1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. UPP + Bund Umweltprämie , Fragenkatalog zur Durchführung

UPP + Bund Umweltprämie , Fragenkatalog zur Durchführung

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 12:00

Hallo an alle,

ich habe, wie vllt einige mitbekommen haben, inzwischen mein noch nicht

gebautes Auto wieder weiterverkauft. Das bedeutet für mich nur noch,

das ich das Fahrzeug abholen und an den Käufer überführen werde.

Hierzu habe ich meinen Thread in

Ablauf bzw. gedachte Historie, dem Fragenkatalog und zu

guter letzt, den bekannten Voraussetzungen der BAFA, VW als

Quelle dazu , unterteilt. Somit brauch man nur "zu Frage x ... "

antworten und nicht ewig zitieren ;)

Ablauf: (gedachte Historie)

Der von mir angedachte Ablauf:

Ich habe inzwischen einen Abholtermin für das Fahrzeug.

1. Ich soll das Geld, nach erhalt des Briefes, überweisen, sagte mir der Händler.

Anschliessend erhalte ich den Abholschein.

2. Ich melde mit dem Brief und der Doppelkarte der Versicherung das

Fahrzeug einen Tag vor der Abholung beim Strassenverkehrsamt an.(Mittwoch)

3. Fahrt zur Abholung in Wolfsburg mit Brief,Fahrzeugschein, Kennzeichen und

Abholschein. (Donnerstag)

4. Überführung zum Käufer (Freitags)

Geld kassieren und Kennzeichen abschrauben für Abmeldung

5. Abmeldung des Fahrzeugs (Montags)

Ich hätte, nach der Anmeldung, somit Formal den ersten Teil der Prämienbedingungen

erfüllt.

-- Neues Auto gekauft und auf meinen Namen zugelassen, sprich

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bekomme ich dann. Hiervon mache ich mir

dann Farbkopien.

Frage 1: Siehe Fragenkatalog.

Weder im Gesetz, noch in den VW Bestimmungen, sind Haltefristen vorgesehen.

Fehlt somit noch der 2te Part. Die Verschrottung des Altfahrzeugs.

Ich habe noch TÜV bis Februar nächsten Jahres. Kann somit meiner Meinung nach in

Ruhe einen neuen Gebrauchten suchen.

Auch hier habe ich bisher nur gefunden, das die Reihenfolge , verschrotten, neukaufen,

beliebig ist.

Frage 2: Siehe Fragenkatalog

Dann würde ich im Januar oder Februar 2010 den Wagen verschrotten und vom

Verwerter bekomme ich somit den Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Den Nachweis der Verschrottung erbringe ich durch Kopie der

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der

Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Wenn ich alle Papiere dann zusammenhabe, reiche ich sie bei der Bafa ein.

Mein Reservierungsbescheid, geht bis zum 02.06.2010

Frage 5: siehe Fragenkatalog

 

Fragenkatalog

Dazu ergeben sich für mich ein paar fragen wo ich eure bisherigen Erfahrungen benötige.

Frage 1: Dann kann ich ja bedenkenlos den Wagen abmelden. (oder ?!?!)

Frage 2: Ich kann das Altfahrzeug doch weiter nutzen, oder ??

Frage 3: Fahre ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum Verwerter, oder nach dem

Verwerter zur Abmeldung ???

Frage 4: Was bedeutet genau "entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II" ?

Frage 5: Kann ich parallel den Antrag bei VW einreichen ?

Frage 6: Reiche ich den VW-UPP bei VW ein , oder der VW Händler ?

Ist dieser Quasi Formlos ? Inhalt zB Name , Autokauf, Bankdaten, fertig ??

Frage 7: Die UPP ist von den Bedingungen an die Bund UWP gebunden. Musstet ihr

den Bezug der BUND UWP nachweisen ?

Fragen über Fragen, die mit Sicherheit in dem ein oder anderen Thread zum Teil

beantwortet sind, aber nicht in dieser Übersicht. Es fällt halt auf, das es die

Voraussetzungen grösstenteils klar sind. Die Durchführung ist aber grösstenteils

Unscharf oder garnicht beschrieben.

Mit Sicherheit, haben aber viele bereits diese Prozeduren in teilen schon durchgeführt :-)

Vielen Dank für die Hilfen

M.

Voraussetzungen der BAFA, VW

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Staatliche Umweltprämie

6.2 Verfahren der Antragstellung ab einschließlich 30. März 2009

Für Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der

Umweltprämie ab einschließlich 30. März 2009 vollständig erfüllen, gilt folgendes

Antragverfahren:

Ab dem 30. März 2009 ist der Antrag mit dem Antragsformular „UMP-Neu“ zu stellen. Er

muss spätestens am 31. Dezember 2009 beim BAFA eingegangen sein. Die Antragstellung

erfolgt ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische

Verfahren im Internet (Online-Portal). Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare

oder des bisherigen Formulars gestellt werden und/oder unvollständig sind, können vom

BAFA nicht bearbeitet werden und werden daher an den Antragsteller/die Antragstellerin

zurückgeschickt.

Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten (Zuwendungsbescheid), ist mit

dem Formular „UMP-Neu“ die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der

verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im elektronischen Verfahren mit zu

senden.

Die Zuwendungsbescheide für die Umweltprämie werden in der Reihenfolge des Eingangs

des Antragsformulars „UMP-Neu“ einschließlich Kauf- oder Leasingvertrag oder der

verbindlichen Bestellung beim BAFA erteilt. Die Reservierung, d.h. der Zeitraum

innerhalb dessen die Handlungen nach Nummer 4.2 (Altfahrzeug) und Nummer 4.3

(Neufahrzeug) abgeschlossen sein müssen, gilt - beginnend mit dem Datum des

Reservierungsbescheides - für neun Monate. Keiner dieser Bescheide darf jedoch eine

Reservierungszeit enthalten, die über den 30. Juni 2010 hinausgeht. Die Frist für die

Einreichung der vollständigen Unterlagen endet am 31. Juli 2010 (Eingang beim BAFA).

Mit dem Zuwendungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular.

Für die Auszahlung der Umweltprämie ist die Vorlage der nachfolgenden Nachweise

erforderlich:

• Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines

anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur

Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 der

Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage

zugeführt wird.

• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den

Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeug-Verordnung

ausgestellt wurde.

• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der

Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin

durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-

Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine

Werksangehörige zugelassen war.

6.3 Auszahlung

Die Auszahlung der Umweltprämie erfolgt nach Prüfung der unter Nummer 6.1 bzw. 6.2

angeführten Unterlagen durch das BAFA auf ein vom Antragsteller/der Antragstellerin

angegebenes Konto. Für den Fall, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die

Auszahlung an eine dritte Person wünscht, muss er/sie die Zahlung gegen sich gelten

lassen.

 

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

VW Umweltprämie

GRUNDVORAUSSETZUNGEN ZUR Volkswagen Umweltprämie:

 

• Namens- und Adressidentität des Bestellers ist ZWINGEND notwendig

• Das Altfahrzeug muss am Verschrottungstag mindestens 9 Jahre alt sein und

mindestens 1 Jahr vor der Stilllegung auf den Besteller zugelassen worden sein

• Verschrottung durch zertifizierten Verwerter im Zeitraum vom 14.01.2009 bis

zum 30.06.2010.

• Zulassung des Neufahrzeugs vor dem Auslieferungstermin bis zum 30.06.2010.

Die in der Bestellung separat aufgeführte Volkswagen Umweltprämie kann nur an

Sie vergütet werden, wenn Sie uns folgende Unterlagen nach Auslieferung des

Neufahrzeugs einreichen:

• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)

vom Neuwagen in Kopie

• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

jeweils die VORDER- und RÜCKSEITE NACH Abmeldung des Fahrzeugs in Kopie.

• Prämienberechtigter Verwertungsnachweis (im Zeitraum 14.01.2009 bis zum

30.06.2010). Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der

Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie.

Ich habe die Grundvoraussetzungen gelesen und akzeptiert.

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Ähnliche Themen
1 Antworten
Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 21:30

Habe den Beitrag gekürzt und neu eingestellt. Dieser kann somit gelöscht werden-

Hier der neue Versuch

http://www.motor-talk.de/.../...rchfuehrung-2ter-versuch-t2447415.html

lg.

M.

Deine Antwort
Ähnliche Themen