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US Blinker mit Standlicht legal oder nicht?
Hallo,
habe ein paar US Blinker für mein Cabrio wollte nur mal wissen ob ich sie fahren darf?Hab schon einiges gelesen aber irgendwie keine richtige Antwort gefunden.
Gruß
Michael
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus
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24 Antworten
US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt.
..es muss ein A (Begrenzungslicht) und ein D (Blinklicht) auf der Streuscheibe stehen...
Danke für die schnelle Antwort jetzt weiß ich bescheid
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von oneedition
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt.
..es muss ein A (Begrenzungslicht) und ein D (Blinklicht) auf der Streuscheibe stehen...
besser gesagt das e prüfzeichen mit den richtigen verwendungszwecken muss drauf stehen.
und organges standlicht vorne ist nicht erlaubt in deutschland
Wie schon genug geschrieben ,, es geht so nicht ... einfach nicht legal ..
Aber schon sehr oft in Berlin gesehen ... Blinker und Nebler als "Tagfahrlicht"
machen tut da eh keiner was .. kommt immer auf die Kommune und die Beamten an ...
Ick würds nicht machen und drauf anlegen ..
Also ich hatte mal US-Blinker verbaut, wurde angehalten musste 15€ bezahlen und hab ne Mängelkarte bekommen...
Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus
könntest Du mir mal schicken felix_laptop@freenet.de schonmal vielen dank
Zitat:
Original geschrieben von Jan-Marinus
Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus
heute gilt aber wenn umrüstbar umrüsten, wenn nicht umrüstbar ausnahmegenehmigung
Hallo Himeno,
Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.
Jan-Marinus
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
Zitat:
Original geschrieben von Jan-Marinus
Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus
heute gilt aber wenn umrüstbar umrüsten, wenn nicht umrüstbar ausnahmegenehmigung
Zitat:
Original geschrieben von Jan-Marinus
Hallo Himeno,
Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.
Jan-Marinus
Wenn auf den US-Teilen nur ne SAE- oder gar keine Nummer draufsteht, dann braucht man trotzdem ne Ausnahmegenehmigung bzw. ne Eintragung.
Zitat:
Original geschrieben von Jan-Marinus
Hallo Himeno,
Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.
Jan-Marinus
die heutigen haben zwar seitenmakierung und standlicht aber die sind farblich laut stvzo.
das heisst vorne weiß, seite orange und hinten rot und haben e prüfzeichen mit verwendungszweck drauf.
alle andere farben sind nicht erlaubt.
für fahrzeuge die importiert werden und nicht auf deutschen standard umrüstbar sind gibt es ne ausnahmegenehmigung.
wer trotzdem mit us lampen rumeiert darf damit rechnen das es nicht nur ne mängelkarte und strafe gibt sondern das auch das fahrzeug vor ort stillgelegt werden kann und ggf sogar sichergestellt wird um komplett durchzuprüfen auf deine kosten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
Zitat:
Original geschrieben von Jan-Marinus
Hallo Himeno,
Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.
Jan-Marinus
wer trotzdem mit us lampen rumeiert darf damit rechnen das es nicht nur ne mängelkarte und strafe gibt sondern das auch das fahrzeug vor ort stillgelegt werden kann und ggf sogar sichergestellt wird um komplett durchzuprüfen auf deine kosten
Dann schraub ich an Ort und Stelle das Birnchen da raus. Wer wegen sowas ein Fahrzeug stilllegt der hat imense Hirnstörungen.
Hallo,
ich habe festgestellt,wenn man bei der Kontrolle den Beamten ein paar Paragraphen um die Ohren haut,dann sind sie meistens ganz Friedlich.Kommentar:woher wissen Sie das?,ja,sage ich dann,als KFZ Meister kennt man sich damit aus.
Jan-Marinus