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Vandalismus: Täter erwischt, aber er ist nicht versichert! Und nun?

Themenstarteram 27. August 2007 um 14:54

Hallo,

 

leider wurde mein neu erworbenes Cabrio am freitag bereits opfer jugendlicher chaoten.

Einer tobte sich dabei etwas an meinem Auto aus, indem er den Spiegel abgetreten, Glasflaschen gegens auto geschmissen und noch eine ordentliche Delle in die Tür getreten hat.

Da ich jedoch zufällig auf der anderen Strassenseite stand, hab ich ihn mir sofort geschnappt und die Polizei kommen lassen.

die haben soweit alles aufgenommen und ich habe auch noch an ort und stelle strafanzeige gegen ihn gestellt.

soweit - sogut!

 

Nun aber das Problem:

der Täter grade 19Jahre alt, laut seiner eigenen aussage keine Privathaftpflicht, Einkommen wohl sogut wie nicht vorhanden.

Muss ich nun damit rechnen, auf dem schaen sitzen zu bleiben?

 

Selbst wenn der Täter zu Sozialstunden verurteilt werden sollte, ist mir ja nicht wirklich geholfen! :(

Da mind. die Beifahrertür und der Spiegel neu lackiert werden müssen, gehe ich von über 1000€ Schaden aus.

 

Was evtl. auch noch wichtig ist; er war angetrunken. (weiss jedoch nicht wie stark) Kann es passieren, dass ihm dadurch auch noch schuldunfähigkeit zugesprochen wird?

 

Welche Möglichkeiten habe ich?

Habe vorhin gehört, dass, wenn derjenige noch bei seinen Eltern lebt, ich auch an die rantreten kann, auch wenn er bereits 19 jahre ist?

 

Danke für Eure Hilfe!

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30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Hallo,

 

leider wurde mein neu erworbenes Cabrio am freitag bereits opfer jugendlicher chaoten.

Einer tobte sich dabei etwas an meinem Auto aus, indem er den Spiegel abgetreten, Glasflaschen gegens auto geschmissen und noch eine ordentliche Delle in die Tür getreten hat.

Da ich jedoch zufällig auf der anderen Strassenseite stand, hab ich ihn mir sofort geschnappt und die Polizei kommen lassen.

die haben soweit alles aufgenommen und ich habe auch noch an ort und stelle strafanzeige gegen ihn gestellt.

soweit - sogut!

 

Nun aber das Problem:

der Täter grade 19Jahre alt, laut seiner eigenen aussage keine Privathaftpflicht, Einkommen wohl sogut wie nicht vorhanden.

Muss ich nun damit rechnen, auf dem schaen sitzen zu bleiben?

 

Selbst wenn der Täter zu Sozialstunden verurteilt werden sollte, ist mir ja nicht wirklich geholfen! :(

Da mind. die Beifahrertür und der Spiegel neu lackiert werden müssen, gehe ich von über 1000€ Schaden aus.

 

Was evtl. auch noch wichtig ist; er war angetrunken. (weiss jedoch nicht wie stark) Kann es passieren, dass ihm dadurch auch noch schuldunfähigkeit zugesprochen wird?

 

Welche Möglichkeiten habe ich?

Habe vorhin gehört, dass, wenn derjenige noch bei seinen Eltern lebt, ich auch an die rantreten kann, auch wenn er bereits 19 jahre ist?

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Du hättest mal deine Faust aus Versehen in seinem Gesicht parken sollen.  :mad:

 

Hast du keine Vollkasko mehr? dann könntest du den Schaden erst einmal darüber abwickeln.

Dann könntest du noch einen Titel gegen diesen Schwachkopf erwirken. Irgendwann wird der ja wohl auch mal Arbeiten gehen. Dann hättest du wenigstens eine Chance irgendwann einmal an Geld zu kommen.

 

An Schuldunfähigkeit glaube ich hier nicht, da müste er schon volltrunken gewesen sein.

 

Wenn er volljährig ist, glaub ich kaum, dass du die Eltern belangen kannst. Aber vieleicht weis das hier ja noch jemand besser und hat einen Tipp für dich ..... :confused:

 

Echt zum Kotzen so etwas. Über solche Penner kann man sich wirklich nur aufregen. Nichts in der Birne und anderen Leuten das Eigentum kaputt machen, man oh man......

 

Wenn der Vandale noch in Ausbildung ist könnte er evtl. über die PHV der Eltern versichert sein...hilft aber auch nix, da er wohl kaum versehen die Türe tritt und mit Flaschen wirft.

Der beste Tipp kam vom Dellenzähler: Vollkasko u den Typ zivilrechtlich Verklagen....

am 27. August 2007 um 17:13

Tja, dass ist natürlich schei** keine Frage.

Aber ausser einer Vollkasko oder das der Idi** das doch irgendwie zahlen kann bleibt Dir nichts.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt sowas selbstverständlich nicht (auch wenn er eine hätte). Wäre ja auch noch schöner wenn für sowas die Versichertengemeinschaft zahlen würde.

am 27. August 2007 um 17:35

kommt halt draufan wieviel er verdient. gericht kann auch bewirken, dass er nur 50 euro im monat zahlen muss.

da muss es schon hartz 4 oder ne dicke gläubigerliste haben, damit du nichts bekommst. das blöde für dich sind halt die anwaltskosten

.............................

Zitat:

Original geschrieben von la merde

das blöde für dich sind halt die anwaltskosten

Die Anwaltskosten werden natürlich mit in den Vollstreckungstitel gegen den Täter mit 'reingepackt. Wäre ja noch schöner, wenn der Geschädigte darauf sitzen bliebe....

Hier handelt es sich vermutlich um eine Vorsatztat (entweder Vollrausch oder Sachbeschädigung).

Damit zahlt ohnehin keine Privathaftpflicht.

Sofern der Täter verurteilt wird kannst Du gerichtlich einen Titel mit einer Gültigkeit von 30 Jahre erwirken.

Sofern Du für Dein neu erworbenes Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast bezahlt die.

RA-Kosten spielen dann keine Rolle.

Sofern Du keine Vollkasko und keine Rechtsschutz hast mußt Du in der Tat jegliche Kosten mit denen Du mehr oder weniger erfolglos versuchst Geld vom Täter einzutreiben selbt bezahlen.

Themenstarteram 28. August 2007 um 8:21

Na super...das sind ja echt rosige Aussichten...:(

 

Das fahrzeug war zwar für mich neu, ist aber kein Neuwagen, daher auch nur TK-versichert. Techtsschutz habe ich selber auch keine (zumindest noch nicht, aber heute abend ist termin mit dem Versicherungsmenschen...)

 

Wenn ich den Täter richtiger verstanden habe, ist er wohl in einer Ausbildung.

Ich muss jetzt also den kompletten schaden erstmal selbst bezahlen, und mit gaaanz viel glück stottert er mir das monatlich mit 50€ ab?! Na super.... das ist ja wie ein tropfen auf den heissen stein. da man diese geringe summe monatlich eh nicht merkt, zahl ich also den schaden quasi selbst...  

schönes rechtssystem... :(

Hi,

immer saublöd sowas. mein Mitgefühl, aber Du hast wenigstens den Verantwortlichen.

Mir lief mal einer übers 2 Tage alte Auto. Ausser einem Aktenzeichen blieb da nix übrig.

Vielleicht bringt ja ein freundlicher Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern eine ausserordentliche Umschuldung (Eltern zahlen dich und holen sich das von Ihrem Sohnemann wieder).

bye

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Hi,

 

immer saublöd sowas. mein Mitgefühl, aber Du hast wenigstens den Verantwortlichen.

Mir lief mal einer übers 2 Tage alte Auto. Ausser einem Aktenzeichen blieb da nix übrig.

Vielleicht bringt ja ein freundlicher Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern eine ausserordentliche Umschuldung (Eltern zahlen dich und holen sich das von Ihrem Sohnemann wieder).

 

bye

 Ja, das ist ein guter Vorschlag. Sollte mal wirklich mal probieren! :)

Themenstarteram 28. August 2007 um 10:38

Werde ich wohl mal ausprobieren - vorausgesetzt er wohnt bei seinen Eltern.

(nur wie heisst es so schön."der Apfel fällt nicht weit vom Stamm" - da hoffe ich  mal ganz sehr, dass die Eltern eine andere Grundeinstellung haben als der Sohnemann!) 

am 28. August 2007 um 11:51

"schönes rechtssystem"

Wieso? So weit ist doch alles in Ordnung. Er erhält eine Strafe wegen Sachbeschädigung und Du Deinen Titel. Igendwann in den nächsten 30 Jahren wird er wohl Kohle haben und Du holst Dir das Geld mit Zins und Zinseszins. Durch öffentliches Auspeitschen o.ä. würdest Du Dein Geld auch nicht schneller sehen.

Einen Rechtsanwalt brauchst Du wegen so einer klaren Sache gar nicht bemühen. Forderung feststellen, Mahnbescheid versenden und ruck zuck hast Du einen Titel.

Themenstarteram 28. August 2007 um 12:43

nur was nutzt mir ein titel, der irgendwann in 30Jahren mal vollstreckt wird? Richtig: gar nix!

ich habe jetzt schlagartig über 1000€ zu bezahlen (was für meine verhältnisse ein recht großes loch in die kasse reisst!) und bekomme irgendwann mal wieder was zurück, ich brauche jedoch JETZT das Geld, und zwar in voller Höhe.

Und selbst bei 50€ monatlich ist mir nicht wirklich geholfen, denn die gibt man halt so nebenher wieder monatlich aus, ohne dass davon das entstandene haushaltsloch wieder gestopft werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

nur was nutzt mir ein titel, der irgendwann in 30Jahren mal vollstreckt wird? Richtig: gar nix!

ich habe jetzt schlagartig über 1000€ zu bezahlen (was für meine verhältnisse ein recht großes loch in die kasse reisst!) und bekomme irgendwann mal wieder was zurück, ich brauche jedoch JETZT das Geld, und zwar in voller Höhe.

Und selbst bei 50€ monatlich ist mir nicht wirklich geholfen, denn die gibt man halt so nebenher wieder monatlich aus, ohne dass davon das entstandene haushaltsloch wieder gestopft werden kann.

Hallo Martins,

so blöd das ganze ist,was dir der drecksack angetan hat.führ doch erstmal ein gespräch mit ihm und den eltern.mache beiden klar,was die konsequenz ist wenn sie den schaden nicht begleichen.klage,verurteilung,schadensersatz mit titel bis 30 jahre plus zinsen u.s.w.kläre den typen auf,das er bei jobannahme direkt eine pfändung beim arbeitgeber bekommt und was das für ihn im beruf bedeutet.mache richtig druck sodas er richtiges hosenschei...n bekommt.vielleicht läuft dann doch was mit der kohle.

ansonsten kannste halt nur warten.leider pech.

Gruß

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