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Vater meiner Cousine gestorben, SF-Klasse auf ihre Tante übertragen?
Hallo zusammen,
habe ein relativ kompliziertes (für mich zumindest) Versicherungsproblem, vielleicht könnt ihr da helfen
Hier mal kurz und knapp die Fakten:
Auto 1 gehört mir und ist auf meine Mutter versichert (als Erstwagen).
Auto 2 gehört meinem Onkel und ist auf Ihn versichert.
Mein Onkel (SF22) ist gestorben.
Seine Tochter hat erst den Führerschein gemacht und somit lohnt es für sie nicht, die SF-Klasse zu übernehmen.
Ich kann sie auch nicht übernehmen (Verwandschaft zu weit entfernt).
Frage 1:
Kann meine Mutter (seine Schwester, SF1) die SF-Klasse übernehmen? Sie hat bereits mehr als 22 Jahre einen Führerschein und hat durch mich verursachte Unfälle eine relativ schlechte Einstufung.
Nun erbt meine Cousine Auto 2.
Frage 2:
Kann sie es auf mich (ihren Cousin) als Erstwagen versichern?
Danke für eure Hilfe!
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13 Antworten
Regulär kann nur jemand einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, ausgenommen Eheleute, der das Fahrzeug überwiegend gefahren hat
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. Februar 2018 um 21:21:53 Uhr:
Regulär kann nur jemand einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, ausgenommen Eheleute, der das Fahrzeug überwiegend gefahren hat
Was bedeutet "regelmäßig" und wie will man das beweisen?
Ich glaube zu vergisst da etwas. Dein Onkel ist ja gestorben, Ergo kann er ja keine Willenserklärung abgeben wem er den Rabatt zukommen lassen könnte, selbst wenn die Voraussetzungen gegeben wären. Wie hast Du Dir das vorgestellt? Ein Schreiben aufzusetzen und den Rabatt zu fordern?
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 28. Februar 2018 um 21:39:32 Uhr:
[...] Wie hast Du Dir das vorgestellt? Ein Schreiben aufzusetzen und den Rabatt zu fordern?
So ziemlich, es gibt sogar ein Formular dafür bei der HUK:
https://www.huk24.de/.../huk77p.pdf
Im angehängten Bild habe ich die entsprechenden Zeilen gelb markiert..
Is ja der Knaller.
Ja dann einfach einsenden würde ich sagen. Was fragste denn noch. Weiß zwar nicht wer dann bei VN unerschreibt, aber sieht doch gut aus.
Man lernt nie aus im Leben.
Ich denke mal seine Mutter soll die SF übernehmen
Zitat:
Kann meine Mutter (seine Schwester, SF1) die SF-Klasse übernehmen?
Gruß Martin
Also bei der HUK geht das unter Geschwister und später kann sie, die SF mal dir übertragen
Fällt mir eine echt gute Frage. Hat ein Vater 2 Kinder und er gibt seine SF her, die Kinder können aufgrund des Alters nie und nimmer die hohe SF selbst ausreizen und weiterführen... Wäre eine SF 34 z.B. teilbar in 2x SF 17 für je ein Kind?
Zitat:
@glockmane schrieb am 28. Februar 2018 um 21:29:16 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. Februar 2018 um 21:21:53 Uhr:
Regulär kann nur jemand einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, ausgenommen Eheleute, der das Fahrzeug überwiegend gefahren hat
Was bedeutet "regelmäßig" und wie will man das beweisen?
Kennst du den Unterschied zwischen regulär und regelmäßig.
Was du beabsichtigst ist irregulär und nicht gewollt.
Zitat:
@romanusko schrieb am 1. März 2018 um 10:14:58 Uhr:
Fällt mir eine echt gute Frage. Hat ein Vater 2 Kinder und er gibt seine SF her, die Kinder können aufgrund des Alters nie und nimmer die hohe SF selbst ausreizen und weiterführen... Wäre eine SF 34 z.B. teilbar in 2x SF 17 für je ein Kind?
Teilbar ist ein SF nicht, aber durch einen Schaden kriegt man den auch kleiner. Ansonsten ist halt ein Teil verloren
Mit der HUK reden, Vordruck mitnehmen und da geht schon einiges. Logischerweise wurde das Fahrzeug von dem der die % übernimmt hauptsächlich gefahren.
Hallo zusammen,
so logisch ist das für mich alles nicht, im HUK24 Formular steht auf Seite 2 z.B. folgendes:
Zitat:
Voraussetzungen
Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und glaubhaft versichern, dass die Anrechnung der SF-Klasse
auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist.
Was bedeutet nun regelmäßig? Für mich ist auch 1 Mal im Monat regelmäßig, wenn es jeden Monat stattfindet.. Und wie soll ich der HUK24 "glaubhaft versichern", dass die Anrechnung auf den Vertrag gerechtfertigt ist? Für mich sind das schwammige Formulierungen..
Zu meiner zweiten Frage hat leider niemand etwas gesagt.. Ist es möglich die Versicherung direkt auf mich (den Cousin) "umzumelden", oder muss diese zwangsläufig auf meine Cousine übergehen? Ist es in diesem Falle möglich das Auto abzumelden und dann direkt wieder anzumelden auf eine andere Person?
Verstehe die Frage nicht, eine Versicherung kann man nicht ummelden.
Wenn beim Auto 2 der SF weggenommen wird, beginnt der Vertrag wieder mit SF 1/2.
Wenn das Auto 2 auf den Onkel versichert ist und er der Halter war, muss es jetzt auf einen neuen Halter umgemeldet werden, der sich einen Versicherungsnehmer sucht.
Auf deine Cousine muss das Auto nicht umgemeldet werden, sie kann damit machen was sich will, wenn sie es geerbt hat.
Über die schwammige Formulierung würde ich mir keine Gedanken machen, die wird ja auch nicht geprüft, wenn der Vertrag bei der Huk bleibt.