Urteil - Wasser von der Kofferraumklappe
Ich hatte es mal angekündigt - gelegentlich werde ich nette Entscheidungen aus dem weiten Feld der Juristerei online stellen:
Das Thema "Wasser von der Kofferraumklappe" war hier bereits diskutiert worden und das Amtsgericht Düsseldorf mußte jetzt darüber entscheiden:
AG Düsseldorf: 37 C 9665/04 vom 29.05.2006
"Auf die mündliche Verhandlung vom 24. 4. 2005 durch den Richter am AG X für R e c h t erkannt:"
(Ich habe den Tenor weggelassen, weil der für einen NIchtjuristen absolut unverständlich wäre).
"Die Parteien streiten, inwieweit der bei der Bekl. zum Preis von € 18.285,-- gekaufte PKW, XXX, mängelbehaftet ist. In den Kofferraum dringt beim Öffnen der Heckklappe Wasser ein; außerdem sei der Benzinverbrauch zu hoch. Der Kl. verlangt 3 % Preisminderung wegen des zu hohen Kraftstoffverbrauchs, also € 548,55, und weitere € 1.898,50 wegen des Eindringens des Wassers.
Die Beklagte geht unter Berücksichtigung des Preis-/Leistungsverhältnisses davon aus, dass das Eindringen von Wasser in den Kofferraum eine bloße hinnehmbare Wetter bedingte Unannehmlichkeit sei, die keine Entschädigungspflicht auslösen könne. Den Benzinverbrauch hält sie für „normal“.
Das Gericht hat Beweis erhoben.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :
Die Klage ist nur teilweise gerechtfertigt, im Übrigen war sie abzuweisen, §§ 433, 459 ff BGB, 343 ZPO.
Denn der Sachverständige X hat bei seinen Untersuchungen und der Probefahrt keine Fehler beim Kraftstoffverbrauch feststellen können. Er ist mit dem Wagen des Kl. 170 km gefahren, teils Stadtverkehr, teils über Land. Seine Messungen auf Grund von Zwischentankunterbrechungen haben einen Durchschnittswert von rund 7,7 l /100 km ergeben. Dieser Wert liegt in der Norm, so dass die Klage insoweit abzuweisen war.
Der Wagen weist jedoch einen Konstruktionsfehler auf, der dazu führt, dass in den Kofferraum (Regen-) Wasser eindringt. Die Heckklappe ist nicht so ausgebildet, dass sie bei Regen das ablaufende Wasser in die Führungen ableitet. Es läuft (perlt) nicht in die Fuge sondern in den Kofferraum.
Der Sachverständige veranschaulicht auch mit den Fotos seines Gutachtens, dass es ein Leichtes gewesen wäre, die Heckklappe oder ihren Unterbau so auszubauen, dass dies nicht geschehen kann. Bei der Herstellung der einzelnen Montageteile wäre es ohne großen Aufwand möglich gewesen, dieses Problem zu verhindern. Dass dies bei der bereits seit längerem laufenden Fertigung des Fahrzeugtyps jetzt möglicherweise nicht mehr zu ändern sein wird, bedeutet nicht, dass der Käufer diesen Fehler hinnehmen muss.
Denn es ist schon nicht entscheidend, dass es auch bei Wagen anderer Hersteller solche Probleme gibt. Auch wenn das Problembewusstsein bei den Herstellern somit möglicherweise nicht besonders ausgeprägt erscheint, liegt ein erheblicher Mangel vor.
Denn einem Käufer kann nicht zugemutet werden, sein Fahrzeug vor jeder Inbetriebnahme bei schlechtem Wetter mit einem Tuch abzuwischen, bevor der Kofferraum beladen werden kann, um das Hineinlaufen von Wasser zu verhindern.
Auch das Argument, dass Deutschland von der Wetterlage her nicht ständig unter Regen leidet, kann nicht überzeugen. Wer bei schlechtem Wetter zu seinem Wagen kommt und schnell einsteigen will, müsste erst noch einige Zeit damit verbringen, das Wagenheck abzuwischen, um Pfützen im Wageninnern zu verhindern. Schon dies zeigt, dass es sich nicht um eine bloße geringfügige Beeinträchtigung handelt. Außerdem werden die nassen Stellen im Wageninnern nicht schnell wieder trocken, so dass Schimmel und Rost die Folge sein können.
Hinzu kommt, dass die stilistischen Feinheiten des Modells die vorgegebene Konstruktion nicht erforderlich gemacht hätten, wie der Sachverständige deutlich formuliert hat, so dass sich das Gericht ihm uneingeschränkt anschließen kann. Mit geringem Aufwand war es möglich, den Fehler zu vermeiden. Auch dies spricht gegen die Notwendigkeit der Hinnahme der Beeinträchtigung.
Auch das Preis-/Leistungsverhältnis ist unter diesem Aspekt kein geeignetes Kriterium, die Versäumnisse des Herstellers herunter zu spielen, die nur in der falschen Konstruktion der hinteren Ablaufrinne ihre Ursache haben.
Bei der Schadenhöhe war zwar zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigung sich nicht das ganze Jahr über täglich bemerkbar macht. Das Gericht hält aber nach den §§ 286, 287 ZPO eine Beeinträchtigung für gegeben, die mit 3 % des Kaufpreises zu bewerten ist. Denn der Käufer ist insbesondere im Winter, bei Frühlingsstürmen und bei Sommergewitter den Belastungen besonders ausgesetzt, so dass der Nachteil letztlich zu jeder Jahreszeit auftritt. Bekanntermaßen regnet es im Sommer am meisten. Der Wagenbesitzer kann das Eindringen des Wasser außer durch vorheriges Abwischen nicht durch die Schnelligkeit bzw. Langsamkeit des Hochklappen des Heckteils verhindern, wie der Sachverständige ausführt. Von daher ist es auch besonders unangenehm, wenn man das Problem mal beim Wagenöffnen vergisst und der Kofferraum voll beladen ist und der Inhalt nass wird. Bei Abwägung aller „Pro - und Contra“-Argumente erscheint ein dreiprozentiger Preisabschlag, also € 348,55, gerechtfertigt."
Allgemeiner Hinweise:
Ich erteile keine Rechtsberatung durch die Veröffentlichung selbst; "Nachahmer" seien gewarnt, jede Rechtsangelegenheit ist einzigartig u. ich glaube nicht, daß sich die Audi- Anwälte so einfach "abkochen" lassen würden.
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20 Antworten
Kriegen wir jetzt alle Geld von Audi?
Aber der Wagen soll doch gut aussehen. Da kann man doch nicht so eine fiese wasserabweisende Heckklappe anbauen. Versteht der Richter das denn nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Kriegen wir jetzt alle Geld von Audi?
Ja, siehe Erstattungsformular bei:
www.audi.de/intern/erstattung...
- da gibt es auch die Entschädigung wegen des fehlenden MP3 und des daraus resultierenden Mehraufwandes für die normalen CD´s;
- den Zuzahlungsantrag für ein altes, bei ebay zu schießendes Handy wegen fehlender Aktualität der Ladeschalen;
und - nicht zu vergessen -
- den Kostenerstattungsantrag wegen zu viel gefahrener Kilometer aufgrund veraltetet Navi- Daten...
Hab ich den 1.April verpaßt
Also ich weiß ja nicht, wie eure Avant gebaut sind, aber bei mir rinnt das Wasser von der Heckklappe genau in die Rinnen neben dem Dichtungsgummi.
Ganz selten läuft da was in den Kofferraum, außer er steht schief z.B. am Hang.
Dieser Thread ist nach meiner Meinung der Sinnloseste den ich bei Motor-talk im 4 F Forum bisher gelesen habe.
1. Wird nicht erwähnt, um welches Fabrikat es sich handelt
2. Gibt es dieses Problem nach meiner Kenntnis beim 4f überhaupt nicht. Bei der Limo zumindest sind die Regenabfangrinnen sehr ausgeprägt.
3. Ergibt sich ohne Tenor nicht, wer zu was verurteilt worden ist
4. Fehlt der Hinweis, dass es ein Urteil vom Amtsgericht ist und es vermutlich nicht rechtskräftig wird (Der Hersteller wird hier vermutlich Rechtmittel einlegen)
5. Verweist der Ersteller auch noch auf INTERNE Seiten von Audi die nicht von extern (übers internet) gelesen werden können. Das dürfte das Glück des Erstellers sein, denn von solchen Veröffentlichungen wird auch die Audi-Personalabteilung mit Interesse Kenntnis nehmen.
Gruß Harvester
Habe das mit dem Wasser schon mehrmals gelesen. Kann es aber an meinem 4F nicht nachvollziehen. Es läuft kein Wasser in den Innenraum, was sehr angenehm ist. Wenn die Klappe aufgeht, bleibt es schön zwischen Blech und Dichtungsgummi der Heckklappe.
Zitat:
Original geschrieben von harvester75
5. Verweist der Ersteller auch noch auf INTERNE Seiten von Audi die nicht von extern (übers internet) gelesen werden können. Das dürfte das Glück des Erstellers sein, denn von solchen Veröffentlichungen wird auch die Audi-Personalabteilung mit Interesse Kenntnis nehmen.
Mannomann, manchmal gibt es bei OBI Ironiedetektoren im Angebot - schau da mal vorbei, Deiner scheint defekt zu sein...
......aber ganz sicher läuft beim Öffnen der Heckklappe Wasser in den Kofferraum (Avant).
Habe mich schon einige male über den Sch... geärgert.
mfG
wiederaudi
Tja, wenn das ironisch war, hab ich s echt verpasst!!!!!!!
Es läuft auf jeden Fall Wasser in den Kofferaum beim Avant.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Wasser ewig in der Spalt Scheibe - übrige Heckklappe hängen bleibt, wird bei der Belastung irgendwann rosten. 4F soll ja auch nur noch teilverzinkt sein, oder?
Gut, also bei mir ist das sicher nicht so. Hab mich schon hin und wieder gewundert, über die Beschwerden im Forum. Kann das bei meinem nicht beobachten. Kein Tropfen im Innenraum. Vielleicht liegts an der Öffnungsgeschwindigkeit der automatischen Heckklappe? die geht ja langsamer auf als die manuelle.
Also wenn es nachts geregnet hat und ich morgens die Klappe aufmache, bekommt meine Laderaumabdeckung "nasse Füsse". Ein bißchen nervt es!!
Ich kenne das Problem auch zu gut. Vielleicht wurde ja mittlerweile was von Audi geändert. Die Öffnungsgeschwindigkeit spielt bei mir auf jeden Fall eine Rolle. Ganz verhindern kann man es zwar nicht aber es ist doch deutlich weniger was dann auf der LRA landet.
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von hauptagent
Ja, siehe Erstattungsformular bei:
www.audi.de/intern/erstattung...
- da gibt es auch die Entschädigung wegen des fehlenden MP3 und des daraus resultierenden Mehraufwandes für die normalen CD´s;
- den Zuzahlungsantrag für ein altes, bei ebay zu schießendes Handy wegen fehlender Aktualität der Ladeschalen;
und - nicht zu vergessen -
- den Kostenerstattungsantrag wegen zu viel gefahrener Kilometer aufgrund veraltetet Navi- Daten...
Ich zitiere mich selbst - das kommt echt selten vor:
Ja, das war aber sowas von ironisch gemeint - aber für alle, die jetzt Ihren genervt haben, wegen der entsprechenden Formulare - bisher sind die wohl nur - so meine tiefgründigen Recherchen - in Nordostdeutschland verfügbar - irgendwas müssen die Ossis ja von der Wiedervereinigung haben!