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Unverschuldeter Unfall versicherung zahlt nur 50%
Hallo liebe MT gemeinde,
ich schildere kurz meinen unfall, und zwar ist eine dame über eine rote rechtsabbieger ampel gefahren wärend ich bei einer grünen linksabbiegerampel abgebogen bin, sie sagte mir ja sie sei schuld und es täte ihr leid und die verschierung regelt das alles, der unfall wurde dann polizeilich aufgenommen und ich schilderte ihnen den unfall, nun hat sie aber bei mir gesagt sie ist über rot gefahren und bei der versicherung und der polizei sagte sie nein sie ist nicht über rot gefahren. Ich habe davon nichts mitbekommen und bin natürlich da ich dachte das die schuldfrage klar ist in die werkstatt, dort hatte ein gutachter ein gutachten erstellt.
Nach ein paar tagen bekam ich dann das go von der gegnerischen versicherung.
jetzt 3 monate später schrieb mir die werkstatt das die versicherung nur 50% des schadens gezahlt hat und ich die restsumme von 2200€ bezahlen soll. Daraufhin rief ich natürlich die gegnerische versicherung an und fragte was da los sei.
Dort sagte mir die versicherung das die schuldfrage unklar sei und sie auch nichts aus dem unfallbericht rauslesen kann wer schuld sei da die frau aussagte sie sei nicht über rot gefahren.
Dann sagte ich ihr das ich 2 Zeugen habe die bestätigen können das die unfallgegnerin über rot gefahren ist(meine freundin und ein taxifahrer). Mir wurde dann gesagt die können jetzt auch nichts ändern und so ist es halt! (frechheit!!)
Natürlich bin ich dann gleich mit allem zum Anwalt gefahren (bin nicht rechtsschutsversichert) um das einzuklagen. Nun ist meine frage wer zahlt jetzt den anwalt, muss ich jetzt für einen unverschuldeten unfall 2200€+Anwaltskosten zahlen? Ist die welt schon so weit das ein unschuldiger alles bezahlen muss? Sorry das ich ohne punkt und komma schreibe aber ich hab panische angst vor den kosten!
Danke für eure hilfe ich halte euch auf dem laufenden!
Grüße Lil Hagbrain
Beste Antwort im Thema
Das beweist mir jetzt, dass Du nicht vom Fach bist.
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40 Antworten
Das kannst Du der Versicherung nicht anlasten... Wenn die Gegnerin dort geschildert hat dass sie nicht bei rot gefahren sei, dann läuft es wegen der unklaren Schuldfrage natürlich auf eine Kostenteilung hinaus. Da bleibt nur der Klageweg gegen die Unfallgegnerin. Wenn Du Zeugen hast sollte es da keine Probleme geben. Die Anwaltskosten müssen im Nachhinein, wenn es eine gerichtliche Klärung zu Deinen Gunsten gibt, auch von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.
Bleibt also tatsächlich wohl nur der Rechtsweg, oder mal selbst mit der Unfallgegnerin in Verbindung setzen und fragen, was sie ihrer Versicherung gemeldet hat...
Gruß, Jens
Hat die Unfallgegnerin denn ihren Schaden bei deiner Versicherung eingefordert?
Grüße
Steini
ja hat sie ich bin wegen nichts in der versicherung gestiegen!
Was sagt das Polizeiprotokoll?
kurz ich sage sie ist über rot gefahren und sie sagt nein sie ist nicht über rot gefahren
Hast du die Daten deiner Zeugen inkl. deren Aussagen bei der gegnerischen Versicherung eingereicht?
Falls nicht, hol das nach.
Der Sachbearbeiter muss sich ja ein Bild machen können.
Deine Versicherung wird erst zur Hauptfälligkeit hochgestuft (meistens der. 01.01.). Wenn sich bis dahin der Vorfall geklärt hat, passiert da also nichts.
die zeugen wurden beide vernommen und haben ihre aussage zu meinen gunsten gemacht trotztem will sich die versicherung anscheinend drücken...
Zitat:
Original geschrieben von Lil Hagbrain
die zeugen wurden beide vernommen und haben ihre aussage zu meinen gunsten gemacht trotztem will sich die versicherung anscheinend drücken...
Die Aussagen scheinen aber nicht im Polizeibericht aufgeführt zu sein. Hak da mal nach.
Bei Unfällen ohne Personenschäden werden oft nur die Personalien aufgenommen und eine Tagebuchnummer angelegt. Der Bericht ist dann eigentlich nur ein kurzer Vermerk.
Zitat:
Original geschrieben von Lil Hagbrain
die zeugen wurden beide vernommen und haben ihre aussage zu meinen gunsten gemacht trotztem will sich die versicherung anscheinend drücken...
Wo sind den die Zeugen gefahren bzw haben sie gestanden?
Ich nehme an, dass deine Freundin mit bei dir im Auto saß = keine Zeugin für die Aussage, die andere ist bei rot gefahren, denn sie hat ja die Ampel der guten Frau nicht gesehen!
Wenn der Taxifahrer ebenfalls aus deiner Richtung kam siehe oben.
Sollte der Taxifahrer hinter der Dame gefahren sein = sehr gut, dann könnte er es unter Umständen bezeugen.
Sollte er aus einer Seitenstraße gekommen sein müsste man prüfen, in wie weit er die Ampel für die Dame sehen konnte.
Ansonsten hast du nur deine "Vermutung" der Rotlichtfahrt der Dame und die zurücgezogene Aussage der Dame ggü dir sie sei bei rot gefahren.
Dies steht jedoch nciht im Polizeibericht und im Bericht an die VS = wird sehr schwer aus der Sache rauszukommen.
Zu den Anwaltskosten:
wer bestellt zahlt natürlich auch erstmal = du zahlst den Anwalt erstmal aus eigener Tasche
Sollte das Gericht die mehr als 50% der Schadenssumme zusprechen werden deine Anwaltskosten ebenfalls quotiert und du kannst einen Teil von der Dame zurück erhalten.
(z.B.: Gericht spricht dir 75% Schadenersatz zu = du erhälst weitere 1.100,- € von der VS; das Gericht teilt dann auch die Kosten unter den Parteien auf = du könntest einen hohen Prozentsatz wieder bekommen)
Wenn es so bleibt, zahlst Du leider auch 50 % der SV Gebühren
der Taxifahrer war hinter der frau und sah somit genau wie sie über rot gefahren ist
Du hast hoffentlich Kontaktdaten zu diesem Taxi-Fahrer oder zumindest die Polizei?
Dann erst mal bei der Polizei Nachfragen ob diese Aussage auch so im Protokoll steht und bei der Versicherung ob diese dies auch zur Kentniss genommen hat.
Denn dann ist die Dame zu 100% Schuld... dann würde ich Klagen... die Kosten dafür kannst du dann wiederum bei der Dame geltend machen da sie gelogen hat.
genau dabei bin ich gerade ich habe alles zum anwalt gegeben er hat akteneinsicht beantragt und kümmert sich nun darum. Der taxifahrer ist im polizeibericht vermerkt.
Ich halte euch auf dem laufenden danke für eure hilfe
grüße Lil Hagbrain
Das mit der Quotierung von Hugaar ist einf schlicht und ergreifend Falsch:
§ 92 ZPO
(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.
(2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wenn
1. die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten veranlasst hat oder
2. der Betrag der Forderung der anderen Partei von der Festsetzung durch richterliches Ermessen, von der Ermittlung durch Sachverständige oder von einer gegenseitigen Berechnung abhängig war.
D.h.: Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten je zur Hälfte.
Bitte informiere dich doch ertmal über die Rechtslage bevor du hier mit "Rat und Tat" hilfst.
Im schlimmstenfall (würde ich jetzt wegen der BEweislage sagen) muss du die hälfte der Gerichtskosten und deine Anwaltkosten tragen bei einer 50/50 Entscheidung (sprich Teilschuld bei dir).
Wenn der Taxifahrer hinter der Dame gefahren ist ist die Sache klar! Zumindest muss die Beklagte erstmal beweisen dass sie nich über Rot gefahren ist. Im Zivilprozess gilt weiter nicht in dubio pro reo!