1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. US Blinker mit Standlicht legal oder nicht?

US Blinker mit Standlicht legal oder nicht?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

habe ein paar US Blinker für mein Cabrio wollte nur mal wissen ob ich sie fahren darf?Hab schon einiges gelesen aber irgendwie keine richtige Antwort gefunden.

Gruß

Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.

Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:

gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:

§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.

So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.

Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.

Jan-Marinus 

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt. :)

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt. :)

..es muss ein A (Begrenzungslicht) und ein D (Blinklicht) auf der Streuscheibe stehen...:)

Danke für die schnelle Antwort jetzt weiß ich bescheid

Gruß

Michael

Zitat:

Original geschrieben von oneedition

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt. :)

..es muss ein A (Begrenzungslicht) und ein D (Blinklicht) auf der Streuscheibe stehen...:)

besser gesagt das e prüfzeichen mit den richtigen verwendungszwecken muss drauf stehen.

und organges standlicht vorne ist nicht erlaubt in deutschland

Wie schon genug geschrieben ,, es geht so nicht ... einfach nicht legal ..

Aber schon sehr oft in Berlin gesehen ... Blinker und Nebler als "Tagfahrlicht"

machen tut da eh keiner was .. kommt immer auf die Kommune und die Beamten an ...

Ick würds nicht machen und drauf anlegen ..

Also ich hatte mal US-Blinker verbaut, wurde angehalten musste 15€ bezahlen und hab ne Mängelkarte bekommen...

Hallo,

ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.

Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:

gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:

§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.

So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.

Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.

Jan-Marinus 

könntest Du mir mal schicken felix_laptop@freenet.de schonmal vielen dank

Zitat:

Original geschrieben von Jan-Marinus

Hallo,

ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.

Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:

gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:

§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.

So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.

Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.

Jan-Marinus 

heute gilt aber wenn umrüstbar umrüsten, wenn nicht umrüstbar ausnahmegenehmigung

Hallo Himeno,

Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.

Jan-Marinus

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von Jan-Marinus

Hallo,

ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.

Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:

gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:

§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.

So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.

Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.

Jan-Marinus 

heute gilt aber wenn umrüstbar umrüsten, wenn nicht umrüstbar ausnahmegenehmigung

Zitat:

Original geschrieben von Jan-Marinus

Hallo Himeno,

Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.

Jan-Marinus

Wenn auf den US-Teilen nur ne SAE- oder gar keine Nummer draufsteht, dann braucht man trotzdem ne Ausnahmegenehmigung bzw. ne Eintragung.

Zitat:

Original geschrieben von Jan-Marinus

Hallo Himeno,

Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.

Jan-Marinus

die heutigen haben zwar seitenmakierung und standlicht aber die sind farblich laut stvzo.

das heisst vorne weiß, seite orange und hinten rot und haben e prüfzeichen mit verwendungszweck drauf.

alle andere farben sind nicht erlaubt.

für fahrzeuge die importiert werden und nicht auf deutschen standard umrüstbar sind gibt es ne ausnahmegenehmigung.

wer trotzdem mit us lampen rumeiert darf damit rechnen das es nicht nur ne mängelkarte und strafe gibt sondern das auch das fahrzeug vor ort stillgelegt werden kann und ggf sogar sichergestellt wird um komplett durchzuprüfen auf deine kosten

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von Jan-Marinus

Hallo Himeno,

Du solltest aber auch wissen,das heute alle Autos mit Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sind und man keine Genehmigung mehr dazu braucht.

Jan-Marinus

wer trotzdem mit us lampen rumeiert darf damit rechnen das es nicht nur ne mängelkarte und strafe gibt sondern das auch das fahrzeug vor ort stillgelegt werden kann und ggf sogar sichergestellt wird um komplett durchzuprüfen auf deine kosten

Dann schraub ich an Ort und Stelle das Birnchen da raus. Wer wegen sowas ein Fahrzeug stilllegt der hat imense Hirnstörungen.

Hallo,

ich habe festgestellt,wenn man bei der Kontrolle den Beamten ein paar Paragraphen um die Ohren haut,dann sind sie meistens ganz Friedlich.Kommentar:woher wissen Sie das?,ja,sage ich dann,als KFZ Meister kennt man sich damit aus.

Jan-Marinus

Deine Antwort
Ähnliche Themen