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US Blinker....????
Guten morgen ihr da draussen
Ich habe mir vor ca drei Wochen nen Satz Blinkerleisten für meinen Golf III gekauft. In denn Blinkern sind gelbe bzw orangene Blinkerbirnen als Standlich verbaut (US-Blinker)....
http://www.ebay.de/.../200689505845?...
Nun hat mich die Rennleitung die Tage in die Box gerufen, und hat gemeint das die nicht erlaubt sein!!!!
Dazu haben sie gemeint, dass man bloß 2 Abblendlichter, 4 NSW, 2 Standlichter, usw haben darf.
Ist ja alles gut und recht, nur ich habe bloß 2 Standlichter, da ich die weißen in den Scheinwerfern abgeklemmt habe und dadrauf die orangenen angeklemmt habe.
Jetzt weiß ich ja auch nicht was ich machen soll.
Abklemmen???? (wenn die gleiche Rennleitung mich wieder erwischt kostet es mich 80 Euro)
oder
darf man sie fahren????
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
....und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
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35 Antworten
Ich glaube nicht, das gelbes oder oranges Standlicht erlaubt ist.
Hallole
Du wirst obwohl es besser aussieht Abklemmen müssen oder durch weise Begrenzungsleuchten ersetzen müßen . soweit ist die Deutsche Bürokratie nicht.. US Scheinwerfer haben andere Streuscheiben die bei uns, Asymetrische Beleuchtung wegen der Blendwirkung des Gegenverkehrs nicht zulässig sind. ist leider so .. es sind jeweils zwei leuchten zuläassig Zwei Abblend und Zwei Fernlichter sowie zwei Nebler , alles andere ist unzuzlässig und zusatzfernleuchten haben eine bauatrpositionsdeffinition wenn diese zusätzlich verbaut werden also Abstände zur aussenkannte Fahrzeug und zu anderen leuchten ... mußt halt mal Googeln.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ich glaube nicht, das gelbes oder oranges Standlicht erlaubt ist.
Und ich glaube außerdem nicht, dass der TE damit zur Zulassungsstelle oder zum TÜV/DEKRA war.
Alles was verbaut ist muss funktionieren, also reicht abklemmen nicht.
Standlicht muss weiß sein und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Mit US-Blinker ist wohl eher US-Tagfahrlichtschaltung gemeint-----hier in D verboten
Die Dinger sollen ein E-Prüfzeichen haben ?
Welches genau ?
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
....und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von vwiko
Jetzt weiß ich ja auch nicht was ich machen soll.
Bußgeld bezahlen, als Lehrgeld verbuchen und auf Original zurückrüsten.
Dazu bedarf es eigentlich keines Urteils, denn die StVO ist eindeutig und das wurde vom Ministerium bestätigt.
Typisch deutsche §enreiterei, sodass man wegen eines überflüssigen Verwarngeldes wieder ein Gericht beschäftigt werden musste.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
....und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
Das ist ein Beschluss vom Amtsgericht gewesen und kein Grundsatzurteil.
Die Kommentierungen der STVO gehen da in eine andere Richtung.
Geht aber hier um die gelben Leuchten und E-Prüfnummer.
@ TE welche Nummer steht denn drauf ???
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
....und mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden.
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
Ich liebe diese Irrtümer. Wieso bürgert sich immer nur der Quatsch in den Hirnen ein? Mit Standlicht darf gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das ist ein Beschluss vom Amtsgericht gewesen und kein Grundsatzurteil.
Wozu auch ein Grundsatzurteil ? Der Beschluss verdeutlicht lediglich den Grundsatz welcher bereits besteht und in der StVO beschrieben steht !
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Die Kommentierungen der STVO gehen da in eine andere Richtung.
Aber nur von Leuten welche diesen nicht richtig lesen oder nicht verstehen
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ein weitverbreiteter Irrglaube, solange die Sichtverhältnisse es sonst nicht erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, darf mit Begrenzungslicht (Standlicht) allein auch gefahren werden.
Ich liebe diese Irrtümer. Wieso bürgert sich immer nur der Quatsch in den Hirnen ein? Mit Standlicht darf gefahren werden.
OK, mag dran liegen das 1. es absolut 0 Sinn macht und 2. die Leute auch bei Beleuchgtungspflicht mit Standlicht unterwegs sind.
Wie schon gesagt gehen die Komentierungen da in eine andere Richtung....im Zweifel dann also eher nicht damit fahren.
Ja, Ja und nochmals Ja......es darf mit Standlicht gefahren werden, wenn die aktuellen verkehrs-technischen Bedingungen keine andere Beleuchtung gesetzlich vorschreibt!
Wurde auch in vielen anderen Thread"s mehr als ausführlich diskutiert und mit Nachweisen geklärt!
JA....es ist erlaubt!
Frohes Fest!
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
OK, mag dran liegen das 1. es absolut 0 Sinn macht und 2. die Leute auch bei Beleuchgtungspflicht mit Standlicht unterwegs sind.
Dies ist eine andere Geschichte, denn generell Licht am Tage (Wetter mal vorausgesetzt) macht keinen Sinn.
An der Unzulässigkeit der US-Blinker im Geltungsbereich der StVZO ändert das aber alles nichts.