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Up! Rückrufaktion Türschloss links
Hi!
Mein VW take up! mit BMT Erstzulassung Juni 2012 war heute erstmals in der Werkstatt. Durch den Kontakt mit einer Vertragswerkstatt habe ich folgendes erfahren:
Zitat:
Vereinzelt hat der Hersteller festgestellt das der Betätigungspaddel
zwischen Türgriff und Tüeschloß unter Spannung steht und brechen
könnte.Dieses müssen wir prüfen oder ggf.ein Teil
ersetzen.
Der Einbau bzw. Tausch hat heute etwa 50 min gedauert und geht auf Kosten des Herstellers.
Vom VW-Vertragshändler bin ich schriftlich über diese Rückrufaktion nicht informiert worden. Ebenso wird diese Rückrufaktion auch nicht angezeigt, wenn ich auf der Volkswagen Homepage unter "Service" die Fahrgestellnummer meines Autos angebe.
Ich empfehle den Kontakt per e-mail mit einer Vertragswerkstatt.
Beste Antwort im Thema
Man kann sich das Leben auch komplizierter machen, als es ohnehin schon ist.
Der Up ist ein neues Modell, die sind alle noch innerhalb der Garantie, also kann man davon ausgehen, dass praktisch alle Fahrzeuge auch noch zum Service in die Vertragswerkstätte gebracht werden. Wer nichts besseres zu tun hat, kann natürlich morgen extra in die Werkstätte fahren (bösen Blick und Hinweis auf Kundenrechte nicht vergessen), um diesen akut lebensbedrohlichen Mangel zu beseitigen (der Dreamliner ist ja offenbar ein Klacks dagegen...), für den Rest der Menschheit ist es ausreichend, wenn das Teil im Rahmen des Servicetermins begutachtet wird.
Georg
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22 Antworten
Weil es keine Rückrufaktion ist, sondern eine Werkstattaktion. Deswegen wirst du nicht angeschrieben.
Da es nicht "lebensbedrohlich" ist, z.B. an Bauteilen wie Lenkung, Bremsanlage, Fahrwerk oder Airbags, handelt sich um eine Werkstatt-Aktion die i.d.R. spätestens geprüft wird wenn das Auto zum nächsten Service muß.
Denn wie schon geschrieben, "könnte es sein" das man nachbessern muß.
Solche Aktionen gibt es jährlich zu hunderten, man bekommt sie oft nur nicht mit im Gegensatz zu richtigen Rückrufaktionen.
Also nicht gleich in Panik verfallen oder gar verbreiten.
LG
Finde ich ja noch schlimmer wenn man solche Aktionen nicht mitbekommt. Besteht bei sowas keine Hinweispflicht seitens des Hersteller? Es ist ja immer noch mein Auto und eigentlich möchte ich nicht,dass ohne mein Wissen irgendwas gemacht wird ( auch wenn es wohlwollen des Herstellers ist ).
Zählt diese Stopfenaktion im Radlauf hinten auch zur Werkstattaktion?
Ja die Stopfenaktion wegen Wasser gehört auch zu einer Werkstattaktion. Du wirst aber bei Auftragsannahme darauf hingewießen, dass diese Aktion fällig ist und durch geführt werden sollte. Selbst wenn das Fahrzeug außerhalb der Garantie wäre und ein tausch notwendig wäre, würde dies auf Garantie gehen.
So stell ich mir das auch vor. Ich hab das jetzt so verstanden,dass das klammheimlich durchgeführt wird ohne Hinweis.
Bei meinem Händler war bzw. ist es immer so, dass schon bei der telefonischen Terminvereinbarung geschaut wird, ob es solche Aktion für mein Fahrzeug gibt. Wenn ja, werde ich darauf aufmerksam gemacht. Könnte ja auch sein, dass dadurch das Fahrzeug länger in Reparatur bleiben muss.
Zitat:
Solche Aktionen gibt es jährlich zu hunderten, man bekommt sie oft nur nicht mit im Gegensatz zu richtigen Rückrufaktionen.
Also nicht gleich in Panik verfallen oder gar verbreiten.
Ich verweise auf das genannte Problem im Eingangsposting:
Mein Fahrzeug hat keine Zentralverriegelung. Die Kofferraumklappe wird durch das Schloß an der Fahrertür verschlossen/entriegelt, ebenso hat die Beifahrertür keinen Schließzylinder.
Sollte es zu dem vereinzelt auftretenen Bruch im Türgriff kommen, könnte ich mein Fahrzeug nicht mehr aufschließen bzw. bin ich dann mit dem Fahrzeug liegengeblieben und es müßte dann geborgen werden.
Von daher kann ich nicht verstehen, warum man hier nicht, ohne daß man selber Kontakt aufnimmt, vom Vertragshändler bzw. Hersteller auf dieses Problem aufmerksam gemacht wird. Gleichzeitig ist es Volkswagen aber möglich, die Kundendaten zum Zwecke der Befragung, Werbung und der Kundenbindung zu speichern.
Die Frage ist nicht ganz unberechtigt (was bin ich froh, dass ich noch 3 SZ habe...).
Aber da gibt´s wohl klare Regeln.
Sicherheitsrelevante Sachen laufen im Rahmen eines Fahrzeugrückrufs über das KBA, das andere wird gemacht, wenn das Auto in die Werkstatt kommt (wenn es kommt).
Anderes wird nur gemacht bzw. getauscht, wenn der Kd. Probleme meldet.
Beide letztgenannten Punkte haben 2 Seiten der Medaille.
Nicht-Vertragshändler-Besucher werden nicht in den Genuss dieser Nach-/Aufrüstungen kommen.
Nun gut, die Statistik sagt, dass NW-Besitzer die ersten 4 Jahre zur Vertragswerkstatt fahren (auch wg. Kulanz etc., wg. Gewährleistung ja eh..., aber eben nur, wenn was defekt ist...), bevor sie diesem untreu werden.
Und im anderen Fall hat der Kd. eben das Nachsehen, wenn bei ihm etwas länger hält, was bei anderen bereits viel früher kaputt gegangen ist. Ob das dann die Steuerkette beim TSI ist, der Nockenwellensteller bei div. VW-Motoren oder eben, wie beim Auto in der Sig., der Bruch der Kunststoff-Scheibenhalter bei eFH am Golf IV/Bora: Bis zu gewissen Jahren gab es prozentual gestaffelte Kulanz, danach war Schluss.
Kommt man also zu spät, geht man leer aus.
Bemerkte man oder die Werkstatt den Fehler vorher nicht, gleichfalls.
Wer, wie ich, sein Auto pfleglich behandelt, die eFH möglichst nicht morgens im Winter betätigt (weil die Scheibe an der Fensterschachtabdichtung angefroren ist...) und auch die Türen niemals zuschmeißt, hat halt Pech, wenn ihn das Unglück links vorn erst 2008, mithin also nach 8 Jahren Fahrzeugalter ereilt.
Die Kulanz erstreckte sich auf 5 Jahre (dann noch 50%). Na gut, mich hat es unter € 50,- und etwas Schweiß und Zeit gekostet...
p.s.: Das Ding mit dem abbrechenden Paddel ist auch nix neues bei VW, leider!
Kann man quer durch die Foren hier immer mal wieder lesen...
@ BlueMotion
Du sagst es doch selbst: Es könnte passieren, muß aber nicht. Sicherlich wäre das mehr als ärgerlich für dich wenn du irgendwo stehst und nicht mehr in das Auto kommst. Ist aber defakto nichts anderes als wenn ich irgendwo stehe und Teil XY ausgefallen ist
Man stelle sich nunmehr einfach vor alle würden jetzt sofort zu VW rennen weil eventuell bei einer Charge ein Bauteil von so schlechter Qualität ist das eventuell kaputt gehen könnte. Da sind verdammt viele wenns, könnte, hätte und eventuell in einem Satz...
Und genau das ist der Grund warum ich das meinte mit "Panik-Mache"
Sicherlich könnte und kann VW anhand der Fahrgestellnummer und einer nach Norm gefertigten Detalierten Bauteiliste genau bestimmen wer davon betroffen sein könnte, da bin ich ganz bei dir. Warum man das nicht nutzt ist aber auch klar, und steht weiter oben: Kann sein das es behoben werden muß, kann aber auch nicht sein. Warum etwas beheben wenn es, trotz bedenken oder Fehlermeldeung doch ein Autoleben lang halten sollte.
Und glaube mir, ich spreche da auch (leider) aus Erfahrung, und dennoch stehe ich dem relatuv gelassen gegenüber.
LG
Nun, ich habe lt. kaufvertrag ein Fahrzeug als Neuwagen ohne Mängel gekauft. Ich habe den VW Händler nicht dazu gezwungen, mir dieses Auto für ca. 10500 EUR zu verkaufen.
Ich bin es als Käufer bzw Kunde durchaus gewöhnt, die Rechte, die sich für mich aus dem Kaufvertrag ergeben, auszuschöpfen.
Wenn jetzt mehr Leute zu VW rennen, und eine Rückrufaktion bzw. eine Werkstattaktion an ihrem Wagen auf Kosten des Herstellers durchführen lassen, so führt das zu entsprechenden Kosten für den Hersteller und es könnte diesen ganz sicher dazu animieren, sein Qualitätsmanagement während der Fertigung zu überprüfen und zu verbessern. Hier sehe ich das Grundproblem.
VW könnte ja auch sagen, wir machen keine Werkstattaktion. Die Kunden kommen dann einfach wenns kapput ist. So hat es VW gemerkt und das Qualtätsmanagment hat, zwar im nachhinein, aber funktioniert.
Man kann sich das Leben auch komplizierter machen, als es ohnehin schon ist.
Der Up ist ein neues Modell, die sind alle noch innerhalb der Garantie, also kann man davon ausgehen, dass praktisch alle Fahrzeuge auch noch zum Service in die Vertragswerkstätte gebracht werden. Wer nichts besseres zu tun hat, kann natürlich morgen extra in die Werkstätte fahren (bösen Blick und Hinweis auf Kundenrechte nicht vergessen), um diesen akut lebensbedrohlichen Mangel zu beseitigen (der Dreamliner ist ja offenbar ein Klacks dagegen...), für den Rest der Menschheit ist es ausreichend, wenn das Teil im Rahmen des Servicetermins begutachtet wird.
Georg
Zitat:
Original geschrieben von BlueMotion_
Wenn jetzt mehr Leute zu VW rennen, und eine Rückrufaktion bzw. eine Werkstattaktion an ihrem Wagen auf Kosten des Herstellers durchführen lassen, so führt das zu entsprechenden Kosten für den Hersteller und es könnte diesen ganz sicher dazu animieren, sein Qualitätsmanagement während der Fertigung zu überprüfen und zu verbessern. Hier sehe ich das Grundproblem.
Sorry, ich will dir jetzt nicht den Tag vermiesen aber den Osterhasen und den Weihnachtsmann gibt es nicht
Nee, scherz beiseite.
Ich kann deiner ärger verstehen glaube mir, ich bin auch schon 13 !!!! mal innerhalb der Garantie/Gewährleistung beim gewesen wegen irgendeinem Sche***, aber so funzt das nunmal nicht weil die Hersteller am längeren Hebel sitzen. Klar brauchst du das Auto nicht kaufen und wenn du eins kaufst muß sollte es Mängelfrei sein. Ich schreibe bewußt nicht "muss" weil auch der Hersteller bei tausend Bauteilen, dazu noch von verschiedenen Zulieferern, nicht immer allles Fehlerfrei abliefern kann. Allerdings wurde dir auch ein mangelfreies Auto ausgeliefert und zwar genau so lange bis es einen Mangel hat. Und ob es jetzt einen hat steht ja noch nichteinmal fest, da es nur sein könnte. Okay, bei dir wurde ja nun getauscht da du eh vor Ort warst...
Und ich kann mich m,m nur anschließen, denn VW unternimmt ja schon etwas gegen den Mangel. Der eventuell Mangel ist aufgedeckt und wird, da eben nicht sicherheitsrelevant, spätestens beim nächsten Service gecheckt. Das ist sogar laut Rechtsprechung mehr als ausreichend, denn solltest du den Mangel wirklich schon vorher "aktiv" haben wird der ja auch behoben.
Und solten dennoch alle wie die aufgescheuten Hühner zu VW laufen und damit den und VW unnötige Arbeit aufzwingen weil etwas defekt sein könnte, ist das nur einer der die Zeche zahlt, der Kunde. Also du und ich... Entweder mit teureren Autos für die Zunkunft oder durch immer teurere Werkstatt-Rechnung wenn es über die Gewährleistung. Denn der will und muß auch leben
Ich will nicht das hier ein falscher Eindruck ensteht das ich über solche Dinge einfach nur hinwegsehe, das ist schlichtweg falsch. Hatte vor knapp einem Jahr selbst Ärger mit meinem das es bis kurz vor dem Rücktritt via Anwalt (Anwalt war schon eingeschaltet) gekommen ist wegen einem mangel. Dennoch muß man einfach klar differenzieren zwischen einem klaren, akutem und offensichtlichem Mangel und einem wo AKTUELL überhaupt nichts ist und/oder eventuell nie was sein wird.
LG
Zitat:
Original geschrieben von GeorgK2
Der Up ist ein neues Modell, die sind alle noch innerhalb der Garantie, also kann man davon ausgehen, dass praktisch alle Fahrzeuge auch noch zum Service in die Vertragswerkstätte gebracht werden. Wer nichts besseres zu tun hat, kann natürlich morgen extra in die Werkstätte fahren (bösen Blick und Hinweis auf Kundenrechte nicht vergessen), um diesen akut lebensbedrohlichen Mangel zu beseitigen (der Dreamliner ist ja offenbar ein Klacks dagegen...), für den Rest der Menschheit ist es ausreichend, wenn das Teil im Rahmen des Servicetermins begutachtet wird.
Zumindest habe ich Besseres zu tun, als mit dem Auto irgendwo liegen zu bleiben, weil ich es nicht mehr öffnen kann. Das könnte dann durchaus auch nachts oder am Wochenende sein.
Anscheinend herrscht hier jedoch eine Grundstimmung, daß der Kunde gewisse Mängel bzw. mögliche Probleme am Fahrzeug zu tolerieren hat, auch wenn er dieses als Neuwagen gekauft hat. Mit Verweis darauf, daß dieses für VW nicht wirtschaftlich ist, sämtliche Fahrzeuge in die Werkstätten zu rufen, die möglicherweise Mängel haben.