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V70 Bj.99 Anhängelast auflasten -> 2000Kg

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 19. Februar 2013 um 18:23

Hallo Leute,

ich habe mir einen Volvo V70 2.5 TDI (103KW/140PS) EZ: 01/99 gekauft.

Die verbaute starre Anhängerkupplung ist von Brink, und eingetragen im Schein sind gebremst 1600Kg.

Bei einem Besuch beim Freundlichen hat er mir eine Kopie einer EG-Typgenehmigung von Volvo gegeben, wonach ich die Anhängelast auf 2000Kg (bis 8% Steigung) auflasten kann - vorausgesetzt, die Kupplung darf das.

Schön und gut, nur leider finde ich nichts über die Kupplung im Internet.

Typenschild:

Brink

TypNr. 2158

Ser.Nr. 98DD

Coupling Class A50-X

Approval Number e11 00-0264

D-Value D9.5

Vert.Load S75

 

Wie jetzt vorgehen, um die 2000Kg eingetragen zu bekommen ?

 

Gruß

Stephan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Peak_t schrieb am 16. Juli 2019 um 06:36:27 Uhr:

Zitat:

@T5-Power schrieb am 15. Juli 2019 um 22:40:46 Uhr:

Sorry,ich suche nach FAKTEN,nicht nach Halbwissen.

Die Anzahl der aktiven 850-AWD-Fahrer hier ist ja leider sehr überschaubar.

... Fakt ist... ich kenne eine V70 Fahrerin welche 2000 kg bis 8

% ingetragen hat, das ist mein Ganzwissen... Fakt ist auch das der Prüfingengineur das für gut befinden muss, bei jedem einzelnen Auto... also muss man sich schon zum TÜV, Dekra oder was auch immer bequemen...

Lies doch bitte einfach noch einmal meine Ausgangsfrage und äußere Dich doch nicht immer,nur um Deine Beitragsquote zu erhöhen.....

Der Nutzwert Deiner Aussagen hier geht gegen Null.

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Habe bei Volvo mal direkt nachgefragt und @t5 Power hat Recht.

Es gibt für den V70 max. 1600 KG, nur mit Nivomaten und für Sportzwecke und Tiertransport sind 1800 KG möglich bis 8% Steigung.

Nur der AWD mit Handschaltung hat 1800 KG.

Anbei das entsprechende Gutachten, welches von Volvo kam.

2 Tonnen an einem FWD??

Da die Kupplung laut der E-Nummer nur bis 1800kg freigegeben ist, wirst Du damit kein Glück haben.

Gibt es den Hersteller nicht mehr? Kann keine Homepage über google finden, alle alten Links gehen ins Leere.

Hi,

ich habe eine Westfalia-AHK, die eigentlich für 1900 kg zugelassen ist. Die Fahrzeugfreigabe (auch V70 TDI Bj. 98) ist aber nur für 1800 kg bis 8% Steigungen (Nivomat und nur Sportanhänger sind eigentlich weitere Einschränkungen). Daher würden mich die 2000 kg für den TDI auch wundern. Vielleicht gelten die nur für AWD.

Grüße

Selbst der 850 AWD hat "nur" 1600 Kilo eingetragen,der XC 70 hat 1800 Kilo.

2000 Kilo am TDI?

No way!

Würde ich mir auch nicht zumuten wollen,2 Tonnen mit Frontantrieb,vielleicht auch noch 100 Kilo Stützlast und keinerlei Fahrhilfen.

Nee!

Martin

Guten Abend zusammen.

Wie mein Vorgänger schon geschrieben hat....

Mit 2 Tonnen auf dem Haken, möglichst mehr als 100 Kilo Stützlast; und das ganze im Herbst (Laub); bei leichtem Regen, am Berg....

Das geht gar nicht!!!!

Man sollte das Gespann jederzeit unter Kontrolle haben, also beim Bremsen aber auch beim Beschleunigen!

Aber zuück zur Frage;

SIe sollten vielleicht mal bei den freundlichen Herren von tÜV nachfragen.

DIe kennen sich aus, ob es evtl. Freigaben für ¨Sportanhänger¨ gibt oder suchen in ihren Unterlagen was machbar ist.

SIe kennen auch evtl. den Rechtsnachfolger des Hersteller.

Einfach mal ¨zwischendurch¨ nachfragen.

Is nur ein Tipp.

BIs dann

am 20. Februar 2013 um 20:12
  • Brink = Thule ?
  • Thule = Brink ?

 

Wird auch in einem englischen Automobilforum so erwähnt: "Brink (now owned by Thule)..."

 

Bei http://shop.marken-kupplung.de wird zumindest eine starre Kupplung mit exakt der im Eröffnungsbeitrag genannten "Approval Number" e11 00-0264 vom Hersteller Thule unter der Bezeichnung "Anhängekupplung 215800 starr" für 168,20€ angeboten.

 

Man beachte auch die Übereinstimmung mit der Typbezeichnung 2158 ... 215800

 

Wie schon vorher erwähnt:

  • Anhängelast 1800 kg
  • Stützlast 75 kg

 

Mich würde mal die "Kopie einer EG-Typgenehmigung von Volvo" interessieren. Kannst Du die evtl. mal posten?

 

Gruß

NoGolf

 

Nachtrag:

Brink ist jetzt definitiv Thule ... Originaltext einer alten Pressemitteilung von Thule-USA (Auszug):

"By acquiring towing systems company Brink in 2006, Thule Group added yet another product range to its portfolio."

 

und nochmals bestätigt unter http://www.thule.com/de-DE/LU/About-Thule/About-the-Brand:

"2005-2006 – Thule kauft Star Trailer (Pferdeanhänger), Omnistor (Markisen und Zubehör), Brink and Valley (Anhängerkupplungen), Sportrack (Träger) und Case Logic (Taschen und Aufbewahrung)"

Dann sollte als erstes mit Thule Kontakt aufgenommen werden.

Wenn der Hersteller der Kupplung nicht sagt es geht mehr wie 1800 kg ist eh Schluß.

am 20. Februar 2013 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Dann sollte als erstes mit Thule Kontakt aufgenommen werden.

Wenn der Hersteller der Kupplung nicht sagt es geht mehr wie 1800 kg ist eh Schluß.

Wozu?

 

1.) Thule/Brink hat ein EU-Prüfzertifikat über 1800Kg ... hätten sie eines über 2000Kg, würden sie das wohl auch an die einschlägigen Händler weitergeben. Und selbst die 1800Kg werden, wenn überhaupt, am Volvo nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

 

2.) Wie schon oben geschildert ... bei unserer Gewichtsklasse 2T hinten am Haken?? Ich fahre den S70 (zul. Anhängelast 1600Kg/500Kg) selber jedes Jahr viele km mit unserem 1,5T-Wohnanhänger ... irgendwo ist dann (gerade beim Fronttriebler) aber auch Schluss mit lustig.

 

Gruß

NoGolf

am 21. Februar 2013 um 0:41

Nachdem sich mein obiger Beitrag bereits nicht mehr editieren läßt, hier noch ein Nachtrag:

 

Weder über den Hersteller der AHK, noch über Volvo wird es vermutlich gelingen, mit dem Fahrzeugmodell auf 2T oder mehr zu kommen.

 

Allerdings gibt es im Internet jede Menge Unternehmen, welche die Erstellung von Gutachten zur Erhöhung der Zuglast (in z.T. schwindelerregende Höhen) für verschiedenste Fahrzeuge anbieten, u.a. auch für V70. Das ganze so etwa zu Preisen zwischen 250 und 400€. Nach diversen Forenbeiträgen (nicht hier in MT), welche ich heute abend dazu noch gelesen habe, soll auch tatsächlich eine Eintragung mit den gelieferten Papieren i.d.R. problemlos funktionieren. Trotzdem möchte ich hierzu mangels Erfahrung damit keinerlei Wertung über Sinn/Unsinn/Seriosität solcher Geschichten abgeben. Aber es gibt diese Angebote nun mal ...

 

 

Als kritisch empfinde ich hierbei allerdings, dass dadurch z.B. bei neuen Fahrzeugen jegliche Gewährleistung auf Motor und Antriebsstrang in Frage gestellt ist. Auch, wenn unsere Fahrzeuge gar nicht mehr in der Gewährleistung sind, hat das ja einen Grund: bestimmte Baugruppen werden u.U. übermäßig belastet und verschleissen entsprechend rapide schneller. Man denke z.B. nur mal an die Kupplung oder das Automatengetriebe.

 

Zudem habe ich auch diverse Bestätigungen dafür gefunden, wo eben genau darüber berichtet wurde, dass mit dem "überschweren" Gespann bei nasser Fahrbahn beim Anfahren am Berg schon bei "normalen" Steigungen plötzlich kein vorwärtskommen mehr war ... sogar bei Heckantrieb!

 

Aber das sollte dann wohl trotzdem eines jeden EIGENe Entscheidung bleiben ... die Möglichkeit als solche wollte ich deshalb in jedem Fall nicht "unterschlagen" und somit nachgetragen haben.

 

Gruß

NoGolf

 

alle Angaben ohne Gewehr ... :D

Themenstarteram 21. Februar 2013 um 6:39

So, hier jetzt das Dokument, welches ich vom Freundlichen bekommen habe.

-> Volvo_AHK_Last.pdf <-

In meinem Fall gilt für meinen Volvo die Variante "SW72", da meiner Niveaumat verbaut hat.

"Für Sportzwecke" ist ja schön und gut, ich habe des öfteren mal PKW-Tandem-Trailer hinten dran, wofür 2T wünschenswert wären.

Theoretisch wäre ein Pferdeanhänger zum Kaminholz-Transport dann ja in Ordnung.........oder ?

 

Gruß

Stephan

Nein,nur für Sportzwecke und zum Tiertransport.

Ist das überhaupt ein offizielles Dokument von Volvo?

Immerhin auch schon 11 Jahre alt.

Hi,

vielleicht kommt man da wirklich über das 1800 kg-Limit. Im Flachland auf festen Straßen sollte das im Sommer schon gehen.

Und wenn das Auto auf dem Anhänger für den Motorsport und das Kaminholz für den Holz-Weitwurf-Wettbewerb gedacht sind, sind das schon Sportzwecke ;)

Grüße

Themenstarteram 21. Februar 2013 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Nein,nur für Sportzwecke und zum Tiertransport.

Ist das überhaupt ein offizielles Dokument von Volvo?

Immerhin auch schon 11 Jahre alt.

Das habe ich zumindest vorgestern vom Feundlichen so bekommen.

 

Gruß

Stephan

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