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Unverschuldeter Unfall - was wird bezahlt?

Themenstarteram 3. März 2025 um 12:21

Hallo! Mir ist hinten jemand aufs Auto gefahren und zwar so stark, dass ich beim vor mir stehenden Fahrzeug draufgeschoben wurde. Mein Auto hat also vorne und hinten einen Schaden. Stoßfänger hinten und vorne kaputt.

Nun hat Motorhaube eine 1cm Schramme an der Seite und die Kofferraumklappe eine kleine Delle.

Ich habe selbst einen TÜV Gutachter beauftragt der Ende der Woche kommt.

Wie werden jetzt eigentlich diese kleineren minimalen Stellen an Motorhaube und Kofferraumklappe versicherungstechnisch bzw vom Gutachter bewertet? Berechnet der dafür gleich ein komplett neues Krosserieteil + Lackierung usw oder darf zB auch gespachtelt und beilackiert werden?

Auto ist ein VW Polo TDI, 7 Jahre alt, 110 tkm

Danke für eure Einschätzung! LG Tanja

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8 Antworten

Das steht dann alles im verbindlichen Gutachten. Am besten lässt du deine Ansprüche von einem Anwalt durchsetzen. Die Kosten des Gutachters und des Anwalts sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Stelle diese Fragen direkt dem Gutachter bei der Besichtigung. Hier im Forum kannst du seitenlang Antworten bekommen, aber keiner der Schreiber hat den Schaden gesehen, und über die fachliche Qualifikation weißt du in der Regel auch wenig.

Du solltest ggf vorher schonmal darüber nachdenken, wie gut dir die verschiedenen Wege der Abwicklung gefallen würden. Denn möglicherweise kann der Gutachter dir da auch gleich helfen, falls zum Beispiel eine Reparatur mit Gebrauchtteilen eine Option wird.

Immerhin steht ja ggf ein Totalschaden im Raum.

Themenstarteram 3. März 2025 um 13:07

Danke das ist ein guter Tipp mit dem Anwalt. Das wusste ich nicht, dass mir einer zusteht. Vielen Dank, LG Tanja

Bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung sollte der Gutachter das als normale Gebrauchsspuren ansehen. Also nichts, was eine normale Frau auf eigene Kosten würde beseitigen lassen.

Themenstarteram 3. März 2025 um 18:21

Der Gutachter war heute Nachmittag schon da. Leider ist es ein Totalschaden. Dabei geht es um irgend etwas mit 160% Reparaturkosten und den Zeitwert. Jedenfalls sind die Reparaturkosten zu hoch. Die Kupplung trennt nicht mehr und Fahrerseite sind ja Airbags ausgelöst. Lampen und Lampenträger sowie Grundträger sind defekt bzw deformiert. So schade, mein schönes Auto.

Also für jeden der evtl mal ähnliches hat, man sollte nicht den Gutachter nehmen den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Anspruch auf einen Anwalt hat man auch auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers.

LG Tanja

Oben schriebst du, der von dir beauftragte Gutachter kommt Ende der Woche. Hast du dich von der Versicherung überrumpeln lassen? Das sollte dann mit dem Anwalt besprochen werden. Aber an dem Totalschaden kommt man vermutlich schlecht vorbei. Wenn die Fahrerairbags rausgekommen sind, sind die substanziellen Schäden in aller Regel sehr groß. Da ist eine Ersatzbeschaffung statt einer Reparatur meistens der sinnvollere Weg. Streitpunkt könnte natürlich der Wiederbeschaffungswert werden. Da wird in Versicherungsgutachten gerne aus Versehen zu wenig Ausstattung berücksichtigt. Auf diesen Punkt muss man dann achten. Falls jemand im Gutachten benannt wird der viel für das Unfallauto bietet, kann man das annehmen. Denn die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wird die Versicherung zahlen. Streitpunkt ist dann wie schon gesagt oft der richtige Wiederbeschaffungswert.

Schau, ob du für den ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert ein vergleichbares Fahrzeug in deiner Region findest.

Zitat:

@VWRasputin schrieb am 3. März 2025 um 13:21:34 Uhr:

Hallo! Mir ist hinten jemand aufs Auto gefahren und zwar so stark, dass ich beim vor mir stehenden Fahrzeug draufgeschoben wurde. Mein Auto hat also vorne und hinten einen Schaden. Stoßfänger hinten und vorne kaputt.

Nun hat Motorhaube eine 1cm Schramme an der Seite und die Kofferraumklappe eine kleine Delle.

...

Wie werden jetzt eigentlich diese kleineren minimalen Stellen an Motorhaube und Kofferraumklappe versicherungstechnisch bzw vom Gutachter bewertet? Berechnet der dafür gleich ein komplett neues Krosserieteil + Lackierung usw oder darf zB auch gespachtelt und beilackiert werden?

...

Ein Gutachter wird eine sach- und fachgerechten Reparaturweg ermitteln. Spachteln gehört nicht dazu.

Du solltest dir unbedingt einen Anwalt zu rate ziehen, würde mich nicht wundern, wenn die Versicherungen dir eine gewisse Schuld zusprechen wollen, da du auf dem anderen aufgerollt bist.

Auch kosten für die Ausfallzeiten/Ersatzmobilität und dem Zeitraum sollte lieber mit Hilfe eines Anwalt eingefordert werden.

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