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unverschuldeter Unfall - was steht mir nun zu?

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 14:09

Hallo,

heute morgen hat ein LKW mit Anhänger mein Auto, dass auf dem Parkstreifen parkte, mitgenommen.

Eigentlich ist die ganze Fahrerseite kaputt...

Versichert ist der Gegner bei der Kravag und das war schon ein Erlebnis dort anzurufen, da die mir doch unbedingt ihren Gutachter (CarExpert) schicken wollten. Gut, das konnte ich abwehren. Aber mir wurde dann gesagt, dass dann bei einem anderen Gutachter die Freigabe des Gutachtens nicht gleich erfolgen kann und das das dann bis zu 6 Wochen dauern kann, da der Gegner ja erst antworten muss.

Auf Anraten des Gutachters habe ich mir jetzt schon mal einen Anwalt genommen, da habe ich jetzt morgen einen Termin.

Folgende Kosten des Gutachtens liegen mir bereits vor:

Wiederbeschaffungswert ca. 10.800€

Schadenshöhe : ca. 4.826€

Wertminderung: 600€

Nutzungsaufall: 35€ pro Tag

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das Auto (Corsa D, 03/2010, 14tkm) reparieren lasse oder nicht.

Ich habe mich jetzt mal durchs Internet gegoogelt und verstehe so rein gar nichts mehr...

Das mir die Versicherung im Falle einer Reparatur die Kosten plus Wiederbeschaffungswert plus Nutzungsaufall ersetzt ist klar.

Wie sieht es aber z.B. aus, wenn ich das Auto unrepariert verkaufe? Was steht mir dann zu?

Sicher gibt es hier den einen oder anderen Experten.

Vielen Dank schon mal

S.

Beste Antwort im Thema
am 31. Oktober 2011 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von davyundsimone

..............

Auf Anraten des Gutachters habe ich mir jetzt schon mal einen Anwalt genommen, da habe ich jetzt morgen einen Termin

........

Wie sieht es aber z.B. aus, wenn ich das Auto unrepariert verkaufe? Was steht mir dann zu?

 

Sicher gibt es hier den einen oder anderen Experten.

Vielen Dank schon mal

S.

Du hast doch schon einen Experten engagiert und der wird für sein Wissen sogar von der KRAVAG bezahlt, da bedarf es hier doch über die FAQ hinaus keiner weiteren Informationen.

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 31. Oktober 2011 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von davyundsimone

..............

Auf Anraten des Gutachters habe ich mir jetzt schon mal einen Anwalt genommen, da habe ich jetzt morgen einen Termin

........

Wie sieht es aber z.B. aus, wenn ich das Auto unrepariert verkaufe? Was steht mir dann zu?

 

Sicher gibt es hier den einen oder anderen Experten.

Vielen Dank schon mal

S.

Du hast doch schon einen Experten engagiert und der wird für sein Wissen sogar von der KRAVAG bezahlt, da bedarf es hier doch über die FAQ hinaus keiner weiteren Informationen.

Zitat:

Original geschrieben von davyundsimone

Hallo,

heute morgen hat ein LKW mit Anhänger mein Auto, dass auf dem Parkstreifen parkte, mitgenommen.

Eigentlich ist die ganze Fahrerseite kaputt...

Versichert ist der Gegner bei der Kravag und das war schon ein Erlebnis dort anzurufen, da die mir doch unbedingt ihren Gutachter (CarExpert) schicken wollten. Gut, das konnte ich abwehren. Aber mir wurde dann gesagt, dass dann bei einem anderen Gutachter die Freigabe des Gutachtens nicht gleich erfolgen kann und das das dann bis zu 6 Wochen dauern kann, da der Gegner ja erst antworten muss.

Auf Anraten des Gutachters habe ich mir jetzt schon mal einen Anwalt genommen, da habe ich jetzt morgen einen Termin.

Folgende Kosten des Gutachtens liegen mir bereits vor:

Wiederbeschaffungswert ca. 10.800€

Schadenshöhe : ca. 4.826€

Wertminderung: 600€

Nutzungsaufall: 35€ pro Tag

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das Auto (Corsa D, 03/2010, 14tkm) reparieren lasse oder nicht.

Ich habe mich jetzt mal durchs Internet gegoogelt und verstehe so rein gar nichts mehr...

Das mir die Versicherung im Falle einer Reparatur die Kosten plus Wiederbeschaffungswert plus Nutzungsaufall ersetzt ist klar.

Wie sieht es aber z.B. aus, wenn ich das Auto unrepariert verkaufe? Was steht mir dann zu?

Sicher gibt es hier den einen oder anderen Experten.

Vielen Dank schon mal

S.

Also Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten + Nutzungsausfall kannst Du getrost erstmal abhaken. Die würden dir ja dann dein Auto + die Reparatur + Nutzungsausfall zahlen. Das wär glaub ich ein bisschn viel. Der WBW ghört doch bei so einer Summe gar nicht ins Gutachten. Ist doch kin Totalschaden. Du bekommst bei fiktiver Abrechnung die Rep-Kosten abzgl. MwSt + Auslagenpausch. Nutzungsausfall, zählt nur für den Ausfall der Nutzung, Rep.-zeit (glaub ich). evtl. gibts noch ne Wertminderung, aber wieso steht die nicht drin? Und wo ist der Restwert?

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 17:21

Hallo,

finde es schade, dass man keine kompetente Antwort bekommt.

Ich habe eine normale Frage gestellt und hätte gerne eine passende Antwort....

Schade

Wieso, Mondeo hat doch Antwort gegeben. Dein Schaden ist nich so hoch, dass Du einen Tottalschaden hast. Also reparieren lassen, also Wiederherstellen.

 

Was Du dann mit dem Auto machst, ist Deine Sache.

 

Die Versicherung zahlt Dir die Reparatur, Nutzungsausfall und Wertminderung. Der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert wird nur bei Totalschaden gezahlt.

 

Wenn du dir einen guten Anwalt genommen hast musst du gar nichts machen. Er treibt für dich alles ein was dir zusteht und überweist es dann.

Meines Wissens muss die Versicherung das Gutachten anerkennen wenn es unabhängig erstellt. Auch die Kosten müssen getragen werden sofern der Schaden über 700 Euro beträgt. Ich hab mein Auto jedenfalls sofort reperieren lassen , da es der Gutachter auch als nicht fahrtauglich eingestuft hat.

Hallo,

du bekommst, wenn Du nicht reparierst die Reparaturkosten Netto + Wertminderung.

Der Nutzungsausfall wird nur erstattet, wenn Du dein Fahrzeug zur Reparatur gibst und es dir somit währenddessen nicht zur Verfügung steht.

Alternativ kannst Du eine Reparatur in Eigenregie vornehmen, dann kann man, sofern der Wagen sach-und fachgerecht repariert worden ist dir den Nutzungsausfall erstatten.

Dies geschieht in der Regel mit einer Reparaturbestätigung.

Wird nur Teilrepariert, musst Du mit Kürzungen bei den Tagen des Nutzungsausfall durch den Versicherer rechnen.

Die Aussage, dass Du auf eine Freigabe der Reparatur durch den Versicherer angewiesen bist ist völlig falsch.

Diese gibt im Haftpflichtschadensfall in der Regel bereits der Sachverständige den Du beauftragt hast.

Sofern Du reparierst oder ein anderes Fahrzeug kaufst, wird dir der augewiesene Mehrwertsteuerbetrag bis max. zu dem im Gutachten angegeben Mehrwertsteuerbetrag durch den Versicherer auf Nachweis durch vorlegen der Reparatur- bzw. Kaufrechnung erstattet.

Gruß

fordfuchs

 

@ fordfuchs,

 

eine Freigabe für eine Reparatur kann NUR der Eigentümer des Fahrzeuges geben, zumindest wenn kein ausergewöhnlicher Fall vorliegt. Der Sachverständige gibt eine Empfehlung bzgl. pro oder contra Instandsetzung, nicht mehr und nicht weniger. Wo kämen wir sonst hin wenn andere über *mein* Eigentum bestimmen dürfen ;)

 

 

@VaPi,

 

meines Wissen nach muss die Versicherung garnichts! Auch in unseren Reihen der Sachverständigen tummeln sich abhängige Unabhängige und unabhängige Abhängige, gern gesehne und weniger gern gesehne Sachverständige und in den letzten Monaten sind die meisten der unabhängigen Kollegen eher die weniger gern gesehnen...

 

Dann verabschiede Dich mal von der Untergrenze der 700 Euro. Es muss für einen Laien klar ersichtlich sein das es sich um einen Bagatellschaden handelt und das ist in der heutigen Zeit nicht mehr wirklich für einen Laien möglich.

Die 700 Euro Grenze und habe ich von einem Sachverständigenbüro deswegen. Und das die Versicherung das Gutachten bezahlen muss , ist gesetzlich geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von davyundsimone

Hallo,

finde es schade, dass man keine kompetente Antwort bekommt.

Ich habe eine normale Frage gestellt und hätte gerne eine passende Antwort....

Schade

Mit solchen Aussagen macht es nicht wirklich Spaß zu antworten....

Nun hast Du aber inzwischen schon reichlich kompetente Aussagen bekommen, ob es für Dich "passende" Antworten sind weiß ich nicht....

Die Versicherung kann Dir selbstverständlich einen Gutachter schicken, sie sollen schließlich den Schaden bezahlen, das ist deren gutes Recht!

Die Versicherung hat Dir den tatsächlichen Schaden zu ersetzen, das Fahrzeug muss wieder fahrbereit gemacht werden, zusätzlich hat man als Geschädigter die Chance einen gewissen Betrag für Wertminderung und eine Aufwandspauschale zu bekommen.

Was Du daraus machst ist Dir selbst überlassen.... Wenn nach Gutachten abgerechnet werden soll wird Dir die Mehrwertsteuer abgezogen, dann musst Du selbst wissen ob Du günstiger reparieren lässt oder versuchst, das Auto so kaputt bestmöglich zu verkaufen.

Wertminerung wird nicht automatisch gezahlt, es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass das Auto nach fachgerechter Reparatur ja wieder in einwandfreiem Zustand ist (sofern keine gravierenden tragenden Teile z.B. ausgetauscht werden mussten) und somit der Wert wieder voll hergestellt ist...

Mir klingt die Ausgangsfrage so als würdest Du wissen wollen, wie Du bei der gegnerischen Versicherung am meisten rausschlagen kannst.... Allein schon die Tatsache, dass Du den von der Versicherung gestellten Gutchter strikt abglehnt hast! Du hast doch sowieso das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen...

Es sollte aber darum gehen, wie man vorgeht, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben und das Auto wieder in Ordnung zu kriegen....

Gruß, Jens

@BadHunter

momentmal...

hier wurde doch der carexpert gutachter foermlich aufgedrängt und der eigene gutachter vermiest.

sofern der geschädigte seinen eigenen gutachter gewaehlt hat und das gutachten erstellt wurde, kann die VS doch eben NICHT so einfach ihren eigenen hinterherschicken ?!

dazu muessten doch gezielt zweifel am erstellten gutachten genannt werden.

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

 

Mit solchen Aussagen macht es nicht wirklich Spaß zu antworten....

 

Gebe ich Dir uneingeschränkt Recht! :rolleyes:

 

Nun hast Du aber inzwischen schon reichlich kompetente Aussagen bekommen, ob es für Dich "passende" Antworten sind weiß ich nicht....

 

Und manche Antworten sind nur für die Tonne... ;)

 

Die Versicherung kann Dir selbstverständlich einen Gutachter schicken, sie sollen schließlich den Schaden bezahlen, das ist deren gutes Recht!

 

Wo im VVG steht das, siehe dazu Az AG München 345 C 13793/10 !?! Ich kenne es anders und die Versicherung bezahlt nichts, sie ersetzt einen Schaden!

 

Die Versicherung hat Dir den tatsächlichen Schaden zu ersetzen, das Fahrzeug muss wieder fahrbereit gemacht werden, zusätzlich hat man als Geschädigter die Chance einen gewissen Betrag für Wertminderung und eine Aufwandspauschale zu bekommen.

 

Richtig.

 

Was Du daraus machst ist Dir selbst überlassen.... Wenn nach Gutachten abgerechnet werden soll wird Dir die Mehrwertsteuer abgezogen, dann musst Du selbst wissen ob Du günstiger reparieren lässt oder versuchst, das Auto so kaputt bestmöglich zu verkaufen.

Wertminerung wird nicht automatisch gezahlt, es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass das Auto nach fachgerechter Reparatur ja wieder in einwandfreiem Zustand ist (sofern keine gravierenden tragenden Teile z.B. ausgetauscht werden mussten) und somit der Wert wieder voll hergestellt ist...

 

Ach ja... und Du kaufst also ein Fahrzeug das einen nicht unerheblichen Vorschaden hatte zum selben Preis wie ein unbeschädigtes. Benenne doch einmal die Urteile (!)

 

Mir klingt die Ausgangsfrage so als würdest Du wissen wollen, wie Du bei der gegnerischen Versicherung am meisten rausschlagen kannst.... Allein schon die Tatsache, dass Du den von der Versicherung gestellten Gutchter strikt abglehnt hast! Du hast doch sowieso das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen...

 

Und dann kommt anschließend die Antwort von der Versicherung: "Uns liegt bereits ein Gutachten vor dem sie zugestimmt hatten. Ein weiteres Gutachten kann und wird nicht durch uns ersetzt!" und der Geschädigte sitzt dann mal eben auf den Kosten für dieses Gutachten das letztendlich in einem Gerichtsverfahren zu klären bliebe ob die Versicherung diese zu ersetzen hat oder nicht...

 

Es sollte aber darum gehen, wie man vorgeht, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben und das Auto wieder in Ordnung zu kriegen....

 

Gruß, Jens

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