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Unverschulteter Unfall: Gutachter stellt "keinen regulierungswürdigen Schaden" fest

Hallo,

neulich ist mir jemand rückwärts auf meinen Wagen gefahren und hat den Stoßfänger vorne rechts beschädigt (Riss und diverse Kratzer). Schuldfrage ist klar und aktenkundig.

Das Audi-Zentrum machte einen Kostenvoranschlag über ca. 750 EUR - Erneuerung des Stoßfängers, Lackierung, Montage etc. Auf Basis dieses KVs zahlte die gegnerische Versicherung erstmal 700 EUR unter Vorbehalt.

Dann schickte sie einen Gutachter, der feststellte, dass aufgrund von Vorschäden (Kratzer an der linken Seite und vorne) kein regulierungswürdigen Schaden vorläge. Entsprechend verlangt die Versicherung das Geld zurück.

Jetzt zu meinen Fragen. Die Erneuerung des Stoßfängers wäre vielleicht übertrieben und würde mir einen kleinen Vorteil hinsichtlich der Altschäden bringen. Aber habe ich nicht ein Recht, für den durchaus entstandenen optischen Schaden entschädigt zu werden? Bzw. steht mir nicht eine vernünftige Reparatur, sprich die Herstellung des Zustandes vor dem Unfall, zu?

Sollte ich jetzt die 700 ebenfalls unter Vorbehalt zurückzahlen und einen neuen KV, z.B. von einer freien Werkstatt über eine Spot-Reparatur vorlegen? Oder gar nur 700 minus diesen KV (netto) zurückzahlen?

Habe ich vor einem Schlichter oder was es da gibt eine Chance?

beste Grüße, Ebe

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34 Antworten
am 4. Januar 2008 um 21:23

Zitat:

Vorschäden (Kratzer an der linken Seite und vorne)

Schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass Du durch den Unfall nicht besser gestellt werden darfst, als ohne.

Aber: Wir können von hier nicht beurteilen wie "schlimm" die Vorschäden waren und ob schon dadurch eine Entschädigung ausgeschlossen ist, weil z.B. der vorhandene Schaden (in Geld nicht der optische Eindruck!) durch den neuen Unfall überhaupt nicht erhöht wurde.

Na wunderbar, echt Klasse, soviel zum Thema KVA..... :rolleyes:

 

um Wiederholungen zu vermeiden siehe hier:

 

http://www.motor-talk.de/forum/unfall-wie-vorgehen-t1654011.html

 

@ an alle Befürworter von Kostenvoranschlägen hier bei MT, bin ich Jesus?, wächst mir Gras aus der Hose?, wer predigt hier seit Uhrzeiten? KVA= Rundablage hä? !!!!

 

aber ist ja kein Thema.... die Werkstatt kann das ja genauso gut wie ein Sachverständiger, wozu brauchen wir den Wegelagerer denn überhaupt?, wir vertrauen der Werkstatt voll und ganz....

 

Mehr sag ich zu dem Thema nicht mehr.

 

Mit Kopfschüttelnden Grüßen und sooo einem Hals ....................:mad::mad::mad:

 

Delle

 

 

Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht...auf die - ohnehin nicht verbindlichen - Kommentare der Rechts"experten" hier kannst du eh pfeifen...

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflicht auch deine Anwaltskosten tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Staatsanwalt

Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht...auf die - ohnehin nicht verbindlichen - Kommentare der Rechts"experten" hier kannst du eh pfeifen...

 

Und auf die von einem möchte gern "Staatsanwalt" erst Recht.

 

Immer wieder schön, wenn sich Leute mit Titeln schmücken, welche Sie gerne inne haben möchten.....

 

 

 

am 4. Januar 2008 um 22:12

@Dellenzaehler: Der Fehler war in diesem Fall nicht der KVA, sondern die Tatsache, dass der "Versicherungs-Gutachter" das Fahrzeug besichtigen konnte...

Wenn die Versicherung aufgrund eines KVA zahlt, ist doch zunächst alles in Ordnung.

Was mich allerdings stutzig macht:

@Ebe: Mit welcher Begründung hat die Versicherung "unter Vorbehalt" gezahlt? Wurde die Entsendung eines eigenen Gutachters im selben Zuge angekündigt oder was war der Anlass hierfür?

am 4. Januar 2008 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Der Fehler war in diesem Fall nicht der KVA, sondern die Tatsache, dass der "Versicherungs-Gutachter" das Fahrzeug besichtigen konnte...

Ja, wirklich blöd, wäre der Versicherungsgutachter nicht auf der Bildfläche erschienen, hätte niemand etwas von den Altschäden erfahren.

Echt blöd sowas ...

:rolleyes::D

am 4. Januar 2008 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Der Fehler war in diesem Fall nicht der KVA, sondern die Tatsache, dass der "Versicherungs-Gutachter" das Fahrzeug besichtigen konnte...

Ja, wirklich blöd, wäre der Versicherungsgutachter nicht auf der Bildfläche erschienen, hätte niemand etwas von den Altschäden erfahren.

Echt blöd sowas ...

:rolleyes::D

Moep! Durchgefallen! Hier geht's nicht darum, irgendetwas zu vertuschen, aber so hätte Ebe die Möglichkeit gehabt, einen neutralen Gutachter einzuschalten, der das Ausmaß des Schadens und der Vorschäden etwas "objektiver" einschätzen kann und darf.;)

Nicht immer alles so schwarz sehen...;)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Ja, wirklich blöd, wäre der Versicherungsgutachter nicht auf der Bildfläche erschienen, hätte niemand etwas von den Altschäden erfahren.

Echt blöd sowas ...

 

:rolleyes::D

Danke, dass du mir so in die Parade gefahren bist :(:D;)

 

Aber Respekt.... besser hätte ich das auch nicht Formulieren können.

Hoffentlich wird es auch von den Betreffenden richtig verstanden, was meinst du ? :cool:

 

Zitat:

 

Original geschrieben von BlubbC280

Zitat:

 

 

 

:rolleyes::D

Moep! Durchgefallen! Hier geht's nicht darum, irgendetwas zu vertuschen

 

Ätsch !! selber durchgefallen

 

Jetzt zu meinen Fragen. Die Erneuerung des Stoßfängers wäre vielleicht übertrieben und würde mir einen kleinen Vorteil hinsichtlich der Altschäden bringen.

 

Merkst du was BlubbC280?

 

Was meinst du wohl, warum der TE hier im Vorfeld keinen Gutachter eingeschaltet hat?

Denk noch einmal darüber nach.... :D

 

Doppelpost Sorry

am 4. Januar 2008 um 22:38

@Dellenzähler:

Zitat:

Merkst du was BlubbC280?

 

Was meinst du wohl warum der TE hier keinen Gutachter eingeschaltet hat?

Denk noch einmal darüber nach.... :D

Ahh jetzt ja!:D

Das habe ich doch tatsächlich überlesen.:rolleyes:

Aber eine Aussage bleibt: Nicht der KVA war das Problem... Der Vorgang für sich ist ja in Anbetracht der "Schadenhöhe" gerechtfertigt.

Nur das "Schadenbild" in Verbindung mit dem KVA hat der Versicherung wohl nicht "gefallen".....;)

 

am 4. Januar 2008 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

aber so hätte Ebe die Möglichkeit gehabt, einen neutralen Gutachter einzuschalten, der das Ausmaß des Schadens und der Vorschäden etwas "objektiver" einschätzen kann und darf.;)

V.a. sollte. ;)

Im übrigen ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der bislang tätige Versicherungsgutachter ein objektiv richtiges Gutachten fertigt. ;)

Die Möglichkeit eines weiteren Gutachtens bietet sich Ebe schlimmstenfalls im Wege eines Rechtsstreits. Dass Ebe selbst schon an Spot-Repair denkt, spricht nicht unbedingt für die Angemessenheit des KVA. ;)

Zitat:

 

Original geschrieben von BlubbC280

 

Wenn die Versicherung aufgrund eines KVA zahlt, ist doch zunächst alles in Ordnung.

 

Zunächst schon, bis einer hinschaut, dann nicht mehr.

 

Aber bei unseren faulen "Staatsanwälten" hier in Deutschland (und insbesondere bei MT) hat ja keiner was zu befürchten..... LOL :p

 

Da gibt es wichtigeres als so einen verschissenen Stoßfänger :D

 

Wofür gibt es denn Fachanwälte für Verkehrsrecht!!!!:cool:

 

Die freuen sich über so einen Klasse Auftrag, also ab zum Anwalt und SOFORT Klage einreichen!!!!

am 4. Januar 2008 um 22:51

@Dellenzähler: Würdest Du bitte Dein letztes Posting editieren? Im Moment sieht es so aus, als hätte ich gerade eine Rechtsberatung gegeben....:D

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