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Unwissentlich Totalschaden verkauft?!

Themenstarteram 19. März 2015 um 8:37

Hallo Liebe Community,

wusste eben nicht in welches unterforum ich diesen Beitrag setzen sollte.

Ich habe ein Problem.... und zwar habe ich vor etwa 6 Monaten einen gebrauchten Mustang

verkauft. Diese Woche bekomme ich eine mail vom Käufer des Fahrzeuges das dieses

Fahrzeug ein Totalschaden Import aus den USA gewesen sei ("Vermutlich Wirtschaftlicher da nichts auf einen alten Schaden hinwies"). Ich selbst wusste von einem kleinen Frontschaden der auch so in meinem Kaufvertrag hinterlegt wurde. Auf die Frage wo er diese Informationen her hatte sagte er das man in Amerika ein Carfax anfordern könne und dort alle wichtigen Informationen über das Fahrzeug hinterlegt sind. Leider wusste ich davon nichts von daher hatte ich auch keine ahnung das es sich doch um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handele. Derzeit liegen aber keine mängel über diesen Fahrzeug vor der von einem alten Schaden hervorgerufen wurde.

Den mir bekannten Mangel das ich das Fahrzeug mit einem Reparieren Frontschaden gekauft habe wurde im Kaufvertrag hinterlegt.

Muss ich ihm den Kaufpreis rückerstatten bzw könnte das noch irgendwelche folgen für mich haben?

Als gewährleistungstext im Kaufvertrag steht: ("Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.")

Gruss Skyline

Beste Antwort im Thema

Gehe zu carfax.com , und gib die vin ein. Bezahlen must du auch. Dann bekommst du einen bericht uber das fahrzeug.

Von Dort geht es weiter.

Es muss kein blechschaden sein um einen wirtschaftlichen totalschaden zu haben.

Auto stand unter wasser nach hurricane.

Rudiger

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Gehe zu carfax.com , und gib die vin ein. Bezahlen must du auch. Dann bekommst du einen bericht uber das fahrzeug.

Von Dort geht es weiter.

Es muss kein blechschaden sein um einen wirtschaftlichen totalschaden zu haben.

Auto stand unter wasser nach hurricane.

Rudiger

am 19. März 2015 um 8:59

Tach!

Was will der Käufer denn?

Rückerstattung des Kaufpreises? Dann aber nur nach Abzug eines Nutzungsentgeltes für die 6 Monate. Ob sich das lohnt?

Wenn dem so ist, könntest Du wiederum Deinen Kaufvertrag für das Auto prüfen und Dich ggf. an den Verkäufer wenden.

Je nach Wert des Fahrzeuges und SOlvenz der Beteiligten könnte sich das sogar lohnen.

Wie ein Gerichtsverfahren dazu ausgehen würde, kann man m.E. nicht genau voraussagen.

Wenn ein Frontschaden in Deinem KV steht, könnte dies ausreichen, muss aber nicht. Der Carfax-Report ist m.W: eher ungenau. EIne Forderung zu beziffern könnte schwierig sein, gerade bei einem solch alten Auto.

Ich persönlich würde es vermutlich entweder voll darauf ankommen lassen, oder, so Du den Wagen zurückhaben wollen würdest, ein Rückkaufangebot mit Abzug einer Nutzungsgebühr unterbreiten. Dann kannst Du das Auto immer noch begutachten lassen und mit allen Papieren und Infos, auch Carfax, wieder verkaufen.

Einfach seitens des Käufers den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen wird wohl nix. Also entspannt bleiben.

M. D.

am 19. März 2015 um 9:05

Lehne dich doch mal einfach zurück.

Der Verkäufer hat doch lediglich gesagt,dass man so ein Carfax anfordern kann.

Soll er doch machen ,dann kannste weitersehen.

Wer über ein Carfax bescheid weiss ist in den meisten Fällen ein Profi.

Ich wittere hier schon etwas.

Kopf hoch,eventuell können dir hier etwas sachkundigeren Kollegen bei MT weiterhelfen.

Bopp19

Themenstarteram 19. März 2015 um 9:23

Nein der Käufer hat ein Carfax angefordert. Und in diesem Carfax stand dieses Fahrzeug als total loss vehicle gekennzeichnet. Mir war nie bewusst das dies ein derartiger Unfallwagen sei. Da mir nie etwas aufgefallen sei... Spaltmaße etc. Aus finanziellen gründen kann ich dieses Fahrzeug gar nicht zurück nehmen. Getäuscht habe ich ihn ja nicht da ich selbst nichts wusste davon.

am 19. März 2015 um 9:49

"Total loss" kann aber auch ein von der Versicherung beglichener Diebstahl sein, das muss nicht zwingend einen Unfallschaden bedeuten. Wenn das Fahrzeug dann wieder aufgefunden und in meist einem anderen Bundesstaat neue Papier bekommen hat, ist trotzdem "total loss" hinterlegt.

Wenn Du selbst nichts davon wusstest kannst Du ihn ja nicht getaüuscht haben.

Wer carfax kennt und es bei einem Ami erst 6 Monate nach dem Kauf nutzt ...

Du hast einen behobenen Vorschaden im Kaufvertrag stehen, würde jetzt erst einmal abwarten was genau vom Käufer kommt und was in dem carfax-Bericht steht.

Letztlich kann der Kreis den sowas zieht ja größer werden, ggf. sogar zu deinem Vorteil wenn dir beim Kauf schon ein großer Schaden verschwiegen wurde. Aber wie gesagt, erst einmal abwarten was - hoffentlich schriftlich - kommt und dann weiter sehen.

Ohne schriftliche Belege über die genaue Art dieses "total loss" würde ich da gar nichts machen. Er muss nämlich den Schaden belegen und zudem beweisen, dass Du ihn darüber bewusst getäuscht hast.

Ich hoffe mal, dass Du den Vertrag noch besitzt, mit dem Du das Auto gekauft hast.

Für mich klingt es erstmal wieder nach einer neuen Masche von Geldmachern.

Hört sich nach einem Privatverkauf an (obwohl der Gewährleistungstext meiner Meinung dafür zu genau ist, der erste Satz hätte gereicht).

Dann gilt folgendes:

Man kann die Haftung für Mängel wirksam ausschliessen wenn

- keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit gegeben wurde (hier unwahrscheinlich) und

- es sich nicht um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt (hört sich nicht danach an)

Und mit dem "unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" ist das passiert, also hat der Käufer (selbst wenn die total loss Klassifizierung wegen eines schweren technischen Fehlers erfolgte) gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche.

Mit solchen Aussagen wär ich sehr, sehr vorsichtig, da du gar nicht weißt, welcher Wortlaut im Kaufvertrag steht. Selbst wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, heißt das nicht, dass der Käufer einen ehemaligen Totalschaden hinnehmen muss, wenn laut Kaufvertrag lediglich ein Frontschaden vorhanden war.

Die möglichen Unwägbarkeiten habe ich genannt und die Formulierung des Haftungsauschusses ist im Text oben aufgeführt.

Aus welcher Rechtsgrundlage sollte der Käufer sonst einen Anspruch haben? Warum soll ein "ehemaliger Totalschaden" eine andere Gewährleistungssituation darstellen als ein sonstiger, kleinerer verstecker Mangel?

Doch, weiß er - steht nämlich im Eingangspost.

Der Käufer müsste schon eine bewusste Täuschung durch den Verkäufer nachweisen, damit sich etwas ändert - sofern der TE hier die Wahrheit gesagt hat, kann hiervon nicht die Rede sein.

Zitat:

@Psio schrieb am 19. März 2015 um 16:07:39 Uhr:

Die möglichen Unwägbarkeiten habe ich genannt und die Formulierung des Haftungsauschusses ist im Text oben aufgeführt.

Aus welcher Rechtsgrundlage sollte der Käufer sonst einen Anspruch haben? Warum soll ein "ehemaliger Totalschaden" eine andere Gewährleistungssituation darstellen als ein sonstiger, kleinerer verstecker Mangel?

Bleibt ja noch zu klären, wie der "total loss" zustande kam. Wenn ich die Posts richtig verstehe, muss das nicht zwingend Totalschaden bedeuten - sondern kann auch darauf hinweisen, dass der Wagen mal gestohlen wurde.

Zitat:

@Psio schrieb am 19. März 2015 um 16:07:39 Uhr:

Warum soll ein "ehemaliger Totalschaden" eine andere Gewährleistungssituation darstellen als ein sonstiger, kleinerer verstecker Mangel?

Weil ein verschwiegener Totalschaden natürlich Betrug ist (da bist du auch nach einem Jahr nicht raus).

Setzt natürlich voraus, daß man davon wusste. Scheint hier wahrscheinlicher daß der TE beim damaligen Kauf dahingehend betrogen wurde.

Sofern das mit dem Totalschaden überhaupt stimmt.

Gruß Metalhead

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