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V50 nur einmal blinken?

Themenstarteram 25. November 2009 um 13:12

Hi ist es möglich durch ein anderes relais den blinkintervall zu ändern.

 

vom standard 3 mal blinken auf eimal blinken?

 

hängt das nur vom relais ab oder ist das in die fahrzeugsoftware integriert?!

Beste Antwort im Thema
am 25. November 2009 um 17:11

Weshalb willst Du nur 1 x blinken? Versteh ich nicht ganz, ist doch fast gleich bedeutend wie gar nicht blinken. Das machen viele andere auch so, das gibt doch so schöne Überrraschungsmomente.

Gruss Fc

P.S. nur ein bisschen Ironie

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am 25. November 2009 um 17:11

Weshalb willst Du nur 1 x blinken? Versteh ich nicht ganz, ist doch fast gleich bedeutend wie gar nicht blinken. Das machen viele andere auch so, das gibt doch so schöne Überrraschungsmomente.

Gruss Fc

P.S. nur ein bisschen Ironie

Hi

bitte nicht falsch verstehen, aber es gibt Gesetze, die sowas regulieren, bei allen Autos ab einem bestimmten Baujahr gibt es diese Funktion (ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine 2004 oder 2006) Der Sinn der bei dieser Funktion dahinter steht ist kurz formuliert: "Einmal kann man übersehen, 3x ist sicherer!" (auch relevant für 5-Sterne NCAP usw.)

Jedenfalls gibt es das typische Relais bei vielen Autos nicht mehr, ich weis nicht genau, wie es beim Volvo C/V/S xx ist, in der Zeichnung im Handbuch ist es nicht so beschrieben, daß es da noch das alt Blinkerrelais gibt. Jedenfalls, selbst wenn es ein Relais gibt, wird die Funktion 3x und dauerhaft durch den "Sicherungskasten" selbst und nicht das Relais gesteuert. Sprich: Das kann man per Software konfigurieren. Ich bezweifele aber stark, das der :-) das macht...

Genausowenig wie er mir das Intervall vom Heckscheibenwischer auf 5 min hochsetzten kann. ODER KANN ER? Dann will ich ..!!!

cue. <--- Entwickelt solche Steuergeräte bei einem Automobilzulieferer für Daimler.

Themenstarteram 26. November 2009 um 9:35

der grund is das ich selbst steuern möchte wie oft und wie lange ich blinke.

 

bei den neuern bmw's kannst du auch nur einmal blinken, und zwar wenn du den blinkerhebel 2 sek in die jeweilige richtung gedrückt hälst, beim elch funzt das nicht :(

Zitat:

beim elch funzt das nicht 

...und das ist auch gut so!  Auch wenn ich mir jetzt, für meine ganz persönliche Meinung, den Zorn der Götter auf mich ziehe;)

 

Duck und wech

WINLARS

hab grad nen V70III als Leihwagen, da kann man im Menü unter Autoeinstellungen-> Beleuchtung die Dreifachbliner deaktivieren. Vllt. klappt das ja auch im V50.

Gruß, scorsa

Zitat:

Original geschrieben von dreamsys83

der grund is das ich selbst steuern möchte wie oft und wie lange ich blinke.

verstehe ich, habe ich zu Beginn auch vermisst. Das 1x blinken brauche ich in einer Situation: Es gibt Spezis die bleiben aus Unaufmerksamkeit auf der linken Spur im toten Winkel meines Fahrzeuges über lange Zeit kleben, d.h. sind links aber wollen einfach nicht überholen... Wenn dann ein Lastwagen kommt wo ich sinnlos abbremsen müsste (als rechts fahrender) nur weil der Wagen links 2 Minuten fürs Überholmanöver braucht, da blinke ich einmal.

Mit einmal blinken habe ich meine Absicht signalisiert und meist gibt der links dann Gas und alle sind glücklich. Mit 3x blinken kann man dies nicht, weil dann steht der links voll in die Eisen weil er denkt sich dass ein Fahrzeug wo er im toten Winkel steht die Spur wechselt. 3x Blinken würde mich als "linker" nervös machen, 1x jedoch nicht.

Ob man die Erklärung wohl versteht? :) Sonst halt nachfragen

Ohne jetzt "Klugscheißen" zu wollen, aber dieses Verhalten (sowohl das sture linkes fahren als auch das "links anblinken") ist ganz eng gesehen eine Nötigung.

 

Zur Erinnerung §5 Abs. 5 StVO:

 

Zitat:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Ich weiß das es häufig anders gehandhabt wird, aber ich bin mir ziemlich sicher das in der Rechtsprechung mit Leuchtzeichen extra nicht der Blinker gemeint ist. Aber man möge mich gerne korrigieren.

 

Ansonsten finde ich das dreimalige Blinken doch eher hilfreich als störend.

 

Gruß

WINLARS

 

 

@volvovolvo

(..) Mit einmal blinken habe ich meine Absicht signalisiert und meist gibt der links dann Gas und alle sind glücklich. Mit 3x blinken kann man dies nicht, weil dann steht der links voll in die Eisen weil ...

Ich finde, dass Du das erstens gut beschrieben hast und zweitens auch recht hast.

Das kommt meiner Erfahrung nach sogar ziemlich häufig vor.

(Darf ich es sagen? Meistens sind es Frauen oder Herren mit Hut!)

Allerdings gibt es für das dreimalige Blinken, wie von den anderen beschrieben, so einleuchtende Gründe, dass ich auch nicht wollte, dass diese Einstellung des dreimaligen Zwangsblinkens abgeschafft wird.

Für die von volvovolvo beschriebenen Situationen:

Ich habe mir angewöhnt, direkt vor oder mit Beginn des Anblinkens kurz die Bremse anzutippen; und zwar so, dass die Bremsleuchten angehen, aber keine Bremswirkung erzielt wird. Dann weiß der Andere, dass ich ihn gesehen habe, dass ich nicht einfach sofort rüberziehen werde und dass er Gas geben soll und kann.

Zitat:

Original geschrieben von WINLARS

Ohne jetzt "Klugscheißen" zu wollen, aber dieses Verhalten (sowohl das sture linkes fahren als auch das "links anblinken") ist ganz eng gesehen eine Nötigung.

 

Zur Erinnerung §5 Abs. 5 StVO:

Zitat:

Original geschrieben von WINLARS

Zitat:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Ich weiß das es häufig anders gehandhabt wird, aber ich bin mir ziemlich sicher das in der Rechtsprechung mit Leuchtzeichen extra nicht der Blinker gemeint ist. Aber man möge mich gerne korrigieren.

 

Ansonsten finde ich das dreimalige Blinken doch eher hilfreich als störend.

 

Gruß

WINLARS

 

Hallo WINLARS,

 

du meinst, dass ich jemanden nötige, wenn ich mit korrektem Sicherheitsabstand hinter ihm fahre und ihm durch meinen gesetzten linken Blinker signalisiere, dass ich schneller fahren möchte? Aber die Lichthupe (gilt sie auch als Leuchtzeichen?) so kurz benutzen darf, dass der Gegenverkehr dadurch nicht geblendet wird?

 

Wenn du das so gemeint hast, dann klingt das erstmal komisch. Den genauen rechtlichen Hintergrund kenne ich nicht, aber ich bin mir relativ sicher (ja, ich weiß, "gesundes" Halbwissen ist gruselig ;) ), dass ich den vor mir Fahrenden durch den Blinker darauf aufmerksam machen darf, dass es noch eine andere Fahrspur für die gibt, die gern mit 102 km/h fahren ;)

 

Viele Grüße

 

Dietmar - wird gern aufgeklärt :)

Zitat:

Original geschrieben von dreamsys83

...

bei den neuern bmw's kannst du auch nur einmal blinken, und zwar wenn du den blinkerhebel 2 sek in die jeweilige richtung gedrückt hälst, ...

Bei den aktuellen BMWs kann man das im Boardcomputer einstellen (1x oder 3x).

Ich finde das 3x-ige Blinken ganz angenehm. Einmal ist keinmal :D

schöne Grüße

Bob

Zitat:

Original geschrieben von VLau50

@volvovolvo

(..) Mit einmal blinken habe ich meine Absicht signalisiert und meist gibt der links dann Gas und alle sind glücklich. Mit 3x blinken kann man dies nicht, weil dann steht der links voll in die Eisen weil ...

Ich finde, dass Du das erstens gut beschrieben hast und zweitens auch recht hast.

Das kommt meiner Erfahrung nach sogar ziemlich häufig vor.

(Darf ich es sagen? Meistens sind es Frauen oder Herren mit Hut!)

Allerdings gibt es für das dreimalige Blinken, wie von den anderen beschrieben, so einleuchtende Gründe, dass ich auch nicht wollte, dass diese Einstellung des dreimaligen Zwangsblinkens abgeschafft wird.

Für die von volvovolvo beschriebenen Situationen:

Ich habe mir angewöhnt, direkt vor oder mit Beginn des Anblinkens kurz die Bremse anzutippen; und zwar so, dass die Bremsleuchten angehen, aber keine Bremswirkung erzielt wird. Dann weiß der Andere, dass ich ihn gesehen habe, dass ich nicht einfach sofort rüberziehen werde und dass er Gas geben soll und kann.

Also, ich als Autofahrer, der gelernt hat, nicht auf die Zeichen anderer sich zu verlassen, reagiere nicht auf Bremszeichen etc.

Woher soll ich denn wissen,d ass nicht nicht gerade aus Versehen an die Bremse gekommen bist? Oder nur deinen Tempomaten via Bremspedaldrücken deaktiviert hast?

Dann beginne ich auch mal:

Wenn ich links vorbei will, werde ich mit dem Heckwischer für den Nachfolgenden Verkehr symbolisieren, dass ich einen Gang runterschalten werde, um links auszuscheren. Statt zu blinken werde ich die Nebelschlussleuchte 7x ein und aus schalten und dann rüberziehen.

So, das ist natürlich schwachsinn, und es ist es auch mit 1x blinken. Da rege ich mich sowas von stark auf!

Gesetzgeber sagt: "3x oder mehr blinken". Der Blinker darf auch nur zur Anzeige eines Spurwechsels bzw. zum Abbiegen verwendet werden.

Was spricht dagegen in einer solchen Situation mal kurz das rechte Pedal etwas zu betätigen ODER die Geschwindigkeit etwas reduzieren damit man hinter der Trantüte sich einfädeln kann? Überholen soll man ja auch mit wesentlich höherer Geschwindigkeit. Überholen ist rechtzeitig anzukündigen... Usw.

Wenn ich in so eine Situation komme: Blinker links setzen und laufen lassen bis man die Spur wechseln kann... Ist das so schwer!? :confused:

Achso, einmal blinken geht auch! Allerdings wenn man links und dann sofort rechts blinkt. Quasi das "Danke" für LKW Fahrer...

Zitat:

Da rege ich mich sowas von stark auf!

Zitat:

... Ist das so schwer!? :confused:

Nanu, ddd? Was ist los??

Zitat:

du meinst, dass ich jemanden nötige, wenn ich mit korrektem Sicherheitsabstand hinter ihm fahre und ihm durch meinen gesetzten linken Blinker signalisiere, dass ich schneller fahren möchte?

Ja. Wenn "gesetzter linker Blinker" bedeutet hinterher fahren und der Blinker ist dauerhaft an. Ich bin mir ziemlich sicher das einmal blinken, weil die Leuchtdauer sehr kurz und nicht sehr auffallend, als "überholabsicht" nicht ausreicht.

 

 

 

Zitat:

Aber die Lichthupe (gilt sie auch als Leuchtzeichen?) so kurz benutzen darf, dass der Gegenverkehr dadurch nicht geblendet wird?

Ja. Wenn Entfernung zum Vorausfahrenden größer oder gleich Sicherheitsabstand ist und nur einmal aufgeblendet wird. Eventuell noch ja, wenn dieses einmal wiederholt wird. Absolut nein, wenn hinterhergefahren wird und mehrfach auf-/abgeblendet wird.

 

 

 

@ all:

 

Ich halte es für äußerst problematisch anderen Verkehrsteilnehmern mit irgendwelchen, nicht normierten, Lichtzeichen o.ä. irgendeine Absicht mitzuteilen. Ein Zeichen + zwei Fahrer = drei Meinungen... mindestens  ;)

 

Gruß

WINLARS

 

 

 

 

am 28. November 2009 um 10:22

Hallo,

ich bin der gleichen Meinung wie Winlars wir können doch nicht unser Verständnis für die Deutung von Lichtzeichen auf alle anderen Verkehrs TN übertragen, das kann evtl. zu Missverständnissen mit fatalen Folgen führen.

Das was DDD schreibt ist doch die einfachste Lösung, Gas geben (mach ich eh gerne mit dem Elch) und vor dem Linksfahrer einscheren, oder zurückbleiben und hinter dem Linksfahrer auf die linke Spur einfädeln. Dann habe ich genügend Zeit, bis der Linksfahrer endlich rechts herüber fährt, um mich zu Ärgern das ich nicht umsichtig genug gefahren bin....

Gruß Ralf

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