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US Fahrzeug als Umzugsgut aus England
So, nach einer ganze Weile melde ich mich malwieder mit einem sehr alten Problem.
Ich habe mir in England einen Lincoln Mark VIII gekauft welcher vom Vorbesitzer in 2007 aus Florida importiert und in England ohne Probleme zugelassen wurde. Ich habe das Auto vor 2 Jahren gekauft und auf mich in England zugelassen (da Wohnsitz dort). Nun möchte ich das Auto schon seit einer Weile in Deutschland zulassen.
#1: Obwohl ich mich klar bei der Dekra (Sachsen) ausgedrückt habe dass dieses Fahrzeug aus England (EU Ausland) kommt und auf mich zugelassen war ist nicht einer einzigen Person (bei 3 Besuchen in 2 Zweigstellen) dort in den Sinn gekommen, dass das Fahrzeug doch eigendlich als Umzugsgut angesehen werden könnte und es damit eine Möglichkeit gegeben hätte, etliche Barrieren bei der Zulassung aus dem Weg zu räumen. Nachdem mir mein Umrüster (am Ende der Umrüstarbeiten!!) gesagt hatte, dass die Zulassung dadurch recht einfach werden sollte, da viele Notwendigkeiten entfallen, hatte ich mich telefonisch nochmal bei meiner lokalen Dekrastelle, bei welcher eine Vollabnahme durchgeführt werden könnte, informieren wollen. Wie man sich denken kann war die dort zuständige Person absolut ahnungslos, mir wurde nach einer Weile eine Nummer gegeben durch welche ich eine weitere Person erreichen konnte, welche mir wenigstens sagen konnte, dass meine Scheinwerfer "wahrscheinlich" wegen Sicherheitsgründen (US-typische Streuscheibe -> Möglicherweise Blendung des Gegenverkehrs) keine Ausnahmegenehmigung bekommen würden, auch wenn das nicht der Fall für andere "Problembereiche" am Auto sein könnte. Ich will garnicht erst mit Umbauarbeiten der Scheinwerfer anfangen, da scheint niemand den kleinsten Funken einer Ahnung haben, was dort möglich wäre, sollten OEM-Scheinwerfer bzw. Lichttechnisches Gutachten nicht möglich sein. Egal ob sie ihren Job erledigen oder nicht.
Daher zu Nummer 2. Welche eigendlich notwendigen Prüfungen bzw. Daten (Abgasprüfung/Datenblätter/rote Blinker bzw gelbe Blinker ohne EU-Birnen usw) würden durch die Umzugsregelung wegfallen, für welche man sonst eine Ausnahmegenehmigung bräuchte, die man mittlerweile mitunter garnicht mehr bekommt? Ich habe zum Beispiel eine neue Edelstahlanlage welche in England professionell für mein Fahrzeug angefertigt und verbaut wurde, allerdings keine Prüfnummer hat. Da dies, anders als bei den Scheinwerfern, kein Sicherheitsrisiko ist, sollte diese doch, da legal in England, kein Problem bei der Zulassung darstellen, vor allem wenn man Prüfer viele hundert Euro zahlen kann, um sie offiziell als zulassungsfähig zu deklarieren? (Lautstärke ist nicht das Problem).
#3 Kennt hier jemand in Sachsen zumindest eine Person, die tatsächlich etwas Kompetenz an den Tag legen könnte, wenn es um die ordnungmäßige Umrüstung und Zulassung eines US-Imports geht? Leider haben mich bis jetzt sämtliche teuer bezahlten Spezialisten ziemlich enttäuscht, denn außer viel Geld- und Zeitverschendung ist nicht viel rumgekommen, vieles scheint am Ende von persönlichen Meinungen und Tagesschwankungen der Gemüter abzuhängen. Und darauf habe ich mittlerweile absolut keine Lust mehr. Bei Anderen (Japanimporten mit sehr ählichen Hürden) scheint es weitaus weniger Probleme zu geben, vielleicht gibt es ja eine empfehlenswerte Prüfstelle in Sachsen Deutschland, die auch bei etwas schwierigeren Fällen Erfahrung vorweisen kann. Wäre für jegliche Hilfe dankbar.
MfG
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10 Antworten
Lies Dir mal das durch vielleicht hilft Dir das was.
Ich kann mir nicht vorstellen das es irgendein Unterschied macht ob das Auto Umzugsgut ist oder einfach nur importiert wird.
Entweder entspricht dein Fahrzeuge den EG-Richtlinien oder den Richtlinien von Deutschland.
Dazu gehören z.B. auch die Scheinwerfer oder Rote Blinker.
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 24. August 2015 um 09:05:46 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen das es irgendein Unterschied macht ob das Auto Umzugsgut ist oder einfach nur importiert wird.
Entweder entspricht dein Fahrzeuge den EG-Richtlinien oder den Richtlinien von Deutschland.
Dazu gehören z.B. auch die Scheinwerfer oder Rote Blinker.
MfG
Mike
Nein, ein Fahrzeug welches als Umzugsgut angesehen wird hat offiziell andere Bewertungskriterien als eines welches normal importiert wurde. Ist eben so.
http://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut
Zitat:
@Traktorfahrer2 schrieb am 24. August 2015 um 08:33:09 Uhr:
Lies Dir mal das durch vielleicht hilft Dir das was.
Danke Traktorfahrer, das hat mir tatsaechlich sehr weiter geholfen! Nun muss ich nur einen Pruefer finden, der darueber auch Bescheid weiss damit ich mit lange Diskussionen sparen kann. Wie gesagt waere ich fuer jede Hilfe dankbar.
Zitat:
@Schaefft schrieb am 24. August 2015 um 11:48:49 Uhr:
Nein, ein Fahrzeug welches als Umzugsgut angesehen wird hat offiziell andere Bewertungskriterien als eines welches normal importiert wurde. Ist eben so.
http://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut
Na - auf der Seite steht doch direkt:
"Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, zusätzliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, sollte mit dem begutachtenden Sachverständigen und der zuständigen Behörde abgesprochen werden, da hier die Verfahrensweisen in den verschiedenen Bundesländern noch nicht ganz einheitlich sind."
-> am besten dort fragen, nicht hier
Zitat:
@Schaefft schrieb am 24. August 2015 um 11:48:49 Uhr:
Zitat:
@Traktorfahrer2 schrieb am 24. August 2015 um 08:33:09 Uhr:
Lies Dir mal das durch vielleicht hilft Dir das was.
Danke Traktorfahrer, das hat mir tatsaechlich sehr weiter geholfen! Nun muss ich nur einen Pruefer finden, der darueber auch Bescheid weiss damit ich mit lange Diskussionen sparen kann. Wie gesagt waere ich fuer jede Hilfe dankbar.
...hilft dir aber wenig.
-> S. 6, Pkt. 3.2. Die Schritte des Zulassungsverfahrens
[...]
"• Genehmigung der Bauartmerkmale des Fahrzeugs:
Das wird in vielen Fällen die EG-Typgenehmigung sein. Manche Fahrzeugarten unterliegen aber nach wie vor den nationalen Genehmigungsvorschriften."
Der Lincoln hat keine EG-Typgenehmigung!
-> S. 8, Pkt. 3.3.2. Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung
"Nach dem derzeit geltenden Gemeinschaftsrecht gibt es für folgende Kraftfahrzeuge
keine EG-Typgenehmigung:
• Nutzfahrzeuge (Lkw und Omnibusse) und ihre Anhänger,
• in Kleinserien hergestellte Fahrzeuge,
• einzeln zu genehmigende Fahrzeuge.
Für ein neues Kraftfahrzeug ohne EG-Typgenehmigung kann der Bestimmungsmitgliedstaat vorschreiben, dass es das nationale Genehmigungsverfahren durchläuft, ehe es zugelassen werden kann. Wird die nationale Betriebserlaubnis erteilt, wird darüber eine Bescheinigung ausgestellt, die
u. a. als Grundlage für die Zulassung des Fahrzeugs dient."
Also sorry, ich seh' da eher dunkelgrau, ich denke es wird auf 'ne normale §21-Abnahme ("Vollgutachten") hinauslaufen...
Ich hab den Link von Traktorfahrer nicht ganz gelesen sonder nur die erste Seite überflogen.
....
Ok nochmal überflogen, Großbritannien gehört der EWG und der ECE an, somit dürfte der Zulassung nichts im Wege stehen.
Wenn ich mich richtig erinner, aus einer Recherche über Typengenehmigungen und Zulassungen (nur Bauteile), war es so, dass ein Fahrzeug das in einem der ECE-Länder schon regulär zugelassen war, somit auch problem in jedem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden kann.
Es war einer der vorgänger oder folge artikel zu dem typischen §21 stvzo für Zulassungen hier in D. Blätter die mal nochmal etwas durch und halt mal ausschau nach einem Artikel, wo in einer der vielen Beinoten (d,e oder f) die Zulassung von schon in ECE Ländern zugelassenen Autos steht. Das war recht klar und einfach.
So, dass ich mir dachte "He, cool somit ist eigentlich jedes in Australien zugelassene Auto auch in D schon zugelassen"
Also das einzigste was ich gefunde habe ist auch das Abgasverhalten bzw. das man dafür eine Ausnahme erhält.
Ich kann mir nicht vorstellen das es andere Ausnahmen gibt. Sonst währe es vermutlich auch zu einfach.
Vielelicht gibt es noch die Möglichkeit auf ein klieneres Kennzeichen, aber rote Blinker oder Scheinwerfer kann ich mir schwer vorstellen, das war schon damals bei mienem Auto schwierig.
Hier gibt es auch eine Übersicht vom TÜV SÜD. Und dort steht es auch nur mit den Abgasnorm.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie
MfG
Mike
Zitat:
...
Also sorry, ich seh' da eher dunkelgrau, ich denke es wird auf 'ne normale §21-Abnahme ("Vollgutachten") hinauslaufen...
Zu Zitat #1: Egal wem ich frage, er wird mit Sicherheit nicht den blassensten Schimmer haben, wie tatsaechlich im Fall eines Umzugsgutes vorzugehen ist, bzw. was eigendlich problemlos moeglich sein muesste, wenn man bedenkt dass saemtliche Personen mit denen ich bis jetzt zu tun hatte scheinbar nichtmal wussten, dass es diese Ausnahmesituation geben kann. Deshalb frage ich ja nach jemanden, der tatsaechlich Ahnung hat und nicht alles Schritt fuer Schritt von mir erklaert bekommen muss, damit das Auto durch die Zulassung kommt.
Zu Zitat #2: "Fuer ein neues Kraftfahrzeug ohne EG-Typgenehmigung..."
Fangen sie mal auf der gleichen Seite etwas weiter unten bei
"Die im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden technischen Vorschriften erfordern
nicht immer eine Veränderung des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug bereits in
einem anderen Mitgliedstaat zugelassen war..."
zu lesen an, ploetzlich ist die Situation eine ganz andere.
Zitat:
@e30lion schrieb am 24. August 2015 um 12:45:25 Uhr:
Also das einzigste was ich gefunde habe ist auch das Abgasverhalten bzw. das man dafür eine Ausnahme erhält.
Ich kann mir nicht vorstellen das es andere Ausnahmen gibt. Sonst währe es vermutlich auch zu einfach.
Vielelicht gibt es noch die Möglichkeit auf ein klieneres Kennzeichen, aber rote Blinker oder Scheinwerfer kann ich mir schwer vorstellen, das war schon damals bei mienem Auto schwierig.
Hier gibt es auch eine Übersicht vom TÜV SÜD. Und dort steht es auch nur mit den Abgasnorm.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie
MfG
Mike
Einfach wird auch mit einem Umzugsgut nichts. Das Umzugsgut ist aber genau die Ausnahmesituation, die in meinem Fall greifen wuerde, egal wie die regulaeren Vorschriften (wie in deinem Link sichtbar) aussehen, solange das Bauteil die Gesundheit anderer nicht gefaehrdet: "Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihres den Gesundheitsschutz betreffenden Ermessens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten."
Und:
"Da Artikel 30 EG-Vertrag, der Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs zulässt, eng auszulegen ist, müssen nationale Stellen, die sich auf ihn berufen, in jedem Einzelfall darlegen, dass ihre Maßnahme zum wirksamen Schutz der von Artikel 30 EGVertrag erfassten Interessen erforderlich ist und insbesondere, dass die Genehmigung des in Frage stehenden Kraftfahrzeugs eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit oder die Verkehrssicherheit darstellt."
Bei Scheinwerfern kann ich durchaus noch verstehen, dass sie ein Gesundheits/Sicherheits-risiko darstellen koennten, da Blendung des Gegenverkehrs (wobei dies in keinem anderen Land, bzw. bis vor paar Jahren in Deutschland absolut kein Problem darstellte, ich habe je selber noch die alte Ausnahmegenhmigung meiner alten Scheinwerfer eines aelteren Fahrzeugs). Bei allen anderen Dingen (Abgasanlage, Abgase, moeglicherweise umgebaute Scheinwerfer mit Austausch des Ablendlichts durch hella Module) waere dies aber kein Grund, eine Ausnahmegenehmigung und damit eine Zulassung zu verweigern.
Auch hier wieder, ich suche eine Pruefstelle, welche darueber genau bescheid weiss um jegliche Diskussionen zu sparen, die eigendlich nicht noetig waeren.
Die Scheinwerfer müssen für rechtsasymmetrisches Licht ausgelegt sein.
Grüße Fritz Lorek
Das ist klar, sind allerdings zB. Originalscheinwerfer ohne Streuscheibe (Xenon), bei welchem das Abblendlicht durch Nachrüstmodule von Hella ausgetauscht wurden (welche rechtsasymmetrisches Licht strahlen) zulässig, denn da handelt es sich ja um einen modifizierten Scheinwerfer der eigendlich so nicht gerne gesehen wird. Ich suche eine Prüfstelle, die sich damit in der Vergangenheit schon auseinander gesetzt hat.
Und nochmal, solange keine klare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer von dem Bauteil ausgeht (was im Falle der Scheinwerfer in Deutschland seid ein paar Jahren wohl gerne so gesehen wird), ist es vollkommen egal was der Prüfer gerne sehen würde solange in dem EU-Land, in welchem das Fahrzeug unmittelbar vorher so auf mich zugelassen war, das Ganze als zulassungsfähig angesehen wurde. Diese Entscheidung muss der Prüfer akzeptieren, denn europäisches Gemeindschaftsrecht (welches genau aussagt, dass Entscheidungen von Prüfstellen in anderen Ländern akzeptiert werden müssen) steht zumindest in diesem Fall über dem deutschen Verkehrsrecht. Der Prüfer würde, wenn er nicht genau nachweisen kann dass eine Gefahr von dem Bauteil ausgeht, gegen dieses Recht verstoßen und wäre dafür dann verantwortbar.