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unverschuldeter Unfall - Werkstatt kVA und Gutachten

Themenstarteram 28. August 2019 um 12:53

Hallo Zusammen,

Ich habe mir das Forum bereits recherchiert bzgl. Ablauf nach unverschuldetem Unfall. Danke des Forums, dass ich die erste Schritte richtig vorgenommen habe (Gutachten und Anwalt) usw.. hab allerdings noch Fragen.

Bei mir ist eine Dame in Stau auf Autobahn von hinten reingefahren. Ich fahre VW Polo (6R, 2009) und es hat 115000 km darauf.

hintere Stoßstange und der Querträger kaputt. Das Blech ist neben der Auspuffanlage nach innen verbogen und muss auch instandgesetzt werden.

Der Bericht vom Gutachter liegt vor und der Anwalt ist bereits in Kontakt mit gegenerischer Versicherung.

Reparaturkosten: 2900 €

Sachverständigenkosten: 855€

Nach Schreiben vom Anwalt an die Versicherung sind ja die Nutzungsausfallkosten 'noch offen'.

Warum ist es so? mir ist der Hintergrund vom Nutzungsausfall nicht eindeutig klar.

Welche Werkstatt soll ich mit Reparatur beauftragen? VW Werkstatt oder kann das auch ein NoName Werkstatt machen?

Lasse ich erst die Versicherung die Kosten überweisen und dann die Werkstatt mit Reparatur beauftragen?

Soll ich die Werkstatt dem Gutachten weitergeben? oder halt ich es Geheim und lasse einfach einen unabhängigen KVA machen?

Wie würdet Ihr es rangehen?

Danke für euere Vorschläge.

Beste Antwort im Thema

Ruf doch mal deinen Anwalt hat. Der kann bestimmt sprechen. Und er hat den Überblick und kann deine Fragen ganz optimal beantworten. :)

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Ruf doch mal deinen Anwalt hat. Der kann bestimmt sprechen. Und er hat den Überblick und kann deine Fragen ganz optimal beantworten. :)

In der Regel enthält das Gutachten eine Angabe in Tagen zur Reparaturdauer. Das ist zunächst einmal die Grundlage für die Anzahl der Tagessätze Nutzungsausfall.

wozu beauftragst du einen anwalt, um dann doch hier solche fragen zu stellen? ich kann das nicht verstehen!

Themenstarteram 29. August 2019 um 8:15

Zitat:

@beachi schrieb am 28. August 2019 um 21:03:54 Uhr:

wozu beauftragst du einen anwalt, um dann doch hier solche fragen zu stellen? ich kann das nicht verstehen!

Ich frage hier nur, weil meinem Eindruck nach, könnte es also wie der Anwalt und Gutacher ausgelegt sind, unterschiedliche Erfahrungen geben.

vor allem habe ich nicht viel Erfahrung mit Anwalt und Unfälle. es ist halt das erste Mal passiert.

Aber danke für das Feedback. ich werde alles mit Anwalt besprechen

wenn du schon kein vertrauen zu deinem anwalt hast, solltest du den evtl wechseln

Nur mal ganz grob zur Erklärung:es steht Dir frei , reparieren zu lassen und die Werkstatt mit der Versicherung direkt abrechnen zu lassen oder fiktiv abzurechnen.

 

Du kannst auch eine VW Werkstatt beauftragen, musst keine Billig Werkstatt Kette nehmen.

Das fiktiv heißt : die Rep.kosten lt.Gutachten sich netto (ohne Mwst.) auszahlen zulassen. Nutzungsausfall bekommst Du dann i.d.Regel nicht.

 

Allerdings schreibst Du nicht wie hoch der Gutachter Dein Auto vor dem Unfall wertmäßig beurteilt hat.

Wenn der , abzüglich Restwert, nicht über den Rep.kosten liegt , könnte ein Wirtschaftlicher Totalschaden rauskommen.

 

Mit dem Geld bei fiktiver Abr.kannst Du dann machen was Du willst.

 

Der beste Rat ist dennoch mit Deinem Anwalt das zu bereden.

 

Gruß Thomas

Die Werkstatt MUSS sich nicht auf die Direktabrechnung einlassen.

Zitat:

@billy18915 schrieb am 29. August 2019 um 10:15:33 Uhr:

 

ich werde alles mit Anwalt besprechen

Wie du vorgehen möchtest musst du schon selbst wissen. Der Anwalt kann dir dann höchstens sagen, ob der angedachte Weg so gangbar ist und dies dann für dich durchsetzen.

In deinem Fall könnte das sein: Reparatur in der Werkstatt deiner Wahl lt. Gutachten, wobei da nichts gegen eine VW Werkstatt spricht. Bei eventueller Schadenserweiterung muss der Gutachter noch einmal hinzugezogen werden. Die Abrechnung ggü. der Versicherung übernimmt der Anwalt, dir stehen noch Nutzungsausfall und Wertminderung lt. Gutachten zu.

Den so vollumfänglich reparierten Unfallschaden kannst du einem späteren Käufer oder bei einem weiteren Unfall sauber nachweisen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 29. August 2019 um 19:59:28 Uhr:

Die Abrechnung ggü. der Versicherung übernimmt der Anwalt, dir stehen noch Nutzungsausfall und Wertminderung lt. Gutachten zu.

hör auf dem te solche flausen in den kopf zu setzen! der karren ist von 2009 und hat fast 120.000 km auf der uhr.. da wird never ever ne wertminderung eingetreten sein, egal wie hoch der schaden ist.

nutzungsausfall.. okay.. gegen reparaturnachweis.. seidenn die örtliche rechtsprechung sagt was anderes aus..

ansonsten reine zeitverschwendung hier zu antworten...

Zitat:

@beachi schrieb am 29. August 2019 um 20:14:30 Uhr:

hör auf dem te solche flausen in den kopf zu setzen! der karren ist von 2009 und hat fast 120.000 km auf der uhr.. da wird never ever ne wertminderung eingetreten sein, egal wie hoch der schaden ist.

Ich schieb: Wertminderung lt. Gutachten.

Ist die Werminderung laut GA 0 EUR, steht im wieviel zu ?

Möchtest du lösen oder ist weitere Hilfestellung nötig ?

ich hab das überlesen. es ist dennoch irritierend, bei so nem karren ne wertminderung ins spiel zu bringen. so what :)

Wo hat denn der TE geschrieben, dass die Wertminderung 0 ilt. GA st?

Der TE hat allgemein nicht sehr viele Aussagen gemacht über den Inhalt des Gutachtens.

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