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Vandalismus mitversichern lassen!

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 31. Juli 2009 um 10:25

Hallo.

Bin leider gestern Abend nach der Arbeit zu meinen Caddy zurück gekehrt und musste feststellen, dass irgendjemand (mit einen Stein, wie sich rausgestellt hat) meine Fahrertür und die Schiebetür links verkratzt hat...

Echt sch......!!!

Per Zufall waren ein paar spielende Jungs da, die das ganze beobachtet haben...

Die haben mich direkt zu der Familie gebracht, deren 4 jähriger Sohn den Schaden verursacht hat.

Nachdem die Familie allerdings keine Haftpflicht-Versicherung hat, musste ich den Schaden meiner Vollkasko melden, leider mit 300,- Selbstbeteiligung, die mir aber die Familie zahlen will.

Den vollen Schaden können Sie wohl leider nicht übernehmen, daher muss ich diesen Weg gehen...

Der Schaden wurde übrigends heute in der Werkstatt auf 1015,- Euro beziffert...

Was lernen wir daraus?

- Caddy am besten Vollkasko versichern

- Vandalismus sollte UNBEDINGT in der Vollkasko abgedeckt sein

- Bei Vandalismus ist man meist selber der dumme...

- Ein "freier Schaden" rettet mir in diesen Jahr meine Versicherungsklasse

Und:

Lasst eure Caddys nicht aus den Augen, und wenn sich ihm jemand unaufgefordert nähert, am besten gleich dazwischen springen....

Schönes Wochenende!

clubcaddy

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2009 um 12:50

Zitat:

Stimmt leider nicht pauschal. Wenn sich der "Bengel" in einem unbeaufsichtigten Moment mal vor die Tür macht um dein Auto zu verschönern muß das nicht zwangsläufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein. Niemand kann erwarten das der Nachwuchs 7Tage/24h beobachtet wird.

Wenn allerdings wie im o.g. Fall eh keine Privathaftpflicht existiert ist das allerdings zweitrangig.

Hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist zwar ein paar Jahre her, aber mitlerweile urteilen die Gerichte ja noch Familienfreundlicher...

MfG

genauso ist es. Also im Klartext, wenn man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht machweisen kann, und da sind die Grenzen wirklich weit gesteckt, gilt die Schuldunfähigkeit der Kinder, es haftet niemand. Es ist sogar so, dass man Kinder unter 7 Jahren gar nicht mitversichern braucht, es sei denn man hat spezielle Klauseln, da die Versicherung sich auf Schuldunfähigkeit rausredet. Das ist für die Eltern meist kein Problem, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, da dann derjenige mit dem Schaden einfach Pech hat. Kritisch wird es, wenn es im Bekanntenkreis passiert, da die dann auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Hatte wegen Nachwuchs gerade das Thema. Und passend dazu der Artikel von heute im Anhang

15 weitere Antworten
15 Antworten
am 31. Juli 2009 um 11:15

Hallo, also wenn ich schon den Verursacher ausfindig mache würde ich in jedem Fall Anzeige erstatten, das ist Verletzung der Aufsichtspflicht, ich würde da zuerst versuchen das Geld über den Verursacher zu bekommen. Du schadest dir doch so nur selbst, wer weiß was dieses Jahr noch kommt und du brauchst den Freistoss bei deiner Versicherung.

 

Das Geld holt sich deine Versicherung sowieso bei den Verursachern da du dort ja wohl mitteilen wirst das dur weist wer es war.

Für die Verursacher wird es echt billiger wenn Sie dir den Schaden sofort bezahlen, die Versicherung holt sich mehr bei denen.

 

 

Mfg Marco

Zitat:

Original geschrieben von Clubcaddy

 

Per Zufall waren ein paar spielende Jungs da, die das ganze beobachtet haben...

Die haben mich direkt zu der Familie gebracht, deren 4 jähriger Sohn den Schaden verursacht hat.

Nachdem die Familie allerdings keine Haftpflicht-Versicherung hat, musste ich den Schaden meiner Vollkasko melden, leider mit 300,- Selbstbeteiligung, die mir aber die Familie zahlen will.

Den vollen Schaden können Sie wohl leider nicht übernehmen, daher muss ich diesen Weg gehen...

Der Schaden wurde übrigends heute in der Werkstatt auf 1015,- Euro beziffert...

 

clubcaddy

... die "Privathaftpflicht" hätte in diesem Fall sowieso nicht bezahlt, sie nennt sowas "Verletzung der Aufsichtspflicht" ...

 

Gruß LongLive

am 31. Juli 2009 um 11:18

Hey. Egal welches Auto, solche Aktionen sind immer Schei...e. Das der kleine Mann ( 4 Jahre ) über den Sinn oder Unsinn dieser Tat nicht nachdenkt ist schon klar.

Anscheinend bist Du aber bei den Erziehungsberechtigten nicht ganz auf taube Ohren gestossen.

Leider ist das ganze mit Laufereien etc. für Dich verbunden. Dank des einen freien Schadens, geht das ganze ja ohne Rückstufung ab. Wenigstens der Trost bleibt.

Drücke die Daumen das alles zügig abläuft, und Dein Hugo in Zukunft heile bleibt.

Gruss GG

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von Marco781

Hallo, also wenn ich schon den Verursacher ausfindig mache würde ich in jedem Fall Anzeige erstatten, das ist Verletzung der Aufsichtspflicht, ich würde da zuerst versuchen das Geld über den Verursacher zu bekommen. Du schadest dir doch so nur selbst, wer weiß was dieses Jahr noch kommt und du brauchst den Freistoss bei deiner Versicherung.

Das Geld holt sich deine Versicherung sowieso bei den Verursachern da du dort ja wohl mitteilen wirst das dur weist wer es war.

Für die Verursacher wird es echt billiger wenn Sie dir den Schaden sofort bezahlen, die Versicherung holt sich mehr bei denen.

 

Mfg Marco

Hallo Marco,

Danke für deinen Tipp!

Wegen einer Anzeige:

Ich war gestern extra bei der Polizei, um mich mal beraten zu lassen.

Die haben mir gesagt, dass eine Anzeige nur dann Sinn macht, wenn der Täter unbekannt ist und ermittelt werden muss und dafür die Polizei notwendig ist.

Natürlich kann ich auch jetzt den Jungen wegen Sachbeschädigung anzeigen.

Allerdings ist der Junge zivilrechtlich nicht verfolgbar, da er nicht strafmündig ist.

Daher macht die Anzeige (laut Aussage der Polizei) wenig Sinn, es sei denn, die Versicherung verlangt das von mir....tut sie aber nicht...

Ich persönlich fand das auch sinnvoller, ohne Anzeige vorzugehen.

Bis die Familie mir die 1015,- Euro geben könnte (z.B. in Raten) würden wahrscheinlich Monate/Jahre vergehen, 300,- Euro jetzt sind da für die Familie schon einfacher...

Und ich will mein Auto schließlich JETZT repariert haben und nicht in Vorleistung gehen.

Immerhin ist mein roter Flitzer heute erst exakt 5 Wochen alt....

Daher also meine Lösung über die Versicherung.

Und hoffentlich hat der Junge und seine Eltern durch die 300,- Euro trotzdem was gelernt....

Viele Grüße,

clubcaddy

am 31. Juli 2009 um 11:42

übrigens mit dem " Schaden frei" dies gilt nur, so lange du bei deiner Versicherung bist, willste mal wechseln dann wirste zurückgstuft.

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Doedendroet

übrigens mit dem " Schaden frei" dies gilt nur, so lange du bei deiner Versicherung bist, willste mal wechseln dann wirste zurückgstuft.

Hi.

Danke für den Tipp...

Wusste ich gar nicht...

Zum Glück bin ich schon Stammkunde und sehe keine Notwendigkeit zum Wechseln...

Viele Grüße,

clubcaddy

am 31. Juli 2009 um 11:50

Zitat:

... die "Privathaftpflicht" hätte in diesem Fall sowieso nicht bezahlt, sie nennt sowas "Verletzung der Aufsichtspflicht" ...

Stimmt leider nicht pauschal. Wenn sich der "Bengel" in einem unbeaufsichtigten Moment mal vor die Tür macht um dein Auto zu verschönern muß das nicht zwangsläufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein. Niemand kann erwarten das der Nachwuchs 7Tage/24h beobachtet wird.

Wenn allerdings wie im o.g. Fall eh keine Privathaftpflicht existiert ist das allerdings zweitrangig.

Hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist zwar ein paar Jahre her, aber mitlerweile urteilen die Gerichte ja noch Familienfreundlicher...

MfG

am 31. Juli 2009 um 12:50

Zitat:

Stimmt leider nicht pauschal. Wenn sich der "Bengel" in einem unbeaufsichtigten Moment mal vor die Tür macht um dein Auto zu verschönern muß das nicht zwangsläufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein. Niemand kann erwarten das der Nachwuchs 7Tage/24h beobachtet wird.

Wenn allerdings wie im o.g. Fall eh keine Privathaftpflicht existiert ist das allerdings zweitrangig.

Hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist zwar ein paar Jahre her, aber mitlerweile urteilen die Gerichte ja noch Familienfreundlicher...

MfG

genauso ist es. Also im Klartext, wenn man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht machweisen kann, und da sind die Grenzen wirklich weit gesteckt, gilt die Schuldunfähigkeit der Kinder, es haftet niemand. Es ist sogar so, dass man Kinder unter 7 Jahren gar nicht mitversichern braucht, es sei denn man hat spezielle Klauseln, da die Versicherung sich auf Schuldunfähigkeit rausredet. Das ist für die Eltern meist kein Problem, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, da dann derjenige mit dem Schaden einfach Pech hat. Kritisch wird es, wenn es im Bekanntenkreis passiert, da die dann auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Hatte wegen Nachwuchs gerade das Thema. Und passend dazu der Artikel von heute im Anhang

Hallo zusammen!

Das Thema mit dem Verletzen der Aufsichtspflicht beschäftigt wahrscheinlich zwangsläufig alle Eltern irgendwann einmal.

Unser Felix hat im Alter von 2 1/2 Jahren das nagelneue Garagentor der Nachbarn zerbeult. Er ist mit dem Bobbycar immer wieder dagegen gefahren und hatte einen riesen Spaß. Unsere Haftpflichtversicheurng hat aber bezahlt weil wir ausdrücklich deliktunfähige Kinder (Kinder unter 7 Jahre) mitversichert haben. Es ist aber wohl tatsächlich so, dass wenn die Eltern die Aufsichtpflicht nicht verletzen und das Kind unter 7 Jahre alt ist der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt. Keine Frage: Sowas ist super ärgerlich!

Ich habe auch keine Lust mich über Schäden der Kinder zu streiten. Wenn was kaputt geht soll der Schaden auch ersetzt werden. Deshalb haben wir die Kinder auch extra mitversichert.

Grüße

Heiner

Themenstarteram 4. November 2009 um 11:23

Hallo zusammen!

Ich könnt gleich kotzen.... )-;

Nachdem erst im Juli ein kleines Kind meinen Caddy mit Kratzern verschönert (am Anfang dieses Beitrags geschildert), komme ich gestern früh wieder zu meinen geparkten Caddy zurück und....

...irgendein Trottel hat sich schon wieder verewigt, diesmal mit Hilfe seines Schlüssels...

Diesmal wieder die Fahrertür und den Kotflügel vorne gleich mit...

Die Preise fürs lackieren (ca. 1100,- Euro) kenn ich ja jetzt bereits vom ersten mal...

Ist echt zum heulen!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Vandalismus gemacht oder hab ich mit meinen roten Flitzer einfach nur soviel Pech???

Gruß,

clubcaddy

Kann es sein, daß du oft mal z.B. auf einem Fussweg o.ä. parkst?

Themenstarteram 4. November 2009 um 11:58

Kann durchaus sein!

Allerdings ist das bei uns in der Sackgasse nix außergewöhnliches!

Dort sind die Parkplätze alle "halb auf dem Gehsteig"...

Und beim ersten mal stand ich in einer Parkbucht...

Lass ich also nicht als Hauptursache gelten...

...und das rechtfertigt erst recht keinen Schaden von 1000,- Euro...

Sonst müssten bei uns in der Strasse alle Autos zerkratzt werden!

 

Gruß,

clubcaddy

Hallo allerseits,

ich habe trauriger Weise und zum Nachteil meiner Geldbörse schon dreimal!!! Schäden an verschiedenen Autos durch "spielende Kinder" gehabt.

Einmal eine Beule in der Haube, durch einen Lederball, ein anderes Mal durch Steine werfende Kinder. ein anderes Mal hat mir so ein kleiner Nachbars Junge Holzstückchen in den Schließzylinder der Fahrertür gesteckt.

In allen Fällen bin ich auf den Schäden sitzen geblieben, da nach geltender Rechtslage die Kinder und auch die Eltern nicht haftbar waren.

Das verletzen der Aufsichtspflicht kann man so gut wie nie nachweisen.

Solche Schäden sind zwar in der Regel durch eine Vollkasko abgedeckt, aber die Selbstbeteiligung muss man zahlen. Außerdem wird man im darauf folgendem Jahr höher eingestuft. Deshalb sollte man immer nachrechnen, ob man nicht besser gleich den Schaden aus eigener Tasche zahlt.

Diese Fälle von Schäden, die durch nicht mündige Kinder verursacht werden, stellt zum Nachteil der Betroffenen eine ziemliche Gesetzeslücke dar. Die Kinder müssten auf welche Art auch immer versichert sein.

Gruß Gazol

Hallo Freunde

 

Wollte nicht extra einen neuen thead aufmachen deshalb setze ich jetzt hier an.

Heute Nacht bin ich auch Opfer von Vandalismus oder vieleicht auch Übermut von jemanden geworden.

Habe Hugo gestern Abend so halb elf auf unserem Parkplatz abgestellt.

Heute Morgen klingelt dann ein Nachbar und sagt mir das mein Heckwischer vom Passat und Caddy weg wären.

Ich also nach unten und ... Toll vom Passat ist der scheibenwischer abgerissen worden und vom Hugo der

komplette Wischarm rausgebrochen worden nur noch der Stumpen mit der Wischerdüse

und den resten vom Wischarm waren noch drann.

Mann war ich Sauer wir haben in der Nacht nichts gehört.

Unsere beiden Autos stehen fast direckt unter unserem Schlafzimmerfenster auf den Hauseigenen parkplätzen.

Bin zur Polizei erstmal eine Anzeige machen gegen unbekannt damit dieser Fall aktenkundig ist.

Vermute mal da unsere Autos direkt an einen Durchgang zu einem großen Schulparkplatz steht

(Dort treffen sich abends immer einige jugendliche mit ihren Autos) das ich einfach nur Pech hatte und

die Jugendlichen zuviel Übermut nur beweisen kann mann das leider nicht.

So wünsche euch allen einen schönen Restsonntag.

PS: Auf der Wache war wie wohl jeden Sonntag Morgen jede Menge los sprich zB. zerkratzte Autos und so.

Gruß Carl

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