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Urlaubsbescheinigung trotz Fahrerkarte erforderlich ?

Themenstarteram 11. September 2010 um 19:10

Hi habe ne kurze Frage zur Fahrerkarte

Folgende Situation

In der Firma sind Crafter (zgg 3,2 to) eingesetzt um auf die Baustelle zu kommen. Diese haben den digitalen Fahrtenschreiber. Somit lege ich meine Karte ins Gerät , egal ob ich einen Anhänger dabei habe oder nicht. Jetzt ist es aber so das ich nicht jeden Tag mit dem Crafter fahre sondern unregelmässig. Mal 4 Wochen jeden Tag , mal ne Woche gar nicht.

1 )

Müsste ich für die Tage an denen ich nicht mit dem Crafter fahre eine Urlaubsbescheinigung bzw eine Bescheinigung mitführen die belegt das ich nicht gefahren bin oder reicht die "fehlende" Eintragung auf der Fahrerkarte aus ?

2 )

Wie sieht es aus wenn ich zwischendurch unseren 12 to mit analogem Fahrtenschreiber benutze ? Brauche ich dann ne Bescheinigung für die nichtgefahrenen Tage ?

3 )

Wenn ich mit unserem 40 to unterwegs bin der einen digitalen Fahrtenschreiber hat , benötige ich dann eine Bescheinigung über nicht gefahrene Tage ?

Irgendwie hat keiner so richtig Ahnung in unserer Firma darüber. Wird man mit dem 12 to losgeschickt bekommt man ne Bescheinigung das man die letzten 14 Tage nicht gefahren ist . Egal ob auf der Fahrerkarte die Fahrten mit dem Crafter aufgezeichnet sind. Begründung : Sag einfach du hast keine Fahrerkarte und fertig ...

Fährt man mit dem 40 to wird nur geschaut ob man die letzten 14 tage mit dem 40 to unterwegs war und für jeden Tag an dem man in dem Zeitfenster nicht unterwegs war mit dem 40 to bekommt man eine Bescheinigung . Die Aufzeichnungen mit dem Crafter werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

Irgendwie ist das alles ziemlich chaotisch

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25 Antworten
am 11. September 2010 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von dirknring

 

Irgendwie ist das alles ziemlich chaotisch

Hallo,

das sag laut.

Nachweiszeitraum sind die zurückliegenden 28 Tage. Lückenlos sonst teuer.

Das heißst Fahrtage auf der Karte( in Deinem Fall Crafter und 40 t) und die Schaublätter des 12 Tonners.

Für die Lückentage Ersatzbescheinungen( Urlaub,Krankheit,Andere Tätigkeiten in der Firma oder wenn du mit Firmenfahrzeugen unterwegs warst, die nicht der EU-Vorschrift 561/2006 unterliegen).

Tagesatz für einen Nachweislosen Tag: ~ 125 €, kannst ja flink rechnen was Dich das kosten kann.

Im Ausland sind die Honorarsätze auch noch bedeutend höher.

Nebenbei sollten die Schaublätter,oder die Aufzeichnungen auf der Karte auch sauber sein.

Lenkzeiten pro Tag, in der laufenden Woche, in der Doppelwoche, die passenden Pausen und die Tagesruhezeiten und Wochenruhezeiten stimmen.

Und wenn du mit analogen Tacho fährst zu behaupten man hätte keine Fahrerkarte würd ich sein lassen, das ist garantiert der schnelle Weg die Kontrollorgane zu animieren mal genauer draufzugucken. Und wenn du dann noch gefakte Ersatzbescheinungen auf dem Hut zauberst dann ist hast du jede Gnade verspielt.

Wer mit solchen Fahrzeugen fährt sollte wissen was Sache ist, und wer solche Fahrzeuge betreibt sollte im Ureigensten Interesse ein wachsames Auge auf die Sache haben.

Wenn du kontroliert wirst hast du die A-Karte und dein Chef darf sich wenn er wenig Glück hat mit einer Betriebsprüfung auseinanderdividieren, die dann einen längeren Zeitraum wie 28 Tage beleuchtet.

Mach Dich schlau und bring Deine Bücher in Ordnung.

Immer dieses Wildwest, das ist zum Haareraufen.

Gerd

 

Themenstarteram 11. September 2010 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Bloemenboer

Zitat:

Original geschrieben von dirknring

 

Irgendwie ist das alles ziemlich chaotisch

Hallo,

....

Mach Dich schlau und bring Deine Bücher in Ordnung.

Immer dieses Wildwest, das ist zum Haareraufen.

Gerd

Genau das versuche ich ja , mich schlau zu machen ;-)

Nehmen wir einfach mal ein Bruchteil der Frage,

Ich fahre Montags morgens mit dem Crafter und Anhänger zur Baustelle. Natürlich mit Fahrerkarte. Die Woche über schlafe ich im Hotel das direkt neben der Baustelle liegt.

Freitags fahre ich mit dem Crafter und Anhänger wieder zurück nach Hause.

Bräuchte ich eine Bescheinigung der Firma das ich am Di , Mi , Do nicht gefahren bin ? Falls ja , wie soll ich die bekommen da ich erst wieder freitags in die Firma komme ?

Das selbe Beispiel könnte man auch mit dem 12 to oder auch dem 40 to machen.

 

 

am 11. September 2010 um 20:30

Zitat:

Genau das versuche ich ja , mich schlau zu machen ;-)

Nehmen wir einfach mal ein Bruchteil der Frage,

Ich fahre Montags morgens mit dem Crafter und Anhänger zur Baustelle. Natürlich mit Fahrerkarte. Die Woche über schlafe ich im Hotel das direkt neben der Baustelle liegt.

Freitags fahre ich mit dem Crafter und Anhänger wieder zurück nach Hause.

Bräuchte ich eine Bescheinigung der Firma das ich am Di , Mi , Do nicht gefahren bin ? Falls ja , wie soll ich die bekommen da ich erst wieder freitags in die Firma komme ?

Das selbe Beispiel könnte man auch mit dem 12 to oder auch dem 40 to machen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, da die Fahrzeugen die ganze Woche nicht nur auf der Baustelle stehen, also du auf der Baustelle auch rumfährst, dann könntest du die über die Nachtragsfunktion die Tage auffüllen auf der Fahrerkarte. Also morgens die Karte rein ( Nachtrag Ruhezeit für die zurückliegende Nacht, und den Tacho auf andere arbeiten stellen und abends auf Ruhezeit und Karte raus). Beim analogen legste einfach jeden Tag ne Scheibe ein. Wobei du dann um es ganz korrekt zu machen willst die Mittagspause über wieder auf Pause stellen musst, weil nach 6 Stunden ist ne Pause nach dem Arbeitszeitgesetz zu machen. ;-)

 

Wenn das Fahrzeug nur dazu benutzt wird um Dein Material oder deine Werkzeuge (z.B. Bagger) auf die Baustelle zu bringen und die Lenktätigkeit nicht der primäre Zwecke Deiner Arbeit ist und du nur in einem beschränkten Umkreis um Deinen Standort fährst, brauchst du eigentlich garnicht aufzeichnen.

In der Verordnung 561/2006 gibt dazu eine Ausnahme, Stichwort Handwerkerregelung.

In der Landwirtschaft sind das 100 km, bei Handwerkern bin ich mir nicht sicher ob 50 oder 100 km.

Schwupps hast du die fehlenden Tage nachgewiesen).

Wenn du von der Handwerkerregeulung Gebrauch machst, musst du aber dann für weitere Strecken, wieder Ersatzbescheinigungen haben und zwar für fahrfreie Tage Urlaub,Krank, sonstige Arbeit, und für Tage die du die Ausnahmeregelung beansprucht hast, ne Bescheinigung mit ... Fahrtätigkeit mit Fahrzeugen die nicht der Regelung EU 561/2006 unterliegen.

Bei Mischbetrieb ist es dann aber einfacher und eleganter alle Tage aufzuzeichnen, egal ob du die Ausnahme hättest nutzen können oder nicht. Wobei du dann natürlich gucken musst wenn du oft samstags noch unterwegs bist, das du auch die 45 Stunden Wochenruhezeit genügend oft einbaust.

Denn nach einer auf 24 Stunden verkürzten Wochenruhezeit, muss wieder auch ne 45 Stunden Wochenzeit folgen.

 

 

Themenstarteram 11. September 2010 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Bloemenboer

 

Zitat:

Original geschrieben von Bloemenboer

Zitat:

Genau das versuche ich ja , mich schlau zu machen ;-)

Nehmen wir einfach mal ein Bruchteil der Frage,

Ich fahre Montags morgens mit dem Crafter und Anhänger zur Baustelle. Natürlich mit Fahrerkarte. Die Woche über schlafe ich im Hotel das direkt neben der Baustelle liegt.

Freitags fahre ich mit dem Crafter und Anhänger wieder zurück nach Hause.

Bräuchte ich eine Bescheinigung der Firma das ich am Di , Mi , Do nicht gefahren bin ? Falls ja , wie soll ich die bekommen da ich erst wieder freitags in die Firma komme ?

Das selbe Beispiel könnte man auch mit dem 12 to oder auch dem 40 to machen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, da die Fahrzeugen die ganze Woche nicht nur auf der Baustelle stehen, also du auf der Baustelle auch rumfährst, dann könntest du die über die Nachtragsfunktion die Tage auffüllen auf der Fahrerkarte. Also morgens die Karte rein ( Nachtrag Ruhezeit für die zurückliegende Nacht, und den Tacho auf andere arbeiten stellen und abends auf Ruhezeit und Karte raus). Beim analogen legste einfach jeden Tag ne Scheibe ein. Wobei du dann um es ganz korrekt zu machen willst die Mittagspause über wieder auf Pause stellen musst, weil nach 6 Stunden ist ne Pause nach dem Arbeitszeitgesetz zu machen. ;-)

 

Wenn das Fahrzeug nur dazu benutzt wird um Dein Material oder deine Werkzeuge (z.B. Bagger) auf die Baustelle zu bringen und die Lenktätigkeit nicht der primäre Zwecke Deiner Arbeit ist und du nur in einem beschränkten Umkreis um Deinen Standort fährst, brauchst du eigentlich garnicht aufzeichnen.

In der Verordnung 561/2006 gibt dazu eine Ausnahme, Stichwort Handwerkerregelung.

In der Landwirtschaft sind das 100 km, bei Handwerkern bin ich mir nicht sicher ob 50 oder 100 km.

Schwupps hast du die fehlenden Tage nachgewiesen).

Wenn du von der Handwerkerregeulung Gebrauch machst, musst du aber dann für weitere Strecken, wieder Ersatzbescheinigungen haben und zwar für fahrfreie Tage Urlaub,Krank, sonstige Arbeit, und für Tage die du die Ausnahmeregelung beansprucht hast, ne Bescheinigung mit ... Fahrtätigkeit mit Fahrzeugen die nicht der Regelung EU 561/2006 unterliegen.

Bei Mischbetrieb ist es dann aber einfacher und eleganter alle Tage aufzuzeichnen, egal ob du die Ausnahme hättest nutzen können oder nicht. Wobei du dann natürlich gucken musst wenn du oft samstags noch unterwegs bist, das du auch die 45 Stunden Wochenruhezeit genügend oft einbaust.

Denn nach einer auf 24 Stunden verkürzten Wochenruhezeit, muss wieder auch ne 45 Stunden Wochenzeit folgen.

Danke für die Antwort.

Die Handwerkerregelung betrifft uns eher nicht . Die Entfernung liegen sowohl bei Tagesbaustellen wie auch bei Fernbaustellen grundsätzlich über den 50 km.

Bei Fernbaustellen kommt es schon mal vor das wir mit mehreren Crafter vor Ort sind , also mehrere Kolonnen aber zum Hotel mit einem Fahrzeug fahren. Somit steht der Crafter wirklich die 3 Tage unbewegt am Platz.

Richtig kompliziert wird es wenn Kolonnen aufgrund von Urlaub oder Krankheit einzelner durcheinandergeschmissen werden. Da kommt es schon vor das eine Kolonne aus 3 "standartfahrern" besteht und der eine Montags fährt , der andere Dienstag und der dritte Mittwochs usw. Bei Tagesbaustellen , also morgens hin und abends zurück habe ich dann Montags ne Aufzeichnung , di und mi nicht und Donnerstags wieder.

Theoretisch müsste ich dann ne Bescheinigung für di und mi haben das ich keine aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuge gefahren bin ?

 

am 11. September 2010 um 21:13

Zitat:

 

Richtig kompliziert wird es wenn Kolonnen aufgrund von Urlaub oder Krankheit einzelner durcheinandergeschmissen werden. Da kommt es schon vor das eine Kolonne aus 3 "standartfahrern" besteht und der eine Montags fährt , der andere Dienstag und der dritte Mittwochs usw. Bei Tagesbaustellen , also morgens hin und abends zurück habe ich dann Montags ne Aufzeichnung , di und mi nicht und Donnerstags wieder.

Theoretisch müsste ich dann ne Bescheinigung für di und mi haben das ich keine aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuge gefahren bin ?

Oder du machst donnerstags bevor du losfährst einen Nachtrag für den Dienstag und Mittwoch.

Beispiel:

Du hast Montagabend um 18 Uhr die Karte rausgenommen und legst die Donnerstag um 8 Uhr wieder ein, dann fragt dich der Tacho: Montag 18 Uhr Schichtende, du wählst nein und Bestätigung:

Frage Nachtrag Ja. Dann läßt du die Uhr mit Pfeil oben auf Dienstag sagen wir 8 Uhr vorlaufen okay dann Pause wählen okay, die Uhr bis Feierabend Dienstag 18 Uhr vorlaufen lassen dann andere Arbeiten wählen, wieder bis Mittwoch morgen vorlaufen lassen Pause eintragen und so weiter bis zu der Zeit kommst wo du die Karte eingelegt hast, fertig ist Dein Nachweis. Damit hast du die Lücke Ersatzbescheinungsfrei geschlossen.

Probiers aus, leg mal die Fahrerkarte ein und sag bei der Frage Schichtende Ja und mach beim herausnehmen der Karte einen Ausdruck dann hast du oben bei dem Symbolen ein Fragezeichen.

Bei dem Weg über Nachtrag hast du keins, weil für den Tacho keine unklaren Zeiten mehr da sind.

Themenstarteram 11. September 2010 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von Bloemenboer

Zitat:

 

Richtig kompliziert wird es wenn Kolonnen aufgrund von Urlaub oder Krankheit einzelner durcheinandergeschmissen werden. Da kommt es schon vor das eine Kolonne aus 3 "standartfahrern" besteht und der eine Montags fährt , der andere Dienstag und der dritte Mittwochs usw. Bei Tagesbaustellen , also morgens hin und abends zurück habe ich dann Montags ne Aufzeichnung , di und mi nicht und Donnerstags wieder.

Theoretisch müsste ich dann ne Bescheinigung für di und mi haben das ich keine aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuge gefahren bin ?

Oder du machst donnerstags bevor du losfährst einen Nachtrag für den Dienstag und Mittwoch.

Beispiel:

Du hast Montagabend um 18 Uhr die Karte rausgenommen und legst die Donnerstag um 8 Uhr wieder ein, dann fragt dich der Tacho: Montag 18 Uhr Schichtende, du wählst nein und Bestätigung:

Frage Nachtrag Ja. Dann läßt du die Uhr mit Pfeil oben auf Dienstag sagen wir 8 Uhr vorlaufen okay dann Pause wählen okay, die Uhr bis Feierabend Dienstag 18 Uhr vorlaufen lassen dann andere Arbeiten wählen, wieder bis Mittwoch morgen vorlaufen lassen Pause eintragen und so weiter bis zu der Zeit kommst wo du die Karte eingelegt hast, fertig ist Dein Nachweis. Damit hast du die Lücke Ersatzbescheinungsfrei geschlossen.

Probiers aus, leg mal die Fahrerkarte ein und sag bei der Frage Schichtende Ja und mach beim herausnehmen der Karte einen Ausdruck dann hast du oben bei dem Symbolen ein Fragezeichen.

Bei dem Weg über Nachtrag hast du keins, weil für den Tacho keine unklaren Zeiten mehr da sind.

werde mich mal am Montag damit beschäftigen , danke für deine Antworten.

 

So wird es bei uns auch gemacht.

Wenn mal ein Springer einen Tag fährt oder das Fzg. in der Werkstatt steht, auch übers WE, wird hinterher nachgetragen und alle sind zufrieden.

Ich glaub, dafür gibts die Funktion....

@Bloemenboer

 

Wieso sollte man sich selbst belasten indem man in einer Kontrolle, in die man mit einem Fahrzeug mit Tachoscheibe kommt, zugibt, dass man auch eine Fahrerkarte besitzt?

Les dir mal den entsprechenden Gesetzestext durch. Da steht, dass man sich nicht unnötig selbst belasten muss.

 

Ich bin auch schon in Trier mit unserem TGA (mit Tachoscheibe) in eine Kontrolle gekommen.

Fahre überwiegend Actros mit Fahrerkarte. Den TGA nur ab und an.

Der Polizist fragte mich, ob ich auch eine Fahrerkarte besitze. Daraufhin meinte ich "Nein"

Dann wollte er wissen wieso nicht und ich hab dann einfach gelogen und gesagt "Weil ich nur den LKW hier fahre"

 

Damit wars gut. Ich pinkel mir doch nicht selber ans Bein und geb denen meine Fahrerkarte ;-)

Wer ist denn so doof und macht das?

 

Dann wollte er meine letzten Scheiben sehen und da hab ich nur gemeint, dass ich die nicht habe, weil ich das Auto vielleicht zweimal im Monat fahre.

Er verzog das Gesicht und hat mich dann noch angekackt wieso ich die ganze Zeit 90 km/h fahren würde auf der Autobahn und das wars dann.

Durfte weiterfahren ohne Strafe etc.

Kurz und schmerzlos

http://www.bag.bund.de/.../Fahrpersonalrecht_09.html?nn=12826

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

@Bloemenboer

 

 

Wieso sollte man sich selbst belasten indem man in einer Kontrolle, in die man mit einem Fahrzeug mit Tachoscheibe kommt, zugibt, dass man auch eine Fahrerkarte besitzt?

 

Les dir mal den entsprechenden Gesetzestext durch. Da steht, dass man sich nicht unnötig selbst belasten muss.

 

 

Ich bin auch schon in Trier mit unserem TGA (mit Tachoscheibe) in eine Kontrolle gekommen.

 

Fahre überwiegend Actros mit Fahrerkarte. Den TGA nur ab und an.

 

Der Polizist fragte mich, ob ich auch eine Fahrerkarte besitze. Daraufhin meinte ich "Nein"

Dann wollte er wissen wieso nicht und ich hab dann einfach gelogen und gesagt "Weil ich nur den LKW hier fahre"

 

 

Damit wars gut. Ich pinkel mir doch nicht selber ans Bein und geb denen meine Fahrerkarte ;-)

 

Wer ist denn so doof und macht das?

 

 

Dann wollte er meine letzten Scheiben sehen und da hab ich nur gemeint, dass ich die nicht habe, weil ich das Auto vielleicht zweimal im Monat fahre.

Er verzog das Gesicht und hat mich dann noch angekackt wieso ich die ganze Zeit 90 km/h fahren würde auf der Autobahn und das wars dann.

Durfte weiterfahren ohne Strafe etc.

Wenn du in eine richtige Kontrolle gekommen wärst hättest du wohl zahlen können da du keinen Nachweis über deine Tätigkeiten vorlegen konntest.

 

"Die Nachweispflicht tritt ein, sobald ein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt wird. Seit der Fahrpersonalverordnung vom 01.01.2008 muss der Fahrer bei einer Kontrolle den laufenden Tag und die 28 vorausgehenden „Fahrtage“ nachweisen. Gab es in die¬sem Zeitraum berücksichtigungsfreie Tage, an denen keine Aufzeichnungen durch Tachograph oder Tageskontrollblätter erfolgten, dann müssen diese Tage in al¬len Gewichtsklassen dokumentiert werden. Die notwendige Bescheinigung muss maschinenschriftlich ausgefüllt und vom Unternehmer oder einer beauftragten Person unter¬schrieben sein und die Gründe enthalten, warum diese Tage nicht nachweispflichtig waren.Bei einer richtigen Kontrolle hättest du richtig zahlen können wenn du keinen Nachweis über deine Tätigkeiten hast."

 

 

 

 

Ich hab meine Kontrollen beschleunigt.

Ich hab dem Netten Herren von der Polizei dem ich Sofort die Tür geöffnet habe und die Kappelle auf Stumm geschaltet habe meine 15Tachoscheiben gegeben und dazu meine Fahrerkarte hinausgereicht.

Dann habe ihc gefragt ob ich mal zuschauen darf da es meine erste Kontrolle war, und er so ja klar.

Er legt meine Tachoscheiben auf sein Schreibtisch im Bulli und liest meine Fahrerkarte ein dann nimmt er die obersten 3 Tachoscheiben sieht sie an und sagt, okay alles klar Gute Fahrt.

War ne sache von 10-15min

--------

Aber als ich mein Unfall hatte wo mir ein Pkw reingefahren ist kam die Polizei und fragte Tachoscheibe oder der Neue? Dann habe ich geantwortet Der Digitale Tachograph, und der Polizist: Okay, dann hat sichs ja erledigt :D... Ich liebe diese Dorf Polizisten :D

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Ich hab meine Kontrollen beschleunigt.

Ich hab dem Netten Herren von der Polizei dem ich Sofort die Tür geöffnet habe und die Kappelle auf Stumm geschaltet habe

So sind auch meine Erfahrungen, wenn man zu den Beamten gleich freundlich ist kommt man viel besser durch eine Kontrolle und ist in der Regel schneller wieder unterwegs,

 

Es gibt aber auch diese Maulhelden die gleich die Beamten anblöcken warum man überhaupt angehalten wird, als Beamter würde ich diese dann auch richtig kontrollieren und mir Zeit lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

@Bloemenboer

 

Wieso sollte man sich selbst belasten indem man in einer Kontrolle, in die man mit einem Fahrzeug mit Tachoscheibe kommt, zugibt, dass man auch eine Fahrerkarte besitzt?

Les dir mal den entsprechenden Gesetzestext durch. Da steht, dass man sich nicht unnötig selbst belasten muss.

 

Ich bin auch schon in Trier mit unserem TGA (mit Tachoscheibe) in eine Kontrolle gekommen.

Fahre überwiegend Actros mit Fahrerkarte. Den TGA nur ab und an.

Der Polizist fragte mich, ob ich auch eine Fahrerkarte besitze. Daraufhin meinte ich "Nein"

Dann wollte er wissen wieso nicht und ich hab dann einfach gelogen und gesagt "Weil ich nur den LKW hier fahre"

 

Damit wars gut. Ich pinkel mir doch nicht selber ans Bein und geb denen meine Fahrerkarte ;-)

Wer ist denn so doof und macht das?

 

Dann wollte er meine letzten Scheiben sehen und da hab ich nur gemeint, dass ich die nicht habe, weil ich das Auto vielleicht zweimal im Monat fahre.

Er verzog das Gesicht und hat mich dann noch angekackt wieso ich die ganze Zeit 90 km/h fahren würde auf der Autobahn und das wars dann.

Durfte weiterfahren ohne Strafe etc.

Wenn du in eine richtige Kontrolle gekommen wärst hättest du wohl zahlen können da du keinen Nachweis über deine Tätigkeiten vorlegen konntest.

"Die Nachweispflicht tritt ein, sobald ein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt wird. Seit der Fahrpersonalverordnung vom 01.01.2008 muss der Fahrer bei einer Kontrolle den laufenden Tag und die 28 vorausgehenden „Fahrtage“ nachweisen. Gab es in die¬sem Zeitraum berücksichtigungsfreie Tage, an denen keine Aufzeichnungen durch Tachograph oder Tageskontrollblätter erfolgten, dann müssen diese Tage in al¬len Gewichtsklassen dokumentiert werden. Die notwendige Bescheinigung muss maschinenschriftlich ausgefüllt und vom Unternehmer oder einer beauftragten Person unter¬schrieben sein und die Gründe enthalten, warum diese Tage nicht nachweispflichtig waren.Bei einer richtigen Kontrolle hättest du richtig zahlen können wenn du keinen Nachweis über deine Tätigkeiten hast."

Da habe ich wohl eine falsche Taste gedrückt.

also bei uns im Unternehmen füllt er Fahrer, wenn er frei hatte, bis zu einer Dauer von 62 oder 66 Stunden (kann ich jetzt nicht genau sagen), auf der Rückseiter der Tachoscheibe seine "Freibescheinigung selber aus. Der Fahrer mit Fahrerkarte trägt die Freistungen/ Wochenruhezeit auf der Fahrerkarte entsprechend nach. Dies gilt nicht für Urlaub oder so, sondern nur für Ruhezeiten selbst am Firmenstandort. Also entfällt die Freibescheinigung vom Arbeitgeber für eine Zeitraum von den o.g. Stunden. Zu beachten ist hierbei, das dies jedoch nur für Deutschland gilt. Für Fahrten ins Ausland muß dann wieder die Freibescheinigung vom AG ausgestellt werden.

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