- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- UPP + Bund Umweltprämie , Fragenkatalog zur Durchführung
UPP + Bund Umweltprämie , Fragenkatalog zur Durchführung
Hallo an alle,
ich habe, wie vllt einige mitbekommen haben, inzwischen mein noch nicht
gebautes Auto wieder weiterverkauft. Das bedeutet für mich nur noch,
das ich das Fahrzeug abholen und an den Käufer überführen werde.
Hierzu habe ich meinen Thread in
Ablauf bzw. gedachte Historie, dem Fragenkatalog und zu
guter letzt, den bekannten Voraussetzungen der BAFA, VW als
Quelle dazu , unterteilt. Somit brauch man nur "zu Frage x ... "
antworten und nicht ewig zitieren
Ablauf: (gedachte Historie)
Der von mir angedachte Ablauf:
Ich habe inzwischen einen Abholtermin für das Fahrzeug.
1. Ich soll das Geld, nach erhalt des Briefes, überweisen, sagte mir der Händler.
Anschliessend erhalte ich den Abholschein.
2. Ich melde mit dem Brief und der Doppelkarte der Versicherung das
Fahrzeug einen Tag vor der Abholung beim Strassenverkehrsamt an.(Mittwoch)
3. Fahrt zur Abholung in Wolfsburg mit Brief,Fahrzeugschein, Kennzeichen und
Abholschein. (Donnerstag)
4. Überführung zum Käufer (Freitags)
Geld kassieren und Kennzeichen abschrauben für Abmeldung
5. Abmeldung des Fahrzeugs (Montags)
Ich hätte, nach der Anmeldung, somit Formal den ersten Teil der Prämienbedingungen
erfüllt.
-- Neues Auto gekauft und auf meinen Namen zugelassen, sprich
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bekomme ich dann. Hiervon mache ich mir
dann Farbkopien.
Frage 1: Siehe Fragenkatalog.
Weder im Gesetz, noch in den VW Bestimmungen, sind Haltefristen vorgesehen.
Fehlt somit noch der 2te Part. Die Verschrottung des Altfahrzeugs.
Ich habe noch TÜV bis Februar nächsten Jahres. Kann somit meiner Meinung nach in
Ruhe einen neuen Gebrauchten suchen.
Auch hier habe ich bisher nur gefunden, das die Reihenfolge , verschrotten, neukaufen,
beliebig ist.
Frage 2: Siehe Fragenkatalog
Dann würde ich im Januar oder Februar 2010 den Wagen verschrotten und vom
Verwerter bekomme ich somit den Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Den Nachweis der Verschrottung erbringe ich durch Kopie der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der
Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Wenn ich alle Papiere dann zusammenhabe, reiche ich sie bei der Bafa ein.
Mein Reservierungsbescheid, geht bis zum 02.06.2010
Frage 5: siehe Fragenkatalog
Fragenkatalog
Dazu ergeben sich für mich ein paar fragen wo ich eure bisherigen Erfahrungen benötige.
Frage 1: Dann kann ich ja bedenkenlos den Wagen abmelden. (oder ?!?!)
Frage 2: Ich kann das Altfahrzeug doch weiter nutzen, oder ??
Frage 3: Fahre ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum Verwerter, oder nach dem
Verwerter zur Abmeldung ???
Frage 4: Was bedeutet genau "entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II" ?
Frage 5: Kann ich parallel den Antrag bei VW einreichen ?
Frage 6: Reiche ich den VW-UPP bei VW ein , oder der VW Händler ?
Ist dieser Quasi Formlos ? Inhalt zB Name , Autokauf, Bankdaten, fertig ??
Frage 7: Die UPP ist von den Bedingungen an die Bund UWP gebunden. Musstet ihr
den Bezug der BUND UWP nachweisen ?
Fragen über Fragen, die mit Sicherheit in dem ein oder anderen Thread zum Teil
beantwortet sind, aber nicht in dieser Übersicht. Es fällt halt auf, das es die
Voraussetzungen grösstenteils klar sind. Die Durchführung ist aber grösstenteils
Unscharf oder garnicht beschrieben.
Mit Sicherheit, haben aber viele bereits diese Prozeduren in teilen schon durchgeführt :-)
Vielen Dank für die Hilfen
M.
Voraussetzungen der BAFA, VW
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Staatliche Umweltprämie
6.2 Verfahren der Antragstellung ab einschließlich 30. März 2009
Für Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der
Umweltprämie ab einschließlich 30. März 2009 vollständig erfüllen, gilt folgendes
Antragverfahren:
Ab dem 30. März 2009 ist der Antrag mit dem Antragsformular „UMP-Neu“ zu stellen. Er
muss spätestens am 31. Dezember 2009 beim BAFA eingegangen sein. Die Antragstellung
erfolgt ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische
Verfahren im Internet (Online-Portal). Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare
oder des bisherigen Formulars gestellt werden und/oder unvollständig sind, können vom
BAFA nicht bearbeitet werden und werden daher an den Antragsteller/die Antragstellerin
zurückgeschickt.
Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten (Zuwendungsbescheid), ist mit
dem Formular „UMP-Neu“ die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der
verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im elektronischen Verfahren mit zu
senden.
Die Zuwendungsbescheide für die Umweltprämie werden in der Reihenfolge des Eingangs
des Antragsformulars „UMP-Neu“ einschließlich Kauf- oder Leasingvertrag oder der
verbindlichen Bestellung beim BAFA erteilt. Die Reservierung, d.h. der Zeitraum
innerhalb dessen die Handlungen nach Nummer 4.2 (Altfahrzeug) und Nummer 4.3
(Neufahrzeug) abgeschlossen sein müssen, gilt - beginnend mit dem Datum des
Reservierungsbescheides - für neun Monate. Keiner dieser Bescheide darf jedoch eine
Reservierungszeit enthalten, die über den 30. Juni 2010 hinausgeht. Die Frist für die
Einreichung der vollständigen Unterlagen endet am 31. Juli 2010 (Eingang beim BAFA).
Mit dem Zuwendungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular.
Für die Auszahlung der Umweltprämie ist die Vorlage der nachfolgenden Nachweise
erforderlich:
• Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines
anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur
Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 der
Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage
zugeführt wird.
• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den
Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeug-Verordnung
ausgestellt wurde.
• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der
Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin
durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-
Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine
Werksangehörige zugelassen war.
6.3 Auszahlung
Die Auszahlung der Umweltprämie erfolgt nach Prüfung der unter Nummer 6.1 bzw. 6.2
angeführten Unterlagen durch das BAFA auf ein vom Antragsteller/der Antragstellerin
angegebenes Konto. Für den Fall, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die
Auszahlung an eine dritte Person wünscht, muss er/sie die Zahlung gegen sich gelten
lassen.
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
VW Umweltprämie
GRUNDVORAUSSETZUNGEN ZUR Volkswagen Umweltprämie:
• Namens- und Adressidentität des Bestellers ist ZWINGEND notwendig
• Das Altfahrzeug muss am Verschrottungstag mindestens 9 Jahre alt sein und
mindestens 1 Jahr vor der Stilllegung auf den Besteller zugelassen worden sein
• Verschrottung durch zertifizierten Verwerter im Zeitraum vom 14.01.2009 bis
zum 30.06.2010.
• Zulassung des Neufahrzeugs vor dem Auslieferungstermin bis zum 30.06.2010.
Die in der Bestellung separat aufgeführte Volkswagen Umweltprämie kann nur an
Sie vergütet werden, wenn Sie uns folgende Unterlagen nach Auslieferung des
Neufahrzeugs einreichen:
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
vom Neuwagen in Kopie
• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
jeweils die VORDER- und RÜCKSEITE NACH Abmeldung des Fahrzeugs in Kopie.
• Prämienberechtigter Verwertungsnachweis (im Zeitraum 14.01.2009 bis zum
30.06.2010). Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der
Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie.
Ich habe die Grundvoraussetzungen gelesen und akzeptiert.
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Ähnliche Themen
1 Antworten
Habe den Beitrag gekürzt und neu eingestellt. Dieser kann somit gelöscht werden-
Hier der neue Versuch
http://www.motor-talk.de/.../...rchfuehrung-2ter-versuch-t2447415.html
lg.
M.