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V70 II: Voraussetzung f. hohe Anhängelast

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 7. Juni 2015 um 22:13

Hallo zusammen,

vorab, ich bin hier neu, lese und suche aber schon eine Weile mit.

Mein Name Jörg und versuche die Anschaffung eines V70II vorzubereiten.

Da ich zwar schon ein Stück weit gekommen bin, jedoch noch ein paar Fragen offen sind, erlaube ich mir mich an Euch zu wenden:

Ziel: Welche Kombination von Motor, Getriebe usw. führt zu welcher Anhängelast mit und ohne Auflastung:

Nr. Modell Hubraum Leistung Bauzeit Bemerkung

Benziner

1) 2.0T 1984 cm³ 132 kW (180 PS) 07/2001–07/2007 mit Turbo

2) 2.4 2435 cm³ 103 kW (140 PS) 03/2000–07/2007

3) 2.4 2435 cm³ 125 kW (170 PS) 03/2000–07/2007

4) 2.4T 2435 cm³ 147 kW (200 PS) 03/2000–03/2003 mit Turbo, auch mit AWD

5) 2.5T 2521 cm³ 154 kW (210 PS) 09/2002–07/2007 mit Turbo, auch mit AWD

6) T5 2319 cm³ 184 kW (250 PS) 03/2000–04/2004 mit Turbo

7) T5 2401 cm³ 191 kW (260 PS) 04/2004–07/2007 mit Turbo

8) R 2521 cm³ 220 kW (300 PS) 03/2003–07/2007 mit AWD

Diesel

9) 2.4D 2401 cm³ 93 kW (126 PS) 05/2005–07/2007 mit Turbo

10) 2.4D 2401 cm³ 96 kW (130 PS) 12/2001–04/2005 mit Turbo

11) 2.4D 2401 cm³ 120 kW (163 PS) 03/2003–07/2007 mit Turbo, auch mit AWD

12) 2.5TDI 2461 cm³ 103 kW (140 PS) 03/2000–12/2001 mit Turbo, Motor von Audi

13) D5 2401 cm³ 120 kW (163 PS) 12/2001–04/2004 mit Turbo, auch mit AWD

14) D5 2401 cm³ 136 kW (185 PS) 04/2004–07/2007 mit Turbo, auch mit AWD

Bi-Fuel

15) 2.4 2435 cm³ 103 kW (140 PS) 09/2001–07/2007 Erdgas

Die v.g. Tabelle würde ich nun gerne mit den jew. Optionen ergänzen und darstellen, welche Kombination der nachsthenden Parameter mit den bereits vorhandenen Kriterien zu welcher AHL führt.

I) AWD

II) Getriebe

III) Novomatik

Könnt Ihr ergänzende Angaben machen?

Leeve Jröß und vielen dank im Voraus,

JD

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@strikemike schrieb am 20. Oktober 2015 um 19:10:28 Uhr:

Die Oberlehrer sind wieder da... Kotz!

hast du was sinnvolles bisher beigetragen?

wenn du was beizutragen hast, lass es uns wissen.

ansonnsten heul leise.

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Der Volvo V70II hat Serienmäßig 1800 KG Anhängelast, egal bei welcher Motor - Getriebe Kombination. Habe dies stichprobenweise in der ADAC Datenbank überprüft.

Ob die Anhängelast erhöht werden kann weis ich nicht, könnte aber der Volvohändler beantworten.

Schau z.B. in den angehängten Prospekt von Volvo von 2006.

Ab Seite 16 des Prospektes (Seite 18 der PDF) sind bei den technischen Daten auch die Anhängelasten angegeben und auch bei welchen Motoren unter welchen Bedingungen auf 1950kg oder 2000kg aufgelastet werden kann, wo bei Automatikgetriebe nur weniger angehängt werden darf etc.

Aber ganz wichtig was da nicht drin steht: beim Auflasten ist das dann später nur für Sportzwecke zugelassen und wird auch so eingetragen. Warum auch immer und welches Gesetz oder Vorschrift dahinter steht.

Weitere Infos gibt dir der Volvo Händler.

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 10:59

Hallo zusammen,

vielen Dank Strahlenbacher und Ambergauer für Eure rasche Reaktion.

V.a. mit den Dateianhang erschließen sich (fast) alle Fragen.

Offen bleiben folgende Punkte:

1. Nivearegulierung:

Ich interpretiere also, dass zwecks Auflastung die Nachrüstung einer "autom. Niveauregulierung" ausschließlich bei den dort angegebenen Typen zielführend ist. Richtig?

[Die übrigen Typen können zwar auch eine "autom. Niveauregulierung" nachrüsten, bringt jedoch nichts bzgl. Auflastung, da Volvo das nicht freizeichnet und damit nicht vom Prospekt abweicht.]

2. Stützlast

Die Thematik Erhöhung der Stützlast bleibt in dem Dokument unberührt.

[Interessant ist, dass bei Verwendung eines Automatikgetriebes bei der 2.0T Maschine eine geringere AHL vorhanden ist, dies ist oft umgekehrt.]

Hinsichtlich "Sportanhänger":

Vielleicht geht der "Gesetzgeber" davon aus, dass Sportanhänger weniger bewegt werden als "normale" bzw. man nur für diese kleine Zielgruppe, die wahrscheinlich tendenziell nur am WE unterwegs ist, eine Ausnahme geschaffen hat.

Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße,

Jörg

PS: Kann ggf. ein Moderator den Ausgangstitel von "f. hohe.." in "zu der Erhöhung.." ändern? Dies ist m.E. passender für den Inhalt. Vielen Dank.

Richtig interpretiert. Und wenn die Niveauregulierung erst nachgerüstet werden muss, kann man sich gleich ein anderes Auto kaufen, ist günstiger.

Zitat:

@Ambergauer schrieb am 8. Juni 2015 um 08:52:54 Uhr:

 

Aber ganz wichtig was da nicht drin steht: beim Auflasten ist das dann später nur für Sportzwecke zugelassen und wird auch so eingetragen. Warum auch immer und welches Gesetz oder Vorschrift dahinter steht.

Das ist so nicht richtig.

Meiner ist aufgelastet auf 2000kg und hat keine Einschränkung auf Anhänger für Sportzwecke.

Im Gutachten (von Volvo) steht, dass bei Fahrzeugen mit Niveaumat und DSTC keine Auflagen eingetragen werden, während Fahrzeuge mit Niveaumat aber _ohne_ DSTC die Auflage "Nur für Anh.f.Sportzwecke und Anh.f.Tiere f.Sportzwecke" bekommen.

Gibt es überhaupt V70II ohne DSTC?

Grüße

Martin

Mir wurde von VCG und vom Volvo Händler gesagt, dass bei jetzigem nachträglichen Eintragen immer das mit den Sportzwecken drin steht. Ob das jetzt so ist oder nicht kann ich nicht sagen, da ich es nicht hab machen lassen.

Wer's machen will kann Volvo ja mal nach "Gutachterliche Stellungnahme Nr. 16GN0359-11" fragen.

Müsste aber eigentlich sogar der TÜV und die Dekra unter der Nummer finden.

Nötig war dann noch eine Bestätigung einer Volvo-Werkstatt, dass das Fahrzeug mit DSTC und Niveaumat ausgerüstet ist, da wusste die Dekra bei mir nicht so genau, wie sie das überprüfen sollten. Der Bestätigung wurde aber offenbar auch nicht so recht getraut. Ein Anruf bei Volvo mit Durchgabe der auf dem Stossdämpfer erkennbaren Teilenummer überzeugte den Prüfer schließlich, dass da wirklich Niveaumaten sind.

Grüße

Martin

am 20. Oktober 2015 um 12:36

Ich weiß, die Anfrage ist schon Monate alt. Trotzdem hier meine Erfahrung mit einem V70 II aus 2004, 125 kW Benziner.

Habe letzte Woche ein Segelboot auf einem Trailer aus NL abgeholt, ca. 160 km, keine Berge. Boot laut Hersteller 1.400 kg, Tandemtrailer geliehen, geschätzt 800 kg. Laut Fahrzeugschein Anhängelast 1.800 kg.

In der Autobahnauffahrt war es schwer zu beschleunigen, aber als alles rollte, war es OK. Der Spritverbrauch zeigte permanent Werte über 18l. War knapp zu viel, aber ging. Temperaturanzeige blieb in der Mitte.

Tom

Und was willst du uns jetzt damit sagen, außer dass du dich strafbar gemacht hast?

Zitat:

@Ambergauer schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:01:34 Uhr:

Und was willst du uns jetzt damit sagen, außer dass du dich strafbar gemacht hast?

:P find ich super.

es ist also wirklich in der praxis möglich die maximale ahl zu überschreiten?!

nicht im ernst? dann hätte ich ja meinen polo behalten können um den 2t wohnwagen ans nordkapp zu ziehen:D

Nett, dass Tom gleich noch sein Kennzeichen in der Signatur nennt. Ist also schon fast ein unterschriebenes Geständnis.

Ich habe auch mal einen V70 gesehen, der auf dem Anhänger 3 Bigbags Kies vom Hornbach hatte, je ca. 800kg.

Natürlich bricht das Auto dadurch nicht sofort zusammen. Was beim Bremsen in der Kurve passiert, daran denken solche Idioten halt nicht.

Grüße

Martin

Die Oberlehrer sind wieder da... Kotz!

Gilt das mit der Anhängelast auch für den S80?

Zitat:

@strikemike schrieb am 20. Oktober 2015 um 19:10:28 Uhr:

Die Oberlehrer sind wieder da... Kotz!

hast du was sinnvolles bisher beigetragen?

wenn du was beizutragen hast, lass es uns wissen.

ansonnsten heul leise.

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