der Unfall nicht passiert. Laut Mobile.de und anderen Plattformen gehen vergleichbare Modelle mit ähnlicher Laufleistung allerdings erst bei 2990 Euro los (Erdgasantrieb) und dabei handelt es sich dann schon um einen Unfallwagen, nächste Modelle liegen dann schon bei 3400 und drüber...

Ist es tatsächlich so das die Versicherung gemäß eines eigenen Gutachtens sagen kann der Wiederbeschaffungswert ist Betrag X und der Schaden liegt jetzt einfach mal bei nur 610 Euro? Bei dem Fahrzeug müsste im Falle einer Reparatur die linke hintere Tür komplett erneuert werden. Inwiefern wird der geschädigte denn dann so gestellt als wäre der Unfall nicht passiert wenn ein identisches Modell nicht unter 3000 Euro zu bekommen ist? Wird der Wiederbeschaffungswert lediglich aus irgendwelchen Tabellen abgelesen? Denn der Realität entspricht er ja offensichtlich nicht.

Und wäre es möglich trotz des bereits erfolgten Gutachtens dennoch einen eigenen zu beauftragen? Ich hab schon zu meinen Eltern gesagt das der Gutachter der Versicherung natürlich tendenziell eher nicht gegen die Hand die ihn füttert begutachtet.

Vielen Dank schonmal für eure Tipps...

Beste Antwort im Thema

Fehler eins: nicht auf den Gutachter der gegnerischen hören

Fehler zwei: warum soll ein VW in die Opel-Werkstatt?

Deinen Eltern steht ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat, ebenso ein selbst gewählter Gutachter

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Fehler zwei: warum soll ein VW in die Opel-Werkstatt?

Deinen Eltern steht ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat, ebenso ein selbst gewählter Gutachter

Entweder reparieren und enstandene Kosten einfordern oder fiktiv abrechnen und das Auto mindestens 6 Monate weiterfahren.

Sinnvoll wäre es gewesen, wenn ihr einen Anwalt und einen eigenen Gutachter beauftragt hättet. Das bei der Unfallschilderung die gegnerische HP ihre Haftung so ohne weiteres mit 100% anerkannt hat, klingt schon fast nach einem Schreibfehler. ....

Themenstarteram 22. August 2020 um 21:38

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. August 2020 um 23:33:03 Uhr:

Fehler eins: nicht auf den Gutachter der gegnerischen hören

Fehler zwei: warum soll ein VW in die Opel-Werkstatt?

Deinen Eltern steht ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat, ebenso ein selbst gewählter Gutachter

Jaa, das waren auch meine Worte. Allerdings hab ich erst heute erfahren das der Gutachter von der gegnerischen Seite beauftragt worden ist. Der VW ist in der Opel Werkstatt gewesen weil die AXA Versicherung mit denen wohl eine Kooperation hat und wie das so ist wenn man unwissend ist haben meine eltern sich da wohl belabern lassen. Ich war nicht dabei.

Allerdings versuche ich jetzt herauszufinden wie man aus der Sache das bestmögliche noch retten kann. Fände es ein Stück weit fast schon dreist wenn man einem unverschuldet die Tür kaputt fährt und die Versicherung dann sagen dürfte "Du bekommst von uns 600 Euro und damit ist die Sache erledigt"

Damit ist ja weder der tatsächliche Schaden beglichen noch ein vergleichbares Auto gekauft.

Themenstarteram 22. August 2020 um 21:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. August 2020 um 23:37:55 Uhr:

Entweder reparieren und enstandene Kosten einfordern oder fiktiv abrechnen und das Auto mindestens 6 Monate weiterfahren.

Sinnvoll wäre es gewesen, wenn ihr einen Anwalt und einen eigenen Gutachter beauftragt hättet. Das bei der Unfallschilderung die gegnerische HP ihre Haftung so ohne weiteres mit 100% anerkannt hat, klingt schon fast nach einem Schreibfehler. ....

Die Versicherung selber nicht, der Unfallgegner vor Ort hat zugegeben das er geträumt hat und die alleinige Schuld trägt. Das wurde dann wohl von der Polizei auch so aufgenommen.

Und ja das ist die Frage, kann man das so ohne weiteres? Die gegnerische Versicherung sagt ja jetzt sie erteilt keine Reparaturfreigabe. Dann kann man jetzt ja nicht einfach sagen man repariert das trotzdem und die Versicherung muss dann zahlen oder etwa doch?

Oder wäre, wie eingangs gefragt, es im Nachgang jetzt noch möglich ein zweites Gutachten einzuholen mit dem Verweis darauf dass das Fahrzeug in gleicher Ausstattung nicht unter 3000 Euro erhältlich ist?

Neues Gutachten muss nicht unbedingt sein. Wie hoch ist denn der Abzug für den Altschaden? Davon hängt einiges ab.

Zitat:

@Jaypeekay schrieb am 22. August 2020 um 23:38:13 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. August 2020 um 23:33:03 Uhr:

Fehler eins: nicht auf den Gutachter der gegnerischen hören

Fehler zwei: warum soll ein VW in die Opel-Werkstatt?

Deinen Eltern steht ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat, ebenso ein selbst gewählter Gutachter

Jaa, das waren auch meine Worte. Allerdings hab ich erst heute erfahren das der Gutachter von der gegnerischen Seite beauftragt worden ist. Der VW ist in der Opel Werkstatt gewesen weil die AXA Versicherung mit denen wohl eine Kooperation hat und wie das so ist wenn man unwissend ist haben meine eltern sich da wohl belabern lassen. Ich war nicht dabei.

Allerdings versuche ich jetzt herauszufinden wie man aus der Sache das bestmögliche noch retten kann. Fände es ein Stück weit fast schon dreist wenn man einem unverschuldet die Tür kaputt fährt und die Versicherung dann sagen dürfte "Du bekommst von uns 600 Euro und damit ist die Sache erledigt"

Damit ist ja weder der tatsächliche Schaden beglichen noch ein vergleichbares Auto gekauft.

Deine Eltern sollten sich hier anmelden und die FAQ im V-Forum lesen :)

Themenstarteram 22. August 2020 um 21:49

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. August 2020 um 23:44:40 Uhr:

Neues Gutachten muss nicht unbedingt sein. Wie hoch ist denn der Abzug für den Altschaden? Davon hängt einiges ab.

Dafür wurden 725 Euro angesetzt.

Dann sind Alt+Neuschaden noch innerhalb der 130%-Regelung vollständig und fachgerecht reparierbar. Wenn ihr das machen lasst, dann unbedingt beide Schäden. Der Abzug von 725,- wäre aber aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

am 22. August 2020 um 21:58

https://www.anwalt.de/.../...he-ich-eine-reparaturfreigabe_166331.html

Themenstarteram 22. August 2020 um 22:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. August 2020 um 23:56:37 Uhr:

Dann sind Alt+Neuschaden noch innerhalb der 130%-Regelung vollständig und fachgerecht reparierbar. Wenn ihr das machen lasst, dann unbedingt beide Schäden. Der Abzug von 725,- wäre aber aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

Ah, diese Regelung sagt mir so jetzt noch gar nichts. Aber man kann doch trotzdem nicht auf blauen Dunst jetzt den Schaden reparieren lassen und der Versicherung diesen zur Begleichung vorlegen, wenn sie vorab sagt es gibt keine Reparaturfreigabe, oder sehe ich das falsch?

Ja du siehst das falsch.

Darf ich zu einem Anwalt raten? :)

Themenstarteram 22. August 2020 um 22:07

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. August 2020 um 00:04:17 Uhr:

Ja du siehst das falsch.

Super, besten Dank.

Hab mich grad bzgl der 130 Prozent Regelung mal belesen. Wenn ich das richtig interpretiere dann könnten wir also argumentieren das eine Reparaturwürdigkeit gegeben ist weil nach Einschätzung des Gutachtens die Reparaturkosten den Betrag von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, richtig?

Themenstarteram 22. August 2020 um 22:08

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. August 2020 um 00:04:21 Uhr:

Darf ich zu einem Anwalt raten? :)

Klar, dazu hab ich meinen Eltern auch schon geraten. Wollte mich nur hier in der Runde mal informieren inwieweit es überhaupt sinnvoll ist dagegen vorzugehen.

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